Aktionsraum Gießen

DER GROSSE PROZESS GEGEN PROJEKTWERKSTÄTTLER ... REVISION UND VERFASSUNGSBESCHWERDE

Presse zum Verfassungsgericht


1. Befangenheitsantrag vor der Revision
2. Die Revisionsschriften
3. Alles unbegründet ... sagt die Staatsanwaltschaft
4. Gegenvorstellung des Angeklagten PN
5. März 2006: OLG Frankfurt verwirft Revision
6. Der OLG-Beschluss vom 29.3.2006 (Az. 2 Ss 314/05)
7. Pressereaktionen
8. Reaktionen nach Revisions-Abweisung
9. Links zur Revision
10. Verfassungsklage des zu 8 Monaten Haft Verurteilten in drei Teilen
11. Einreichung der Verfassungsklage und erste Zwischenerfolge
12. Verfassungsgericht hebt Urteile auf
13. Presse zum Verfassungsgericht
14. Ausblick auf die Prozess-Wiederholung
15. Links zur Verfassungsklage

Aus dem Gießener Anzeiger, 24.5.2007:

Verfassungsgericht gibt Politaktivsten Recht
Urteil des Gießener Landgerichts aufgehoben - " Offensichtlich rechtswidriger Polizeiangriff" an CDU-Wahlkampfstand

GIESSEN/KARLSRUHE (hh). Der Polizeieinsatz an einem Wahlkampfstand im Seltersweg wird erneut das Gießener Landgericht beschäftigen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Gleich mehrere Beamten hatten sich dabei am 11. Januar 2003 auf einen Politaktivisten gestürzt, um ihm bei einer "Spontandemonstration" das Megaphon zu entreißen. Da dies misslang, trugen die Polizisten den 42-Jährigen mit vereinten Kräften zum Einsatzwagen und bugsierten ihn ins Innere. In der Luft hängend hatte er sich damals zur Wehr gesetzt und einen Beamten vor die Stirn getreten. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte war der 42-Jährige deshalb im Mai 2005 vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Diese Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht nun aufgehoben und zur Neuverhandlung nach Gießen zurückverwiesen. Die höchsten deutschen Richter sahen nämlich die Grundrechte des Politaktivisten verletzt. Da es sich um "einen offensichtlich rechtswidrigen Polizeiangriff" gehandelt habe, den die Strafgerichte - in erster Instanz das Amtsgericht, in der Berufung das Landgericht und in der Revision das Oberlandesgericht - als rechtmäßig bewertet hatten. Und das Strafgesetzbuch führt unter Paragraf 113 Absatz 3 auf, dass Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte nicht strafbar ist, "wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist".
Zur Vorgeschichte: Weil der 42-Jährige sowie andere Mitstreiter im Verdacht "den Wahlkampf störender Aktivitäten" standen, war am 10. Januar 2003 die Projektwerkstatt in Saasen durchsucht und Computer waren beschlagnahmt worden. (Diese Durchsuchung war rund sechs Wochen später vom Landgericht als rechtswidrig eingestuft worden.) Bei einer Demo in der Fußgängerzone sollte auf die Durchsuchung aufmerksam gemacht werden. Vor einem Infostand der CDU zur bevorstehenden Landtagswahl. Und dort hielten sich an jenem Morgen auch Hessens Innenminister Volker Bouffier und der damalige Polizeipräsident Manfred Meise auf. Und beide teilten dem Einsatzleiter der Polizei mit, dass man sich "das" - die Aktion des 42-Jährigen - nicht bieten lassen wolle, heißt es in dem Karlsruher Urteil. Es kam zu dem Tumult. Das Bundesverfassungsgericht stellt eindeutig klar: "Von der Demonstration sei keine Gefahr ausgegangen". Weiter heißt es: "Das Interesse eines CDU-Wahlstandes vor Ruhestörung durch eine zehn Minuten lange Rede sei nicht höherrangig einzustufen als das Recht auf freie Versammlung." Die Lärmbelästigung sei folglich kein Grund, "ohne Vorwarnung, Auflösung oder dergleichen sofort eine zwangsweise Zerschlagung der Demonstration durchzuführen." Das bedeute zwar nicht, dass die Tätlichkeit sanktionslos bleiben muss, aber die Strafgerichte müssten klären, welche Bedeutung denn die rechtswidrige Amtshandlung dafür habe. Insgesamt war 42-Jährige wegen mehrerer Vergehen zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Neu entschieden werden muss allerdings ausschließlich über den Zwischenfall am CDU-Wahlkampfstand.

