Aktionsraum Gießen

KURZNACHRICHTEN ZU REPRESSIONSTHEMEN

2008


Übersicht und Kontaktformular · 2024 · 2023 · 2022 · 2021 · 2020 · 2019 · 2018 · 2017 · 2016 · 2015 · 2014 · 2013 · 2012 · 2011 · 2010 · 2009 · 2008 · 2007

Dezember
Versammlungsrecht update
Die Regierung Baden-Württembergs hat eine Reform des Versammlungsgesetzes zum 1. Januar 2009 beschlossen. Die schnelle Implementierung wundert nicht, steht doch das 60. NATO-Jubiläum im April 2009 an. Auch in Niedersachsen soll nun ein neues Versammlungsgesetz, in Anlehnung an das bayrische Modell, in Kraft treten (archive.ph/http://de.indymedia.org/2008/11/234014.shtml).
Die Änderungen in Baden-Württemberg (Überblick): Neben der Versammlungsleitung müssen auch OrdnerInnen ihre Personalien bei den Behörden angeben. Weiterhin soll das Kooperationsgebot (§ 4) "ausdrücklich geregelt und näher ausgestaltet" werden. Dieses Gebot zwingt Versammlungsleitung und OrdnerInnen zur Zusammenarbeit mit der Polizei. Eine Pflicht zur Zusammenarbeit besteht indes für Behörden ausdrücklich nicht. Das neue Gesetz räumt die Möglichkeit ein VersammlungsleiterInnen und OrdnerInnen "unter bestimmten Gründen abzulehnen". Ordner_innen, die nach Ansicht derBehörde "ungeeignet" erscheinen, die Versammlungsleitung "zu unterstützen", können ohne weiteres abgelehnt werden. Im Gegensatz zur früheren Anmeldefrist von 48 Stunden müssen Versammlungen jetzt schon 72 Stunden vorher angemeldet werden. Weiterhin sollen mitgeführte Gegenstände wie Fahnen, Trommeln usw. im Vorfeld angegeben werden. Die Polizei kann in Versammlungen eingreifen, sofern Anzeichen für "erhebliche Gefahren für Sicherheit und Ordnung" bestehen oder wenn der "Eindruck der Gewaltbereitschaft" erweckt wird. Darüber hinaus darf sie präventiv filmen, fotografieren, Personalien aufnehmen und Einzelpersonen festnehmen (§ 19), diese zuvor illegitime aber gängige Praxis soll nun durch das Gesetz legalisiert werden. Außerdem tritt das so genannte Militanzverbot (§ 7) in Kraft. Wenn durch eine Versammlung der "Eindruck von Gewaltbereitschaft vermittelt werden könnte", kann die Polizei diese kurzerhand beenden. Für ein Demoverbot reicht fortan das sogenannte Störungsverbot, nachdem eine andere Versammlung weder gestört, noch zu deren Störung aufgerufen werden darf. Ein weiterer Auslöser für das Verbieten oder der Einschränkung einer Versammlung ist die Anordnung, dass gleichrangige Rechte Dritter (§ 17) nicht beeinträchtigt werden dürfen. Außerdem gilt schon eine Gruppe von zwei Personen als Versammlung.
Fazit: Die neuen Regelungen schränken das Versammlungsrecht ein und reglementieren die Abläufe. Sie bieten damit aber auch erweitere Chancen für subversive Anwendungen des Rechts (Provokation einer Auflösung, wenn diese zweckmäßig ist) und für die Entwicklung außerhalb des gesetzlichen Rahmens. Statt des ständigen und traditionellen Jammerns wären offensive Strategien vonnöten. Infos ...

Justizkritik bestraft - Urteil in Kirchhain
Wer die Justiz für ihr Treiben kritisiert, bekommt deren Narzissmus zu spüren: Justiz- und Polizeikritik sind Beleidigung und falsche Verdächtigung. Wer das festlegt? Na – die Justiz natürlich! Eine – für die RichterInnen selbst eher anstrengende und daher nur dann gewählt, wenn anderes nicht mehr hilft – Methode ist, die Justizkritik als Beleidigung oder falsche Verdächtigung auszulegen. Genau dieses ist in Marburg mit dem langjährigen Justizkritiker Ulrich Brosa geschehen. Ihm wurde vorgeworfen, einen Staatsschützer als Gewalttäter bezeichnet und ihm unterstellt zu haben, Nazi-Straftaten zu bagatellisieren. Interessant war, dass das Gericht aktiv verhinderte, dass untersucht werden konnte, ob die Vorwürfe vielleicht zutreffend waren. So wurden die Personen, die vom Staatsschützer geprügelt worden waren, nicht als Zeugen geladen – und als sie dann doch erschienen, der Anklagepunkt sofort eingestellt. Richter und Staatsanwalt wussten, dass alles eine Lüge war. Das Beweisfoto, auf dem der Staatsschützer beim Prügeln zu sehen war, hatte ein Richter desselben Amtsgerichts sogar höchstpersönlich gelöscht. Auch bei der Sache mit den Nazi-Straftaten war es nicht anders: Das Gericht weigerte sich, die Akte herbeizuziehen, in der die Abläufe erkennbar waren. So fand eine echte Beweiserhebung nicht statt – verurteilt wurde trotzdem. War ja von Anfang an das Ziel. Bericht ...

Gefangeninfo droht das Aus
Das Gefangeninfo ist eine monatlich erscheinende Publikation, die 1989 während des letzten kollektiven Hungerstreiks der RAF-Gefangenen gegründet wurde. Damals hieß es noch Angehörigeninfo, weil die Angehörigen der RAF-Gefangenen offiziell die Herausgeber waren. Als immer mehr RAF-Gefangene freigelassen wurden, wurde es in umbenannt. Gefangeneninfo ist genau der richtige Name. Denn es wurde von vielen – nicht nur politischen Gefangenen zu einer wichtigen Informationsquelle. Mehr ...

Wie immer: Polizeigewalt gedeckt – Urteile zu Genua 2001
Es war zu erwarten und entspricht den Logiken gerichteter Justiz – etliche Verfahren vor allem gegen die Führungsebenen der Polizei und damit den Verantwortlichen für Gewaltexzesse gegen DemonstrantInnen, das Hineinschmuggeln von Belastungsmaterial in Räume der AktivistInnen usw. sind eingestellt worden. Die Höhen der wenigen Strafen sind auffällig niedriger als bei den verurteilten DemonstrantInnen. Allerdings sollte das auch politischen Bewegungen zu denken geben, die immer noch von einer unabhängigen Justiz phantasieren und sich dadurch in ihrer direkten Aktion bremsen lassen. Berichte zu den Urteilen in Italien ...

Polizist packt aus: Wir lügen regelmäßig!
Der Vorgang liegt lange zurück – aber jetzt hat ein Polizist zugegeben, dass er mitgemacht hat, eine Beleidigungsanzeige zu erfinden, um einer Demonstrantin zu schaden. Noch schlimmer: Er gestand, dass solches Handeln üblich sei bei der Polizei. Was immer schon klar war, aus dem Mund des Ex-Polizisten: „Der Polizei als Staatsgewalt wird grundsätzlich geglaubt. Ein Polizist, so die gängige Auffassung, lügt nicht. Schließlich ist er auf das Grundgesetz vereidigt ... Ich habe noch Verbindung zur Polizei und höre, dass nach wie vor gemauschelt wird ... Bürgern, die frech Paroli bieten oder politisch unliebsam sind, wischt man gern mal eins aus. Was ins Beuteschema passt, wird ausgenutzt. Ich war dabei, wie ein Obdachloser, der Kinder angebaggert hat, auf der Wache getreten worden ist. Immer in den Arsch ... Ich schäme mich, dass ich mich an so etwas beteiligt habe. Ist doch klar, wem der Richter glaubt, wenn Aussage gegen Aussage steht. Die Polizei hat die Macht.“ Das Zitat stammt aus der taz vom 21.11.2008. Mehr hier.

November
Freispruch für Antifaschistin
Am 23. Oktober 2008 fand eine Gerichtsverhandlung gegen die Antifaschistin Andrea in Berlin statt. Der sich in Haft befindenden Antifaschistin wurde vorgeworfen, sich mit einen Pfefferspray einer Demonstration genähert und somit gegen das Versammlungsgesetzt (VersammlG) verstoßen zu haben. Die Verhandlung sollte ursprünglich im Altbau des Amtsgerichts Berlin stattfinden. Einige Tage vorher wurde dann aber bekannt gegeben, dass die Verhandlung in den Sicherheitstrakt im Haus B des Gerichts verlegt wurde.
So fanden sich gegen 10 Uhr etwa 40 UnterstützerInnen vor dem Gerichtsgebäude ein um den Prozess gegen Andrea zu beobachten und sich mit Andrea zu solidarisieren. Auch mehrere Mannschaftswagen der dritten Einsatzhundertschaft der zweiten Berliner Bereitschaftspolizeiabteilung (mit der Rückennummer 2331) standen vor dem Gerichtsgebäude. Im Prozess stellte sich schnell die schwächliche Beweislage heraus – offenbar war das Verfahren mehr zu Einschüchterungszwecken angezettelt worden. Das materialische Auftreten der Polizei und der Zeugen, die nur mit Codiernummer statt mit Namen agierten, passte dazu. Am Ende erfolgte ein Freispruch. Mehr ...

Arrest gegen Totalverweiger: Never ending story?
Wo Überzeugung nicht gelingt (weil Argumente fehlen), wird sie durch Zwang ersetzt: Seit Monaten schon versucht die Bundeswehr, einen Totalverweigerer durch Arrest und andere Schikanen von seiner Meinung abzubringen, keinen Dienst am Vaterland leisten zu wollen. Doch Jan, der unfreiwillig Wehrpflichtige, bleibt standhaft. Mehr ...

