Aktionsraum Gießen

PSYCHIATRIE IN HESSEN: TÄUSCHUNG, ZWANG, FIXIERUNG, RECHTSBRÜCHE

Der Fall "Dennis Stephan"


1. Vitos-Klinik und Fälle in Gießen
2. Vitos-Klinik in Haina
3. Vitos-Kliniken in Rhein-Main und Südhessen, u.a. Riedstadt (Goddelau)
4. Im Original: Vitosklinik in Briefen, Interviews und Büchern
5. Seilschaften, Politik und Kritik aus Hessen
6. Der Fall "Dennis Stephan"


Aus einem Bericht einer Tagung in Gießen am 6.9.2014
Erschüttert waren sowohl die Referenten als auch die gesamte Zuhörerschaft, als die Psychologin Andrea Jacob – M. A., EILLM University, die als klinische, neuropsychologische, pädagogische, kriminalistische und forensische Psychologin seit 2008 über 300 Gutachten und Gerichtsakten analysiert hat – den Fall Dennis Stephan schilderte. Der Linke-Politiker soll während seines Aufenthaltes in einer Psychiatrischen Klinik, in die er zwangseingewiesen worden war, aus der Toiletten-Schüssel getrunken haben. Durch die Praxis der Klinik, in der “gesicherten” Einzelunterbringung die Flüssigkeit zu rationieren, war er zu diesem Verhalten gezwungen worden, um sein Überleben zu sichern.
Just an dieser Stelle des Vortrages meldete sich ein Zuhörer zu Wort und schockte die Anwesenden mit dem Satz: “Ich habe auch aus der Kloschüssel getrunken!” Der Zuhörer, Tom Theiß mit Namen, erzählte ARCHE, er sei derzeit in Hayna in der Psychiatrischen Klinik untergebracht und bestätigte mit seinen Worten und durch seine am eigenen Leib gemachten Erfahrungen die Schilderung der Psychologin.
Einen der informativsten Höhepunkte der Fachkonferenz bildete die Rede von Gustl Mollath, der als Gastreder in Begleitung von Dr. Braun zu Besuch kam. Klare Stellung bezog der jahrelang Justiz- und Psychiatrie-Gebeutelte zu den Zuständen in Psychiatrischen Kliniken, in Justiz und Gutachterwesen, weil er eben dort gravierende und auch in Verbindung mit körperlicher Gewalt extrem menschenverachtende Erfahrungen gemacht hat.


