Rechts: Gießen im Glanz der Polizeistadt - Kirchenplatz im Sommer 2003, mehrere Tage von der Polizei besetzt, um das "Utopie-Camp" (Umsonstleben, offene Kultur ...) zu verhindern. Dieses Demoverbot wurde dann als illegal erklärt, aber die Polizei hielt sich nicht an das Urteil. So stellen sich Stadt- und Polizeiführung offenbar den zentralen Punkt Gießens vor ... "Law and Order statt Lust und Laune" (Ausspruch des OB Haumann)
Offiziell: Polizei und Justiz mit Nazi-Recht
Am 18. Juni 2007 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt über die Beschwerden zum Polizeiüberfall am 14. Mai 2006 mit anschließender Inhaftierung und der Erfindung von Straftaten. Das OLG redet Klartext: Es findet keine Begründung für die Lügen, vergleicht die Praxis des Polizieigewahrsams mit der Nazi-Zeit und regt indirekt die strafrechtliche Verfolgung der Schuldigen an.