Aktionsraum Gießen

INNENMINISTER, RECHTSBRECHER UND DER KREIDEKRIEG

Kreidekrieg, die Zweite: Polizei überredet Minister zum Strafantrag


1. Volker Bouffier - zur Person
2. Presse als Propagandaabteilung des Ministers
3. Bouffier mag Kritik nicht ...
4. Sicherheitswahn und Law-and-Order-Politik
5. Polizei- und Justizwahn in Bouffiers Heimatstadt Gießen
6. Volkersnahe Politik
7. Polizeiskandale zu Volkers Innenministerzeiten
8. Bouffier in Gießen, Mittelhessen und seine Kumpels bei der Landes-CDU
9. Aktionen gegen Bouffier & Co.
10. Links und Infos zum Thema
11. Kreidekrieg, die Erste: Die Anwaltskanzlei - Law-and-Order-Minister und Täterschützer
12. Kreidekrieg, die Zweite: Polizei überredet Minister zum Strafantrag
13. Kreide-Krieg, die Dritte: Kurz vor dem Strafprozess
14. Lift-Gate - Verordnungen missachten, die mensch selbst gemacht hat (April 2020)

Es ist deutlich sichtbar, dass es die Gießener Polizei war, die das Verfahren mit aller Macht wollte. Aus irgendwelchen - bis heute nicht klaren Gründen - kam sie von Beginn an zu der Überzeugung, dass hier Innenminister Bouffier beleidigt worden wäre. Die Staatsschützerin Cofsky, für die Verfolgung unerwünschter KritikerInnen zuständig, vermerkte noch am gleichen Tag:


Blatt 3 der Akte (Az. 501 Js 15915/06, Band 2), darunter der Anzeigenbogen - nur Bouffier als Geschädigter aufgeführt (Bl. 2)



Auch die ermittelnde Polizei kam gleich zu der Meinung, es müsse eine Beleidigung sein (Vermerk POK Hahn, Bl. 4 - ganzer Vermerk durch Anklicken)


In gebückter Haltung nahmen wie mit ihrem Chef Kontakt auf und baten um einen Strafantrag, denn ohne diesen konnten sie kein Strafverfahren anleiern. Doch - welch Schreck! - Bouffier lehnte ab:



Was nun? Eifrige Telefonate zwischen Staatsanwalt Vaupel, Staatsschützerin Cofsky, Landespolizeiangehörigen und dem Ministerium. Das Ergebnis: Bouffier stellt doch einen Strafantrag.


Oben: Strafantrag mit Unterschrift des Innenministers, aber falschem Daten (Bl. 13, Gesamtdokument durch Anklicken)


Doch dann die nächste Panne. Eher durch Zufall bekam der Staatsschutz den Gedankenanstoß, dass ja noch ein anderer Innenminister gemeint sein könnte. Und hektisch wurde auch dieser zu einem Strafantrag gebracht - über das Landeskriminalamt in Thüringen, Gassers eigene Behörde:


Cofsky an LKA Thüringen (Aus Bl. 19), die Antwort des LKA (unten, Aus Bl. 25, Gesamtansicht durch Anklicken)

Beigelegt war der Strafantrag von Dr. Gasser (Aus Bl. 26, Gesamtansicht durch Anklicken) - gestellt am 7.3.2007 und damit zu spät


Nichtsdestotrotz: Staatsanwalt Vaupel erhob Anklage und der Vizepräsident des Amtsgerichts, Dr. Oehm, ließ die Anklage zu. Nun wäre also zu prüfen gewesen, ob die Uniform- und Robenträger mit ihren Fälschungen und Rechtswidrigkeiten durchkommen. Und wenn ja: Ob "Rechtsbrecher" in Bezug auf einen Innenminister wie Bouffier eine Beleidigung oder nicht schlicht eine wahre Tatsachenbehauptung ist.

Doch ... das Verfahren wird schnell wieder eingestellt!
Das Gericht zog die Reißleine. In einer kurzen Debatten zwischen Richter und Staatsanwältin wurde ein Beschluss zum Einstellung ohne Auflagen gefällt. Der betroffene Angeklagte protestierte - er hätte gern überprüfen lassen, ob Bouffier oder Gasser nicht als Rechtsbrecher bezeichnet werden dürfen.

  • Presseinformation zu Hetzreden von Innenminister Bouffier wegen angeblicher Rechtsbrüche beim Protest gegen die Erweiterung des Frankfurter Flughafens (Kontext zur Verfahrungseinstellung wegen vermeintlicher Beleidigung als "Rechtsbrecher")

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