FIESE TRICKS VON POLIZEI UND JUSTIZ: DIE GESCHICHTE DER AUSEINANDERSETZUNG
Justiz gegen Justizkritiker: Chronologie
1. Einleitung
2. Justiz gegen Justizkritiker: Chronologie
3. Die Datenbasis: Dokumentationen zu Polizei und Justiz von 2004 bis 2007
4. Links überregional
Die folgende kleine Geschichtsschreibung listet ausgewählte Ereignisse auf, die ab Sommer 2002 zu einer Zuspitzung der Konfrontation zwischen Polizei, Justiz und Regierenden auf der einen Seite und kreativen Protestgruppen auf der anderen führten. Verschärfend gesellte sich zu diesem Streit auf der Seite der Repressionsstellen ein wachsendes Interesse auch höherrangiger Politiker wie dem Innenminister Bouffier an einer harten Strafverfolgung und Kriminalisierung. Auf Seiten der ProtestaktivistInnen wurde die zunehmende Repression selbst zum Thema gemacht, um die Kritik an Herrschaft zu vermitteln und die Methoden der Herrschaftsausübung zu demaskieren. Beides war Öl ins Feuer des ungleichen Konfliktes.
Die ausgewählten Daten beschränken sich auf Ereignisse, die für den Konflikt von Bedeutung waren. Daneben gab es eine Vielzahl weiterer politischer Initiativen, Aktionen, Veröffentlichungen, die Debatte um Utopien jenseits des autoritären Staates, Projekte zum Umweltschutz, zum Gratisleben, gegen Sozialabbau, Krieg und mehr. Das sei deshalb hier betont, damit nicht der Eindruck entsteht, die Auseinandersetzung mit Polizei und Gerichten sei Selbstzweck oder alleiniges politisches Ziel der AktivistInnen.
Spätsommer 2002
Bundestagswahlkampf mit vielen kreativen Aktionen im Raum Gießen. Erstmals kommen bislang unbekannte, innovative Aktionsstile und -formen zum Ausdruck: Subversion, spektakuläre Störungen, kreatives Straßentheater, Sabotage und Kommunikationsguerilla. Die Polizei reagiert mit erheblichen Sicherungsmaßnahmen bei Wahlveranstaltungen und einer ersten, eher planlosen Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt in Saasen. Die Dokumentation solcher Aktivitäten erfolgte später auf www.wahlquark.siehe.website. Die Internetseite blieb auch in weiteren Wahlkämpfen aktiv und gewann bundesweit an Bedeutung.
Herbst 2002
Weitere kreative Protestformen bringen die Polizei in Schwierigkeiten. Sie reagiert extrem hilflos auf Methoden wie Kommunikationsguerilla, vielfache Kleinstsabotage und offene Aktionen wie Straßentheater.
In der Nacht vor einer antirassistischen und knastkritischen Demonstration brennt das Landgericht Gießen - die DemonstrantInnen freuen sich öffentlich zusammen mit vielen Insassen der nahen Justizvollzugsanstalt über die Nachricht.
Die Polizei ist wütend, beschlagnahmt und zerstört das Anti-Wahl-Mobil am 14.9.2002. Daraufhin tauchen stadtweit Fahndungsplakate der Polizei mit Fotos der Räuber auf, also der Polizeibeamten - die erste Kommunikationsguerilla direkt gegen die Polizeigewalt.
