Religionskritik

MODERNE UND VERALTETE NAZIS

Neue Rechte


1. Was ist Faschismus?
2. Neue Rechte
3. Rechte Gedanken bis in die gesellschaftliche Mitte
4. Linke hypen Nazis
5. Links
6. Buchvorstellungen zum Themenbereich

Erster Taktgeber neurechter Ideologie war Alain de Benoist. Wer direkt in die Gedankenwelt moderner Rechter eindringen und es sich nicht allzu leicht machen will, nehme dessen Bücher in die Hand. Er ist der wichtigste Vordenker der "Neuen Rechten" (im französischen Original: Nouvelle Droite) – und seine Gedankengänge zu begreifen, ist für eine qualifizierte Kritik an Konzepten kollektiver Identität wichtig. Dass in linken Kreisen Benoist zwar durchaus bekannt ist, aber selten auseinandergenommen wird, dürfte Gründe haben: Zum einen der Hang, mit Vereinfachungen eigene Gruppenidentitäten zu schaffen, was sich in absurden Behauptungen zeigt, dass irgendwie alles rechts ist, was einem nicht passt (Verschwörungstheorien, AZK, alle PEGIDA-Demonstrierenden usw.). Ein Bemühen um präzise Analyse unterbleibt. Zum anderen dürften viele Passagen aus Benoists Bücher auch in linken Kreisen glatt durchgehen. Denn kollektive Identitäten ("wir sind das Volk", "die Palästinenser" usw.) sind dort ziemlich angesagt. Die "Junge Freiheit" ist in Deutschland das wichtigste rechte Pressemedium, welches den neurechten Ideologien Platz bietet. So sind etliche Bücher von Alain de Benoiste dort verlegt, unter anderem "Kritik der Menschenrechte" (2004, edition JF in Berlin, 161 S.) und "Aufstand der Kulturen (1999, 280 S., 18 €). Mit scharfen Worten seziert er dort den Universalismus westlicher Lebensmodelle, u.a. dem Konzept der gleichen Rechte aller Menschen von Geburt an. Sein Angriff zählt genüsslich die üblen Vorgänge auf, mit denen westliche Nationen im Namen solcher Menschenrechte Leid und Schrecken über die Welt bringen. Das Problem verortet er im Konzept der Menschenrechte selbst – nicht in Kapitalismus und Nationalstaatskonkurrenzen, die mittels Verschleierung bomben und unterdrücken. Benoist plädiert für Stämme, Völker usw. Er sieht die Menschen immer als Teil solcher kollektiven Identitäten, in der sie heranwachsen und ohne die sie nicht denkbar sind. Das Kollektiv müsse daher der Träger von Rechten sein, nicht der Mensch. So postuliert er eine moderne Fassung des "Du bist nichts, Dein Volk ist alles". Seine Hetze gegen Globalisierung, west-imperiale Kriege und Großmachtsgehabe der Industrienationen dürfte manchem Linken gefallen, der nicht genau hinguckt. Auffällig oft erwähnt Benoist die Umweltfrage – vertieft in "Abschied vom Wachstum" (2009, 197 S.), dessen Inhalt erfahrungsgemäß den meisten Umweltschützer_innen gar nicht seltsam vorkommt. Benoists Sichtweisen kommen hier verklausuliert als Regionalismus herüber. Wie üblich versucht er, linke und rechte Politik zu einem gemeinsamen Gedankensystem zusammenzufügen.

Im Folgenden sind ausgewählte Zitate von Benoist zu finden. So neu, wie es sich anhört, sind dessen Gedanken und das "Neurechte" aber dann doch nicht. Deshalb sind an passenden Stellen zum Vergleich Zitate von Ideologen des Nationalsozialismus vor und im Dritten Reich angefügt..

Du bist nichts, dein Volk (oder anderes identitäres Kollektiv) ist alles
Völker und Kulturen sollen die wichtigste Struktur der Menschheit bilden - und es von Natur aus ohnehin sein.

