Fiese Tricks von Polizei und Jostiz

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SELBST- UND LAIENVERTEIDIGUNG VOR GERICHT

Laienverteidigung und Prozesstrainings


1. Einleitung: Tipps, Gesetze und Rechtshinweise
2. Musteranträge für offensive Prozessführung
3. Erfindung von Straftaten
4. Anträge zu weiteren Einzelthemen und -aspekten
5. Revision
6. Laienverteidigung und Prozesstrainings
7. Aktionsmaterial vor Gericht und vorm Gericht
8. Konkrete Prozesse und die dort verwendeten Materialien
9. Argumentationshilfen
10. Links und Material

www.laienverteidigung.siehe.website

Kommentierungen zum entscheidenden Paragraphen bei der LaienverteidigerInnen-Bestellung (§ 138 StPO - dort vor allem Abs. 2). Der lautet:
(1) Zu Verteidigern können Rechtsanwälte sowie die Rechtslehrer an deutschen Hochschulen im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt gewählt werden.
(2) Andere Personen können nur mit Genehmigung des Gerichts gewählt werden. Gehört die gewählte Person im Fall der notwendigen Verteidigung nicht zu den Personen, die zu Verteidigern bestellt werden dürfen, kann sie zudem nur in Gemeinschaft mit einer solchen als Wahlverteidiger zugelassen werden.
(3) Können sich Zeugen, Privatkläger, Nebenkläger, Nebenklagebefugte und Verletzte eines Rechtsanwalts als Beistand bedienen oder sich durch einen solchen vertreten lassen, können sie nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 Satz 1 auch die übrigen dort genannten Personen wählen.



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