Teil der polizeilichen Maßnahmen: Der erste Gießener Kessel ... aus dem dann im Folgejahr ein absurder Gerichtsprozess folgte (Bericht im Gießener Anzeiger über den Prozess)
Dezember 2002
Am 12.12.2002 wird die Gießener Gefahrenabwehrverordnung vom Stadtparlament verabschiedet. Der politische Protest gegen die innere Sicherheitspolitik im Allgemeinen und die Gefahrenabwehrverordnung im Speziellen hat erstmals eine Eskalation der Polizeigewalt und politischen Willkür in Gießen zur Folge. Die autoritäre Ordnungspolitik führt zur Verhaftung von zwei Projektwerkstättlern am Vorabend der Parlamentssitzung, zu einem massiven Polizeiaufgebot rund um das Rathaus und zur berühmten erfundenen Bombendrohung des Bürgermeisters Haumann (mehr). Ein umfangreiches Fake (Fälschung eines Behördenschreibens) verwirrt die politische Situation, erstmals geht eine gesonderte Internetseite zu einem Gießener kommunalpolitischen Protest ins Netz: www.abwehr-der-ordnung.siehe.website. Die beiden Gießener Tageszeitungen veröffentlichen Lügen, die ihnen von der Polizei aufgetischt werden. Die Polizei erfindet Straftaten, die nie stattgefunden haben - so wie der Bürgermeister es mit seiner Bombendrohung tat. Als die Tageszeitungen erfahren, dass z.B. vermeintliche Graffiti am Rathaus komplette Erfindungen waren, korrigieren sie ihre Meldung. Das sollte das letzte Mal sein. Bei ähnlichen Vorgängen in den Folgejahren sind die Medien mit der Polizei gleichgeschaltet. Was die Polizei als Meldung herausgibt, wird abgedruckt. Die PolizeikritikerInnen werden auf Jahre hinaus vollständig zensiert.
Januar 2003
Nach der Verabschiedung der Gefahrenabwehrverordnung halten die Proteste an. Fast jeden Tag und jede Nacht kommt es zu Aktionen. Die Polizei wirkt phasenweise hilflos, weil aus dem kreativen Protest heraus die Methoden der kreativen Antirepression entwickelt werden, die massive Polizeieinsätze nutzen, um sie als Teil der Law-and-Order-Politik sichtbar zu machen. Ein Höhepunkt sind überzeichnende bis verarschende Demonstrationen für totale Sicherheit und die Anbetung der Kameras in Gießen durch die neugegründete „Initiative Sicheres Gießen“, die auf absurde Art auf der Seite der Law-and-Order-Politiker antritt und deren Positionen so überspitzt, dass sie lächerlich erscheinen. Das Sonntagmorgenmagazin fällt auf die Fälschung zunächst herein und veröffentlicht auf dem Titel einen zustimmenden Text zu den Forderungen der ISG (siehe Abbildung). Auch Funktionäre von Pro Polizei e.V. sind verwirrt und unterbreiten dem neuen Verein Kooperationsangebote.
Gleichzeitig läuft der hessische Landtagswahlkampf an, in dem die Regierung unter Roland Koch vor allem auf das Thema „Innere Sicherheit“ setzt. In den Mittelpunkt der Auseinandersetzung rückt damit der für diese Politik verantwortliche Innenminister Volker Bouffier, der zu der Zeit CDU-Chef von Gießen ist. Er wird zum erbitterten Hasser des kreativen Protestes gegen seine Politik und der von der Polizei dahinter vermuteten Projektwerkstatt in Reiskirchen-Saasen. Doch die ist ein „offener Raum“, d.h. dort gibt es keine Vereine, festen Gruppen oder FunktionärInnen, die die Räume betreiben. Sondern das Haus ist offen für alle, die die verschiedenen Theater-, Layout-, Musik-, Gestaltungswerkstätten, Archive, Bibliotheken und sonstigen Räume nutzen wollen.
Am 9.1.2003 eskaliert die Lage. Die Polizei nimmt bei Protesten gegen eine Wahlkampfveranstaltung von Roland Koch zwei Aktivisten aus dem Umfeld der Projektwerkstatt fest, schlägt einen von ihnen, versucht für beide (vergeblich) Untersuchungshaft zu erreichen und stürmt schließlich, als all das wenig nützt, die Projektwerkstatt. Statt einer Durchsuchung und zudem ohne Durchsuchungsbefehl räumt sie die gesamte technische Infrastruktur bis hin zu Stromkabeln aus dem Haus. Die Folge: Am Nachmittag des 10.1.2003 verfügt die Projektwerkstatt über keine Computer, Drucker, Internetverbindung u.ä. mehr. Die beiden Verhafteten müssen von der Polizei wieder freigelassen werden. Doch die Polizei setzt nach: Eine Spontandemonstration gegen die Maßnahmen wird von der Polizei am folgenden Morgen auf persönlichen Befehl des vor Ort anwesenden Innenministers Bouffier rechtswidrig zerschlagen. CDU-Mitglieder prügeln ungehindert auf DemonstrantInnen ein, während die Polizei den Redner auf der Demonstration festnimmt. Er wird angeklagt, verurteilt, der Fall landet vor dem Bundesverfassungsgericht.
