Religionskritik

WAS IST DER STAAT?

Entstehung der Staaten


1. Ein Staat ist ... (Definitionen)
2. Entstehung der Staaten
3. Rechtsstaat, Republik
4. Macht und Staat
5. Demokratie und Rechtsstaat forever
6. Staatskritik
7. Weitere Links zu Demokratie und Rechtsstaat

Aus Forndran, Erhard (2002), "Demokratie und demokratischer Staat in der Krise?", Nomos in Baden-Baden (S. 40)
Ausgangspunkt des neuzeitlichen Staatsverständnisses war - wie schon angedeutet - der Übergang von den vielen Trägern vielfältiger Formen personaler Herrschaft zur Monopolisierung und Territorialisierung von Herrschaft durch Machtakkumulation in der Hand von Inhabern bestimmter politisch zentraler Positionen.

Aus Marti, Urs (2006), "Demokratie - das uneingelöste Versprechen", Rotpunkt in Zürich (S. 88)
Von dieser wachsenden Freiheit haben freilich nicht alle im gleichen Masse profitiert. Der neuzeitliche Staat entsteht in Klassengesellschaften und verteidigt mittels eines das Privateigentum garantierenden Rechtssystems primär die Ansprüche und Interessen bestimmter sozialer Klassen (Anderson 1979, 27?5z). Der neuzeitlichen Staats? und Sozialvertragstheorie zufolge setzt sich die Gesellschaft aus freien und gleichen Individuen zusammen, die als Eigentümer ihrer Fähigkeiten und der mittels deren Anwendung erworbenen Güter zueinander in Beziehung treten. Der Staat dient dem Zweck, Eigentum zu schützen und geordnete Tauschbeziehungen aufrechtzuerhalten. Die Funktion souveräner Staatsmacht besteht somit nicht einfach in der Verhinderung des Bürgerkriegs, sondern darin, eine auf den Prinzipien von Privateigentum und Marktfreiheit beruhende und durch die Konkurrenz egoistischer Individuen fortwährend in ihrem Bestand bedrohte Gesellschaft zu stabilisieren (Macpherson 1973).
Die Monopolisierung der Macht dient also primär dem Zweck, Austauschprozesse in der Konkurrenzgesellschaft berechenbar zu machen. ...


Aus Gerstenberger, Heidi (2006), "Die subjektlose Gewalt" (S. 14 f.)
In aller Regel wird der Begriff des "modernen Staates" im Zusammenhang des theoretischen Konzeptes von evolutionären Prozessen der Rationallsierung gebraucht. Die Herausbildung "moderner Staaten" ist damit einerseits Resultat der Zentrallsierung von Gewaltmitteln, andererseits der Vorgang einer ständigen Hinzufügung einzelner "moderner" Elemente zu vormodernen Staaten. Von struktureller Revolution ist nicht die Rede.
Demgegenüber impliziert der Begriff des "bürgerlichen Staates" das Konzept der "bürgerlichen Revolution". Damit ist zunächst nicht mehr - aber auch nicht weniger gesagt, als daß es sich bei der Herausbildung bürgerlicher Staatsgewalt nicht lediglich um eine Veränderung von Organisationsstrukturen oder von Verfahrensweisen bei der Anwendung "staatlicher" Gewalt handelte, sondern um die Herstellung einer öffentlichen Instanz. Erst dadurch wurden "Staat" und "Gesellschaft" als voneinander getrennte Sphären konstituiert. Das theoretische Konzept der Trennung von Staat und Gesellschaft ist bei Hegel und Marx gleichermaßen entwickelt, wenn auch unterschiedlich begründet. Beide stimmen jedoch darin überein, daß die damit angesprochene Strukturentwicklung erst die Voraussetzung dafür schuf, daß von Staat im wirklichen Sinne des Wortes die Rede sein könne. Darin sind sie oft und gründlich mißverstanden worden. Am häufigsten ist die Annahme, bei der Trennung von Staat und Gesellschaft handle es sich um eine Aussage über die Trennung von Sachbereichen. Weshalb denn auch behauptet wird, die Zunahme staatlicher Eingniffe in wirtschaftliche sowie insgesamt in gesellschaftliche Prozesse habe das theoretische Konzept der getrennten Sphären historisch obsolet werden lassen. Eine solche Interpretation geht am theoretischen Gehalt des Dualismus von Staat und Gesellschaft vorbei. Dieser thematisiert nämlich weder Ausmaß oder Form des staatlichen Einflusses auf die Gesellschaft, noch das Zustandekommen der konkreten Inhalte von Politik. Von Ernst Forsthoff, einem der wenigen neueren und zugleich dezidiert antl-Marxistischen Theoretiker, die dieses Konzept aufgenommen haben, wird die Trennung von Politik und Ökonomie als die Möglichkeit einer Sozialordnung bestimmt, "in der sich Ungleichheit und Freiheit angemessen vereinigen".


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