Fiese Tricks von Polizei und Jostiz

DER GROSSE PROZESS: REVISION

Revisionsschrift des Angeklagten P.N.


1. Revisionsschrift des Angeklagten P.N.
2. Verletzung des § 275 und § 338 Abs. 7 (Verfahrensrüge)
3. Verletzung des § 260. Abs. 1 (Verfahrensrüge)
4. Verletzung des § 147, Abs. 7 StPO (Verfahrensrüge)
5. Gewalttätiges Auftreten an der Eingangskontrolle
6. Entfernung von Personen mit abweichender Kleidung
7. Verletzung des § 261 II StPO (Verfahrensrüge)
8. Verletzung des § 261 im Urteil zu den Anklagepunkten 1-8 (Verfahrensrüge)
9. Verletzung StPO § 24, Abs. 2 und Verletzung des Gesetzes nach StPO § 338, Satz (Verfahrensrüge)
10. Ablehnung der Beiordnungsanträge (Verfahrensrüge)
11. Bruch von Vereinbarungen bei Terminplanung u.a. (Verfahrenrüge)
12. Sachrüge
13. Sachliche Fehler zum Anklagepunkt 9 (Hausfriedensbruch am 27 März 2003)
14. Links 

Der Text hier ist die Grundlage für die Begründung der Revision des Angeklagten P.N., der diese auf der Geschäftsstelle des Landgericht Giessen zu Protokoll gegeben hat. Punkte, die nur den zweiten Angeklagten betreffen, finden sich auf einer Extra-Seite.

An das Landgericht Giessen - 3. kleine Strafkammer
In der Strafsache 3 Ns 501 Js 19696/02 gebe ich zu der fristgerecht eingelegten Revision gegen das Urteil des Landgerichts die folgende

Revisionsbegründung

ab und stelle den Antrag, das angefochtene Urteil mit den Feststellungen aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer zurückzuverweisen.

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