Ankettrohr ist keine Schutzbewaffnung
Am 7.10.2008 lief vor dem Amtsgericht Cottbus ein Prozess gegen einen Baumbesetzer. Dieser hatte sich bei der Räumung einer Baumbesetzung in Lakoma im Herbst letzten Jahres an einem Baum festgekettet. Vorgeworfen wurde ihm, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, da das Rohr, mit dessen Hilfe er sich angekettet hatte, eine Schutzwaffe darstelle. Schon vor Prozessbeginn wurde unmittelbar vor dem Gerichtsgebäude mit Kreidesprüchen auf das Verfahren hingewiesen sowie allgemeine justizkritische Parolen mit Kreide auf der Straße „verewigt“. Da sich der Sitz von Vattenfall, auf deren Gelände die Baumbesetzung stattgefunden hatte, direkt gegenüber des Gerichtsgebäudes befindet, wurden auch hier entsprechende Äußerungen niedergeschrieben. Im Prozess ging es dann vor allem um das Versammlungsrecht. Am Ende stand ein Freispruch, weil eine Ankettaktion hoch auf Bäumen nicht die Kriterien einer Versammlung erfüllt und daher das Ankettrohr auch keine Schutzbewaffnung nach dem Versammlungsrecht darstellt. Mehr ...

Neufassungen von Antirepressionsbroschüren
Die Informationsbroschüren zum Umgang mit Gerichten („Gerichtsverfahren“) und Polizei (neuer Titel: „Achtung Polizei!“, vormals: „Verhaftet“) sind aktualisiert worden – gleiches gilt für die Internetseiten von www.prozesstipps.siehe.website, über die auch ein Download der Broschüren möglich ist. Beide Hefte enthalten wichtige Rechtshinweise und viele Aktionstipps gegen uniformierte oder robentragende Repression. Bestellseite für die Broschüren ...

Entwurf für neues Versammlungsgesetz in Baden-Württemberg
Jetzt liegt der Entwurf vor: Das sogenannte Militanzverbot im neuen Versammlungsgesetz soll verhindern, dass Demonstrationen Störungen Dritter und einen „Eindruck der Gewaltbereitschaft“ hervorrufen. AnmelderInnen sollen mit dem Kooperationszwang zukünftig persönlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie eine Demonstration auf Aufforderung der Polizei nicht „freiwillig“ auflösen. Demo-Ordner soll die Polizei schon im Voraus namentlich überprüfen, durchleuchten und willkürlich ablehnen können. Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Polizei Demonstrationen und somit alle Teilnehmer jederzeit und ohne konkreten Anlass auf Video aufzeichnen darf. Mehr ...

Oktober
Untersuchungen zu Polizeiübergriffen in Oldenburg
Über hundert Personen waren am 5. Juli in der Kaiserstraße unmittelbar mit polizeilichen Maßnahmen konfrontiert (Pfefferspray, Schlägen, Festnahmen usw.). Die Oldenburger Rechtshilfe hat jetzt eine 20-seitige Dokumentation herausgegeben. Sie ist downloadbar.

TierrechtsaktivistInnen in Österreich wieder frei - was jetzt?
Am Dienstag, den 2.9.2008, wurden vollkommen überraschend die Betroffenen aus der U-Haft entlassen. Hintergrund waren absurde Beweisketten und die Konstruktion von organisierter Kriminalität, die zu der nun beendeten Untersuchungshaft geführt hatten. Es bleiben trotz der Freilassung noch viele Fragen offen und ein mehr als unangenehmer Nachgeschmack nach dem kollektiven Freundentaumel. Wieweit die umfangreichen Überwachungsmaßnahmen weitergehen, ist ebenso unklar. Mehr ...

Ergebnisse und Vertuschung des Gefangenen-Hungerstreiks
Wie die Interessenvertretung Inhaftierter (IVI) berichtete, haben sich Anfang August 2008 über 500 Gefangene an einem Hungerstreik gegen die Haftsituation in Deutschland beteiligt. Eine mediale Rezeption fand nur in wenigen Zeitungen, darunter taz (Ausgabe Hamburg, 08.08.2008) Junge Welt (04.08.2008), sowie Neues Deutschland (15.08.2008) statt. Unter Bezugnahme auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen fragte der Gefangene Thomas Meyer-Falk im Justizministerium in Düsseldorf an, welche Informationen über diesen Hungerstreik dort vorliegen würden. Mit Bescheid vom 04.09.2008 teilte man mit (Az. 1451 E - Z.5/04): "Nach Kenntnis der Fachabteilung ist in Nordrhein-Westfalen kein Gefangener dem Aufruf gefolgt." Ein Bericht über den Streikverlauf findet sich in der aktuellen Ausgabe von "Entfesselt".

Kölner Kessel
Die Polizei in Köln probte rund um die Proteste gegen den Anti-Islam-Kongress mal wieder das absurde Spiel: Demo auflösen, alle wegschicken, aber gleichzeitig mit Kesseln genau das verhindern. Solches ist schon öfter als illegaler Umgang mit Demonstrationen gebrandmarkt worden. Aber während einfache Menschen angeklagt werden, wenn sie das Recht brechen, hat die Polizei höchstens ein Verwaltungsgerichtsurteil mit maximal erzieherischer Wirkung zu befürchten. Eine Passage aus einem Bericht: "Im Abstand von 3-4 Minuten erließ die Polizei die Aufforderung, wir DemonstrantInnen sollten uns vom Ort entfernen, doch gleichzeitig wurden wir von den niedersächsischen Polizeikräften genau daran gehindert. Nach dreimaliger Aufforderung wurde uns mitgeteilt das wir uns nun Polizeilichen Maßnahmen zu unterziehen hätten, und den Kessel dann mit einem Platzverweis verlassen dürften." Bericht ...

Aus Feldbefreiungsprozess in Gießen entsteht neuer Justizthriller
Am 4.9.2008 verurteilte das Amtsgericht Gießen zwei Feldbefreier zu bis dato für solche Delikte unbekannten Strafhöhen. Waren bei vergleichbaren Prozessen bislang eher geringe Geldstrafen von 10 bis 30 Tagessätzen verhängt worden, verurteilte der Vizepräsident des Amtsgerichts, Dr. Frank Oehm, die Aktivisten zu sechs Monaten ohne Bewährung. Skandalöser als das Urteil aber war der Prozessverlauf. Richter Oehm verbot alle Fragen zum beschädigten Versuchsfeld der Uni Gießen und zur Gentechnik insgesamt. Ob der angegriffene Versuch rechtswidrig war oder ob von ihm Gefahren ausgehen, wollte er nicht untersuchen. Als eine Zuschauerin ob dieser Entscheidung mit dem Kopf schüttelte, ließ er sie aus dem Saal entfernen und beschimpfte immer häufiger ZuschauerInnen mit kinderfeindlichen Sprüchen. Am dritten Verhandlungstag dann würgte er die Beweiserhebung ganz ab. Damit ihm dabei ein kritischer Angeklagter nicht im Wege stand, schmiss er auch diesen kurzerhand aus dem Saal. Dem anderen und dem Verteidiger verbot er weiter alle Fragen zur Sache. Unter Protest verließen auch die das Verfahren, so dass der Prozess ohne Angeklagte und Verteidiger weiterlief. Ein Staatsschützer wurde zum zweiten Mal vorgeladen, weil der eine Falschaussage gemacht hatte. Das sollte ausgebügelt werden, um eine Anklage zu vermeiden - so schützen Robenträger halt ihre Helfer in Uniform. Schließlich gingen Plädoyers und das benannte Urteil über die Bühne - auch das vor leerer Angeklagtenbank. Für Rauswürfe von ZuschauerInnen hatte der Richter sich extra ein Ankreuzformular gebastelt.
Die massiven Rechtsbrüche durch Richter und Staatsanwältin sollten nun in einer direkten Rechtsüberprüfung (Sprungrevision) geklärt werden. Mitschriften, eine Tonbandaufzeichnung und das Gerichtsprotokoll belegen, dass in Beschlüssen und Urteil eine Lüge nach der anderen gereiht wurde. Doch die Staatsanwaltschaft will den Rechtsbeuger retten. Sie legte Berufung ein - obwohl das Urteil genau so ausfiel, wie sie es beantragt hatte. Ein mieser Trick: Durch die Berufung kann es zu keiner Revision über die Oehmschen Rechtsbeugungen kommen. Die Auseinandersetzungen vor Gießener Gerichten treiben immer seltsamere Blüten. Immerhin aber lässt sich bei allem Kopfschütteln feststellen: Die offensive Prozessführungstaktik in politischen Prozessen dieser Stadt zwingt die Justizmafia zu hoher krimineller Energie. Wie es weitergeht, ist offen. Prozessverlauf, Urteil und Auszüge aus dem Protokoll sind zusammengestellt auf den Internetseiten (mehr).

Wer sich gegen Nazis verteidigt, kommt in den Knast
Ende 2005 wurde Tibor Sturm (Brothers Keepers) von 6 Nazis angegriffen, er verteidigte sich und einer der Nazis viel ins Koma. Jetzt sitzt er deswegen im Knast (7 Monate). Der Filmemacher Otu Tetteh begleitete Tibor Sturm in den letzten Tagen vor Haftantritt, daraus entstanden ist ein Kurzfilm. Bis Februar sitz Tibor Sturm noch in der JVA Ingolstadt. Wer möchte, kann ihm gerne an: Tibor Sturm, JVA Ingolstadt, Sebastianstr. 21, 85049 Ingolstadt schreiben. Den Film könnt ihr unter www.alptraum.be anschauen.