Ab diesem Wochenende herrscht politischer Krieg zwischen den AktivistInnen und den Law-and-Order-FührerInnen bzw. der Polizei in der Stadt. Letztere werden einseitig von der Justiz in Gießen geschützt und unterstützt. Die Staatsanwaltschaft beginnt mit ihrem Versuch, umfangreiche Anklagen gegen die Störenfriede auf den Weg zu bringen.
Februar 2003
Der Landtagswahlkampf wird in Gießen massiv gestört. Parteigliederungen und Polizisten machen Jagd auf Plakateveränderer - aber vergeblich. Das Symbol des Protestes, ein Haufen Scheiße, der signalisieren soll, dass es egal ist, welchen Haufen Scheiße mensch wählt (in Anlehnung an einen breit in Gießen gestreuten Werner-Comic von Brösel), erreicht in Gießen erhebliche Bekanntheit.
März 2003
Die Hausdurchsuchung vom 10.1.2003 wird vom Landgericht Gießen als rechtswidrig eingestuft. Es wird jedoch das letzte Urteil eines Gießener Gerichtes sein in der Auseinandersetzung um die Sicherheitspolitik, bei der die Faktenlage überhaupt geprüft und nicht nur ein vorgefertigtes Urteil gefällt wird.
In den ersten drei Monaten des Jahres finden jeden Samstag Innenstadtaktionen statt. In einem Fall baut die Polizei den Gießener Kessel auf. Eine Stunde werden ca. 20 Personen auf dem Weg zu einer angemeldeten Demonstration festgehalten, darunter die Anmelderin der Demonstration - ein weiterer, deutlicher Verstoß gegen das Versammlungsrecht. Die Gießener Justiz steht jetzt geschlossen hinter Bouffier und seinen VollstreckerInnen: Der Polizeikessel hat nur ein juristisches Nachspiel - nur verkehrtherum: eine Anklage gegen eine Eingeschlossene.
Frühjahr/Sommer 2003
Weitere Auseinandersetzung um die Sozialpolitik, die Schikanierung von Arbeitslosen durch Arbeitsämter/-agenturen, Abschiebungen und Schulpolitik. Als der Krieg gegen den Irak beginnt, brennt Stunden später das Kreiswehrersatzamt in Wetzlar. Kriegsdenkmäler werden attackiert. Etliche Fakes auf Briefpapier von Behörden, Polizei, Bürgermeister Haumann, Parteien usw. werden in Mittelhessen gestreut, zudem erhalten Marburger PolitikerInnen Abschiebebefehle.
Am 20.6. findet ein Aktionstag gegen Abschiebungen statt. Offenbar im Zusammenhang damit kommt es in der Nacht vorher zu Farbattacken auf das Verwaltungsgericht, wo ständig Abschiebeurteile gefällt werden.
Im Juni erhebt die Staatsanwaltschaft die erste Anklage gegen zwei Aktivisten aus der Projektwerkstatt. Der Prozess soll am 15.12.2003 stattfinden. Eine andere Aktivistin kassiert das erste Urteil. Sie wird am 2.7.2003 in einem anderen Verfahren wegen Beleidigung verurteilt. Im Vorfeld dieses Verfahrens kommt es zu neuen Farbattacken auf Justizgebäude an der Ostanlage, diesmal erstmals auf Amtsgericht und Staatsanwaltschaft. Aus Sicherheitsgründen bleiben die Nebeneingänge des Amtsgerichts am Verhandlungstag geschlossen. Am Haupteingang finden intensive Ganzkörperkontrollen statt. Das Polizeiaufgebot ist enorm und wird so bei allen folgenden Prozessen bleiben.