Und am Folgetag nochmal:

"Hatte mit meiner Auffassung eindeutig Recht"
Justiz kommentiert Entscheidung des Verfassungsgerichts nicht

GIESSEN (hh). Welcher Richter welches Verfahren bearbeitet, ist bei allen Gerichten minutiös geregelt. Und zwar in der Geschäftsverteilung. Deshalb steht schon vor einer Straftat oder einem Nachbarschaftsstreit der "gesetzliche Richter" fest. Eigentlich. Denn beim Gießener Landgericht ist nicht "ausdrücklich" geregelt, welche Kammer Verfahren bearbeitet, die vom Bundesverfassungsgericht zur Neuentscheidung zurückverwiesen werden. Schließlich ist dieser Vorgang "hochselten", sagte Dr. Wilhelm Wolf, Pressesprecher des Landgerichts, im Gespräch mit dem Anzeiger. Deshalb wird nun voraussichtlich per Präsidiumsbeschluss bestimmt, welche Strafkammer sich erneut mit dem Prozess gegen den Politaktivisten Jörg Bergstedt befassen muss. Der war nämlich wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung sowie anderer kleinerer Vergehen erst vom Amtsgericht insgesamt zu einer neunmonatigen Haftstrafe und dann in der Berufung vom Landgericht zu acht Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat anschließend die Revision verworfen. Das höchste deutsche Gericht - das Bundesverfassungsgericht - hat das Urteil nun teilweise aufgehoben.
Bei einer Spontandemonstration vor einem Wahlkampfstand der CDU im Januar 2003 war der 42-Jährige auf Veranlassung von Innenminister Volker Bouffier und Polizeipräsident Manfred Meise von mehreren Beamten überwältigt und weggetragen worden. Dagegen hatte sich Bergstedt zur Wehr gesetzt und einen Polizisten getreten. Allein wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung war gegen ihn eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verhängt worden. Zu Unrecht, wie das Bundesverfassungsgericht in einem 23 Seiten umfassenden Beschluss ausführlich begründet. Denn da es sich "um einen offensichtlich rechtswidrigen Polizeiangriff" gehandelt habe, sei der 42-Jährige in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt worden. Gegen ihn seien "Vollstreckungsmaßnahmen" als Teilnehmer einer Versammlung durchgeführt worden, ohne dass "diese zuvor aufgelöst" oder Bergstedt "aus der Versammlung ausgeschlossen" worden sei. Maßnahmen aber, welche die Teilnahme an einer Versammlung beenden, ohne Auflössung oder Ausschluss sind rechtswidrig, so die Verfassungsrichter. Wann erneut in dem Fall entschieden wird, kann Wolf nicht abschätzen. Kommentieren wollte er den Beschluss nicht. "Die Entscheidung wird beachtet werden", betonte er. Auch die Staatsanwaltschaft mochte sich nicht äußern. "Eine Stellungnahme kommt zuvörderst dem Landgericht als aktenführender Behörde zu", sagte Oberstaatsanwalt Reinhard Hübner, Pressesprecher der Strafverfolgungsbehörde, kurz und knapp.
Jörg Bergstedt hingegen freut sich über die Post aus Karlsruhe. "Das Urteil sagt eindeutig aus, dass ich mit meiner Auffassung, die ich im übrigen auch vor Gericht geäußert habe, Recht hatte." Die "spannende Frage" sei nun, wie die Gießener Justiz mit der Entscheidung umgehe. Bemerkenswert an den Prozessen vor dem Amts- und Landgericht war damals auch, dass die zuständigen Richter Bergstedt die Beiordnung eines Pflichverteidigers verwehrt hatten. Trotz 13 ganz unterschiedlicher Tatvorwürfen - und später der in erster Instanz verhängten Haftstrafe - erschien den Gerichten dafür die "Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage" nicht groß genug.

