Aktionsraum Gießen

BEISPIELE POLITISCH MOTIVIERTER GERICHTSVERFAHREN

Frankfurt: Lasst Euch nicht von der Polizei verprügeln ...


1. Fehlurteile und Klassenjustiz in den Urteilsfabriken
2. Bock-Hamel: "Elendige Rechtsbeugerin" am Landgericht Braunschweig
3. Bericht von Silvia Hable
4. Gemeinsame Erklärung von Angeklagten in einem Göttinger Strafprozess
5. Berlin: Urteil ohne Verfahren
6. Frankfurt: Lasst Euch nicht von der Polizei verprügeln ...

Erster angesetzter Termin war 18.1.2010 um 10 Uhr, aber ...
... der wurde kurzfristig abgesagt und verschoben (auf 10. Mai, 8.30 Uhr). So kurz, dass ZuschauerInnen und selbst der Angeklagte das nicht mehr rechtzeitig erfuhren. So fand nichts statt - jedenfalls nicht im Gerichtssaal. Die Absage des Termins erreichte den Angeklagten nachweislich erst zwei Tage nach dem Prozess - mit der Ladung zum nächsten Termin.



Los war aber immerhin was auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Da ging der Angeklagte nämlich hin und wollte wenigstens in seine Akte gucken. Das ist für Angeklagte nach § 147,7 StPO so vorgesehen. Angesichts des Verlaufs schrieb er dann einen Brief an die Führung des Landgerichts. Der lautet so:

Offener Brief an den Präsidenten
des Amtsgerichts Frankfurt


Antrag auf Akteneinsicht für Angeklagte

Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einigermaßen Erschrecken erlebte ich am vergangenen Montag den Nachweis, dass offenbar im gesamten Amtsgericht Frankfurt seit geraumer Zeit ganz offiziell und bewusst die Rechte von Angeklagten in Strafverfahren mit Füßen getreten werden.
Bereits im letzten November wurde ich Zeuge, wie ein Richter Ihres Hauses in einem Strafprozess einer Angeklagten penetrant die Akteneinsicht verweigerte. Er tat dieses trotz Hinweis auf die zugrunde liegenden Paragraphen und eindeutigen Urteile europäischer Gerichte. Da dieses nicht der einzige offensichtlich ganz bewusst begangene Fehler zum Zwecke der Einschränkung der eigenständigen Verteidigungsfähigkeit unverteidigter Angeklagter war, habe ich eine entsprechende Strafanzeige wegen Rechtsbeugung eingereicht. Da die Staatsanwaltschaft bereits im Prozess alle offensichtlichen Rechtsfehler unterstützte, war die Einstellung des Verfahrens nicht überraschend.
Der Verdacht, dass hier nicht etwas Ungewöhnliches geschah, sondern das rechtswidrige Beschneiden von Angeklagtenrechten normale Praxis war, kam sofort auf. Solches Vorgehen ist ja keineswegs ungewöhnlich in diesem Land: Fast überall versuchen RichterInnen, Angeklagte in ihren Rechten zu beschneiden, um Prozessabläufe zu beschleunigen und Urteile nach Aktenlage oder auf Basis der ohne Prüfung als glaubwürdig eingestuften ZeugInnen (vor allem PolizeibeamtInnen) auszuprechen. Droht deshalb Revision, legen Staatsanwaltschaften Sperrberufung ein, um die rechtbrechenden RichterInnen zu schützen.

Überrascht war ich dann aber doch von der frappierenden Offenheit, mit der am vergangenen Montag sich dieser Verdacht nun bestätigte. Ich war erstmals am Amtsgericht Frankfurt selbst an Angeklagter geladen und verband diese Anwesenheit mit einer Akteneinsicht auf der Geschäftsstelle. Als ich diese betrat, wurde ich befragt, wer ich sei. Ich nannte meinen Namen, was aber die Person(en) dort offenbar nicht zufrieden stellte, weil sie die Frage wiederholten. Schließlich konnte geklärt werden, dass mein Status erfragt werden sollte. Ich erklärte, dass ich Angeklagter im bezeichneten Verfahren sei. Daraufhin wurde mir mitgeteilt, dass ich dann kein Recht auf Akteneinsicht hätte. Auf meine Frage, dass das doch nicht sein könne, vielmehr hätte ich ein Recht drauf, wurde wortwörtlich geantwortet: „Angeklagte haben nie Akteneinsichtsrecht“ und nach Protest gegen die Verweigerung: „Das machen wir hier immer so!“

