Fiese Tricks von Polizei und Jostiz

LET´S TAKE A WALK ON THE WILD SIDE

Einleitung


Einleitung · The White Side · The Black Side · The Gray Scale · And what happens now? · Turning the Tide · The End

(von Franz und Mandy Meiser)

In der Jubiläumsausgabe der interim 500 schrieb „Eine FauenLesbenGruppe aus Berlin“ einen Beitrag „Zur Umgangsweise mit Vergewaltigung ingemischtgeschlechtlichen politischen Zusammenhängen“. Die in dem Beitragangeführten Zitate stammen fast auschließlich von 1989 und zeigendeutlich den Stand der Diskussion in der radikalen Linken. Gerade in derfeministischen Debatte um sexuelle Gewalt gegen Frauen und Mädchen,hat es in den letzten elf Jahren Entwicklungen gegeben, deren Umsetzungwir gerne auch in unserer Szene sehen würden.

„In der Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt scheint es für viele Frauen schwer zu sein, Unterschiedlichkeit im Denken zu akzeptieren, vielleicht noch schwerer als sonst. Hier werden Stärke und damit politische Durchsetzungskraft zur Veränderung der Situation betroffener Mädchen und Frauen ausschließlich aus der Gemeinsamkeit erwartet, selbst Zweckbündnisse mit Institutionen und Personen außerhalb eines feministischen Konsenses werden als riskant betrachtet. Unterschiedliche Sichtweisen oder Kritik an diesem postulierten Konsens bedeuten das Verlassen einer gemeinsamen Linie, von der allerdings unklar bleibt, von wem oder wie sie festgelegt wurde. Sie ist in den Anfangsjahren der feministischen Gewaltdiskussion entstanden und beansprucht Gewohnheitsrecht.“ (Dr. Kavemann, Barbara; 1995, S.13 ff)
In der von Barbara Kavemann beschriebenen Situation befinden wir uns hier und heute, wenn es darum geht einen Umgang mit Vergewaltigung in der linksradikalen Szene zu finden. Das Recht auf „Definitionsmacht der Frau“ schwebt wie ein Damoklesschwert über jeder Diskussion. Um es gleich zu Beginn unseres Beitrags auf den Punkt zu bringen: Wir wollen das Definitionsrecht der Frau nicht abschaffen, wir wollen aber das Verbot übertreten und es hinterfragen.
Unserer Wahrnehmung nach umfaßt die Definitionsmacht von Frauen drei Aspekte:

  1. Eine Frau erlebt eine Situation als Vergewaltigung.
  2. Das subjektive Erleben der Frau wird in eine objektive Tatsache gewandelt.
  3. Der betreffende Mann wird als Vergewaltiger benannt.

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