Aus Alain de Benoist: "Kritik der Menschenrechte"
Ganz besonders problematisch wird es beim Individualismus. In den meisten Kulturen - unter ihnen in ihren Ursprüngen auch die abendländische Kultur – läßt sich das Individuum als solches ganz einfach nicht darstellen. Nirgends wird es als Monade aufgefaßt, von allem abgeschnitten, was es einbindet, nicht nur von seinen Nächsten, sondern von der Gemeinschaft aller Lebewesen und von der Gesamtheit des Universums. Vorstellungen von Ordnung, Gerechtigkeit und Harmonie gehen nicht vom Individuum aus, sondern von der Gemeinschaft, der Tradition, den gesellschaftlichen Bindungen oder der Ganzheit alles Wirklichen. Die Freiheit des Individuums hat keinerlei Bedeutung in Kulturen, die grundsätzlich holistisch geblieben sind und sich weigern, das menschliche Wesen als autark auf sich selbst gestelltes Atom zu verstehen. Solche Kulturen kennen keine subjektiven Rechte. Umso allgegenwärtiger sind Rechte, die auf Verpflichtung und Gegenseitigkeit beruhen. Statt seine Rechte geltend zu machen, muß ein Mensch sich bemühen, in der Welt und vor allem in der Gesellschaft, der er angehört, die Bedingungen zu schaffen, die am ehesten die Vollendung seiner Natur und die Vervollkommnung seines Seins begünstigen. ... (S. 74f)
Jeder Einzelne hat in dem Ganzen, in das er sich einfügt, eine Rolle zu spielen. ... (S. 77)
Für Lelio Basso sind die wahren "Subjekte der Geschichte die Völker, die genauso die Subjekte des Rechts sind". Eine "Erklärung der Rechte der Völker" wurde am 4. Juli 1976, dem zweihundertsten Jahrestag der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung, in Algier verabschiedet. Sie sieht vor, daß "jedes Volk ein Recht auf die Achtung seiner nationalen und kulturellen Identität hat" (Art. 2), da ß jedes Volk "seine politische Verfassung völlig frei bestimmen kann" (Art. 5), daß es über "ein exklusives Recht auf seine Bodenschätze und natürlichen Ressourcen" verfügt (Art. 8), daß es das Recht hat, "sich für ein wirtschaftliches und soziales System zu entscheiden" (Art. 11), das Recht, "seine Sprache zu sprechen, seine Kultur zu bewahren und zu pflegen" (Art. 13) sowie das Recht, ""sich keine ihm fremde Kultur aufzwingen zu lassen". ...
Das Recht, eine kollektive Identität zu bewahren, widerspricht beispielsweise bestimmten Individualrechten. Das Recht auf kollektive Sicherheit kann erhebliche Beeinträchtigungen individueller Freiheiten nach sich ziehen.
... (S. 82f)
"Ein Individuum ist ein einzelnes Kettenglied", schreibt Raimundo Panikkar, "eine Person ist die Verkettung um dieses Glied herum, ein Bruchteil der Kette, die die Wirklichkeit bildet […] Daß die Kette sich ohne ihre Glieder auflösen würde, läßt sich nicht bestreiten; aber ohne die Verkettung gäbe es auch keine Kettenglieder". Daraus folgt, daß jedes politische Projekt eine Art Holismus erfordert. Im Holismus geht die Gesellschaft dem Individuum voraus, so wie "das Ganze zwangsläufig dem Teil vorausgeht" (Aristoteles). (S. 138)

Aus Alain de Benoist (2011), „Aufstand der Kulturen“
Ich bin der Ansicht, daß die kulturellen Unterschiede, die Vielfalt der Völker und der Kulturen den eigentlichen Reichtum der Menschheit ausmachen. Doch die Verschiedenheit darf nicht als Mittel benutzt werden, die anderen auszuschließen. ... (S. 9)
Die Wurzeln setzen meistens ein Territorium voraus, denn der Mensch ist ein territoriales Tier. …
Gegenüber der universalistischen Utopie und den partikularistischen
Zuckungen betont die Nouvelle Droite die Kraft und die Normalität der Unterschiede, die weder ein Übergangszustand zu einer höheren Einheit noch eine nebensächliche Einzelheit des Privatlebens sind, sondern die eigentliche Substanz des gesellschaftlichen Lebens. Die Völker sind nämlich keine bloßen Additionen individueller Atome, sondern Wesenheiten mit eigener Persönlichkeit, die sich im Laufe der Geschichte geprägt hat. Es sind natürliche (ethnische, sprachliche) Unterschiede, aber auch politische. Die Staatsbürgerschaft bezeichnet zugleich die Zugehörigkeit, die Gefolgschaft und die Teilnahme am öffentlichen Leben, was sich auf mehreren Ebenen verteilt: So kann man zugleich Bürger seines Viertels, seiner Stadt. seiner Region, seiner Nation und Europas sein. je nach dem Wesen der Macht, die jeder dieser Entscheidungs- und Souveränitätsstufen übertragen wird. Dagegen kann man nicht „Weltbürger“ sein, denn die Welt ist keine politische Kategorie. Weltbürger sein zu wollen heißt die Bürgerschaft auf einen abstrakten Begriff zurückführen, der aus dem Wortschatz der liberalen Neuen Klasse stammt.
Die Nouvelle Droite tritt für die Sache der Völker ein, weil ihrer Ansicht nach das Recht auf Verschiedenheit ein Prinzip ist, das nur durch seine Allgemeinheit gilt. Man ist berechtigt, seine Verschiedenheit zu verteidigen, wenn man auch imstande ist, die der anderen zu verteidigen; das bedeutet, daß das Recht auf Verschiedenheit nicht instrumentalisiert werden darf, um die Anderen auszuschließen. Die Nouvelle Droite tritt ebenfalls für die Ethnien. die Regionalsprachen und -kulturen ein, die vom Aussterben bedroht sind, sowie für die einheimischen Religionen. Sie unterstützt außerdem die Völker im Kampfgegen den westlichen Imperialismus.
(S. 41f)

