SKANDAL-URTEIL FÖRDERT POLIZEIÜBERGRIFFE!
Pressemitteilung der Humanistischen Union 06/2005 am 14.04.2005
1. Beschwerde gegen die Einstellung
2. Januar 2006: Anzeige eingestellt
3. Nächste Instanz
4. Rückblick I: Anklage und Urteile
5. Rückblick II: Polizeigewalt direkt nach Urteil
6. Presseinfo dazu
7. Bericht eines Verletzten
8. Pressemitteilung der Humanistischen Union 06/2005 am 14.04.2005
9. Der "grosse" Prozess ab dem 10.3.2005
10. Links und weitere Informationen
Prügel für Kritik?
HU besorgt über Gießener Vorfälle
Besorgt über die Zustände in Gießen äußerte sich die Humanistische Union (HU). Insbesondere die Aus-einandersetzungen zwischen Vertretern der Projektwerkstatt Saasen und Mitarbeitern der Polizei haben nach Auffassung des HU-Ortsverbands Marburg nicht mehr hinnehmbare Formen angenommen. Beide Seiten werfen einander Handgreiflichkeiten vor. Die jüngste Eskalation stellt eine Polizeiaktion gegen Jörg B. am Montag (11.April) vor dem Landgericht Gießen dar.
Nach einem Bericht des Gießen Anzeiger (GA) wurde B. von einem Beamten an den Haaren gezogen und "zu Boden gebracht". Ein ärztliches Attest beurkundet leichte Verletzungen aufgrund dieses Übergriffs.
Grund für die Polizeiaktion für den Politaktivisten war der Vorwurf, B. habe Polizeibeamte beleidigt. Den Slogan "Fuck the Police" auf einem Plakat interpretierten Beamte als persönliche Beleidigung.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt der Spruch "Soldaten sind Mörder" keine Beleidigung eines anghörigen der Bundeswehr oder anderer Armeen dar. Vielmehr ist er nach höchstrichterlichem Urteil durch das verfassungsmäßige Recht durch freie Meinungsäußerung gedeckt.
Der HU-Ortsverband Marburg, als Regionalverband der größten und ältesten Bürgerrechtsorganisation auch in Gießen repräsentiert - sorgt sich ernsthaft um das politische Klima in der mittelhessischen Uni-versitätsstadt.
Bereits am 02. März war B. - wie er selbst berichtete - von einem Polizeibeamten im Gerichtsgebäude mißhandelt worden.
"Wir erwarten von der Polizei den unbedingten Schutz der körperlichen Unversehrtheit aller Bürgerinnen und Bürger" erklärte der HU-Landessprecher Franz Josef Hanke am Mittwoch (13. April) in Marburg. "Auch kleinere Vergehen gegen die öffentliche Ordnung dürfen keine Körperverletzung durch Polizeibe-amte legitimieren" fügte er hinzu. Dragan Pavlovic als zweiter Vorsitzender des Ortsverbands Marburg hat den Verhandlungen gegen B. und ein weiteres Mitglied der Projektwerkstatt als Prozeßbeobachter beigewohnt. Er fordert die Polizei auf, ihren Anteil zur Beruhigung der Situation zu leisten: "Ordnungskräfte sollten immer einen klaren Kopf behalten - wem dass nicht gelingt ist für den Polizeiberuf ungeeignet".
Die HU wird sich auf weiterhin um eine Deeskalation der aufgeheizten Situation in Gießen bemühen. "Das Recht auf die freie Meinungsäußerung muß Vorrang vor der Furcht von Behördenvertretern vor möglicher Kritik haben", fasste Hanke die Quintessenz des Verfassungsgerichtsurteils zusammen. "Die Polizei muß dem Schutz der Menschen dienen und nicht ihrer Einschüchterung".
Dragan Pavlovic
Webtipp zum Thema:
Die Mitteilung der KSZE (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) vom 24. Mai 2002: Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung. Deutschland hat und verwendet umfangreiche Paragraphen im Strafgesetzbuch gegen 'Beleidigung'.