Im Verlauf des Gesprächs und unter Hinzuziehung des Richters wurde dann geklärt, dass ich doch Akteneinsicht bekommen sollte. Dies hinterließ bei den Anwesenden eine sichtbare Verwirrung. Es bestand kein Zweifel, dass bis zu diesem Tag am Amtsgericht Frankfurt die allgemeine Praxis war, Angeklagten ihr eigenständiges Recht auf Akteneinsicht nach § 147, 7 StPO in Verbindung mit der europäischen Rechtssprechung zu verweigern. Die rückklärungslose Zustimmung des Richters zur von mir eingeforderten Akteneinsicht zeigt zudem, dass es sich nicht um ein (bereits bedenklich stimmendes) Wissensdefizit handelte, sondern bewusst geschah. Es bedurfte eines resoluten und rechtssicheren Auftretens meinerseits, um ein Recht durchzusetzen. Wie viele hundert oder tausend Angeklagte bereits belogen, getäuscht und in ihren Rechten beschnitten wurden, bleibt eine unbekannte Größe. Und wie viele Verurteilungen auf der Nichtkenntnis der Akten seitens der von den Gerichten kurz gehaltenen Angeklagten beruhen, ebenfalls.
Mir erscheint der Vorgang symptomatisch, aber bereits auch im konkreten Vorgang von Bedeutung. Es muss sichergestellt werden, dann diese Rechtswidrigkeiten zuungunsten angeklagter Menschen sofort eingestellt werden. Die Strafprozessordnung ist zwar weder von noch für Angeklagte geschaffen worden, sondern dient ohnehin (wie alle Strafgesetze) der Durchsetzung einer gesellschaftlichen Ordnung im Sinne der Herrschenden und der Sicherung ihrer Strafgewalt. Aber gerade angesichts dieser ohnehin wenig gleichberechtigten Lage ist es unerträglich, dass ausgerechnet die, in deren Interesse diese Regelwerke geschaffen sind, sich in einer derartigen Penetranz, d.h. als übliches Vorgehen, nicht an die wenigen Paragraphen halten, die die Menschen schützen, die ansonsten weitgehend hilflos ausgeliefert sind.

Ich erwarte, dass entsprechende klare Handlungen erfolgen, um sicherzustellen, dass die Bediensteten des Amtsgerichts Frankfurt Angeklagte nicht weiter über ihre Rechte falsch informieren, sondern im Gegenteil daran mitwirken, dass diese verwirklicht werden können. Da wenig dafür spricht, dass die Bediensteten sich ihre Rechtsauffassung selbständig in dieser rechtswidrigen Weise gebildet haben, wäre meines Erachtens auch sicherzustellen, dass nicht weiter rechtsbeugende Inhalte im Bereich des Amtsgerichts Frankfurt verbreitet und dem konkreten Handeln zugrunde gelegt werden.
Wenn Ihnen für Fortbildungsveranstaltungen geeignete AusbilderInnen fehlen, weil in Ihrem Wirkungsbereich alle Personen den gleichen Irrtümern aufsitzen oder bewusst falsche Informationen verbreitet haben, kann ich Ihnen gern selbst oder durch Vermittlung sachkundiger Personen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen

Um was es geht:

K.O.B.R.A.-Presseinfo am 9.1.2010
Spannendes Strafverfahren am Amtsgericht Frankfurt:
Schützen Staatsanwaltschaften und Gerichte gewalttätige Polizeibeamte?
Darf man Polizisten beschimpfen, die einen unrechtmäßig verprügeln?