Urteile gegen Antifaschisten
Obwohl weder die Grundlage der Vollständigkeit der Beweise erfüllt war, mehrere Anträge der Anwälte abgelehnt wurden und es keine direkten Beweise für die Tatbeteiligung der Angeklagten gab verurteilte ein Richter in Böblingen drei Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten, die auf Grund ihrer Vorstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. Auch die anderen Angeklagten wurden zu mehrmonatigen Haftstrafen auf Bewährung verurteilt. Mehr ...

September
Strafverfahren wegen Genfeldbefreiung: Richter verbietet Fragen im Gerichtsprozess
Ein eigenartiger Prozess: Es geht um die Attacke auf ein Genversuchsfeld im Jahr 2006. Doch zum Versuchsfeld und zur Gentechnik dürfen Fragen nicht gestellt werden. Dafür beschimpft der Richter mehrfach das Publikum. Ein Staatsschützer log als Zeuge. Doch der grausame Höhepunkt folgte erst am dritten Verhandlungstag. Richter Oehm wollte die Beweiserhebung mit aller Macht beenden: Erst wurden Teile des Publikums rausgeworfen, dann einer der Angeklagten zunächst mit Rauswurf bedroht und dann tatsächlich nur deshalb, weil er den Richter kritisierte für seine Kinderfeindlichkeit, aus dem Prozess geworfen. Und am Ende wurden 6 Monate ohne Bewährung verhängt - für beide Angeklagten. Ihre Sozialprognose sei schlecht, befanden Richter und Staatsanwältin. Letztere begründete das unter anderem damit, dass einer der Angeklagten während des Prozesses die Schuhe ausgezogen hätte und dreckige Socken zu sehen waren. Mehr hier .

Österreichische TierschützerInnen freigelassen
Die seit dem 21. Mai in Untersuchungshaft sitzenden restlichen neun von ursprünglich zehn österreichischen TierrechtlerInnen sind Montag nachmittag überraschend freigelassen worden. Die TierrechtlerInnen waren nach §278a des österreichischen StGB festgenommen worden, der die Bildung krimineller Vereinigungen mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft und zu den sog. Vereinigungsparagraphen§§278a-dgehört, die mit den deutschen §§129 bzw. 129a vergleichbar sind. Der an sich gegen Organisierte Kriminalität gerichtete §278a wird in Österreich auch als "Anti-Mafia-Paragraf" bezeichnet. Mehr ...

Zum Hungerprotest von über 561 Gefangenen
Am 7.8. endete die Aktion der Gefangenen nicht nur in der BRD, sondern auch von Gefangenen aus der Schweiz, Holland, Italien,Spanien und Belgien. Wie der Gefangne Pit Scherzl, Sprecher der Interessenvertretung Inhaftierter (IvI) meinte, kann so schon von einem internationalen Streik gesprochen werden. Da auf Grund der Zensur wir noch nicht ausreichende Informationen von den streikenden Gefangenen selbst erhalten haben, begnügnen wir uns mit einem kurzen Zwischenbericht und gehen auf Fragen ein, die nicht nur von den Medien kamen. Diese vorläufige fragmentarische Einschätzung stammt von Menschen aus den Redaktionen des Mauerfalls und dem des Gefangenen Infos sowie dem Autonomen Knastprojekt aus Köln. Mehr ...

Alltagsrassismus: Verurteilung wegen Besuch der Freundin
Am 18. August 08 fand in Halle vor dem Amtsgericht. der Prozess gegen den politischen Flüchtling Kodjo D’Almelda statt. Er war mehrfach von der Polizei an Bahnhöfen kontrolliert worden und hatte keine Verlassenserlaubnis.
Für Flüchtlinge mit Duldung oder im Asylverfahren gilt die Residenzpflicht. Dieses in Europa einmalige Sondergesetz, gilt in Deutschland seit 1936 und besagt, dass ein Flüchtling seinen Landkreis nicht ohne Erlaubnis der Ausländerbehörde verlassen darf. Die Ausländerbehörde kann den Bereich in dem sich ein Flüchtling aufhalten darf auf den Landkreis, den Regierungsbezirk oder das Bundesland einschränken.
Kodjo D’Almelda durfte sich nur im Bundesland Sachsen-Anhalt aufhalten. Wenn er seine Freundin in Schleswig-Holstein besuchen wollte, mußte er bei der Ausländerbehörde des Saalkreis eine Verlassenser laubnis beantragen. Die Ausländerbehörde kann die Verlassenserlaubnis ausstellen oder dies verweigern, die Flüchtlinge haben kaum Möglichkeiten sich gegen die Entscheidung zu wehren. Die Ausländerbehör de des Saalkreis erschwert das Beantragen der Verlassenserlaubnis durch eine Gebühr von 10 Euro, die die Flüchtlinge von ihrer gekürzten Sozialhilfe in Höhe von 190 Euro aufbringen müssen. Obendrein gilt diese Verlassenserlaubnis höchstens eine Woche. Die vom Anwalt geforderte Verfassungklage gegen die Residenzpflicht wurde abgelehnt und Kodjo D’Almelda zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. Bericht ...

Amtsgericht stellt Verfahren gegen mutmaßliche Feldbefreierin ein
In der Prozess-Serie in Folge der freiwilligen Feldbefreiung in Altreetz 2007 wurde am 3. September ein weiteres Verfahren eingestellt. Der Angeklagten wurde vorgeworfen, an der Feldbefreiung teilgenommen zu haben. Als Beweis hierfür galt Polizei und Staatsanwaltschaft bereits, dass sie neben dem Genmaisfeldes entlang gegangen war. In der Gerichtsverhandlung stimmten der Staatsanwalt und die Angeklagte einer Einstellung des Verfahrens zu. Die Kosten des Verfahrens inklusive der Auslagen der Angeklagten übernimmt die Staatskasse. Bereits Mitte Juli war ein Verfahren eingestellt worden, da der Angeklagte nur eine einzige Maispflanze herausgerissen hatte, um sie dann der Polizei als Beweismittel gegen den Genbauern zu überreichen. Mehr bei www.gendreck-weg.de.

Prozesstrainings in den nächsten Wochen
Die Rechtshilfegruppe von Gendreck weg bietet in diesem Jahr noch ein Prozesstraining vom 5.-7. Dezember an (www.gendreck-weg.de). Mehrere Prozesstrainings werden noch von AKtivistInnen mit der Idee offensiver Prozessführung und kreativer Antirepression angeboten - so Anfang Oktober in Berlin und am 9. November in Erfurt. Näheres unter www.prozesstipps.siehe.website.

Gesinnungsprüfung bei politischen Gutachten?
In einem Brief hat sich der Innenminister des Landes Hessen, Volker Bouffier (CDU, www.im-namen-des-volkers.siehe.website), an den hessischen Landtagspräsidenten, seinen Parteifreund Norbert Kartmann, gewandt, in dem er die Ende Juli veröffentlichte Stellungnahme der Roten Hilfe zum hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz scharf kritisiert. Dabei geht es gar nicht um inhaltliche Kritik an dem Papier: Allein die Tatsache, dass Die.Linke, die um diese Stellungnahme gebeten hat, es wagt, eine in seinen Augen „verfassungsfeindliche“ Organisation in die heiligen Hallen des Parlaments zu lassen, sei ein Skandal. Mehr ...

August 2008
Neues Polizeiaufgabengesetz in Bayern
Ab dem 1.08.2008 darf die Polizei in Bayern jederzeit ohne richterlichen Beschluss heimlich Wohnungen durchsuchen, Wanzen setzen und Computer mit Trojanern präparieren. Zudem wird eine präventive Rasterfahndung eingeführt und eine allgemeine Kennzeichenerfassung. Unter Protest wurde am 3.7.2008 im bayrischen Landtag eine Änderung des bisherigen Polizeiaufgabengesetzes in Bayern beschlossen. Mehr ...

Juristische Leitsatzkommentare im Internet
Leitsatzkommentare sind einfache juristische Kommentierungen von Gesetzestexten durch Beifügung von Leitsätzen aus der Rechtsprechung. Der Gießener Strafverteidiger Döhmer stellt solche Leitsätze inhaltlich sortiert im Internet zur Verfügung. Dort werden jeweils die Paragraphen der einzelnen Gesetze dargestellt, danach folgen die veröffentlichten Leitsätze der Gerichtsentscheidungen zu den jeweiligen Gesetzesbestimmungen. Die Leitsätze stellen eine Interpretationshilfe dar. Sie erleichtern das Lesen und Verstehen des Gesetzestextes auf dem Hintergrund der Anwendung des Gesetzes in der Rechtsprechungspraxis. Siehe: www.leitsatzkommentar.de.

Weitere Urteile wegen Gen-Feldbefreiungen
In den vergangenen Wochen sind etliche Prozesse wegen der Feldbefreiungen unter dem Motto „Gendreck weg!“ (Aktion im Sommer 2007) abgewickelt worden. Es zeigt sich, dass die Gerichte den Aktionen zivilen Ungehorsams Verständnis gegenüber bringen, gleichwohl aber bei Nachweis der Täterschaft milde Strafen aussprechen, z.B. in Höhe von 15 Tagessätzen. Bislang gelang es nicht, für die Aktion den rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB) anzuwenden, obwohl das angesichts der inzwischen auch festgestellten Gesetzesnotstandslage (siehe Folgepunkt) angemessen wäre. Mehr unter www.gendreck-weg.de (dort Rechtshilfeseite anklicken).

