Fiese Tricks von Polizei und Jostiz

BRAUNSCHWEIG (EX-FAL-GELÄNDE)

Gesammelte Zitate und Aussagen


1. Einleitung
2. Auskreuzungsforschung
3. Sicherheitsforschungsversuch von vTI, RWTH Aachen und anderen
4. Gesammelte Zitate und Aussagen
5. Echt? Die Gefährlichkeit der grünen Gentechnik soll untersucht werden – in Braunschweig!
6. Aktionsberichte
7. Links

BVL-Chef: JKI kontrolliert sich selbst, BVL arbeitet mit Monsanto zusammen, auf nationaler Ebene "keine Spielräume"
Aus einem Interview mit Tschiersky-Schöneburg in der Braunschweiger Zeitung, 31.3.2009

Bekommt Ihre Behörde viele Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz?
Wir bekommen vor allem von Organisationen wie Greenpeace oder Foodwatch Anfragen, selten von einzelnen Bürgern. ...
Als das Inverkehrbringen von Mon 810 das erste Mal genehmigt wurde, gab es eine andere Rechtsgrundlage: Seinerzeit war es nicht verpflichtend, mögliche Auswirkungen des gentechnisch veränderten Saatguts auf die Umwelt zu beobachten. Mon 810 enthält einen Selbstschutz gegen den Schädling Maiszünsler. 2007 haben wir uns mit der Firma auf ein Beobachtungskonzept geeinigt. Dazu gehören zum Beispiel Fragebögen an Landwirte, die den Mais anbauen. Dazu gehört aber auch, dass Bienen auf mögliche Auswirkungen kontrolliert werden. Diese Beobachtungen werden jetzt bald abgeschlossen sein. Dann werden wir feststellen, ob die Freisetzung erneut genehmigt werden kann.
Markus Euskirchen: Unsere Gärtnerei liegt nicht mal einen Kilometer von den Versuchsflächen des Julius Kühn-Instituts in Sickte entfernt. Dort wird Gen-Mais angebaut. Das war bisher nicht kritisch, aber wenn es Raps gewesen wäre, hätten wir uns Sorgen machen müssen. Was ist eigentlich mit meinem Recht, so etwas nicht in der Nähe haben zu wollen? Wir Biobauern dürfen schließlich keine Gentechnik benutzen.
Das Bundesamt trifft keine politischen Entscheidungen. Aber es gelten bestimmte Bedingungen für das Freisetzen, also das zeitlich und örtlich begrenzte Ausbringen eines gentechnisch veränderten Organismus in die Umwelt, und für das Inverkehrbringen, also den Anbau und Handel mit den Produkten. Diese Bedingungen werden nicht allein durch uns erarbeitet, sondern auch durch das Bundesamt für Naturschutz, das Bundesamt für Risikobewertung, das Julius Kühn-Institut und in manchen Fällen durch das Robert Koch-Institut.
Markus Euskirchen: Gibt es Spielräume bei der Entscheidung über eine Genehmigung zum Anbau?
Entscheidungen zum Inverkehrbringen werden auf europäischer Ebene von der Europäischen Kommission getroffen. Auf nationaler Ebene gibt es also eigentlich keine Spielräume.

Kommentar: Die letzte Aussage ist schlicht Unsinn. Freisetzungen werden durch das BVL genehmigt, dessen Chef Tschiersky-Schöneburg ist. Allerdings hat das BVL bisher jeden Versuch genehmigt - Zufall? Es verhängte sogar schon aus eigenem Antrieb Sofortvollzug, damit alles schneller geht und Einwendungen von VerbraucherInnen keine Wirkung haben.
Dass das Bundesamt für Naturschutz Mitsprecherechte hat, ist falsch. Es muss angehört werden, aber deren Bedenken werden jedes Mal einfach übergangen. Dass das Julius Kühn-Institut angehört werden muss, ist eher absurd, denn die machen selbst die Versuche!


Biografische Daten zum obersten VerbraucherInnenschützer: Helmut Tschiersky-Schöneburg (52)
Geboren 1957 in Bremen.Studium der Pharmazie und 1981 Approbation als Apotheker. Studium der Lebensmittelchemie.Sanitätsoffizier beim Sanitätsdienst der Bundeswehr ab 1987. Er untersuchte und begutachtete Arzneimittel, Lebensmittel, Trinkwasser. Ab 1997 Lebensmittel-Sachverständiger, ab 2000 Beauftragter für Arzneimittelüberwachung.Einsatz in Bosnien und im Kosovo 1996 und 2000.Leiter der Arzneimittel-Untersuchungsstelle am Institut für Lebensmittel, Arzneimittel und Tierseuchen. Kommissarischer Institutsleiter 2005 bis 2007.Präsident des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit seit 2008.

Peinlich: BBA-Wissenschaftlerin beschwichtigte Öffentlichkeit und nannte Raps auskreuzungsarm
Interview mit Dr. Antje Dietz-Pfeilstetter von der Bundesbehörde BBA auf der Biosicherheitsseite:

Raps ist ein Selbstbefruchter und im Vergleich zu Mais ist die Auskreuzungsfreudigkeit eher gering. Eine Fremdbefruchtung findet selbst bei direktem Pflanzenkontakt nur zu 25 bis 30 Prozent statt. In Freilandversuchen, wo wir gv- und nicht-gv- Raps direkt benachbart angebaut haben, fanden wir in der Kontaktzone nur etwa ein bis zehn Prozent gv-Raps im nicht-gv-Rapsfeld. Schon in einer Entfernung von fünf bis zehn Metern vom gv-Rapsfeld geht die Auskreuzungsrate stark zurück. ... Je höher der Anteil an gv-Rapsfeldern in einer Anbauregion ist, desto höher kann grundsätzlich ein solcher Eintrag sein. Es handelt sich hier aber um singuläre Ereignisse, ...
Frage: Raps kann auch außerhalb von Ackerflächen beispielsweise an Feldrändern und Bahnstrecken als Unkrautraps überdauern. Wie relevant sind derartige Pflanzenbestände für die Koexistenz?
Sie sind von sehr geringer bis unbedeutender Relevanz. Das haben unsere Untersuchungen und ein EU-Verbundforschungsprojekt ganz klar feststellt. Es handelt sich hier um kurzfristig verwilderte Rapsbestände, die nicht stetig vorkommen und oft im folgenden Jahr wieder verschwunden sind. Raps ist außerhalb der Ackerfläche wenig konkurrenzfähig. ...
Raps hat zwar viele Verwandte, aber in Europa sind nur Auskreuzungen mit Rübsen wirklich relevant. Relevant heißt, dass Nachkommen bei der Auskreuzung entstehen, die fertil sind und wiederum fertile Nachkommenschaften bilden können. Rübsen kommen in Deutschland aber in den meisten Regionen kaum vor.

  • Interview mit Dr. Broder Breckling zur Rapsauskreuzung

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