August 2003
In der Innenstadt von Gießen soll eine bunte Gegenstadt, das „UtopieCamp“ aufgebaut werden - mit offenen Bühnen, Projektzelten, Umsonstladen und -essen. Die Stadt verbietet die als Demonstration ordnungsgemäß angemeldete Veranstaltung - verbündet mit der evangelischen Kirche, der ein Teil der Fläche gehört. Als Grund wird unter anderem angeführt, der Rasen müsse geschont werden. Kurz zuvor hatte der Bundesgrenzschutz auf der gleichen Fläche ein Fussballturnier ausrichten dürfen - mit dem Segen der Kirche und der Erlaubnis der Stadt. Absurd aber auch das Bild nach dem Verbot: Die Bereitschaftspolizei besetzt die Fläche. Der Schutz des Rasens erfolgt in Form etlicher Polizeitransporter, mit denen die Uniformierten die letzten Grashalme platt walzen. Drei Tage ist der Kirchenplatz in Gießen eine Polizeifestung, das Gegenteil von buntem Leben. Interessanterweise wird später ein SPD-Fest zugelassen - manche Menschen sind eben gleicher als andere. Auf Antrag der Utopie-Camp-Anmelderin hebt das Verwaltungsgericht nach einigen Tagen das Verbot auf - die Polizeiaktion und das Verbot der Stadt waren (wie üblich) rechtswidrig. Doch die lernt nicht aus der Niederlage: Nur wenige Stunden nach dem Aufbau des „Utopiecamps“ greift die Polizei auf Weisung der Stadt das aufgebaute Camp an und räumt es komplett. Alle Materialien, selbst Kochtöpfe voller Essen, werden beschlagnahmt. Wieder bewertet das Verwaltungsgericht die Aktion als rechtwidrig. Das Camp darf erneut aufgebaut werden. Die Rechtsbrecher von Stadt und Polizei aber benutzen schmutzige Tricks und rücken stundenlang das Material nicht heraus. Schließlich kann die Aktion nur noch zwei der geplanten zehn Tage laufen.
In der hitzigen Stimmung rund um das Camp und den zeitgleich stattfindenden Bürgermeisterwahlkampf in Gießen tickt die Grüne Kandidatin Angela Gülle aus und schlägt am 23.8. einem Aktivisten mitten in der FußgängerInnenzone ins Gesicht. Doch Polizei und Justiz schützen die Politikerin. Die Beweisfotos, die die Polizei selbst gemacht hat, werden gelöscht. Die Staatsanwaltschaft verweigert die Ermittlungen. Mit Falschaussagen mehrerer Polizisten und der Schlägerin Gülle selbst wird dagegen ein Verfahren gegen den Geschlagenen angezettelt. Dieser wird sogar verurteilt nach einer absurden Logik: Weil er geschlagen wurde, muss er die Schlägerin vorher beleidigt haben. Andere Beweise gibt es nicht, der Gießener Justiz reicht das.
Da wieder Wahlkampf läuft und viele Wahlplakate verändert werden, legen sich Polizeitruppen und Parteifreiwillige auf die Lauer, um die Wahlplakatefälscher zu erwischen. Eines Nachts wähnen sich die Uniformierten am Ziel ihrer Wünsche: Sie verhaften nahe einem Plakat eine Person. Doch die urinierte nur bei einem nächtlichen Spaziergang in die Nähe - es ist leider wieder ein Fehlschlag für die Gießener Polizei. Für abenteuerliche Lügen reicht es aber: Die Polizei schreibt in ihre Pressemitteilung, dass endlich Wahlplakatefälscher verhaftet worden seien und konstruiert wild einen Zusammenhang mit der Projektwerkstatt. Die Gießener Tageszeitungen drucken den Unsinn brav ab, Gegendarstellungen landen im Papierkorb.
