Freisprüche
Die Angeklagten beriefen sich auf §122-Code Penal, welcher identisch ist mit § 34 StGB. Laut der Aussage der Juristin aus der frz. sprachigen Schweiz haben rechtfertigende §-en, wie z.B. die Notwehr,Notstand etc an sich in Frankreich traditionell einen anderen,bzw. höheren Stellenwert in der Rechtssprechung. In beiden Urteilsbegründungen (Versailles und Orleans) wurde die Feldbefreiung als ein angemessenes Mittel anerkannt, u.a. deshalb weil (Zitat Urteilsbegründung von Versailles) "die Angeklagten nicht versuchen sich der Verantwortung zu entziehen", " juristische Mittel nicht geeignet waren einen Erfolg zu erzielen", -da die Gefahr als eine unmittelbare anerkannt wurde und ein Gang durch alle Instanzen als zu langwierig bestätigt, weiterhin wurde zur Angemessenheit gesagt(denke sowohl in Versailles als auch Orleans),dass die Angeklagten ausschließlich die gv- Pflanzen zerstörten. Beide Gerichte betonen , dass die gerichtliche Entscheidung nicht als eine Art Freibrief für Sachbeschädigungen verstanden werden solle. Orlèans betont, dass es als Gericht nicht die Aufgabe hat, in die wissenschaftliche Debatte um Gentechnik einzusteigen,wohl aber die Aufgabe, wissenschaftliche Gutachten als solche zu werten, (Zitat Orleans) " Es (das Gericht) hat jedoch zu beurteilen, in rechtlicher Hinsicht,für jeden der Angeklagten, ob eine Gefahr exisitiert oder nicht, ob sie gegenwärtig oder unmittelbar bevorsteht."
Freigesprochen wurden auch 58 Menschen in diesem Jahr im Juni vor einem Gericht in Chartres.