Die öffentliche Debatte über Polizeigewalt steht vor einem notwendigen Wandel. Das Urteil des Bundesgerichtshofes über die einseitig Polizei schützenden regionalen Gerichte im Fall "Oury Jalloh" stellt nur die Spitze eines Eisberges der Vertuschung von Polizeigewalt. Verbunden ist dieser einseitige Schutz vor Strafverfolgung für Angehörige der Polizei meist mit einer Kriminalisierung der Opfer. So hat der BGH im Fall „Oury Jalloh“ zurecht gerügt, dass ohne jegliche Beweisaufnahme einfach angenommen wurde, dass das Opfer der Polizeigewalt den Brand verursacht habe.
Der spektakuläre Fall von Dessau zeigt aber nichts anderes als die übliche Vorgehensweise. Ein Beispiel aus dem hessischen Rotenburg (Fulda) fand immerhin den Weg in die regionalen Medien: Ein Verfahren gegen einen Polizisten wurde eingestellt, obwohl der nachweislich eine Person geschlagen hatte. Das würden sie häufiger so machen, hatten Kollegen des Beamten ausgesagt. Für sie, die ermittelnde Staatsanwaltschaft und das Gericht war das Entschuldigung genug. Das Opfer des polizeilichen Gewaltübergriffs aber hatte noch Glück: Üblich ist nämlich, dass PolizistInnen dann, wenn sie selbst gewalttätig werden oder massiv Gesetze übertreten, ihr Opfer anzeigen - um sich vor etwaigen Scherereien zu schützen, falls sie selbst angezeigt werden. "Die wissen, dass Staatsanwälte und Richter ihnen glauben oder den politischen Auftrag haben, die Ordnungstruppe der Herrschenden zu schützen", bewertet der Polizei- und Justizkritiker Jörg Bergstedt dieses Verhalten. Er hat viele Fälle untersucht, in denen vermeintlich Uniformierte Opfer von Gewalt wurden, tatsächlich aber selbst Gewalt ausgeübt haben: "Die in den letzten Jahren immer wieder benannten steigenden Zahlen von Anzeigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sind nichts anderes als ein Beleg für eine immer gewalttätigere Polizei". Denn wo ein Uniformierter Gewalt ausübt, fülle er als Selbstschutz die Anzeige gegen sein Opfer aus. Die Statistiken, die dann aufgrund derart gefälschter Anzeigen entstünden, würden absurderweise dann den Scharfmachern der Gesellschaft als Argument für mehr Kontrolle und noch mehr Befugnisse für die Polizei dienen. Ein Teufelskreis, findet Bergstedt. Er muss am 18.1.2010 selbst vor dem Amtsgericht Frankfurt (10 Uhr, Raum E 23 in der Hammelsgasse 1) erscheinen. Vor gut einem Jahr war er auf einer Demonstration gegen Polizeiwillkür in Frankfurt von den Uniformierten entdeckt und ab dem Moment immer wieder gezielt attackiert wurden. Schließlich wurde er festgenommen, in den Innenhof gezerrt und dort - am Boden liegend - verprügelt. Als Reaktion beschimpfte er die Polizei und erhielt prompt eine Anzeige wegen Widerstand und Beleidigung. Das Ermittlungsverfahren gegen die prügelnden Polizisten wurde sofort eingestellt, obwohl ein Polizeivideo das Geschehen genau dokumentiert.
Bergstedts Prognose für das Verfahren in Frankfurt ist eher düster: "Der Richter wird die Beamten schützen wollen. Üblich sind Verfahren, in denen Angeklagten ihre prozessoralen Rechte genommen werden, die Öffentlichkeit möglichst weit eingeschränkt wird und es kaum möglich ist, Anträge zu stellen." Der Prozess diene der Vertuschung von Polizeigewalt und der Aburteilung derer Opfer. Diese immer wieder aufzudecken, hat sich der Angeklagte seit Jahren zu einem Themenschwerpunkt gemacht. Entstanden ist unter anderem sein Buch "Tatort Gutfleischstraße". Die spektakulärsten Fälle hat Bergstedt unter dem Titel "Fiese Tricks von Polizei und Justiz" als Bilderschau zusammengestellt und zieht damit durch die Lande. Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden schiebt sei Jahren ein Ermittlungsverfahren gegen etliche Richter, Polizeibeamte einschließlich Staatsschützern und dem hessischen Innenminister vor sich her. Methoden aus dem dritten Reich seien zur Anwendung gekommen, hatte schon das Oberlandesgericht Frankfurt geurteilt (20 W 221/06). Bergstedt dazu: "Die werden dieses Verfahren mit allen Mitteln verhindern wollen, um Polizei und Justiz das Image zu retten". Der mehrfach von gefälschten Tatvorwürfen Betroffene will das nun in Frankfurt anstehende Verfahren nutzen, um die Methoden gerichteter Justiz im Fall von Polizeigewalt zu thematisieren. Der vorgesehene Amtsrichter ist für den Angeklagten kein Unbekannter. Bereits die Vorphase war eine Aneinanderreihung von Pannen und Nichtbeachtung durch das Gericht. Zudem musste Bergstedt im September vom Zuschauerraum mit ansehen, wie derselbe Richter in einem anderen Verfahren einer Angeklagten alle vom Gesetz her vorgesehenen Rechte verweigerte. "Die Staatsanwältin stimmte jeder Rechtsbeugung zu - und meine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung wurde sofort niedergeschlagen", lässt Bergstedt keinen Zweifel, auf welche Grundeinstellung von Richter und Staatsanwaltschaft er sich für den 18.1. gefasst macht.