Zum Vergleich: Ideologien im Nationalsozialismus/Drittes Reich
Aus Karl Larenz (1934): "Deutsche Rechtserneuerung und Rechtsphilosophie" (zitiert nach: Herlinde Pauer-Studer und Julian Fink, 2014, "Rechtfertigung des Unrechts", S. 177)
Den objektiven Geist des Volkes und den ihm entsprechenden Gemeinwillen lernten wir als ein Wirkliches kennen, das im Verhältnis zu dem in die Gemeinschaft hineinverflochtenen und doch ihr relativ selbständig gegenüberstehenden Einzelnen als zu verwirklichende Aufgabe, als Forderung und als Norm erscheint.

Aus Karl Larenz (1943): "Sittlichkeit und Recht" (zitiert nach: dito, S. 197)
In jedem Individuum erweisen sich die Gesetze seiner Art und die unbewußt gesammelten Erfahrungen vieler früherer Generationen als wirkungsmächtig, und jedes lebt sein ihm allein eigenes Leben und zugleich das der Gattung, das Leben eines höheren Organismus, eines Verbandes und - auf den höchsten Stufen der Entwicklung - einer Gemeinschaft mit.

Völkische Eugenik als gute Variante der Biotechnologie
Überraschend weit geht Benoist dann bei den Mitteln, die er zur Bildung einheitlicher Volkskollektive einsetzen würde. Auch die Eugenik gehört dazu - gerne auch mittels biotechnologischer Basteleien (bei Züchtung reinrassiger Ethnien???).

Aus Alain de Benoist (2011), „Aufstand der Kulturen“ (S. 36)
Die Biotechnologien, deren spektakuläre Entwicklung erst am Anfang steht, sind ein gutes Beispiel für das ambivalente Wesen jedes technischen Fortschritts: Sie können ebensowohl zu einer echten Volkseugenik führen wie zu der von Aldous Huxley erdachten „schönen neuen Welt“.

Noch eine vermeintlich natürliche Identität: Zwei Geschlechter
Völker sind die wichtigste Kategorie für Benoists Identitäten, aber nicht die einzige. Auch bei den anderen Schubladen erweist er sich als Anhänger sehr altbackener Sichtweisen. So existieren für ihn zwei Geschlechter, die er - biologischen Trennungen gleich - als "Gattungen" bezeichnet und deren Rollen aus seiner Sicht eindeutige Pole bilden. Eine solche Sichtweise ist sexistisch in alle Richtungen. Männern die Neigung zu Zusammenarbeit, Vermittlung, Empathie und Überzeugung abzusprechen, ist ja auch nicht besonders nett. Sexismus ist eben eine Waffe gegen die Menschlichkeit im Gesamten.

Aus Alain de Benoist (2011), „Aufstand der Kulturen“ (S. 46)
Alles in allem lassen sich trotzdem zahlreiche Werte und Haltungen in weibliche und männliche Gattung einteilen, je nach dem Geschlecht, das sie am ehesten überträgt und vermittelt: Zusammenarbeit und Wettstreit, Vermittlung und Repression, Verführung und Herrschaft, Empathie und Gleichgültigkeit, Relation und Abstraktion. Emotionalität und Führung, Überzeugung und Aggression, synthetische Intuition und analytische Erkenntnis usw.

Für eine völkische Demokratie
Interessant ist Benoists Befürwortung der Demokratie. Das steht in offenem Widerspruch zu den meisten rechten Strömungen. Seine Begründung hat es aber in sich, denn er nimmt den Begriff wörtlich - und ist damit dichter an der Definition von Demokratie als die meisten bürgerlichen Befürwortis der Demokratie. Denn tatsächlich ist die "Herrschaft des Volkes" eine originär rechte Idee. Die Überhöhung des Volkes ist immer eine Negierung der Unterschiedlichkeiten und Antagonismen zwischen Menschen und ihren freien Zusammenhängen. Das Benoist für die Demokratie in ihrer reinen Form eintritt, entlarvt dieses Gesellschaftssystem als das, was es ist: Die Herrschaft eines konstruierten Kollektivs.

Aus Alain de Beniost: "Kritik der Menschenrechte"
Die Menschenrechtslehre verleiht unterschiedslos allen Menschen das Wahlrecht, weil sie Menschen sind ("ein Mensch, eine Stimme"). Die Demokratie verleiht allen Bürgern das Wahlrecht, verweigert es aber den Nicht-Staatsbürgern. "Die demokratischen Staatsbürgerrechte", sagt Carl Schmitt, "setzen nicht den einzelnen freien Menschen im außerstaatlichen Zustand der ,Freiheit', sondern den im Staat lebenden Staatsbürger, den citoyen, voraus." ... (S. 128f)
Demokratie jedoch bedeutet, wie Gauchet weiter verdeutlicht, "die Herrschaft des Kollektivs über sich selber in seiner Gesamtheit, und nicht nur in seinen Teilen. Sie ist - und muß sein - die Selbstregierung der politischen Gemeinschaft als solcher, ohne die sich die Rechte der Mitglieder und Bestandteile dieser Gemeinschaft letzten Endes als illusorisch erweisen. Die Menschenrechtsdemokratie ist eine verstümmelte Demokratie, die die eigentliche politische Dimension der Demokratie aus den Augen verliert; sie vergißt die Existenz der politischen Gemeinschaft, auf deren Ebene Demokratie letztlich stattfindet [...] Die Einführung des individuellen Rechtssubjekts in der Fülle seiner Vorrechte läßt das kollektive politische Subjekt der Demokratie unsichtbar werden." (S. 134f)

