Kritik der Konsumkritik

DIRECT ACTION: WIDERSTAND IM ALLTAG
DIREKTE INTERVENTION

'Robuste' Methoden


1. Szenarios und Beispiele für Eingriffsmöglichkeiten
2. 'Robuste' Methoden
3. Beispiel
4. Hilfreiche Methoden
5. Zitate zu Direkter Intervention

Nicht alle Situationen lassen sich über Kommunikation, verstecktes Theater oder Ablenkungsmanöver klären. Bei einer bestimmten ‚Qualität’ von Übergriff (z.B. offene Schlägerei) ist das unmittelbare Ziel, gewaltförmiges Verhalten zu beenden. Dann kann auch begrenzte Gewalt sinnvoll sein. Ziele dabei sollten immer sein, die Gewaltsituation aufzulösen und der kommunikativen Intervention Nachdruck zu verleihen. Wer eine bereits entwaffnete Person in Überzahl krankenhausreif prügelt, übt damit selbst Gewalt „von oben“, d.h. handelt aus einer Herrschaftsposition. Wichtig ist, das eigene Verhalten immer zu reflektieren und nicht leichtfertig zu Gewalt zu greifen. Oft genügt es, selbstsicher und offensiv aufzutreten, um Diskriminierung und Gewalt zu stoppen, weil die Täterinnen es nicht mögen, aus ihrer Anonymität gerissen zu werden.

  • Entwaffnung: Um die Angriffs- und damit auch Verletzungsmöglichkeiten einzuschränken ist es sinnvoll, die Täterin zu entwaffnen, indem z.B. gefährliche Gegenstände oder Waffen aus der Hand geschlagen werden. Kenntnisesse in Selbstverteidigung können sich hier als hilfreich erweisen
  • Ein überraschender Schlag oder gezielter Tritt in die Genitalien können ausreichen, um die Täterin erst einmal außer Gefecht zu setzen und genügend Zeit zu haben, um sich und andere zu entfernen und Hilfe zu suchen
  • CS-Gas: Für den Privat-Gebrauch gibt es CS-Gas in handlichen Mini-Spraydosen. CS-Gas, das einer Angreiferin ins Gesicht gesprüht wird, entfaltet Wirkungen, die zur Kampfunfähigkeit führen können (Augentränen und Husten aufgrund starker Reizung von Augen und Atemwegen). Aber: Das Einatmen größerer Mengen kann bleibende Schäden hinterlassen oder in seltenen Fällen zum Tod führen. Daher sollte CS-Gas nur in extremen Situationen eingesetzt werden. Wichtig ist, sich vorab sehr genau mit der Funktionsweise vertraut zu machen, um sich und andere nicht unnötig zu gefährden. Hinweis: Das inzwischen bei der Polizei eingesetzte und als gesundheitlich ungefährlicher geltende Pfefferspray gilt in Deutschland als verbotene Waffe (mit Ausnahmen )
  • Sirene: Es gibt Alarmgeräte mit Batterie, die einen lauten, anhaltenden Ton von sich geben, wenn ein Mechanismus betätigt wird (z.B. eine Schnur raus ziehen)
  • Schreien: Lautes Schreien kann die Aufmerksamkeit anderer provozieren und die Tätern einschüchtern bzw. kurzfristig lähmen.

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