Fiese Tricks von Polizei und Jostiz

FÄLSCHUNGEN, BETRUG, PROPAGANDA? VERSUCHSFELD MIT TRANSGENER GERSTE

Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit


1. Die Uni, die Stadt und das Beet
2. Die Ziele des Gerstenversuchs: Täuschung und Wahrheit
3. Sicherheitsforschung war es nicht - was aber dann? Die tatsächlichen Versuchsziele
4. Umgang mit Fördergeldern und anderen Geldbeträgen
5. Vertuschte Risiken: Lügen und Täuschungen zu Auskreuzung und Gentransfer
6. Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit
7. Stellungnahmen zum Versuch und zum Bedarf an transgener Gerste
8. Kritik an den MacherInnen des Gersten-Versuchsfeldes
9. Zusatzinfos zum Gengerstefeld
10. Wer wird da tätig? Kogel, das IFZ und sein Kollege Sonnewald
11. Der lange Weg zur Aussaat: Viele Jahre Labor, wenige Monate PR-Kampagne!
12. Einblicke in den Versuchsablauf
13. 2008: Eine Besetzung beendete den Versuch - aber nicht die Lügen!
14. Nachschlag 2009: Versuch in Groß Lüsewitz
15. Links

Täuschung: Kogel behauptete immer wieder, seine Versuche transparent machen zu wollen ...
Wahrheit: AnwohnerInnen einschließlich Schule usw. wurden gar nicht direkt informiert

Aus dem Stern, 28.5.2006
Auf die Proteste, die das Projekt von Anfang an begleitet haben, reagiert Kogel mit Information. Das Versuchsfeld ist gekennzeichnet, Besucher werden bereitwillig hingeführt. "Ich bin ja eigentlich kein starker Befürworter der Gentechnik", sagt Kogel.

Doch die AnwohnerInnen einschließlich der direkt am Feld gelegenene Gesamtschule Gießen-Ost wurden gar nicht informiert

Täuschung: Es wurde ein ordnungsgemäßes Verfahren mit den üblichen Beteiligungen durchgeführt
Wahrheit: Kein Erörterungstermin, keine Beschwerdemöglichkeit durch sofortige Vollziehung

Der Versuch wurde mit Sofortvollzug durchgepeitscht, d.h. Beschwerden und Klagen hatten keine aufschiebene Wirkung. Ob Gentechnik ausgebracht werden darf, wäre dann nach der Ausbringung geklärt worden ...

Aus der Genehmigungbescheid des BVL vom 3.4.2006, Az. 6786-01-0168, Seite 23)
Grundsätzliche Einwendungen gegen die Gentechnik können nicht durchgreifen, weil eine Entscheidung über die Zulassung der Gentechnik mit dem Erlass des Gentechnikgesetzes durch den Gesetzgeber gefallen ist. ...
Sofortige Vollziehung ... Bei der Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen ist zu berücksichtigen, dass etwaige Rechtsbehelfe mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erfolglos bleiben werden.

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