Gießener Allgemeine am 25.5.2007, Kurzfassung im Internet:
Jörg B. mit Verfassungsklage erfolgreich
Das Verfahren um ein Handgemenge im Seltersweg zwischen Gießener Polizeibeamten und Jörg B. von der Saasener Projektwerkstatt muss neu aufgerollt werden. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hob jetzt das damalige Urteil des Landgerichts Gießen auf und verwies den Fall an die Gießener Instanz zurück. Die hatte den Politaktivisten im Mai 2005 in einer Berufungsverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil eines Polizeibeamten zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.



Frankfurter Rundschau (S. 26, oben) und Gießener Allgemeine (S. 23) am 25.5.2007



Zur Presseberichterstattung: Nur eine Redakteurin einer Gießener Tageszeitung redete überhaupt dem dem Kläger, der ja vor dem Verfassungsgericht gewonnen hatte. Bei allen anderen gilt: Keine Gespräche mit den ProjektwerkstättlerInnen. Am besten gar nichts berichten - genauso verhielten sich auch die meisten überregionalen Wochen- und Tageszeitungen: Zensur pur! Das galt auch mals wieder für die meisten Medien, was sich als "links" definiert. Denen wurden z.T. sogar Texte angeboten - und abgelehnt.

Mehr Berichte und Stellungnahmen

Wetzlarer Neue Zeitung am 25. (links) und Gießener Allgemeine am 26.5.2007 (S. 26) ++ Presseinfo von Die.Linke


Links: Kommentar von Jörg von Hadeln im Gießener Anzeiger am 26.5.2007 (S. 14)
Rechts: Kommentar zur gleichen Sache vom Hetzer Tamme, Chef der Gießener Allgemeine, Stadtredaktion Gießen (am 2.6.2007, S. 26). Tamme weißt ein bemerkenswertes Rechtsverständnis aus: RichterInnen sollen bitte abhängig von der Person entscheiden - Justitia soll die Augenbinde abnehmen!!! Auch vieles vom Resttest ist absurd: Innenminister Bouffier wird als Initiator verschwiegen und als Opfer stilisiert (er gehöre zu den "Gestörten" - immerhin eine gewisse Doppeldeutigkeit bleibt erkennbar). Eine Demonstration zerschlagen zu lassen, sei "verständlich" usw. Tamme in Hochform!



Pressestellungnahme der Antirepressionsplattform K.O.B.R.A. am 28.5.2007
Nach Verfassungsgerichtsurteil in Gießen:
K.O.B.R.A. fordert Konsequenzen bei Polizei und Justiz

"Die Selbstgefälligkeit Gießener Uniform- und Robenträger muss ein Ende haben", fordert die Gießener Antirepressionsplattform K.O.B.R.A. nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das vor wenigen Tagen die Verurteilung eines politischen Aktivisten aufhob, weil nicht dieser, sondern die eingesetzte Polizei, der die Aktion veranlassende hessische Innenminister, die dann Anklage erhebende Staatsanwaltschaft und alle befassten hessischen Gerichte das Recht gebrochen hatten. Das Landgericht muss den Fall nun neu verhandeln. "Wir werden genau hinsehen, ob die Serie von Rechtsbeugung und Lügen weitergeht, um politisch unerwünschte Personen trotz der Schelte aus Karlsruhe mundtot zu machen", kündigte die Gruppe an.