Erstmals wird auch die Licher Bereitschaftspolizeikaserne zum Gegenstand der Auseinandersetzung. Dort stationierte BeamtInnen hatten kurz zuvor in Köln bei der Räumung des Antirassistischen Grenzcamps mitgewirkt. Dabei war die Polizei äußerst brutal vorgegangen. In Lich werden Fakes verteilt, eine Demo führt vor die Tore, wo polizeikritische Kreidesprüche gemalt werden. Polizei und Justiz können die Kritik wieder mal nicht vertragen: Eine Demonstratin wird für einen Kreidespruch „Fuck the police“ in allen Instanzen wegen Beleidigung des Polizisten Koch (der nicht mal der Bereitschaftspolizei angehört, sondern den Spruch auf einem Videoband entdeckt!) verurteilt, die Demoanmelderin erhält eine Strafanzeige, weil einige DemonstrantInnen nicht auf dem abgelegenen Gehweg demonstrieren wollten. Die beiden Verfahren steigern die ausgeprägte Polizei- und Justizkritik aus Protestgruppen in Gießen. Die Polizei reagiert auf die Gießener Urteile mit verschärfter Repression gegen Demonstrationen, Straßentheater und Öffentlichkeitsarbeit. Mit den regierungstreuen RichterInnen im Rücken wird fast jede Kritik als Beleidigung umgedeutet und unterbunden.
September 2003
Aktionen und Fakes im Rahmen der Bürgermeisterwahl in Gießen. Wahlaussagen und -empfehlungen der KandidatInnen geraten durcheinander. Der freiwillige Polizeidienst startet - die Einführungsveranstaltung wird durch kreatives Straßentheater lächerlich gemacht. Der damalige Polizeipräsident Meise spricht später davon, dass dieses Ereignis für die Polizei extrem peinlich gewesen sei und die Wut der Polizei auf den kreativen, aber legalen Protest erheblich gewachsen sei.
Im Sommer 2003 kommt es zu Motivationsproblemen bei der Gießener Polizei. Die ständigen Theateraktionen, die die Polizei immer wieder zum Gegenstand des Theaters machen, sowie Kommunikationsguerilla und Kleinstsabotage führen dazu, dass einige PolizistInnen sich zu weigern beginnen, in der Innenstadt oder zur Absicherung von Veranstaltungen Dienst zu schieben, wenn mit kreativem Protest zurechnen ist.
Herbst/Winter 2003
Studierendenproteste in Gießen. Die Uni-Leitung erfindet eine Sachbeschädigung, um die legalistischen Teile des Protestes von den kreativ-herrschaftskritischen AktivistInnen zu spalten - was leider klappt. Studentische Führungsgremien distanzieren sich von Aktionen, die es nie gab.
Dezember 2003
Der erste große politische Prozess naht. Am 3.12.2003 kommt es zu erheblichen Sachbeschädigungen an Justizgebäuden. Das LKA filmt die Aktion - illegal. Zudem ist die Filmqualität verdammt schlecht. Wie üblich greift die Polizei die Projektwerkstatt an und beschlagnahmt viele Gegenstände. Dabei dringt sie auch in presserechtlich geschützte Redaktionsräume ein. Staatsanwalt Vaupel und Staatsschutzchef Puff sind dabei anwesend - und begehen damit auch selbst einen eindeutigen Verfassungsbruch.
Die Initiative Sicheres Gießen organisiert eine ironische Lichterkette zum Schutz der Justizgebäude. Bei der Verteilung der Flugblätter dazu äußern sich sehr viele GießenerInnen positiv zu den Anschlägen auf die Gerichte: „Das hat die Richtigen getroffen“.