Aus Alain de Benoist (2011), „Aufstand der Kulturen“ (S. 9 und 28ff)
Wir brauchen heutzutage mehr konkrete Demokratie. Eine solche Demokratie kann aber nur an der Basis praktiziert werden, innerhalb von Gemeinschaften, die über besondere nomoi, das heißt über geteilte Werte, verfügen. …
Die Demokratie bezeichnet weder den Parteienstaat noch die Prozeßordnung des liberalen Rechtsstaats, sondern vor allem das politische System, in dem das Volk der Souverän ist. Sie beruht nicht auf dem Prinzip der ständigen Diskussion, sondern auf dem einer Kontrolle des Volkes über die hinsichtlich des Gemeinwohls getroffenen Entscheidungen. Seine Souveränität kann das Volk den politischen Führungskräften übertragen, die es bestellt, tritt sie allerdings damit faktisch zu deren Gunsten ab. Das Gesetz der bei der Wahl zutage tretenden Mehrheit heißt nicht, daß die Wahrheit aus der größten Zahl hervorgehe; dieses Gesetz ist lediglich eine Technik, die die größtmögliche Meinungsübereinstimmung zwischen dem Volk und seiner Führung zu gewährleisten ermöglicht. Die Demokratie ist schließlich die Regierungsform, die am ehesten in der Lage ist, der Vielzahl an Bestrebungen und Projekten innerhalbeiner Gesellschaft gerecht zu werden und deren friedliche Auseinandersetzung auf sämtlichen Ebenen des öffentlichen Lebens zu organisieren: friedliche Lösung der Meinungs- und Personenkonflikte, keine Zwangsverhältnisse zwischen Mehrheit und Minderheit; die Meinungsfreiheit der Minderheitenergibt sich aus dem Umstand, daß sie möglicherweise die künftige Mehrheit bilden werden.
Grundlegendes Prinzip der Demokratie, in der das Volk der Gegenstand der gesetzgebenden Gewalt ist, ist die politische Gleichheit. Dieses Prinzip unterscheidet sich von dem der Gleichberechtigung aller Menschen, das zu keiner Regierungsform führen kann (eine allen Menschen gemeinsame Gleichheit ist definitionsgemäß eine apolitische Gleichheit, da ihr die logische Folge einer möglichen Ungleichheit fehlt). Die demokratische Gleichheit ist kein anthropologisches Prinzip (sie sagt nichts über das Wesen des Menschen aus), sie stellt nicht auf, daß alle Menschen von Natur aus gleich sind, sondern nur, daß sie politisch gleich sind, weil sie alle gleichermaßen der gleichen politischen Einheit angehören. Es handelt sich also um eine substantielle Gleichheit, die auf der Zugehörigkeit gründet. Wie jedes politische Prinzip schließt sie die Möglichkeit einer Unterscheidung mit ein, im vorliegenden Fall zwischen Bürgern und Nichtbürgern. Der wichtigste Begriff der Demokratie ist weder der Einzelne noch die Menschheit, sondern die Gesamtheit der als Volk politisch zusammengeschlossenen Bürger. Die Demokratie ist die Regierungsform, die die Quelle der Rechtmäßigkeit der Macht in das Volk setzt und bestrebt ist, die größtmögliche Übereinstimmung zwischen Regierenden und Regierten zu verwirklichen: Sie ist der Auffassung, daß der tatsächliche, existentielle, Unterschied zwischen den einen und den anderen niemals ein qualitativer Unterschied sein kann. Diese Übereinstimmung ist der politische Ausdruck der Identität des Volkes, das über seine Regierenden die Möglichkeit erlangt, sich selbst politisch gegenwärtig zu sein. Die Demokratie setzt also ein Volk voraus. Das in der Sphäre des öffentlichen Lebenspolitisch zu handeln imstande ist. Die Wahlverweigerung und der Rückzug ins Privatleben bringen die Demokratie um ihren Sinn. …
In dieser Auffassung, die die imperialen und föderalen Entwürfe angeregt hat, verliert das Volk durch die Übertragung der Macht an den Souverän nie die Befugnis, Gesetze zu geben oder außer Kraft zu setzen. In seinen einzelnen organisierten Verbänden („Stände“) bleibt das Volk der alleinige oberste Inhaber der Souveränität und der Rechtmäßigkeit der Macht. Die Regierenden sind jedem einzelnen Staatsbürger zwar überlegen. sie bleiben aber dem von der Körperschaft der Bürger geäußerten allgemeinen Willen stets unterlegen. Das Subsidiaritätsprinzip läßt sich auf allen Ebenen anwenden. Die Freiheit eines Verbands und eine geteilte Souveränität stehen nicht im Widerspruch zueinander. und die geteilte Souveränität widerspricht nicht der Fähigkeit, an der Spitze – ob unter normalen Umständen oder im Ausnahmezustand — zu entscheiden. Das Feld des Politischen schließlich beschränkt sich nicht auf den Star: Die öffentliche Person definiert sich als voller Raum, als ununterbrochenes Gefüge von Gruppen, Familien, Verbänden, lokalen, regionalen, nationalen oder supranationalen Gebietskörperschaften. Politisches Handeln besteht nicht darin. diese organische Kontinuität zu leugnen, sondern sich auf sie zu stürzen.