Der bisherige Ablauf
Am 2.1.2009 kommt es zu einer Demonstration vor dem Polizeipräsidium, weil dort einige AktivistInnen inhaftiert wurden. Die Polizei zieht einen derjenigen, die Redebeiträge halten, unter einem Vorwand (Personalien feststellen - dabei waren die schon bekannt zu dem Zeitpunkt) aus der Demo, schleift ihn in den Innenhof und verprügelt ihn. Der Verprügelte beschimpft daraufhin die Prügler. Das Ganze ist auf einem Polizeivideo gut dokumentiert. Den gucken sich StaatsanwältInnen und Richter aber wohl nie an - es reicht ihnen, was die Polizei selbst sagt. Ermittelt wird zunächst wegen Widerstand und Beleidigung, wie die erste Vorladung zeigt. Doch offenbar ahnen die Ermittler, dass ihre Handlungen nicht rechtmäßig waren. So lassen sie den Punkt "Widerstand" fallen, denn hier ist das rechtmäßige Handeln der Polizei Voraussetzung. Für das andere Delikt aber reichen die Aussagen und es gibt gleich einen Strafbefehl (am 7.4.2009). Der Betroffene legt Widerspruch ein, holt sich die Akten, sichert den Video mit den Prügelpolizisten und reicht am 5.4.2009 seinerseits Anzeige wegen Körperverletzung im Amt ein. Gerichte und Staatsanwaltschaft beginnen die typische Reihe von schmutzigen Tricks und Vertuschung. Sie "verlieren" den Einspruch gegen den Strafbefehl und stellen dann das Verfahren gegen die Prügelpolizei ein mit der Begründung, dass ja das Opfer rechtskräftig verurteilt wurde und daher klar sei, dass die Polizei richtig gehandelt hätte (wo ist da eigentlich der Zusammenhang?). Der Betroffene legt Beschwerde ein, so dass eine Ebene höher das Ganze nochmal wiederholt wird.
Parallel bemüht sich der Betroffene, gegen das "Übersehen" seines Widerspruchs vorzugehen. Doch seine erste Nachfrage am 30.5.2009 und der Antrag auf Wiedereinsetzung am 20.6.2009 werden weder bearbeitet noch beantwortet - wohl (oder weil?) er einen präzisen Nachweis hat, dass sein Widerspruch eingegangen ist. Die Staatsanwaltschaft betrieb dreist das Geldeintreiben weiter. Erst als er einen Anwalt bat, nochmal Akteneinsicht zu nehmen (um selbst nach dem Widerspruch zu schauen), fand das Gericht "plötzlich" den Widerspruch - und lud zur Hauptverhandlung. Schöne Ausreden für denen Vorgang musste sich die Staatsanwaltschaft wieder ausdenken, weil der Betroffene auch zu dieser Rechtsverdrehung eine entsprechende Anzeige stellte (Einstellung vom 26.6.2009). Es war also recht aufwändig, überhaupt durchzusetzen, als Angeklagter ein Gerichtsverfahren zu bekommen. Auch das ist nicht ungewöhnlich ... immer häufiger versuchen Gerichte, Angeklagte ganz ohne Verfahren oder ohne eigene Handlungsmöglichkeiten fließbandmäßig abzuurteilen. Das klappte hier nicht, so dass das Gericht schließlich zur Hauptverhandlung laden musste. Und inzwischen sogar auch an anderen Punkten einknickte: Anders als im September bekommt der Angeklagte diesmal nämlich eigenständig Akteneinsicht. Woraus zu lernen ist: RichterInnen versuchen jede Rechtsbeugung, um schnell aburteilen zu können. Wenn genug Gegenwind kommt, halten sie sich wenigstens ans Gesetz (was nicht toll ist, aber noch besser als die Willkür der willigen VollstreckerInnen in Robe).
  • Übrigens: Die Demo am 2.1.2009 war mehr als berechtigt - die Gewahrsamnahme, gegen die sich die Demo richtete, wurde inzwischen komplett als illegal bewertet (OLG-Beschluss)