Am 9.12.2003 tickt die Polizei wieder komplett aus. Sie nimmt 13 Personen fest, die sich vor der Staatsanwaltschaft Gedichte vorlesen, und hält sie fast 24 Stunden gefangen. Zur Begründung gibt sie eine Pressemitteilung heraus, in der zu lesen ist, dass die Personen bei Farbschmierereien erwischt wurden. Das ist frei erfunden. Beide Gießener Tageszeitungen veröffentlichen die Polizeilügen als Tatsachen, obwohl ihnen wenige Minuten nach der Polizeiinfo auch das Dementi aus der Projektwerkstatt vorliegt. Doch recherchiert wird bei Allgemeine und Anzeiger schon lange nicht mehr, wenn es um die Auseinandersetzung zwischen Repressionsbehörden und Protestgruppen geht. Beide Zeitungen haben mit Altmeppen und Lamberts eingefleischte Polizeifreunde im Boot, die bei passenden Themen vorurteilsgeladen berichten.
Einige Monate später wird die Polizei sich selbst widerlegen und mit einer noch absurderen Falschbeschuldigung auftrumpfen: Sie behauptet dann, die Festgenommenen wollten sogar einen Brandanschlag ausführen - und präsentiert einen Brandsatz, den sie sich aber selbst besorgt hat. Anzeigen wegen Falschbeschuldigung und übler Nachrede stellt Staatsanwalt Vaupel sofort ein, Gerichte vertuschen den skandalösen Vorgang.
Am 15.12.2003 kommt es dann zur umfangreichen Gerichtsverhandlung gegen zwei Aktivisten mit 13 Anklagepunkten. In einem absurden Urteil verhängt Amtsrichter Wendel z.T. hohe Haftstrafen. Das politische Engagement wertet er als strafverschärfend und verhängte in einem Fall 9 Monate ohne Bewährung. Alle Angaben von Polizisten werden von ihm als wahr, alle Angaben von EntlastungszeugInnen als unwahr gewertet.
Das Urteil löste einen Schock über die Entschlossenheit der Repressionsbehörde aus, KritikerInnen mundtot zu machen. Die Betroffenen legen Berufung ein und beginnen, die vielen Justiz- und Polizeiskandale der Vergangenheit systematisch zusammenzustellen zur drei Monate später einscheinenden ersten Polizeidokumentation 2004, die auf www.polizeidoku-giessen.siehe.website dokumentiert wird und auch heute noch dort zu finden ist.
Unterdessen wird klar - Meinungsfreiheit gibt es nicht mehr: Als AktivistInnen Weihnachten 2003 vor einem Kino ein kritisches Flugblatt zum Film „Luther“ verteilen, versucht die Polizei Verhaftungen. Weil die VerteilerInnen rechtzeitig gehen, klappt das nicht. Gießen und Umgebung aber, das wird deutlich, sind in dieser Phase zum Polizeistaat mutiert.
In Gießen startet ein neues Hausprojekt, das „begrenzt“ nahe der Kreuzung Ostanlage/Wiesenstraße. Ähnlich der Projektwerkstatt in Saasen soll es ein offener Raum mit Kreativwerkstätten werden. Für einige Zeit bestehen zwei offene Orte für Projektarbeit - neben den WGs und Privaträumen, in denen sicherlich auch die eine oder andere Aktion ausgebrütet wird. Informationen dazu fehlen aber, denn ein Kennzeichen des kreativen Protestes dieser Zeit ist das völlige Fehlen irgendeiner zentralen Steuerung. Stattdessen finden viele Trainings zu Aktionsmethoden statt. Was die TeilnehmerInnen daraus machen und wem sie das Wissen weitergeben, hat niemand irgendwo koordiniert. Das entspricht der Idee von Hierarchiefreiheit bei vielen der AktivistInnen. Die Polizei aber hat große Probleme, sich mit ihren schwerfälligen Kommandostrukturen auf diese Art von Protest einzustellen und behauptet wider besseren Wissens immer wieder, dass es Rädelsführer gäbe, um überhaupt irgendwas tun zu können. Nachdem sie diese erfunden hat, gehen Polizei und Justiz mit Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Anklagen, aber auch Drohungen und einige Male Prügel gegen sie vor.
Frühjahr 2004
Der Staatsschutz Gießen dehnt seine Strategie aus und besucht verschiedene andere Behörden (z.B. Baubehörde), um sie für den Kampf gegen die Projektwerkstatt zu gewinnen.