Konstruktion des Germanentums als Ur-Demokratie
Aus Alain de Beniost: "Kritik der Menschenrechte" (S. 145)
Eins steht fest: Freiheit ist ein ur-europäischer Begriff. Das antike Griechenland hat ihren Wert zuerst erkannt. Die beständigste Ehrung aber scheint sie vor allem in Nordeuropa erfahren zu haben. Schon Tacitus stellte verblüfft fest, daß die germanischen Könige gewählt und von Versammlungen ernannt wurden. Die Germanen, staunte er weiter, kannten statt einer Steuerpflicht nur freiwillige Abgaben. Was der römische Historiker zu der Rolle der Frau sagt, zeigt ebenfalls, wie weitgehend die Freiheit der Person in Nordeuropa schon damals anerkannt wurde.

Naturrecht für identitäre Kollektive statt Menschenrechte und Liberalismus
Aus der Ideologie folgt: Träger von Rechten kann nur das einheitliche Kollektiv sein, nicht der einzelne Mensch. Der Liberalismus wird daher nicht für seine rein ökonomisch orientierten Freiheitsrechte kritisiert (die ja auch Firmen und nicht den Einzelnen gelten!), sondern für seine Behauptung individueller Rechte überhaupt.

Aus Alain de Benoist: "Kritik der Menschenrechte"
Die Ideologie der Menschenrechte vereint diese beiden Irrtümer. Sie ist universalistisch, weil sie sich überall aufzwingen will, ohne Traditionen, Beziehungen und Kontexte zu berücksichtigen. Sie ist subjektivistisch, weil sie die Rechte als subjektive Attribute des einzelnen Individuums definiert. ... (S. 7)
"Nur durch einen Putsch", so André Clair, "der so verstohlen wie gewaltig war, konnte sich zu Beginn der Neuzeit jener Wandel des Rechtsbegriffes vollziehen, der diesen Begriff auf den Menschen anwendbar werden ließ; plötzlich verstand man das Recht als eine Eigenschaft, die ihrem Wesen nach in jedem Menschen vorhanden ist; statt als System der Verteilung und Zuweisung von Anteilen unter den Mitgliedern einer Gesellschaft (so daß es vorrangig als Verteilungsgerechtigkeit verstanden wurde) wird das Recht in einer totalen Bedeutungsverkehrung als die von jedem Einzelnen in Kraft zu setzende Befugnis begriffen, sich gegenüber jedem anderen Individuum unumschränkt zu behaupten. Jede Philosophie der Menschenrechte ist demnach eine Philosophie der Subjektivität - einer Subjektivität gewiß, die universelles Ansehen genießt, die aber vor allem als individuell und einzigartig anerkannt wird."
Ob die Menschenrechte rechtens sind oder nicht – sie haben nichts mehr mit dem zu tun, was man unter "Recht" verstand, als dieser Begriff entstand. Das klassische Naturrecht ist durch ein neuzeitliches Naturrecht ersetzt worden, das auf radikal anderen theoretischen Voraussetzungen basiert und dem außer der offensichtlichen Oberflächlichkeit und Unzulänglichkeit des Rechtspositivismus nichts mehr entgegengesetzt wird.
... (S. 27)
Eine ähnliche Kritik findet man bei Hannah Arendt: "Die Paradoxie, die von Anfang an in dem Begriff der unveräußerlichen Menschenrechte lag, war, daß dieses Recht mit einem "Menschen überhaupt" rechnete, den es nirgends gab". ... (S. 89)
Von Augustin Cochin bis Joseph de Maistre, von Edmund Burke bis Karl Marx, von Hannah Arendt bis Michel Villey haben die meisten Kritiker der Menschenrechtslehre an ihr den Universalismus und den abstrakten Egalitarismus bemängelt. Außerdem haben sie darauf aufmerksam gemacht, daß diese Ideologie zu Nivellierung und Vereinheitlichung zu führen droht, indem sie den Menschen, dessen Rechte sie ausruft, aller konkreten Merkmale beraubt. Wenn man einräumt, daß die Menschenrechte hauptsächlich die Autonomie des Individuums gewährleisten sollen, kommt man nicht umhin, hier einen Widerspruch zu sehen. ... (S. 102)
Rechte können nur mit der Mitgliedschaft in einem politischen Ganzen einhergehen. "Wenn der Mensch seine Menschlichkeit erlangt, indem er zum Bürger wird", ... (S. 139)