Verwaltungsgericht Augsburg: Honig mit Mon810 darf nicht verkauft werden
Das beinhaltet juristische Sprengkraft: Ein Imker erreichte vor dem Verwaltungsgericht zum einen die Feststellung, dass ein mit gentechnischen Pflanzenteilen (Mon810-Pollen) verseuchter Honig wesentlich beeinträchtigt wurde und nicht mehr verkauft werden darf. Zudem stellte das Gericht eine deutliche Gesetzeslücke dar, weil das Verhältnis von gentechnischer Landwirtschaft zu Imkerei nirgends geregelt sei. Allerdings steht dem Imker kein Schutzanspruch zu. Er muss selbst ausweichen vor den Gentech-Feldern, darf aber seine Kosten dann dem Verursacher in Rechnung stellen. Schon das wirkt absurd. Unbeantwortet blieb aber auch die Frage, was gelten wird, wenn es mehr Genfelder werden und kein Ausweichraum mehr zur Verfügung steht. Immerhin fliegen Bienen kilometerweit. Juristisch könnte das Urteil auch eine Argumentationsgrundlage sein, warum der Widerstand gegen die Gentechnik von einem rechtfertigenden Notstand ausgehen kann.

Polizeiattacke auf Rote Flora in Hamburg
Ein kleiner Streit, dummerweise die Polizei eingeschaltet – und schon kann das für die Uniformierten reichen, mal wieder eine Razzia durchzuziehen. So geschehen am 6.7.2008 in Hamburg. Nachdem eine Frau dort von einem Mann attackiert wurde, eilte mehrere Besucher_Innen der Roten Flora der Frau zu Hilfe. Als die Polizei eintraf, nahm sie aus unerfindlichen Gründen nicht nur den Angreifer, sondern auch einen der Helfenden fest. In diesem Zuge kam es zu einer Auseinandersetzung mit umstehenden Personen. Unter der dem Vorwand, in der Roten Flora angeblich Beteiligte dieser Auseinandersetzung festnehmen zu wollen, wurde die Rote Flora umstellt. Da sich die noch anwesenden Partygäste weigerten, freiwillig ihre Personalien der Polizei auszuhändigen, wurde mit einem immensen Aufgebot inklusive Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE), Wasserwerfer und Hubschrauber, die Flora gestürmt. Nach diesem gewaltsamen Eindringen wurden alle noch in der Roten Flora befindlichen Personen vorläufig festgenommen. Entgegen aller Absprachen mit anwesenden Anwälten und trotz vorhandener Schlüssel wurden im Inneren etliche Türen von der Polizei mutwillig zerstört und alle Räume durchsucht. Unklar ist, warum die Polizei über in den anfänglichen Vorfall verwickelt wurde. Rote-Flora-Erklärung ...

Innenminister als Rechtsbrecher? Staatsanwaltschaft schützt Bouffier
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat ein Ermittlungsverfahren gegen Innenminister Bouffier eingestellt. Der hatte mit fast unglaublicher krimineller Energie eine größere Polizeiaktion inszeniert, um seine KritikerInnen hinter Gitter zu bringen. Die spektakuläre Aktion im Mai 2006 konnte allerdings inzwischen weitgehend aufgeklärt werden. Gegen 29 PolitikerInnen, RichterInnen und Angehörige der Polizei wurde seitdem wegen Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger usw. ermittelt. Acht Verfahren sind inzwischen eingestellt, darunter gegen den hessischen Innenminister. Im sei eine Tatbeteiligung nicht nachzuweisen. Die inzwischen ausgewerteten Akten beinhalten aber kein einziges Blatt, dass sich mit Bouffier beschäftigt. Nicht einmal eine Beschuldigtenanhörung war erfolgt. Zudem ist der Polizeieinsatz gegen die Justiz- und PolizeikritikerInnen ohne Bouffiers Mitwirkung gar nicht erklärbar. Eine Aufklärung könnte aber dennoch noch gerichtlich erfolgen, denn während Bouffier geschützt wird, wird sein damaliges Opfer nun angeklagt. Ab dem 29.8. soll er sich vor Gericht verantworten, weil er den Innenminister als „Rechtsbrecher“ bezeichnet haben soll. Das Verfahren ist brisant, denn schließlich muss dort untersucht werden, ob Bouffier nicht genau das ist. Dann wäre es keine Beleidigung. Mehr zu Bouffier mit Links zum Verfahren: www.im-namen-des-volkers.siehe.website.

Freispruch nach offensiv geführtem Verfahren
Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass offensive Prozessführung vor Gericht nicht nur mehr Spielraum für politischen Protest bietet, sondern auch vor Verurteilungen schützen kann. Das neueste Beispiel: Am 14.07.08 fand vor dem Landgericht Berlin, die letzte Verhandlung gegen einen Aktivisten statt, der im August 2005 auf der Demo "Das Leben ist kein Ponyhof" einen Polizisten mit den Worten "Kamera-Arschloch" beleidigt haben soll. Nach 2 Instanzen und insgesamt 4 Terminen traute sich endlich der mittlerweile vom Dienst suspendierte und angeblich betroffene POM Breninek, auf die Gerichtsbühne um seine Version der Geschehnisse darzustellen. Am Ende stand der Freispruch. Doch die verqueren Aussagen der Uniformierten waren längst zerlegt. Berichte ...

Tipps zur kreativen Antirepression
Wer Informationen sucht zu kreativem Umgang mit Polizeikontakt und offensiver Prozessführung, findet im Internet über die Adressen www.prozesstipps.siehe.website und www.recht-extremismus.siehe.website viele Hinweise. Zudem gibt es das Buch „Durch die Wüste“ im Unrast-Verlag und viele kleine Broschüren unter www.aktionsversand.siehe.website.
Im Herbst sind weitere Prozess- und Polizeikontakttrainings vorgesehen, u.a. während der Aktionswoche Anfang September bei der Waldbesetzung am Frankfurter Flughafen und am 9.11. in Erfurt.

Juni 2008
Entwurf zum BKA-Gesetz verabschiedet
Beim neuen Bundeskriminalamtsgesetz setzt sich der Trend fort, Freiheits- und Grundrechte abzubauen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung, Trennung von Polizei- und Geheimdienst, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung sollen ebenso geschliffen werden wie der föderale Aufbau der Polizei. Der Umbau des BKA zur bundesweit tätigen, präventiv vorgehenden, mit Festnahme- und anderen operativen Kompetenzen ausgestatten Superbehörde stelle eine Annäherung an die Struktur des amerikanischen FBI an, kritisierte die Bundesabgeordnete der Linken, Ulla Jelpke.

Absurdes Urteil zu Bienen und Genmais
Im Gentechnikgesetz sind Sicherheitsabstände zwischen Genfeldern und Nicht-Genfeldern vorgeschrieben. So soll der Austrag von Pollen vermieden werden – auch wenn Untersuchungen längst gezeigt haben, dass dieser weiter fliegt. Ganz vergessen wurde aber etwas anderes: Bienen halten sich nicht an Sicherheitsabstände, sondern fliegen auch schon einmal ein paar Kilometer, um Pollen zu sammeln. Daher klagte ein Imker gegen ein Genmaisfeld. Und unglaublich: Er verlor. Tenor des Urteils vom Verwaltungsgericht Augsburg: Nicht der Mais-Landwirt muss dafür sorgen, dass die Bienen keinen Pollen von dem gentechnisch veränderten Mais aufnehmen können, sondern der Imker. Der soll die Bienenstöcke, die jetzt von 1500 Meter von dem Maisfeld stehen, einfach während der Blütezeit woanders hinbringen, schließlich seien die Bienen mobil, das Feld aber nicht. Das Urteil ist eine Unverschämtheit, weil das Gericht vom Verursacherprinzip abwich. Übertragen auf andere Gebiete würde es bedeuten, dass bei einer Lärmquelle im Wohngebiet die anderen wegziehen oder beim Rauchen in geschlossenen Räumen die Nichtraucher gehen müssen. Etwas Gutes hat das Urteil aber auch: Das Gericht bescheinigte dem Imker, dass ein genpollenfreier Honig nicht möglich wäre. Koexistenz ist eine Einbildung der Gentechniklobby – amtlich bescheinigt.

Politischer Prozess in Gießen und Seminare zur Antirepression
Wer schon das Buch oder die Ton-Bilder-Schau „Fiese Tricks von Polizei und Justiz“ (www.projektwerkstatt.de/fiesetricks) kennt, kann sich jetzt auf einen Live-Auftritt freuen: Der von Manipulationen und Falschaussagen mehrerer Justiz- und Polizeibeamter geprägte, erstmals im Herbst 2006 stattgefundene Prozess um justizkritische Graffities in Gießen wird ab dem 4. August (jeweils Montags, 9 Uhr im Landgericht Gießen) wiederholt – in der zweiten Instanz. Die erste hatte es in sich: Erfundene Gipsabdrücke, mehrere zielgerichtet vernichtete Spuren, illegale Beweismittel und eine absurde Gutachterin, die behauptete, dass auf schlechten Bildern Personen oft besser zu erkennen sind als auf qualitativ guten. Der Angeklagte will wieder einen offensiven Prozess führen. Wer also miese Justiztricks und offensive Gegenwehr erleben will, sollte den Weg nach Gießen finden. An den Wochenenden vor dem Gerichtstermin wird es jeweils ein Seminar zu kreativer Antirepression geben – mit einer Übung, bei der ein komplettes Gerichtsverfahren geübt wird. Damit sich mehr offensiv verteidigen können. Die Seminare laufen am 2./3. und am 9./10. August. Beginn ist jeweils Samstags, 14 Uhr in der Projektwerkstatt in Saasen. Mehr ...

