Fiese Tricks von Polizei und Jostiz

Ö-PUNKTE NULLNUMMER 1997: SCHWERPUNKT WINDENERGIE

Feststellungen zum Naturschutz


1. Zum künftigen Umgang mit der Windkraft: Das rechte Maß finden!
2. In der Anfangszeit
3. Literatur
4. Feststellungen zum Naturschutz
5. Windkraft heute

Mittlerweile können aber verschiedene Befürchtungen der Naturschützer als gesicherte Erkenntnisse angesehen werden:

1. Windkraftanlagen verändern das Landschaftsbild
Der Feststellung, Windräder veränderten das Landschaftsbild, ist wohl kaum zu widersprechen, und es gibt manche Gegend in Ostfriesland, wo sogar das bittere Urteil, hier habe eine Landschaft ihr bisheriges Gesicht verloren, wenig entgegenzuhalten ist. Schlagworte wie "Horizontverschmutzung", "Verspargelung" und "Aufforstung der Landschaft mit Windkraftanlagen" charakterisieren dort die Stimmung. In einigen Gemeinden an der deutschen Nordseeküste liegt hier auch nicht allein ein ästethisches Problem, sondern bekommt eine wirtschaftliche Dimension, wenn sich nämlich der Eindruck ausbreitet, die Gebiete mit vielen Windkraftanlagen seien für den Fremdenverkehr nicht mehr so attraktiv. Die Frage, wie mit der Veränderung des Landschaftsbildes umgegangen werden soll, ist nicht einfach zu beantworten, besonders angesichts anderer Zumutungen an das Landschaftsbild wie Hochspannungstrassen oder Autobahnen. Eingrünen lassen sich die 50 m hohen Anlagen ebensowenig wie horizontgerecht anstreichen. Ist die Entscheidung für die Nutzung der Windkraft also grundsätzlich gefallen, bleibt nur noch, Windräder von historischen oder prägenden Landschaftselementen fernzuhalten und für Landschaftsästheten der Trost, daß diese Beeinträchtigung wenigstens umkehrbar ist.

2. Windkraftanlagen stellen ein Vogelschlagrisiko dar.
Dieser naheliegenden Annahme wurden im In- und Ausland mehrere Untersuchungen gewidmet. Deren Ergebnisse lassen den Schluß zu, daß es sich hierbei, mit Ausnahme möglicherweise im Nahbereich der Küste und an markanten Leitlinien des Vogelzuges, um kein gravierendes Problem handelt. Allerletzte Gewißheit über den genaue Umfang ist jedoch nur mit erheblichem Aufwand zu erlangen, etliche methodische Fragen müßten gelöst werden (z.B.: Wieviele an Windkraftanlagen verunglückte Gänse hat der Fuchs gestohlen?). Prof. Vauck von der Norddeutschen Naturschutzakademie fand bei seinen Untersuchungen 1989 und 1990 an 7 Standorten 32 Vogelschlagopfer von 15 verschiedenen Arten.

3. Windkraftanlagen stören Brut- und Rastgebiete seltener Vogelarten.
Untersuchungen aus den Niederlanden, aus Dänemark und aus Ostfriesland zeigen, daß das Umfeld von Windparks und einzelnen Anlagen gar nicht mehr oder nur noch in geringem Maße als Rastgebiet angenommen wird. An zwei Windparks im Landkreis Aurich stellte sich heraus: 90 % der rastenden Brachvögel und Goldregenpfeifer hielten einen Abstand von mindestens 350 m zu den Anlagen. Ein Windpark mit 12 Windmühlen verbaut damit für die Tiere eine Fläche von 140 ha. Das ist dann nicht weiter problematisch, wenn den Vögeln genügend Ausweichraum zur Verfügung steht. Davon kann jedoch nur bedingt ausgegangen werden: Das niedersächsische Landesraumordnungsprogramm rechnet für die Umsetzung des 1300-MW-Programmes mit einem Flächenbedarf von 10.000 ha, wegen der günstigen Windverhältnisse vornehmlich im Küstenbereich. Viele Flächen wie z.B. Waldgebiete, militärische Sperrgebiete oder Naturschutzgebiete scheiden allerdings aus, zu Siedlungen, Hochspannungstrassen und Straßen sind Abstände einzuhalten. Bevorzugt werden genau solche Freiflächen, die auch von den rastenden Vogelarten bevorzugt werden.

Über diese unmittelbare Flächenkonkurrenz zwischen Windenergiegewinnung und Rastplatz könnte man dann hinweggehen, wenn lediglich kleine Vogelbestände betroffen wären. Die Situation an der niedersächsischen Küste ist jedoch anders. Hier rasten jährlich zwei bis drei Millionen Vögel, die im Wattenmeer, von der niedersächsischen Landesregierung 1985 als Nationalpark ausgewiesen, einen mehr oder weniger langen Zwischenstopp vom Weg aus den nordischen Brutgebieten in die südlichen Überwinterungsgebiete (bzw. auf dem Rückweg) einlegen. Um das reiche Nahrungsangebot im Watt ausnutzen zu können, sind die Watvögel darauf angewiesen, während der Hochwasserphasen an ungestörten Plätzen den Rückgang des Wassers abzuwarten. Solche oftmals hinter dem Deich gelegenen Hochwasserrastplätze müssen als funktionale Bestandteile des Wattenmeeres und damit auch des Nationalparks angesehen werden - auch wenn sie außerhalb seiner Grenze liegen. Die Bedeutung dieser Ausweichplätze kann beträchtlich sein: In der "Westermarsch", Landkreis Aurich, rasten bis zu 6.700 Große Brachvögel, das entspricht etwa 3/4 aller der in alten Bundesrepublik brütenden oder 15-20 % der im niedersächsischen Wattenmeer rastenden Brachvögel. Die Westermarsch wurde aber gleichzeitig auch als besonders günstiger Windparkstandort ausgemacht ...

Was für die Rastgebiete gilt, muß auch für Brutgebiete von manchen Offenland-Vögeln, z.B. der Feuchtwiesen, angenommen werden.

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