In der Entscheidung 1 BvR 1090/06 hatte das Verfassungsgericht allen Instanzen und Beteiligten bescheinigt, das Versammlungsrecht krass missachtet zu haben. Innenminister Bouffier hatte am 11.1.2003 eine seine Politik kritisierende Versammlung von der Polizei angreifen und den Redner festnehmen lassen. Dieser soll sich dagegen gewehrt haben und wurde deshalb zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte einem Irrtum unterlegen waren, der jetzt durch das Verfassungsgericht korrigiert wurde, glaubt bei K.O.B.R.A. niemand: "Die haben absichtlich das Recht gebrochen. Der Angriff auf die Demo war derart haarsträubend, dass es jedem Richter und jeder Richterin selbstverständlich aufgefallen ist. Sie wollten aber verurteilen und haben deshalb bewusst falsch geurteilt. Das sind deutliche Fälle von Rechtsbeugung!"

K.O.B.R.A. fordert nun, die Anklage fallenzulassen: "Das Opfer der Polizei- und Justizwillkür hat damals in Haft gesessen sowie im Jahr 2006 nochmals mehrere Tage. In allen Fällen war das rechtswidrig. Den Tätern dieser Freiheitsberaubung ist bislang nie etwas passiert. Die Gießener Staatsanwaltschaft ist immer nur angriffslustig, wenn es gegen ihre Kritiker geht. Vertreter aus Polizei und staatlichen Institutionen werden dagegen gedeckt". Als weitere Forderung sollen Vorgänge endlich aufgearbeitet werden, die in den vergangenen Jahren ähnlich wie die jetzt vom Verfassungsgericht gekippte Haftstrafe der Unterdrückung justiz- und polizeikritischer Meinungen galten. "Wir fordern die Aufarbeitung der bislang verschwiegenen Polizeiaktionen, Hausdurchsuchungen und Festnahmen vom 14.5.2006, bei denen Straftaten erfunden wurden, um Inhaftierungen vornehmen zu können! Auch da war der hessische Innenminister der Initiator der Übergriffe!" Ebenso verweist K.O.B.R.A. auf die schon eingestellten Skandalfälle, angefangen von den Straftaten führender Politiker in Gießen wie der Falschaussage des CDU-Stadtverordneten Gail oder der erfundenen Bombendrohung des Bürgermeisters Haumann über Manipulationen in Gerichtsverfahren wie erfundene Fußabdrücke, ständige Falschaussagen und illegale Beweismittel bis zu den Höhepunkten völlig frei erfundener Straftaten wie dem vermeintlichen Brandanschlag, zu dem eine Gedichtelesung am 9.12.2003 mutierte. "Was hier von Seiten der Staatsanwaltschaft und etlicher Gerichte vertuscht und verbogen wird, ist reihenweise Rechtsbeugung. In dieser Verfassung sind die Gießener Polizei- und Justizbehörden selbst die Quelle umfangreicher Straftaten, die nie in irgendeiner Statistik auftauchen. Konsequent wären eigentlich Anklagen wegen Bildung krimineller Vereinigungen!" heißt es in der Antirepressionsgruppe. Zudem wirft sie Innenminister Bouffier vor, der Hauptdrahtzieher im Hintergrund zu sein: "Bouffier stammt aus Gießen, darum stört ihn die Kritik hier besonders. Er hat etliche der Polizeiattacken veranlasst. Wenn nicht die Medien in Gießen den wichtigsten Politiker der Stadt ständig schützen würde, wären seine kriminellen Energien im Umgang mit Opposition längst offensichtlich!"

Mehr Informationen:

Kontakt über die Projektwerkstatt
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Stress für Bouffier?
Die Grüne Landtagsfraktion hat den Innenminister Bouffier gefragt, was er da am 11.1.2003 gemacht hätte. Der hat natürlich gesagt, er hätte nichts gemacht. Und so, wie sich der Grüne MdL Frömmrich dann ausdrückte, reicht das den angepassten Ex-Regierenden mit Alternativhintergrund schon wieder (eine Krähe hackt der anderen ...). Die Hessenschau strahlte am 19.6.2007 einen Beitrag zu dem Ganzen aus.

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