AWACS-Flugzeugeeinsatz während des Irakkrieges war rechtswidrig
Für den Einsatz deutscher Soldaten in AWACS-Flugzeugen der NATO zur Luftraumüberwachung über dem Hoheitsgebiet der Türkei im Frühjahr 2003 hätte die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestags
einholen müssen. Dies entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Urteil vom 7. Mai 2008. Eine kriegskritische Position ist das Urteil aber nicht, denn eine Zustimmung der Mehrheit im Bundestag dürfte für Kriegseinsätze in den meisten Fällen gegeben sein. Demokratisch legitimierte Kriege sind nicht besser. Info des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvE 1/03) ...

Castortransport: Schadensersatz für Räumpanzer-Angriff
Durfte der Fahrer eines Räumpanzers den Traktor eines Bauern rammen, um ihn vom Protest gegen einen Castortransport nach Gorleben abzuhalten? Nein, hat eine Richterin am Landgericht Lüneburg in ihr Urteil geschrieben, und dem Landwirt aus Metzingen Schadensersatz für den zerstörten Vorderreifen zugesprochen. Im November 2004 war es auf einem Acker am Rand der Göhrde zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und Polizeieinheiten gekommen, nachdem ein Weg durch Strohballen unpassierbar gemacht worden war. Diese gipfelten in einer Verfolgungsjagd zwischen Treckern und einem Räumpanzer. Nach dem vergeblichen Versuch, jemanden von den Demonstrierenden dingfest zu machen, kehrte das Sondereinsatzfahrzeug eine viertel Stunde später zum Ort des Geschehens zurück und rammte dort eine zurückgebliebene Zugmaschine. Nach Ansicht des Gerichts stellte diese Maßnahme eine "rechtswidrige und schuldhafte Amtspflichtverletzung" dar. Eine "objektive Gefahr" habe zu diesem Zeitpunkt nicht bestanden. Dies sei rechtlich aber eine zwingend notwendige Voraussetzung für die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Polizeibeamte. Quelle ...

Mai 2008
Neues Strafvollzugsgesetz in Hamburg
Nach Zustimmung durch die entsprechenden Parteigremien von CDU und Bündnis 90/Die Grünen gibt es in Hamburg nun nicht nur eine schwarz/grüne Koalition sondern auch einen grünen Justizminister (vgl. Koalitionsvertrag vom 17.04.2008, Ziff. XI), bzw. Senator wie er in Hamburg genannt wird.
In dem Koalitionsvertrag wird in Punkt VII (Inneres und Justiz) auf den Bereich Strafvollzug eingegangen. Zuvörderst will man das zur Zeit geltendes Landesgesetz für den Strafvollzug das für Jugend- wie für Erwachsenenstrafvollzug gilt, in zwei verschiedene Gesetze aufspalten; wobei sich für den Bereich des Jugendstrafvollzuges das Gesetz an den Regelungen in Schleswig Holstein orientieren soll. Es soll ferner eine sozialtherapeutische Anstalt geben, die organisatorisch und räumlich von der JVA Santa Fu getrennt wird (es gab lautstarke Proteste, als vor wenigen Jahren die eigenständige sozialtherapeutische Anstalt in Hamburg geschlossen und als Abteilung in die Santa Fu verlegt wurde. Des weiteren sollen die Einschlusszeiten in den Hafträumen der Gefängnisse so geregelt werden, dass die Gefangenen Angebote für Straffällige (z.b. Drogenhilfe) überhaupt wahrnehmen können. Ebenso soll die Entlassungsvor – und nachbereitung intensiviert werden.
Mitgeteilt von Thomas Meyer-Falk (JVA Bruchsal, Quelle ...)

Genfeldbefreiung als Terror?
Im letzten „EU Terrorism Situation and Trend Report“ von Europol, wird die Genfeldbefreiung in Silves, Algarve als terroristischer Akt, in der Rubrik „Single Issues“ geführt. Ähnliche Aktionen, die in Ländern wie Frankreich, Deutschland oder Großbritannien, weitaus öfters und in einem radikaleren und größeren Rahmen stattfinden, werden im Europolreport weder unter der Rubrik „Extremismus“ noch unter „Terrorismus“ erwähnt.
Der Portugiesische Radiosender „RadioClube“ hat als erster über das Europoldokument berichtet und den Pressesprecher der Anti-GMO Aktion nach seiner Meinung über die Sache befragt. Dieser referierte, dass die Klassifizierung „lächerlich und überzogen sei“, bezog sich auch auf derzeitig stattfindende Genfeldbesetzungen in Deutschland.
Sogar der Anwalt des geschädigten Feldbesitzers in der Algarve, ebenfalls durch den Radiosender befragt, distanzierte sich von der Formulierung. Er könne in der Zerstörung des Genmaises keinen terroristischen Akt erkennen. Auch ein Spezialist in Kriminalrecht, wies eine Verbindung der Aktion in Zusammenhang mit Terrorismus zurück. Quelle ...

"Crowd Control": Polizeikooperation in der EU
2007 und 2008 fanden einige groß angelegte Polizeiübungen statt. Ziel ist die Förderung der grenzüberschreitenden Polizeikooperation innerhalb der EU. Die gesetzliche Grundlage bildet der 2005 unterzeichnete "Vertrag von Prüm", der nun in EU-Recht überführt wird. Damit ist er für alle EU-Mitgliedsländer gültig. Zusätzlich zu Reiseperren, Meldeauflagen und umfangreicher Datenübermittlung ist die deutsche Bereitschaftspolizei mit Hoheitsrechten im Auslands-Einsatz. Ähnlich sogenannter "Gotcha"-Spiele wird "Riot Control" geübt: ein Teil der Einsatzkräfte verkleidet sich als DemonstrantInnen, vermummt sich und errichtet brennende Barrikaden, zündet Rauchbomben, bewirft die Polizei mit Holzstücken und Kartoffeln oder trägt Clowns-Uniformen. Im Spiel werden alle DemonstrantInnen abgedrängt oder zurückgeschlagen und massenhaft in Gewahrsam verbracht. Quelle ...

Neues Versammlungsrecht in Bayern
Das Demonstrationsrecht wird zukünftig von den Ländern geregelt. Die Landesregierung in Bayern macht dabei den Vorreiter - erhebliche Einschränkungen sind geplant. So soll eine Versammlung nicht wie bisher mindestens drei TeilnehmerInnen haben, sondern bereits eine Zusammenkunft von zwei Menschen „zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung“ kann als Demo gewertet werden. Dem Anmelder werden zusätzliche Auflagen gemacht, z.B. Vorkehrungen gegen Militanz. Die Anmeldung muss 72 Stunden vorher erfolgen. Die Polizei bekommt mehr Handlungsmöglichkeiten, z.B. kann sie eineN AnmelderIn als ungeeignet ablehnen und jederzeit Übersichtsaufnahmen anfertigen.
Mehr Infos zum neuen Versammlungsgesetz in Bayern hier ...

Schwarzfahren bei unmissverständlicher Kennzeichnung nicht strafbar
In einem aktuellen Prozess um Erschleichung von Leistungen kam es zu einem Urteil über die lange umstrittene Frage, ob bei einer eindeutigen Kennzeichnung eine „Erschleichung“ vorliegt. Auszug aus dem Bericht des Betroffenen (per Mail): „Nachdem durch den Kontrolleur bekannt gegeben wurde, dass Menschen eben nicht vorne einsteigen müssen (wie bspw. in Bussen), befand mich die Staatsanwältin dennoch für schuldig, da sie den Spruch "Ich fahre schwarz" nicht für eindeutig befand und selbiger auch als Provokation gewertet werden könne. Außerdem würde dieser durch das Zugpersonal nicht bemerkt. Sie schlug 30 Tagessätze auf mich ein/vor ... Nachdem ich im letzten Wort, anhand des Beispiels des Fahrens ohne Fahrschein, die Rolle der Justiz in Beziehung zur sozialen Stellung der Betroffenen aufzeigte, Richter Wild nach kurzer Ermahnung, gnadevoll auf meine Unterwerfungsgeste (Aufstehen) verzichtete und folgende zuckerbittersüß-saure Worte sprach: Trotz seines widerwärtigen Verhaltens ist der Angeklagte freizusprechen, da der Anschein der Ordnungsmäßigkeit durch den Spruch auf der Kappe zerschmettert wurde.“

April 2008
Zeitweises, performatives Tragen von Maske ist keine Vermummung
Mit einem Freispruch endete ein Verfahren in Berlin. Angeklagt war eine Moderatorin des "transgenialen CSD" wegen des Tragens einer "Skimaske" über die Dauer von ca. zwei bis drei Minuten. Dies war der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über 300,-€ wert. Da dieser Strafbefehl nicht akzeptiert wurde, kam es zum Prozeß. Der fragliche Paragraph um den es nun ging, verbietet es an einer Demo "in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern, teilzunehmen", §§ 27 II Nr.2, 17a II Nr.1 VersammlG. Angesichts der Tatsachen war es selbst dem Staatsanwalt klar bzw. nach seinen Worten hatte er "Zweifel", dass eine zweiminütige Vermummung während eines über Stunden unvermummten Auftretens nicht dem Zwecke der Idetitätsverschleierung dienen kann. In seiner Urteilsbegründung legte der Richter wert darauf festzustellen, dass es nicht aus politischen Gründen zu dem Prozeß gekommen sei und das unter anderen Umständen durchaus mal das Tragen einer Sturmhaube strafbar sein könnte. Er kam jedoch nicht daran vorbei festzustellen, dass die Absicht der Identitätsverschleierung ganz eindeutig nicht vorlag. Mehr ...