Menschheit statt Mensch
Aus Alain de Beniost: "Kritik der Menschenrechte" (edition JF)
"Die Menschheit selbst ist eine Würde", schreibt Kant, "denn der Mensch kann von keinem Menschen (weder von anderen noch sogar von sich selbst) bloß als Mittel, sondern muß jederzeit zugleich als Zweck gebraucht werden, und darin besteht eben seine Würde (die Persönlichkeit), dadurch er sich über alle anderen Weltwesen, die nicht Menschen sind und doch gebraucht werden können, mithin über alle Sachen erhebt." (S. 49)

Rick Johnstone schreibt, daß "die Menschenrechte nicht deshalb den Sieg davontragen", weil sie "wahr" sind, sondern weil die Mehrheit der Menschen begriffen hat, daß sie besser sind als die Alternativen". Diese bescheidenen, pragmatischen Behauptungen sind kaum überzeugend. Davon auszugehen, daß Menschenrechte nur das sind, was die Menschen als solche erachten, heißt, daß sie ihrem Wesen nach verhandelbar sind. Damit riskiert man, die Definition der Rechte vom Gutdünken jedes Einzelnen abhängig zu machen. Zugleich verwandeln sich Naturrechte in vage Ideen oder aber in positive Rechte. Positive Rechte jedoch sind noch weniger "universell" als Naturrechte, denn oft genug werden die Menschenrechte im Namen eines bestimmten positiven Rechtes außer Kraft gesetzt. (S. 62f.)

Aus Alain de Benoist (2011), „Aufstand der Kulturen“
Der Liberalismus ist das Gegenteil der Demokratie, weil er an sich zerstörerisch auf die Identität und die Freiheit der Völker wirkt. ... (S. 9)
In Wirklichkeit hat die Moderne den Menschen nicht befreit, indem sie ihn von seinen früheren Bindungen (Familien-, Orts-, Körperschafts-, Stammes-, Religionszugehörigkeit) loslöste. Sie hat ihn nur anderen Zwängen unterworfen, die härter sind, da entfernter, unpersönlicher und anspruchsvoller: Eine mechanische, abstrakte und einheitliche Abhängigkeit hat die vielförmigen organischen Rahmen abgelöst. Indem der Mensch einzelgängerischer wurde, wurde er auch verwundbarer und hilfloser. ... (S. 25)
Indem das westliche System den Menschen das Recht absprach, sich in geschichtlich vererbte kollektive Identitäten einzufügen, indem es einen einförmigen Modus der Vertretung aufzwang, rief es paradoxerweise rasende, pathologische Formen der Selbstbehauptung hervor. (S. 41)

Zum Vergleich: Nationalsozialismus/Drittes Reich
Aus Otto Koellreutter (1938): "Deutsches Verfassungsrecht" (zitiert nach: dito, S. 234)
Daß es liberale Grundrechte, also in diesem Sinne "echte" Grundrechte, im deutschen Führerstaate nicht mehr geben kann, ist selbstverständlich. Denn die liberalen Grundrechte und die mit ihnen Hand in Hand gehende Überbetonung der "wohlerworbenen" Rechte und der "subjektiven öffentlichen Rechte" widersprechen der Gemeinschaft als dem politischen Grundwert des Nationalsozialismus. In Auswirkung einer individualistischen Staats- und Rechtsidee wirkten sich diese Grundrechte für den Aufbau eines völkischen Gemeinschaftslebens schädlich aus.

Aus Ernst Rudolf Huber (1939): "Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches" (zitiert nach: dito, S. 243)
Die liberale Verfassung war ihrem Wesen nach "Garantie"; sie war ein System von Sicherungen und Gewährleistungen gegen die Staatsgewalt. Die völkische Verfassung hat diese Garantiefunktion nicht; sie soll im Gegenteil die Wirksamkeit und Schlagkraft der politischen Gewalt erhöhen. Sie soll nicht die Individuen und Gruppen gegen das Ganze schützen, sondern sie dient der Einheit und Ganzheit des Volkes gegen alle individualistischen und gruppenmäßigen Zersetzungen.

