Religionskritik

WAS IST RECHT?

Mythos der Freiheitsgarantie und Menschenrechte


1. Behauptungen über das Recht
2. Recht ist das Höchste
3. Recht ist Herrschaft: Wer die Macht hat, schafft das Recht!
4. Herkunft des Rechts
5. Mythos der Freiheitsgarantie und Menschenrechte
6. Recht ist strukturkonservativ
7. Kritische Zitate zum Recht
8. Linke und AnarchistInnen für Recht?
9. Links
10. Buchvorstellungen zum Themenbereich

Aus Besson, W./Jasper, G. (1966), "Das Leitbild der modernen Demokratie", Paul List Verlag München (herausgegeben von der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung, S. 7 f.)
Die persönliche Freiheit und Würde aller Bürger ist eine unabdingbare Forderung an die Demokratie. ...
Soll der Mensch als Mensch leben können, dann muß seine personale Würde auch für die politischen Machtträger unabtastbar sein. Das bedeutet: er darf nicht als Objekt behandelt, zum Werkzeug gemacht oder zur beliebig manipulierbaren Sache für politische Zwecke herabgewürdigt werden.



Im Original: Recht hilft den Schwachen?
Aussage des "linken" Bürgermeisters von Bologna (getragen auch von Kommunisten und Grünen), in: FR, 3.1.2005 (S. 1)
Illegalität, so führt er gern an, habe letztlich immer dem Stärkeren, nie dem Schwächeren genutzt.

Aus Gegenstandpunkt (1999), "Resultate Nr. 3. Der bürgerliche Staat", GegenStandpunkt Verlag
Wenn der Staat den freien Bürger, seine Persönlichkeit und sein Eigentum s c h ü t z t , indem er ihn beschränkt, dann b e r u h t er n i c h t n u r auf den Kollisionen der Konkurrenz; die Erhaltung der Gesellschaft, in der die Vermehrung von Eigentum, die Erweiterung der Sphäre persönlicher Freiheit, andere von der Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum ausschließt, bildet auch den einzigen Zweck des bürgerlichen Staates. Indem er seine Gewalt dafür einsetzt, daß von keiner Seite Übergriffe auf die Person und das ihr gehörige Eigentum stattfinden, sorgt er für die Bewahrung der Unterschiede, die er im ökonomischen Leben vorfindet. und für eine Austragung der darin enthaltenen Gegensätze, deren Resultat von vornherein feststeht. Daß die g l e i c h e Behandlung der mit unterschiedlichen Mitteln ausgestatteten Kontrahenten die beste Gewähr dafür bietet, daß die U n g l e i c h h e i t fortbesteht und wächst, will den Fanatikern der Gleichheit nicht in den Kopf. In der Gleichheit sehen sie kein Gewaltverhältnis, sondern ein Ideal, an dem sie die gesellschaftlichen Unterschiede messen.

Aus Zakaria, Fareed (2007): Das Ende der Freiheit?, dtv München (S. 18)
Nicht die Demokratie zeichnet während eines Großteils der jüngeren Geschichte die Staaten Europas und Nordamerikas gegenüber dem Rest der Welt aus, sondern der Verfassungsliberalismus. Treffender als das Plebiszit symbolisiert der unparteiische Richter das politische System des Westens.

Karl Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie
Die Ökonomisten verlieren nicht aus den Augen, daß die Produktion unter der heutigen Polizei leichter ist als z. B. unter dem Zeichen des 'Gesetz des Stärkeren'. Sie vergessen nur, daß das 'Gesetz des Stärkeren' auch ein Gesetz war und in einer anderen Form in ihrem Rechtsstaat überlebt.“

Aus Marti, Urs (2006), "Demokratie - das uneingelöste Versprechen", Rotpunkt in Zürich (S. 89, 99, 118)
Das Rechtssubjekt ist mithin nicht der Mensch schlechthin mit seinen vielfältigen Bedürfnissen und Handlungsfähigkeiten, sondern der männliche Besitzbürger. ...
Im Hinblick auf eine gegebene Form der Demokratie ist jeweils zu prüfen, welche Teile der Gesellschaft zwar in der Regel, wenn vom Volk die Rede ist, mitgemeint sind, aufgrund ihrer Situation, ihrer Bedürfnisse und Handlungsmöglichkeiten jedoch die ihnen garantierten Rechte kaum oder gar nicht nutzen können und entweder hinsichtlich ihrer politischen Ansprüche nicht wahrgenommen oder mit Absicht aus der Entscheidungsmacht ausgeschlossen werden. ...
Wie im letzten Kapitel gezeigt worden ist, sind es im Laufe der letzten Jahrhunderte vornehmlich vermögende weiße Männer gewesen, die, ausgehend von ihren spezifischen Interessen, Rechte gefordert und derart ein bestimmtes Verständnis von Menschenrechten und staatlichen Aufgaben geprägt haben.