Polizeibrutalität und Vertuschung
Krasser Fall im März 2008: Die Polizei prügelt offenbar einen (nichtdeutschen) Gefangenen zu Tode. Doch das wird verschwiegen. Die gerichtsmedizinischen Gutachten hätten ergeben, dass keine Fremdeinwirkung vorläge. So verläuft es immer ... die RobenträgerInnen decken die Uniformierten. Die Medien glauben beiden. Ruhe.
Doch diesmal traten ÄrztInnen an die Öffentlichkeit und sagte aus, dass alles gelogen war. Sie hätten etwas anderes herausgefunden - nämlich dass der Gefangene erheblicher Gewalt ausgesetzt war ... Die FR schrieb am 12.3.2008 (S. 3) zu dem Fall: "Der Todesfall Adem Özdamar wird Amnesty International (AI) viel Arbeit bereiten. Denn Medienberichte über mögliche Opfer von Polizeigewalt ermunterten viele dazu, sich an die Menschenrechtsorganisation zu wenden, sagt AI-Mitarbeiter Wolfgang Grenz. Sie erzählen dann von ihren Erfahrungen mit Beamten, die mehr Feind sind als Freund und Helfer. Fast alle diese Fälle ähneln sich. Zunächst ist es schwierig für die Betroffenen zu beweisen, dass Beamte sie misshandelt haben. Meist geschieht dies auf einem Polizeirevier. Die Zeugen sind entweder Uniformierte, die häufig nicht aussagen. Oder es handelt sich, auf der anderen Seite, um Freunde oder Bekannte des Opfers, deren Aussagen nicht zählen, weil sie befangen sind. Die früher sehr aktive Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizisten (BkP) berichtete, häufig würden zudem Beweismittel verschwinden."

Bundesverfassungsgericht hebt OLG-Urteil zu Polizeigewalt auf
Im Fall des als Kindermörder verurteilten Magnus Gäfgen hat das Bundesverfassungsgericht ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aufgehoben. Dieses hatte geurteilt, dass kein Schmerzensgeldanspruch bestehe, wenn die Polizei einen verprügele: "Selbst wenn sich beweisen ließe, dass der Beschwerdeführer zum einen an den Schultern gerüttelt und dabei einmal mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen worden sei und darüber hinaus einen Schlag gegen den Brustkorb erhalten habe, hielte sich eine solche Gesundheitsbeeinträchtigung jedoch in einem so begrenzten Rahmen, dass sie die Zahlung eines Schmerzensgeldes noch nicht erfordere, zumal ihr als solche im Zusammenhang mit der verbalen Androhung, dem Beschwerdeführer Schmerzen zufügen zu lassen, eine untergeordnete Bedeutung zukomme." "(BVerfG, 1 BvR 1807/07 vom 19.2.2008 über das OLG-Urteil)

Kein Aufruf zu strafbaren Handlungen
Der Karawane-Aktivist, gegen den am 27.3. am Amtsgericht München ein Prozess wegen einer Aktion gegen eine Abschiebeanhörung irakischer Flüchtlinge lief, wurde freigesprochen. Selbst die Staatsanwaltschaft plädierte am Ende für Freispruch. Dem Aktivisten war "öffentliche Aufforderung zu Straftaten" vorgeworfen worden, da er angeblich Flugblätter in Kurdisch und Arabisch verteilt hatte, in denen irakische Flüchtlinge zum Boykott einer Abschiebeanhörung vor Angehörigen der irakischen Botschaft aufgefordert wurden. Die Anklage scheiterte daran, das festgestellt wurde, dass in den Flugblättern zu gar nichts eindeutig aufgerufen wurde. Die Begründung war ungefähr so: In dem Flugblatt stand sinngemäß, das die Leute nicht zur Botschaft gehen sollen und dass sie nicht ohne ihren Anwalt mit dem Botschaftspersonal sprechen sollen. Das ließ nach Ansicht der Verteidigung, die die Staatsanwaltschaft und der Richter wohl oder übel akzeptieren mussten, verschiedene Interpretationen zu. Nach höchstrichterlichen Urteilen muss bei mehrdeutigen Formulierungen immer dann, wenn der Sinn nicht eindeutig geklärt ist, zugunsten des Angeklagten ausgelegt werden. Mehr ...

Harte Urteile wegen Hanf-Eigenanbau
Wie die Grüne Hilfe mitteilt, wurde das erste Urteil in Zusammenhang mit den Catweazel-Hausdurchsuchungen gefällt. Diese gäben auch die zukünftige Stossrichtung des LKA an. Aufgrund von 8 Cannabis-Pflanzen in einer Höhe von 20 cm wurde ein Betroffener nun zu 3000 Eur (125 Tagessätze á 24 Eur) verurteilt. Ein hartes Urteil wg. Eigenbedarf, was dazu führen dürfte, dass sich Hanf-FreundInnen eher wieder auf die unsauberen Bedingungen des Schwarzmarktes einlassen, statt sich zum Eigenbadarf sicherlich sauberes Cannabis selbst zu züchten. Mehr hier ... und www.gruene-hilfe.de.

Sogenannte Hausdurchsuchung führt zu technischer Zerschlagung des Alhambra
Am 18.03.2008 wurde das „autonome Aktions- und Kommunikationszentrum Alhambra“ in Oldenburg durchsucht. Anlass war ein anonymer Eintrag in einem Online-Gästebuch des "Alhambra", in dem angeblich zur Gewalt aufgerufen wurde. Dies solle den Straftatbestand der Aufforderung zu einem "schweren Landfriedensbruch" erfüllen. Für diese Hausdurchsuchung reichte also ein anonymer Gästebucheintrag auf der Internet-Seite des "Alhambra". Dabei sollte auch den ermittelnden BeamtInnen klar sein, dass die Internet-Seiten über einen Internet-Provider ins Netz gestellt werden. Wenn überhaupt kann nur dieser als einziger darüber Auskunft erteilen, von wem der fragliche Gästebucheintrag stammt. Obwohl keine Zugriffsdaten der Internet-Seite in den Räumlichkeiten des "Alhambra" gespeichert werden, beschlagnahmten die etwa 20 BeamtInnen der Polizei sämtliche Computer und einen Server. Während der Durchsuchungsaktion filmten die BeamtInnen anwesende Personen und Räumlichkeiten. NutzerInnen wurde der Zutritt zu den Räumlichkeiten verweigert. Mehr ...

März 2008
Wilde Attacke - nichts dahinter
Der Einsatz war spektakulär, und die Vorwürfe wogen schwer. Am 26. Juli 2007 stürmten und durchsuchten Beamte eines Sondereinsatzkommandos (SEK) wegen des Verdachts auf eine "Verabredung zum Mord" in Gießen und Marburg Wohnungen kurdischer Familien und ein Vereinsheim. Sie gingen dabei äußerst rabiat vor. Sechs Monate später ist der Verdacht vom Tisch. In der Zwischenzeit war es zu Solidaritätsaktionen gekommen. Was die Polizei im Juli ritten und warum nun alles fallen ließ, blieb bis heute unklar. Akteneinsicht wurde bislang verweigert. Ein Rechtsanwalt forderte jetzt Schadenersatz.

Polizei gesteht Rechtswidrigkeit ein
Das Polizeipräsidium Frankfurt/Oder musste eingestehen, rechtswidrig behandelt zu, als sie gegen Teilnehmende einer Demonstration einen Platzverweis aussprach und anschließend einen der Demonstranten in Gewahrsam nahm. Der Kläger hatte sich zusammen mit mehreren hundert anderen Menschen am 22. Juli 2007 in Altreetz im brandenburgischen Oderbruch versammelt. Kurz nachdem der Demonstrationszug die Ortschaft hinter sich gelassen und einige Teilnehmer die Demoroute in Richtung Maisfeld verlassen hatten, begann die Polizei, die Demonstrierenden voranzudrängen und sprach dabei Platzverweise für den Ort aus, auf dem sich die Demonstration befand. Ein Gentechnikgegner wurde festgenommen. Das sei rechtswidrig gewesen, räumte die Polizei nun ein, nachdem sie zunächst behauptete, Platzverweise könnten auch gegenüber DemonstrantInnen ausgesprochen werden. Mehr unter www.gendreck-weg.de.

Online-Durchsuchungen möglich, aber eingeschränkt
Am 27.02.2008 hat das Bundesverfassungsgericht für die heimlichen Onlinedurchsuchungen hohe Hürden gestellt. So bedarf es einer Gefährdung eines übergeordneten Rechtsgutes wie etwa Menschenleben oder der Existenz des Staates, um eine solche Maßnahme zu rechtfertigen. Ob es tatsächlich hinreichende Belege für eine solche Gefährdung gibt, wird durch Richtervorbehalt entschieden. Genau darin aber könnte bei den nun zu erwartenden neuen Gesetzesregelungen der Schwachpunkt liegen. Denn die Unabhängigkeit von Gerichten ist ein Mythos. Gerade ErmittlungsrichterInnen entscheiden dank ihrer intensiven Kontakte zu Staatsanwaltschaften und Polizei immer wieder in deren Interessen. Aktuelle Berichte in vielen Medien, Hintergrundseite.

Mehr Kontrolle gefordert!
Wie so oft: Kaum werden die absurdesten Blüten eines durch und durch menschenverachtenden Wirtschaftssystems names Kapitalismus offenbar, fordern politische AkteurInnen mehr Kontrolle und Personalaufstockung bei Repressionsinstanzen (hier: Finanzamt). Während der finanzpolitische Sprecher von Attac das in etlichen Interviews bekundete, ließen sich AktivistInnen derselben Organisation mit einem Transparent "Sanktionen gegen Liechtenstein" auf der Straße sehen. Als wäre ein starker Staat ein Gegengewicht zum Kapital ...