Richter Henrici und der Justizclan in einem ähnlichen Verfahren
Es ging um um die gleiche Demonstration. Das Geschehen ist im gleichen Video anzugucken - und auch dort ist nur zu sehen, wie die Polizei gewalttätig ist. Eine Person wird festgenommen und beim Abführen brutal auf ein Polizeiauto geworfen. Alles gut zu sehen im Film einschließlich dessen, dass die verhaftete Person keinerlei Widerstand leistet. Macht nichts: Die Polizei stellte trotzdem eine Anzeige - und zwar wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt. Das gleiche Spiel wie oben plus unglaublicher Einschränkungen der Rechte der Angeklagten in den beiden Hauptverhandlungstagen (Bericht vom 1. Tag ++ noch einer). Für den zweiten Verhandlungtag, den 3. September 2009, fertigte ein Zuschauer ein Protokoll der Rechtsbeugungen durch Amtsrichter Henrici. Glasklar - es folgte die sofortige Einstellung des Rechtsbeugungsverfahrens gegen Richter Henrici am 5.11.2009, gegen die der Zuschauer dann nochmals die ebenso aussichtslose Beschwerde einreichte (am 16.11.2009), welche am 20.1.2010 dann auch abschmettert wurde. Der damalige Zuschauer ist der Angeklate im Prozess am 18.1.2010. Am 3. September hatte Richter Henrici ihn aus dem Zuschauerraum werfen lassen, obwohl Störungen gar nicht möglich waren. Schließlich fand das Ganze im Terrorismussaal des Landgerichtes statt, wo eine Glasscheibe Prozessbeteiligte und Öffentlichkeit trennte.
Der Polizeivideo wurde im Verfahren sogar angeguckt: Auf dem Laptop des belastenden Polizeizeugen - also eines der Gewalttäter. Für ein Gericht, für das die Verurteilung ohnehin schon feststeht, reicht der Blick in den Privatlaptop eines Belastungszeugen. Beweisanträge der Angeklagten wurden abgelehnt oder gar nicht erst zugelassen. So spricht mensch Recht!

Erste Instanz (Amtsgericht Frankfurt), 1. Tag ... verschoben auf 10. Mai, 8.30 Uhr (2. Stock, Raum E 23)
  • Bericht vom 10. Mai 2010 auf Indymedia

Zwischendurch gab es Geplänkel um die Akteneinsicht - immerhin hatten die Bediensteten im Amtsgericht ausgesagt, Angeklagte bekämen keine Akteneinsicht. Daraufhin schrieb der Betroffene einen offenen Brief an das Amtsgericht und reichte eine Petition beim Landtag ein mit der Aufforderung, den permanenten Rechtsbruch einzustellen. Aber wie das so ist: Das alles wird so organisiert, dass alles versandet. Der Petitionsausschuss verwies die Petition an das Ministerium und das schrieb den folgenden wirren Brief, womit die Sache für die erledigt war ...

Aus der Presseinfo zur Verhandlung am 10.5.:
Angeklagt ist ein Aktivist. Der soll im Rahmen einer polizeikritischen Demonstration in Frankfurt Polizisten beleidigt haben. Die Szene ist auf dem Video klar zu erkennen, dass die Polizei selbst gefertigt hat. Nicht angeklagt sind die Polizeibeamten. Die haben – auch das zeigt der Video – den Angeklagten vorher geschlagen. Grundlos, denn gewehrt hat der sich nicht. „Das ist die Logik der meisten Strafanzeigen in Konflikten zwischen Demonstranten und Polizei“, kritisiert der Angeklagte Jörg Bergstedt seine Verfolger aus Staatsanwaltschaft, Polizei und Gerichten. „Und mit diesen Anzeigen wird dann Politik gemacht, wenn zunehmende Brutalität von Polizisten zu mehr Angriffen auf die Polizei umgedeutet und härtere Gesetze gefordert werden“. Bergstedt ist seit Jahren Kritiker von Polizei und Justiz, hat mit mehreren Veröffentlichungen Fälschungen und Falschaussagen öffentlich gemacht. Immer wieder ist er deshalb von Verfolgungsbehörden angegriffen und vor Gericht gestellt worden. Doch die Stellung des Angeklagten bietet ihm Chancen, sein Wissen vorzutragen und den jeweiligen Fall als neue Recherche in die Reportagen aufzunehmen: „Ich stelle die Fragen, die Täter in Uniform sind Zeugen im von ihnen selbst angezettelten Verfahren“, kündigt er eine intensive Beweisaufnahme über die Abläufe an.

Aber es wurde alles nichts ... nach einer intensiven Verhandlung mit präziser Vernehmung der Polizeibeamten durch den Angeklagten (siehe FR-Bericht) einigten sich alle Anwesenden auf die Einstellung des Verfahrens.

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