(vgl. die prozentuale Verteilung der Strafparagraphen)

Volkssouveränität versus Menschen-/Grundrechte
Im Original: Macht schafft Gleichheit?
Aus Marti, Urs (2006), "Demokratie - das uneingelöste Versprechen", Rotpunkt in Zürich (S. 115 ff.)
Auf die Frage nach den unverzichtbaren normativen Grundlagen der modernen Demokratie werden denn auch in der Regel zwei Antworten gegeben: Volkssouveränität und Menschenrechte. Muss es aber nicht zwischen diesen beiden Prinzipien notwendig zum Konflikt kommen? Wenn das Volk wirklich souverän ist, mithin als Gesetzgeber notwendig über dem Gesetz steht und an keine höheren Normen gebunden ist, dann kann es sich zwar selbst zum Schutz der Menschenrechte verpflichten, bleibt aber in der inhaltlichen Konkretisierung dieser Rechte frei. Sollen hingegen die Menschenrechte, verstanden als absolute, universell gültige Normen, geschützt werden, muss das Prinzip der Volkssouveränität relativiert werden.
Im politischen Denken der Neuzeit stehen sich zwei Positionen gegenüber; die eine behauptet den Vorrang der Menschenrechte vor der Volkssouveränität, die andere den Vorrang der Volkssouveränität vor den Menschenrechten. ...
Tatsächlich ist die Demokratie zur Respektierung normativer Kriterien, konkret der elementaren Freiheiten ihrer Bürgerinnen und Bürger, verpflichtet, da sie andernfalls ihre Grundlage, nämlich die Kommunikation zwischen autonomen Menschen, einbüßen würde. ...
Von einer gleichen Beteiligung kann jedoch erst die Rede sein, wenn nicht einige Menschen von anderen abhängig sind, was wiederum eine Korrektur der "natürlichen" Privilegienordnung durch die Politik bedingt. Gleich und autonom sind Menschen somit nicht von Natur aus, vielmehr werden sie es im Zuge der Umsetzung demokratischer Politik. Allerdings ist nicht alles, was der Volksmehrheit beliebt, deshalb auch schon legitim; an das Prinzip der gleichen Freiheit bleibt der Souverän gebunden (vgl. Brunkhorst 1999). ...
Was indes das Verhältnis von Volkssouveränität und Menschenrechten betrifft, so ist tatsächlich eine abstrakte Gegenüberstellung der beiden Prinzipien wenig hilfreich. Wird akzeptiert, dass die Begrenzung der Freiheit Bedingung ihrer Möglichkeit ist, dann kann die Begrenzung individueller Freiheitsbestrebungen durch die staatliche Souveränität nicht per se als illegitim gelten. Die von demokratischen Verfassungsstaaten beanspruchte Souveränität ist nicht mit uneingeschränkter Hoheitsgewalt gleichzusetzen, sondern mit einer Staatsgewalt, die ihre Grenzen an individuellen Grundrechten findet, diese aber auch gegen Angriffe seitens privater, sozialer und ökonomischer Kräfte verteidigt.
... Konflikt zwischen Menschenrechten und Volkssouveränität ...


Im Original: Menschenrechte schaffen Nationen?
Aus "Für Weltbürger erdacht" von Arno Widmann, in: FR, 10.12.2008 (S. 33)
Die Menschenrechte waren also, wie der Titel der französischen Erklärung schon klarmacht, die Rechte der Bürger. Der Artikel 3 des Textes von 1789 betont das: "Der Ursprung jeder Souveränität liegt seinem Wesen nach bei der Nation." Menschenrechte gegen die Nation einzuklagen, war nicht vorgesehen. Die sich konstituierende Nation borgte sich die Menschenrechte aus, um gegen das bestehende Regime zu argumentieren. An der Macht blieb die Nation, ja der Nationalismus übrig. Die Menschenrechte wurden - nicht vergessen, sondern bekämpft.

Martin Luther King, immerhin eine Ikone der Gewaltfreien und Gutmenschen, sah in Gesetzen zwar die Möglichkeit zu etwas Positiven, doch forderte er energischen Widerstand, wenn sich das nicht erfüllt.

Aus Stephan D’Arcy (2019), „Sprachen der Ermächtigung“ (S. 57)
King merkte dazu an, »dass das Gesetz dazu da ist, die Gerechtigkeit durchzusetzen, und dass es andernfalls zu einem gefährlichen Hindernis wird, das die Flut des sozialen Fortschritts hemmt.«

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