VERFASSUNGSBESCHWERDEN
Tricksereien von oben
1. Nutzbare Paragraphen im Grundgesetz
2. Grundgesetz im Netz
3. Merkblatt über Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht
4. Weitere Hinweise zu Verfassungsbeschwerden
5. Kurzanleitung: Verfassungsbeschwerde
6. Weitere Wege zum Verfassungsgericht
7. Tricksereien von oben
8. Europäische Klage vor dem EGMR
9. Hessischer Staatsgerichtshof
10. Links
Wer hätte es gedacht: Auch das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht und handelt folglich für die Obrigkeit ... und wenn die angegriffen ist, wird getrickst ohne Ende. Daher muss mensch aufpassen.
Anhörungsrügen-Trick
Eigentlich ist das Grundrecht auf rechtliches Gehör aus dem Art. 103 GG ein Grundrecht. Aber praktisch kann es alle anderen aushebeln, denn wenn eine Anhörungsrüge nach Ablauf aller Instanzen unterbleibt, ist der Rechtsweg nicht ausgeschöpft. Wird sie aber gemacht, bekommt mensch oft keine Antwort vom Gericht und die Frist für Verfassungsbeschwerden läuft ab. Listig gemacht - angewendet wahrscheinlich vor allem, wenn es gegen die Obrigkeit geht. Beispiel aus dem Beschluss des zweiten Senates 2 BvR 537/06.Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, 2 BvR 575/05
Der von der Beschwerdeführerin gegen den Beschluss vom 27. Januar 2005 gewandte Schriftsatz hat die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG nicht offen gehalten. Nach Zustellung des Beschlusses vom 27. Januar 2005 reichte die Beschwerdeführerin beim Oberlandesgericht einen als "Rechtsmittel/Rechtsbehelf" gekennzeichneten Schriftsatz ein, den sie in ihrer am 15. April 2005 eingegangenen Verfassungsbeschwerdeschrift als "Gegenvorstellung" bezeichnet und mit welchem sie inhaltlich eine Anhörungsrüge erhebt. Eine solche Rüge ist nach dem Wortlaut des Gesetzes unzulässig und kann vor dem Hintergrund des zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Anhörungsrügegesetzes nicht als für die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde fristwahrend angesehen werden.
- Weitere Statistiken auf der Seite des BVerfG
Kommentare
Andreas Wulff am 08.10.2024 - 19:55 UhrDer Gesetzgeber möge das Bundesverfassungsgericht reformieren und einen sogenannten dritten, sogenannten Bürgersenat einrichten, der ausschließlich Verfassungsbeschwerden des "Kleinen Mannes" bearbeitet. Ansonsten bleiben die "Spielregeln" wie gehabt. Sämtliche Entscheidungen sind zu begründen und mit der Beschwerdeschrift zu veröffentlichen. Vorbei mit: "Wird nicht zur Entscheidung angenommen." Das würde diesem Gericht wieder mehr Glanz verleihen. Mittlerweile hat sich der Eindruck verfestigt, dass sich nur die upperclass eine neue Bühne für ihre Profilierung gesucht und gefunden hat und regelrecht narzisstisch agiert und die Medien nur gierig darauf warten, ob der Grill von Habeck jetzt raus muss oder drinnen bleibt. Abgesehen davon habe ich kein Verständnis dafür, dass sich der Bundestag einen Haufen Abgeordneter gönnt, einen Riesenapparat von Koryphäen vorhält und am Ende nach monatelangen Debatten dann doch eine beleidigte Leberwurst nach Karlsruhe zieht, nur weil man meint, "schlauer zu sein" als all die anderen Hoheitsträger. Diese Klientel verschwendet mit ihrem "ungezügelten Drang nach Geltung, ihrer Kompromisslosigkeit und Verschwendungssucht" kostbare Ressourcen der beiden Senate. Abgesehen davon muss bei den Obergerichten auch wirklich mal Schluss sein. Da kommt kein Verfassungsgericht mehr danach. Wer sich durch die Instanzen gefightet hat, sollte irgendwann mal lernen; Aufhören kann auch Freude bereiten. Derzeit gilt: Alles hat ein Ende. nur die Rechthaberei nicht. Wenn man sich ansieht "wie gut der Bürger in Karlsruhe wegkommt", nahezu alle VBs werden in die Tonne gekloppt, hat das nichts mit seiner Unfähigkeit zu schaffen, sein Vorbringen nicht klar genug zum Ausdruck bringen zu können, sondern mit dem Umstand, dass Karlsruhe an der Unzufriedenheit der Menschen mit den unzähligen Dilettanten der Gerichtsbarkeit und ihrer Unfähigkeit zur Selbstkontrolle mit einer Flut dessen überschwemmt wird, was vor Ort versaubeutelt wird. Für diese hausgemachten Justizprobleme ist das Verfassungsgericht einfach zu deliziös, als dass man es verspeist wie eine "Bratwurst" auf der Kirmes. Die Problemlösung hat am Ort ihrer Entstehung anzusetzen: Beim unverbesserlichen Einzelrichter oder der überlasteten Richterin. Die sollten ihr Handwerk verstehen und personell und organisatorisch bestens ausgestattet werden. Warum gibt es zu wenig wissenschaftliche Mitarbeiter bei den Landgerichten? Wenn ich am Herzen operiert und von einem angetrunkenen Chirurgen ins Koma geschickt werde und anschließend den Heiland besuchen darf, kann ich noch so viel wehklagen: Das war's wohl vorerst. Also ganz unten mit dem eisernen Besen kehren. Schaumschläger raus und nur das Allerbeste rein, dann hat Karlsruhe wieder mehr Zeit für die eigentliche Kernerarbeit und dies dient der Rechtspflege mehr als uns lieb sein kann. Kommen nur noch gute Nachrichten aus Karlsruhe, fragt sich nur für wen?