Nazis als Vorwand für Demonstrationsrechtseinschränkungen
Bei den Anwohnern Gräfenbergs war zuerst deutliches Durchatmen zu vernehmen, als bekannt wurde, dass die bayerische Landesregierung eine Reform des Versammlungsrechts anstrebt, die es ermöglichen soll rechtsextreme Aufmärsche einzuschränken, falls diese zu bestimmten, historisch brisanten Tagen gemeldet werden, oder dazu geeignet sind, das 'öffentliche Leben' massiv einzuschränken. Nach eingehendem Studium des Gesetzentwurfs war innerhalb des Bürgerforums klar, dass die Neustrukturierung des Gesetzes dazu geeignet ist, sämtliche Demonstrationen auf Verdacht einschränken zu können. Mehr ...

Geldstrafe für Demoanmelder?
Am 19. Mai 2007 demonstrierten rund 800 Menschen in Karlsruhe gegen die mittlerweile vom Bundesgerichtshof als rechtswidrig eingestuften Ermittlungen und den daraus folgenden Razzien der Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G8 -Gipfels. Die Demonstration, welche zur Bundesanwaltschaft führte, wurde von einem unverhältnismäßigen Polizeiaufgebot begleitet, bereits im Vorfeld wurden zahlreiche Auflagen erlassen. Mittlerweile hat der Anmelder der Demonstration einen Strafbefehl von 160 Tagessätzen zu je 30 Euro zugestellt bekommen. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wirft ihm vor, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, weil einzelne TeilnehmerInnen die Auflagen nicht ausreichend beachtet hätten. Kampagne gegen diese Anklage ...

Laden für Produkte "made im Knast"
Am 22. Februar eröffnete in Berlins Mitte in der Rosa-Luxemburg-Strasse 25 ein Laden des Modelabels „Haeftling“. In diesem können unter Zwangsarbeit in Knästen hergestellte Produkte erworben werden. Die Produktauswahl reicht von Bekleidung jeglicher Art, zu blau-weiß karierter Bettwäsche, Metalltellern und Wolldecken bis Bio-Kaffee aus dem Knast in Hünfeld und Schnäpsen aus der JVA Heilbronn. Momentan werden die Produkte in fünf deutschen Knästen und einem in Großbritannien hergestellt. Mehr ...

Thema "Aussageerpressung"
Immer wieder kommt es in Gerichtsprozessen zu Nebenabsprachen, die in der Substanz der Erpressung gleichkommen. Widersprüche (z.B. gegen Strafbefehle oder Bußgelder) sollten zurückgezogen werden, sonst könnten höhere Verurteilungen erfolgen und zudem Gerichtskosten entstehen. Geständnisse führen zu Bewährung oder milderen Strafen. Bei näherer Betrachtung erfüllen solche Handlungen von RichterInnen und StaatsanwältInnen den Straftatsbestand der Aussageerpressung. Dort heißt es im Paragraphen 343 StGB: "Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren ..., einem Bußgeldverfahren ... berufen ist, einen anderen körperlich misshandelt, ... ihm Gewalt androht ..., um ihn zu nötigen, in dem Verfahren etwas auszusagen oder zu erklären oder dies zu unterlassen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft". In mehreren Strafprozessen nach den G8-Protesten wurden bereits auf diese Art Geständnisse zu erpressen versucht, siehe u.a. den Fall unter archive.ph/http://de.indymedia.org/2007/12/202970.shtml. Bestraft wurde er nicht - er gehört ja auch zu den gesellschaftlichen Eliten. Die K.O.B.R.A.-Antirepressionsplattform sucht Fälle, die es zu dokumentieren lohnt - und Personen, die Lust haben, in ihrem Fall Anzeige wegen Aussageerpressung zu erheben, um diese Praxis genauer dokumentieren zu können. Ein Wiki zum Selbst-Eintragen von Fällen entsteht. Kontakt: kobra@projektwerkstatt.de.

Februar 2008
Prozesse gegen GenfeldbefreierInnen
Dreimal in drei Tagen sollten AktivistInnen und FeldbefreierInnen Anfang Januar vor Gericht gestellt werden. Den Anfang machte der Imker Achim Schultheiss, der 2006 symbolisch drei Maispflanzen aus einem Acker in Oberhoihingen zog und nun einen offensiven Prozess zeigte. Die Rechtmäßigkeit der Gentechnik wurde nicht geprüft, doch das Urteil blieb weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der verurteilte Feldbefreier kündigte weitere Aktionen an.
Einen Tag später verhandelte das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder über den Umgang der Polizei mit Feldbefreierinnen und Feldbefreiern bei der Aktion 2005. Der Richter hielt den Polizeigewahrsam für rechtswidrig. Am Folgetag sollte es in München zum nächsten Prozess kommen. Der wurde aber wegen der Erkrankung des Richters kurzfristig abgesagt. Dennoch kamen über 500 Menschen zur Demonstration gegen die Agrogentechnik. Mehr: www.gendreck-weg.de.
Für den Prozess zur Feldbefreiung in Gießen (Pfingsten 2006) steht jetzt offenbar der Termin fest: Am 8. April soll es losgehen - ungefähr passgenau zur nächsten Aussaat auf dem Gengerstefeld. Das besondere an diesem Prozess ist, dass es mehrere Angeklagte gibt und recht wahrscheinlich erstmals zu einer juristischen Aufarbeitung kommt, ob Feldbefreiungen strafbar sind oder vielmehr die Felder den Rechtsbruch darstellen. Mehr hier.

Strafverfolgung abgewehrt?
Wie die Betroffenen, die vor drei Jahren im Gemeinderat der Stadt Mannheim gegen die kommunale Umsetzung von „Hartz IV“ protestierten, informierten, wurde der auf den 24.01.2008 terminierte Prozess kurzfristig im Einvernehmen aufgehoben. Die Anklage lautete auf „Hausfriedensbruch“ und „Nötigung“. Das Amtsgericht hat mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft allen Angeklagten wegen „geringfügiger Schuld“ die Einstellung des Verfahrens angeboten. Mehr ...

Kriminalisierung von Antifa-Protesten
Am 1.12.2007 marschierten 600 Neonazis aus der ganzen BRD für ein rechtes Jugendzentrum durch Berlin-Neukölln. Am Rande des Aufmarsches kam es zu Protesten. Über 1000 Menschen stellten sich den Rechtsextremisten in den Weg. Einige AktivistInnen erhielten nun Ende vergangener Woche ein Schreiben des Berliner Landeskriminalamtes (LKA), mit der Aufforderung 223 € zu zahlen. Der Vorwurf lautet „Teilnahme an einer unerlaubten Ansammlung (§113 OWiG)“. Mehr ...

1984 ist möglich: Zensur per Filterung im Web?
Das Cannazine in Großbritannien berichtet, dass ihnen die politischen und publizistischen Aktivitäten behindert werden durch den landesweit zum 31. Dezember 2007 durch Home Secretary Jacqui Smith eingeführten “Cleanfeed” Internetfilter. Dieser Internetfilter wurde in der Tagespresse als Kinderpornofilter eingeführt. Die Politiker, welche die Zulassung unterschrieben haben, haben alle schonmal Hanf gekifft. Vielleicht wollen sie deshalb das Internet von diesen Informationen “säubern”.
Die Technologie hinter Cleanfeed ist einfach und basiert auf einem System von British Telecom. Eine Liste von IP Adresse, die auf entsprechend zu sperrende Inhalte verweist wird von einem Industrieabhängigen Wächter geführt. In dem Fall ist es die Internet Watch Foundation. Diese wird unterstützt von der Heimatschutzbehörde. Diese Liste geht dann an die Internetdienstleister mit der einfachen Anweisung, jeden Verkehr von und zu diesen Adressen zu sperren. Die Aktionen gegen das Cannazine gehen aber noch weiter. British Telecom, welche fast überall im Land Internetverbindungen anbietet, hat den RedakteurenInnen seit einigen Tagen das Internet abgestellt. Die Erklärung dafür lässt auf sich warten. Kurz nach dem 27. Dezember 2007 wurde Cannazine in Google News aufgenommen. Am 20. Januar 2008 war es dem Cannazine das letzte mal möglich, dort einen Artikel zu veröffentlichen. Mehr ...

Politische Beugehaft
Der Bundesgerichtshof hat bekannt gegeben, dass gegen drei ehemalige RAF-Mitglieder Beugehaft angeordnet wurde. Betroffen sind Knut Folkerts, der bereits 18 Jahre im Gefängnis verbracht hat, Brigitte Mohnhaupt, die im vergangenen Jahr den Knast nach 24 Jahren endlich verlassen konnte und Christian Klar, bei dem die Beugehaft zusätzlich auf seine mittlerweile 25 Jahre andauernde Haft angerechnet wird. Für Christian rückt damit seine längst überfällige Haftentlassung erneut in weitere Ferne, auch wenn der Vollzug der Beschlüsse zunächst ausgesetzt wurde. Grund für die Beugehaft ist die Tatsache, dass die drei sich weigern, zu Denunzianten zu werden und sich oder andere zu belasten. Der Bundesgerichtshof verneinte bei ihnen ein Aussageverweigerungsrecht, weil die Gefahr einer Selbstbelastung nicht mehr gegeben sei. Mehr ...