Kollektiv braucht und erzeugt die Macht = individuelle Freiheit schafft Willkür
Aus Alain de Beniost: "Kritik der Menschenrechte"
Damit verliert die Politik ihren Status als Ursache, um zur bloßen Wirkung zu werden. Wenn das Soziale lediglich die Folge eines Vertrags zwischen Individuen ist, hat Macht nicht länger eine gestaltende Funktion. Als Nebenprodukt der Gesellschaft wird sie statt dessen zu deren bedrohlichem Überbau. ... (S. 25)
Jeder Einzelne hat in dem Ganzen, in das er sich einfügt, eine Rolle zu spielen. Die Rolle der politischen Macht besteht in der dauerhaften Sicherung dieses harmonischen Zusammenlebens. Genauso wie Macht eine universelle Größe ist, die durchaus unterschiedliche Formen annehmen kann, ist auch das Verlangen nach Freiheit universell, aber es wird sehr unterschiedlich mit ihm umgegangen.
Besonders problematisch wird es, wenn die im Namen der Menschenrechte beanstandeten gesellschaftlichen oder kulturellen Praktiken der Bevölkerung nicht aufgezwungen, sondern Gebräuche sind, die offensichtlich von einem Großteil der Betroffenen befürwortet werden (was nicht heißen soll, daß sie niemals hinterfragt werden). Wie kann eine Doktrin, die auf der freien Verfügung der Individuen über sich selber beruht, sich solchen Praktiken widersetzen? Laut der Menschenrechtslehre müssen die Menschen frei sein zu tun, was sie wollen, solange ihre Freiheit nicht die der anderen beeinträchtigt. Warum sollen Völker, deren Gebräuche uns schockieren oder empören, nicht dieselbe Freiheit haben, diese Gebräuche zu pflegen, solange sie nicht versuchen, sie anderen aufzuzwingen?
Ein vielzitiertes Beispiel ist die Weibliche Beschneidung, die heute noch in vielen schwarzafrikanischen Staaten (sowie in einigen muslimischen) üblich ist. Zweifelsohne handelt es sich um eine schädliche Prozedur. Sie läßt sich jedoch nicht von einem kulturellen und gesellschaftlichen Gesamtzusammenhang trennen, innerhalb dessen sie im Gegenteil als moralisch gut und gesellschaftlich notwendig gilt: Eine unbeschnittene Frau wird keinen Ehemann finden und keine Kinder gebären. Deshalb sind die beschnittenen Frauen die ersten, die ihre Töchter beschneiden lassen wollen. Das wirft die Frage auf, mit welcher Berechtigung man einen Brauch verbieten kann, der niemandem aufgezwungen wird. Die einzige vernünftige Antwort lautet, daß man nur die Betroffenen selbst ermutigen kann, alle Vor- und Nachteile zu überdenken. Das heißt, man kann interne Kritik anregen. Die Männer und Frauen, die das Problem unmittelbar betrifft, sind auch diejenigen, die es anpacken müssen.
Wenn ~ um ein anderes Beispiel anzuführen -in einem muslimischen Staat eine Ehebrecherin gesteinigt wird und sich die Verteidiger der Menschenrechte darüber aufregen, kann man sich fragen, was genau sie verurteilen: die Art der Hinrichtung, die Tatsache, daß auf Ehebruch die Todesstrafe steht (oder daß er überhaupt strafbar ist), oder die Todesstrafe als solche? Die erste Reaktion scheint vor allem eine emotionale zu sein. Die zweite läßt sich immerhin diskutieren. (Egal, welche Ansicht man in dieser Frage vertritt: Mit welcher Berechtigung kann man die Mitglieder einer Kultur daran hindern, Ehebruch als strafbares Vergehen einzuschätzen und nach eigenem Ermessen zu entscheiden, wie schwer diese Strafe sein soll?) Aus der dritten folgt, daß alle Staaten, die wie die USA an der Todesstrafe festhalten, gegen die Menschenrechte verstoßen.
... (S. 77ff)
"Die Emanzipation der Individuen aus den ursprünglichen Verpflichtungen, die sie an das Ordnungsprinzip einer bestehenden Gemeinschaft fesselten und sich in sehr starken hierarchischen Banden zwischen den Menschen niederschlugen", bemerkt Marcel Gauchet, "bewirkte nicht etwa eine schwindende Rolle der Obrigkeit, wie man annehmen sollte, sondern hat im Gegenteil dazu beigetragen, die Rolle der Obrigkeit auszuweiten. Die nicht zu verleugnende Handlungsfreiheit, die den Individuen auf allen Ebenen zuteil wurde, hat - über die Sphäre der zivilen Autonomie hinaus - die Entstehung eines Verwaltungsapparates, der im großen wie im kleinen immer mehr den kollektiven Kurs bestimmt, keineswegs behindert, sondern im Gegenteil regelrecht begünstigt [...] je mehr die Menschenrechte sich im Gesellschaftsverständnis niederschlagen, desto mehr nimmt die Ordnungsmacht der Staatsbürokratie den Menschen - unter dem Vorwand, ihnen die Ausübung ihrer Rechte zu ermöglichen - die Fähigkeit, von ihnen Gebrauch zu machen." ... (S. 105f)
Der Feudalismus war eine Vereinigung freier Menschen." (S. 146)