Weblinks der Betroffenen:
HU besorgt über Gießener Vorfälle
Besorgt über die Zustände in Gießen äußerte sich die Humanistische Union (HU). Insbesondere die Aus-einandersetzungen zwischen Vertretern der Projektwerkstatt Saasen und Mitarbeitern der Polizei haben nach Auffassung des HU-Ortsverbands Marburg nicht mehr hinnehmbare Formen angenommen. Beide Seiten werfen einander Handgreiflichkeiten vor. Die jüngste Eskalation stellt eine Polizeiaktion gegen Jörg B. am Montag (11.April) vor dem Landgericht Gießen dar.
Nach einem Bericht des Gießen Anzeiger (GA) wurde B. von einem Beamten an den Haaren gezogen und "zu Boden gebracht". Ein ärztliches Attest beurkundet leichte Verletzungen aufgrund dieses Übergriffs.
Grund für die Polizeiaktion für den Politaktivisten war der Vorwurf, B. habe Polizeibeamte beleidigt. Den Slogan "Fuck the Police" auf einem Plakat interpretierten Beamte als persönliche Beleidigung.
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt der Spruch "Soldaten sind Mörder" keine Beleidigung eines anghörigen der Bundeswehr oder anderer Armeen dar. Vielmehr ist er nach höchstrichterlichem Urteil durch das verfassungsmäßige Recht durch freie Meinungsäußerung gedeckt.
Der HU-Ortsverband Marburg, als Regionalverband der größten und ältesten Bürgerrechtsorganisation auch in Gießen repräsentiert - sorgt sich ernsthaft um das politische Klima in der mittelhessischen Uni-versitätsstadt.
Bereits am 02. März war B. - wie er selbst berichtete - von einem Polizeibeamten im Gerichtsgebäude mißhandelt worden.
"Wir erwarten von der Polizei den unbedingten Schutz der körperlichen Unversehrtheit aller Bürgerinnen und Bürger" erklärte der HU-Landessprecher Franz Josef Hanke am Mittwoch (13. April) in Marburg. "Auch kleinere Vergehen gegen die öffentliche Ordnung dürfen keine Körperverletzung durch Polizeibe-amte legitimieren" fügte er hinzu. Dragan Pavlovic als zweiter Vorsitzender des Ortsverbands Marburg hat den Verhandlungen gegen B. und ein weiteres Mitglied der Projektwerkstatt als Prozeßbeobachter beigewohnt. Er fordert die Polizei auf, ihren Anteil zur Beruhigung der Situation zu leisten: "Ordnungskräfte sollten immer einen klaren Kopf behalten - wem dass nicht gelingt ist für den Polizeiberuf ungeeignet".
Die HU wird sich auf weiterhin um eine Deeskalation der aufgeheizten Situation in Gießen bemühen. "Das Recht auf die freie Meinungsäußerung muß Vorrang vor der Furcht von Behördenvertretern vor möglicher Kritik haben", fasste Hanke die Quintessenz des Verfassungsgerichtsurteils zusammen. "Die Polizei muß dem Schutz der Menschen dienen und nicht ihrer Einschüchterung".
Dragan Pavlovic
Webtipp zum Thema:
Die Mitteilung der KSZE (Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) vom 24. Mai 2002: Strafgesetze gegen Beleidigung und Diffamierung werden häufig als nötige Abwehr gegen angeblichen Missbrauch der Meinungsfreiheit gerechtfertigt. Sie sind aber mit OSCE Normen nicht konform und deren Anwendung bildet einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäusserung. Deutschland hat und verwendet umfangreiche Paragraphen im Strafgesetzbuch gegen 'Beleidigung'.
Weblinks der Betroffenen:
-
index.php?domain_id=26&p=11222
-
media.de.indymedia.org/2005/04/111671.shtml
Dragan Pavlovic, (Pressesprecher des HU-Ortsverbands Marburg), Tel. 06402/508938, e-Mail: pavlovic@hu-marburg.de