Fiese Tricks von Polizei und Justiz 2008
Die erste Tour des Jahres 2008 brachte die Ton-Bilder-Schau „Fiese Tricks von Polizei und Justiz“ in den Nordosten. Von Berlin (18.1. auf den Perspektiventagen mit ca. 50 BesucherInnen) über Greifswald (ca. 40) und Neubrandenburg ging es nach Cottbus und Görlitz (je ca. 35). Der Höhepunkt war eine von ca. 100 Menschen besuchte Veranstaltung am 29.1. im Berliner Clash – gefolgt von einem abschließenden Flop: Die Veranstaltung in Potsdam wurde abgesagt, weil (mal wieder) das Gerücht gestreut wurde, der Referent hätte etwas mit dem Verfassungsschutz zu tun. Die Polizei (und vielleicht auch den VS) wird’s gefreut haben. Inmitten der Tour fand zudem ein zweitägiges Training zu kreativem Polizeikontakt (Kontrolle, Verhör, Demonstration) und offensiver Prozessführung mit vielen Rollenspielen statt. Ziel ist, Ton-Bilder-Schau und Trainings öfter zu verbinden.
Ein Höhepunkt im Jahr 2008 verspricht die Neuauflage des im 15. Kapitel von "Tatort Gutfleischstraße" und als 4. Fallbeispiel in der Ton-Bilder-Schau erwähnten Gerichtsprozesses zu werden. Die zweite Instanz startet am 4. August - beste Gelegenheit für einen Live-Eindruck, für Berichterstattung und mehr (www.projektwerkstatt.de/prozess).

Leistungserschleichung?
Zwei Urteile zur Frage, ob „Schwarzfahren“ auch strafbar ist, wenn es offen angekündigt wird, bringen weiterhin keine Klärung. In Göttingen wurde ein T-Shirt mit Aufdruck nicht anerkannt, weil das auch ein Spaß hätte sein könnten. Und in Jena verurteilte das Gericht trickreich wegen Hausfriedensbruch statt Leistungserschleichung. Mehr Infos unter www.prozesstipps.siehe.website.

Januar 2008
Wer sich gegen Nazis wehrt, wird angeklagt
Ab 16. Januar 2008 wird in Erfurt der Ex-Sekretär von ver.di, Angelo Lucifero, vor Gericht stehen. Er hatte sich mit einer Schreckschusspistole gegen einen Angriff von Neonazis gewehrt. Der Vorfall ereignete sich im März 2007 während einer Demonstration gegen Sozialabbau in der Erfurter Innenstadt. Ein Block von knapp 50 Rechtsextremisten sei mit Kameradschafts- und NPD-Fahnen aufmarschiert und gegen bekannte Linke vorgegangen, berichteten Augenzeugen. Auch Lucifero habe einen Schlag auf den Rücken bekommen. Als er sich mit einer Schreckschusspistole wehrte, wurde der Gewerkschafter festgenommen. Statt über die Einschüchterungsversuche und die Angriffe der Neonazis zu berichten, setzte eine Medienkampagne gegen den Antifaschisten ein (Auszug aus ggr.blogsport.de).

Anti-Antifa-Infos von Polizei für politischen Prozess benutzt
In einem Gerichtsprozess am 6. Dezember trat ein Polizist als Zeuge gegen zwei wegen Nötigung angezeigte Personen auf. Dabei legte er dem Gericht einen Ausdruck einer Anti-Antifa"-Internetseite vor. Der Beamte bestätigte, dass er und sein Kollege dieses Material vom Staatsschutz erhalten hätten, um die Angeklagten zu identifizieren. Dass die reguläre Polizei Nazigruppierungen ganz offiziell als Quelle benutzt, erregte Protest. Auf Nachfrage bei der mittelfränkischen Polizei räumte diese sogar ein, dass die Verwendung von Nazimaterial gängige Praxis bei Ermittlungen gegen Personen aus dem linken Spektrum sei. Das benannte Verfahren wurde eingestellt - wieweit aber in anderen Verfahren Naziquellen eine Rolle spielen, ist unbekannt. Mehr ...

Anklage wegen "Containern"
Zwei Studierende wurden angeklagt, weil sie beim Containern am Kaufland von der Polizei gestört wurden. "Containern" bedeutet das Durchsuchen der Mülltonnen von Supermärkten und anderen Läden, um verwertbare (Ex-)Waren zu finden. Das mehr auf Normierung abzielende, aber meist wenig sinnhafte Strafgesetzbuch regelt, dass auch Diebstahl vorliegt, wenn niemand zu Schaden kommt. Hausfriedensbruch ist das unbefugte Betreten aller Bereiche, die sichtbar dafür nicht vorgesehen sind - ebenfalls unabhängig davon, ob jemand zu Schaden kommt. Trotzdem waren Anklagen bislang selten, denn derartige Bagatellen werden oft eingestellt. Am 6. Dezember 2007 wurden in Tübingen aber zwei Personen genau deswegen angeklagt. Die kurzfristigen Öffentlichkeitsaktionen konnten zwar den Filialleiter des Kauflands nicht dazu bewegen, die Anzeige zurückzunehmen, sorgten aber zumindest für einen überfüllten Gerichtssaal. Die offensive Prozessführung mit zahlreichen Anträgen (z.B. zur Frage der Schadenshöhe) und Aktionen von Zuschauenden brachten die Verhandlung dorthin, wo sie hinsollte: Zur Einstellung. Damit ist zumindest dieser Versuch der Justiz, die Verfügbarkeit von Menschen im Arbeitsmarkt durch Entzug jeglicher Alternative des Überlebens gescheitert. Mehr ...

"BRD Bullenstaat" bleibt doch straffrei!
Immer wieder kommt es zu Konflikten vor Gerichten, die ihre Aufgabe ernst nehmen, gesellschaftliche Eliten auch als Ganzes vor Kritik in Schutz zu nehmen. Wer daher Militär, Polizei oder den ganzen Staat kritisiert, wird kaltgestellt, d.h. mit Verfahren überzogen. Sich bis zum Ende zu wehren, kann aber lohnen. Das zeigt ein aktuelles Beispiel: Nach Verurteilungen des Amtsgerichts Garmisch und des Landgerichts München folgte am 30.11., nach gewonnenem Revisionsantrag vor dem Oberlandesgericht München, ein Freispruch durch eine andere Kammer des Landgerichts München. Die Parole "BRD Bullenstaat, wir haben Dich zum Kotzen satt!" ist, so urteilt das LG München, kein "Beschimpfen" oder "böswilliges Verächtlichmachen" der BRD gemäß § 90a, dem Majestätsbeleidigungsparagraphen der BRD, sofern es sich um Kritik an oder Protest gegen konkrete Polizeimaßnahmen handelt. Das Urteil ergänzt die bisherige Rechtsprechung, z.B. des berühmten Verfassungsgerichtsurteils zu "Soldaten sind Mörder". Dort wurde festgelegt, dass nur individuell zuordnebare Beleidigungen strafbar sind, also solche gegen eine einzelne Personen oder eine klar umgrenzbare Gruppe. Nun ist auch die Frage der Verwendbarkeit jener Paragraphen, die den Staat gegen Kritik zu schützen (und derer gibt es viele!), klarer geregelt. Mehr ...
Ein Verfahren aus Gießen, bei dem eine Person für den Kreidespruch "Fuck the police" in allen Instanzen verurteilt wurde, hängt noch beim Bundesverfassungsgericht.

Polizei-Stalking
Eine Lüneburger Atomkraftgegnerin wurde im Vorfeld des Castortransportes 2006 tagelang von Spezialeinheiten der Polizei überwacht. Die Betroffene hat jetzt Klage gegen diese Maßnahme beim Verwaltungsgericht eingereicht. Es bestehen erhebliche Bedenken an der Gesetz- und Verfassungsmäßigkeit des angewandten Gesetzes. Gerügt wurde auch der Missbrauch des Gesetzes und von polizeilichen Dateien durch die Polizei. Die Anordnung und die Gefahrenprognose basieren nämlich nur auf ungeprüften polizeilichen Erkenntnissen von vorher eingeleiteten, eingestellten Ermittlungsverfahren zu Bagatelldelikten. Das Gesetz darf jedoch nur im Zusammenhang mit Straftaten von erheblicher Bedeutung nach §2 Abs. 10 SOG (Nds. Polizeigesetz) angewendet werden. Baumklettern dürfe aber wohl kaum eine Straftat erheblicher Bedeutung darstellen und ebenso wenig Straßentheater vor dem Zwischenlager Gorleben eine „bandenmäßige“ Aktion im juristischen Sinne sein. Mehr ...

Gerichtete Ermittlungsarbeit
Ein besonders krass nach politischen Zielen ausgerichtetes Verhalten zeigte ein Staatsschützer im Prozess gegen einen Antifa in Berlin. Offenbar hatte er die Neonazizeugen in einem anderen Verfahren von vornherein als unglaubwürdig und deren Angaben als zweifelhaft eingeschätzt. Dies hinderte ihn jedoch nicht daran, wenige Minuten später den zweifelhaften Aussagen derselben Belastungszeugin im Prozess gegen Matthias Z. Glauben zu schenken. Er konnte dem Gericht und der Verteidigung nicht erklären, warum er diese offenkundigen Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin P. als Bearbeiter des Verfahrens nicht aktenkundig gemacht hatte. Zum Glück konnte die Widersprüchlichkeit öffentlich gemacht werden. Das Verfahren endete mit einem Freispruch. Mehr ...

bei Facebook teilen bei Twitter teilen

Kommentare

Bisher wurden noch keine Kommentare abgegeben.


Kommentar abgeben

Deine aktuelle Netzadresse: 3.140.198.201
Name
Kommentar
Smileys :-) ;-) :-o ;-( :-D 8-) :-O :-( (?) (!)
Anti-Spam