Antiimperialistische Position gegen den Westen mit kollektiv-identitärem Gehalt
Aus Alain de Beniost: "Kritik der Menschenrechte"
Aus dem Versuch, allen Völkern eine ganz bestimmte Moralvorstellung aufzuzwingen, spricht auch die Absicht, dem Westen sein gutes Gewissen zurückzugeben und ihm damit zu gestatten, sich einmal mehr als Vorbild aufzuspielen. Wer dieses Vorbild ablehnt, darf als "Barbar" abgestempelt werden. Die Geschichte hat gezeigt, daß "Rechte" allzu oft nur das waren, was die Machthaber der vorherrschenden Ideologie dazu erklärten. In Verbindung mit der Expansion der Märkte dient die Rhetorik der Menschenrechte als ideologische Verkleidung der Globalisierung. Vor allem anderen ist sie ein Instrument der Herrschaft und muß als solches begriffen werden. ... (S. 10)

Absage an individuelle Bedürfnisse, Interessen und Menschenwürde
Aus Alain de Beniost: "Kritik der Menschenrechte" (edition JF)
Autoren wie James Watson sind der Meinung, man sollte sich lieber mit den "Bedürfnissen" oder dem "Interesse" des Menschen befassen statt mit seinen "Rechten". Dieser Versuch, die moralische Herangehensweise durch eine utilitaristische oder konsequentialistische zu ersetzen, scheitert jedoch daran, daß sich kein Konsens über den Wert unterschiedlicher "Interessen" oder die Rangfolge der "Bedürfnisse" herstellen läßt. Beide Begriffe sind hochgradig subjektiv und konfliktträchtig. Zudem sind Interessen im Gegensatz zu Werten und Rechten immer verhandelbar ... ... (S. 48)
Die neuzeitliche Würde dagegen ist eine Eigenschaft, die niemals mehr oder weniger sein kann, weil sie alles ist. Dem würdigen Menschen steht nicht mehr der unwürdige gegenüber, und der Begriff der "Menschenwürde" wird zu einem Pleonasmus, denn was den Menschen würdig macht, ist die Tatsache, daß er ein Mensch ist - was immer das sein mag. Wenn der Mensch seiner Würde wegen geachtet werden muß und diese Würde auf seinem Recht fußt, geachtet zu werden, ist man bei einem Zirkelschluß angelangt." Wenn alle Menschen würdig sind, ist es, als wäre kein Mensch würdig: Die Unterschiede zwischen den Menschen liegen anderswo. ... (S. 55f)
Zu sagen, alle Menschen seien Träger derselben Rechte, ist das eine. Zu sagen, diese Rechte müßten überall in der Form anerkannt werden, die ihnen die Menschenrechtsideologie gibt, ist etwas völlig anderes. Letzteres wirft die Frage auf, wer die Autorität hat, eine solche Sichtweise aufzuzwingen, wie diese Autorität beschaffen ist und wodurch gewährleistet wird, daß ihre Urteile wohlbegründet sind. Mit anderen Worten: Wer entscheidet, daß es so sein muß und nicht anders? Jeder Universalismus tendiert dazu, Unterschiede zu ignorieren oder zu kaschieren. In ihrer kanonischen Formulierung scheint die Menschenrechtslehre ihrerseits wenig geneigt, die Vielfalt der Kulturen anzuerkennen, und zwar aus zwei Gründen: ... (S. 71f)

Tugenden: Was ist ein guter Mensch?
Aus Alain de Benoist (2011), „Aufstand der Kulturen“ (S. 33)
Seit den Griechen bezeichnet die Ethik für uns Europäer die Tugenden, deren Übung die Grundlage des „guten Lebens“ bildet: Großzügigkeit statt Geiz, Ehre statt Schande, Mut statt Feigheit, Gerechtigkeit statt Ungerechtigkeit, Mäßigung statt Maßlosigkeit, Pflichtgefühl statt Bequemlichkeit, Aufrichtigkeit statt Verschlagenheit, Uneigennützigkeit statt Habgier usw. Der gute Bürger ist derjenige, der in jeder dieser Tugenden nach Vorzüglichkeit strebe (Aristoteles). Dieser Wille zur Vorzüglichkeit schließt keineswegs die Existenz mehrerer Lebensweisen (kontemplative, aktive, produktive Lebensweise) aus, die unterschiedlichen Moralkodexen unterliegen und im Stadtstaat hierarchisiert waren: Die europäische Tradition, die im alten dreifunktionalen System zum Ausdruck kam, gab beispielsweise der Weisheit den Vorrang vor der Kraft, und dieser den Vorrang vor dem Reichtum. Die Moderne hat die traditionelle Ethik, die zugleich aristokratisch und volkstümlich war, durch zwei Formen der bürgerlichen Moral verdrängt: …

Links zu weiteren Einflussgrößen und Themen
  • Mit Schnittmengen zu rechten Ideologien: Populismus und Verschwörungsglauben
  • Kommentar zu rechten Thinktanks in der taz am 10.11.2024

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