Im Original: Dennis Stephan selbst über seinen Fall
Aus einem Brief von Dennis Stephan im Januar 2015
Sehr gehrte Damen und Herren,
im Anhang sende ich Ihnen hiermit die Entscheidung des Deutschen Presserates zu.
Sie bezieht sich auf das Verfahren, in dem Details aus meiner medizinischen Akte veröffentlicht wurden.
Im Verfahren hatte ich meine Datenrechte gemäß BDschG verletzt gesehen.
Die Entscheidung des Presserates bestätigt mich in dieser Auffassung.
DeutscherPresserat 0865-14-2-BA-4a | www.archeviva.com
Dem Landesdatenschutzbeauftragten der Linkspartei Hessen bringe ich den gesamten Vorgang hiermit offiziell erstmals zur Kenntnis.
Ich möchte darum bitten, bei weiteren Entscheidungen zu berücksichtigen, dass sich die öffentliche Wahrnehmung meiner Person auf meine Parteimitgliedschaft einerseits und auf meine Rolle als Abgeordneter der Linskpartei andererseits konzentriert.
Für das weitere Verfahren möchte ich um Unterstützung bitten.
Der Landesbeauftragte für Datenschmutz Hessen hat sich letzmals im JULI 2014 auf meine Beschwerde über mangelnde Akteneinsicht gemeldet. Die damals beantragten Zusatzinformationen, die im Übrigen leicht für jeden Beteiligten aus der Tagespresse recherchierbar waren, wurden umgehend von mir nachgeliefert.
Seit dem habe ich keinerlei Informationen mehr erhalten, meine E-Mails mit dem Vertrerter des DSB laufen inzwischen ins Leere.
Die Belege und Gutachten für die folgenden Ausführungen stelle ich gerne in der veröffentlichten Form zur Verfügung.
Ich fasse den Vorgang hier noch einmal aus meiner Perspektive zusammen:
Im November 2013 wurde ich in einen Prozess verstrickt, der nach 20 (!) Verhandlungstagen im Mai 2014 mit meinem Freispruch in der Sache "aus tatsächlichen Gründen" endete.
Dabei stand von Anfang an die Frage der Schuldfähigkeit meiner Person im Vordergrund, obwohl bereits am ersten Prozesstag Details bekannt wurden, die mich vom Tatvorwurf komplett hätten frei sprechen können. Ein Motiv konnte die Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt benennen oder wahrscheinlich machen.
Ich teile ihnen hiermit mit, dass alle Gutachten und Stellungnahmen im Prozess mich vollumfänglich entlasteten und darüber hinaus meine Vorwürfe gegen die beteiligten Ärzte und Kliniken mehr als bestätigten.
Der einzige Gutachter, der einen medizinischen Hintergrund unterstellt hatte, musste wegen Befangenheit entlasssen werden.
Er hatte nicht nur seine Lebensgefährtin mit zur Begutachtung gebracht, sondern auch ein fehlerhaftes Gutachten erstellt.
Insbesondere hatte er angegeben, ich hätte freilwillig mit ihm zusammen gearbeitett und sei über die Schweigepflichten unterrichtet gewesen.
Eine bestehende "PatVerfü" vom Januar 2014 wurde vom Gericht nicht zur Kenntnis genommen. Hierin hatte ich gemäß den Empfehlungen des "Bundesverbandes der Psychiatrieerfahrenen" in Form einer Patienteverfügung fest gelegt, dass ich die psychiatrische Diagnostik als gefährlichen Humbug ablehne und die damit verbundenen Zwangsmaßnahmen für Folter halte.
Mit der Entlassung des Gutachters wäre der Weg frei gewesen zu einem fairen Verfahren.
Statt dessen zog die Richterin einen weiteren Gutachter hinzu.
Die Zusammenarbeit mit diesem Professor für Psychiatrie aus Göttingen lehnte ich nach reiflicher Überlegung ebenfalls ab.
Dabei habe ich in Rücksprache mit Gustl MOLLATH und seinem Unterstüzerkreis gehandlet. Eine "Wissenschaft", die jedes menschliche Verhalten pathologisieren kann, darf mich nicht zur Anerkennung ihrer fragwürdigen Prinzipien verpflichten.
Ich brachte als Beweisantrag ins Verfahren ein, dass die Daten aus der Behandlung fehlerhaft seine, dass keine Diagnose von mir anerkannt wird und das ich beatnrage, die Daten gemäß BDSchG zu sperren.
Das Gericht entschied, als Organisation unverantwortlich für diesen Antrag zu sein.
Den Beweisantrag hatte ich meiner Beschwerde beigefügt.
Die Tatsachen wurden von mir - auch, wenn es mir sehr schwer fiel - mit logisch falschen Behauptungen aus einer Unterbringung in Brandenburg verifiziert.
In der Folge hab ich alle Kliniken, die jemals mit meiner Person in Kontakt standen, angeschrieben und um Sperrung meiner Daten bis zur Akteneinsicht angefragt.
Das diesbezügliche Fax ging korrekt und ohne Fehlermeldungen am 17. Januar des Jahres 2014 dort ein.
Bis heute hat sich
a) keine der Kliniken bei mir gemeldet
b) keinerlei Akteneinsicht statt gefunden.
c) muss ich also davon ausgehen, dass die fehlerhaften DAten jederzeit wieder in der gleichen Form Verwendung finden könnten.
Der Gutachter kam in der Verhandlung zu dem Ergebnis, dass er nur aufgrund der von mir beanstandeten Akten und meines ansonsten einwandfreien Verhaltens vor Gericht entscheiden könne.
Ein "Gutachten" im Sinne des Gerichtes könne er ohne meine Mitarbeit nicht erstellen, medizinisch sehe er bei meiner Person keinerlei Begründung für nonkonformes Verhalten.
Dennoch griffen Staatsanwaltschaft wie Tagespresse gierig nach jedem peinlichen Detail aus meiner Krankengeschichte.
Inzwischen organisiere ich DEUTSCHLANDWEIT Proteste gegen die Unterbringung in Psychiatrie und Forensik.
Die hier angehängte Entscheidung des Presserates bestätigt mich darin.
Meine Damen und Herren, in dieser gesamten Sache liegt mir bislang keine offizielle Stellungnahme vor.
Ich möchte meine Empörung über diesen Umstand zum Ausdruck bringen und Sie bitten, schnellstmöglich in meinem Sinne tätig zu werden.
Derzeit werde ich fast täglich von Anfragen der nationalen und europäischen Presse konfrontiert.
Die Rolle und Bedeutung des Datenschutzes und meiner Rechte als Dateninhaber in Hessen kommt dabei derzeit nicht positiv zum Ausdruck.
Als ehemaliger Datenschutzbeauftragter meines Kreisverbandes weis ich, dasss dieser Zustand nicht im Sinne irgendeines Beteiligten sein kann.
Ich möchte Sie alle auch gerne in Ihrer schwierigen Arbeit unterstützen.
Dennoch werde ich nach einer Frist von 14 Tagen Beschwerde wegen Untätigkeit gerichtlich erheben müssen.
MIt freundlichen Grüßen und in der Hoffnung auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit,
Dennis Stephan M.A., Abgeordneter im Kreistag


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