In Saasen wird ein Nachbar der Projektwerkstatt als Spitzel von der Polizei angeheuert. Erstmals wird bei einem Politaktivisten ein Gentest eingefordert und erzwungen. Gießener Gerichte glänzen auch dabei durch willkürliche Entscheidungen und orientieren sich bei Form und Inhalt ihrer Beschlüsse nicht mehr an gesetzlichen Vorgaben, auch nicht am Grundgesetz.
März 2004
Es erscheint die erste „Dokumentation von Fälschungen, Erfindungen und Hetze durch Presse, Politik, Polizei und Justiz in und um Gießen 2004“, so der offizielle Titel (Download als PDF). Über 20 Fälle von Erfindungen irgendwelcher Straftaten, zusätzlich viele Erfindungen von Tatbeteiligungen, etliche rechtswidrige Angriffe auf Demonstrationen, ebenso illegale Platzverweise, Hausverbote, Festnahmen, DNA-Tests und Hausdurchsuchungen, Einschüchterung und Gewalt, Hetze und Schüren sozialrassistischer Gewalt sind in der 50-seitigen Schrift zusammengetragen worden.
Vom 8.-15.3. organisieren Protestgruppen eine Antirepressionswoche mit etlichen Veranstaltungen und Aktionen, z.B. der symbolischen Versiegelung von Justizgebäuden, Polizeistationen, Knast und Gießener Tageszeitungen. Dabei wird jeweils die Dokumentation übergeben. An einigen der Orte gibt es Polizeistress, der Hessische Rundfunk erstattet sogar Anzeige. Die Dokumentation wird von allen Medien verschwiegen.
Am 15. März findet in Gießen, 19 Uhr eine Podiumsdiskussion zur autoritären Politik, Polizeiverhalten, Kriminalisierung und mehr im Raum Gießen statt. Eingeladene ReferentInnen treten auf, u.a. Polizeidirekter Reinhard Mokros, Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, ein Ex-Kriminalkommissar aus Frankfurt, und Betroffene der Kriminalisierung in Gießen. Etwa 60 ZuhörerInnen erscheinen. Eine angeregte Diskussion folgt den präzisen Vorträgen mit vielen konkreten Vorwürfe Richtung Politik, Presse, Justiz und vor allem Polizei. Der Hauptreferent, Polizeidirektor und HU-Chef Reinhard Mokros, berichtet zu Beginn seiner Ausführungen, dass er aus Giessener Polizeikreisen bedrängt worden sei, nicht zu erscheinen. Am übernächsten Tag erscheint ein detaillierter Bericht in der Giessener Allgemeine - das erste Mal erfahren LeserInnen bzw. HörerInnen bürgerlicher Medien in Gießen von den langen Auseinandersetzungen zwischen Protestgruppen und der Polizei.
Doch die Veranstaltung hat Konsequenzen. Eine derbe Polizeiattacke gegen den Veranstalter des Abends zeigt, wie blank dort die Nerven liegen, und schafft mehr öffentliche Aufmerksamkeit als die Vorträge selbst. Während der Veranstaltung war noch nicht bekannt, dass zwei zivile PolizeibeamtInnen die Vorträge bespitzeln. Auf dem Nachhauseweg wird der Moderator des Abends dann von drei zivilen Polizeifahrzeugen im Wald an der B49 abgedrängt und schikaniert. Als erstes reagieren die Jusos Gießen mit einer Pressemitteilung. Am gleichen Tag folgt die Humanistische Union. Offensichtlich handelt es sich um eine willkürliche Einschüchterungsaktion der Polizei gegen die Veranstalter, die dem Druck, die Veranstaltung abzusagen, nicht nachgegeben hatten. Deutlich zeigt sich das Ziel der Repressionsbehörden, ihre KritikerInnen mundtot zu machen.
In der Folge werden durch die Humanistischen Union direkte Gespräche zwischen der Polizei und einigen der Protestgruppen vermittelt.
April 2004
Verschiedene Sabotageaktionen richten sich gegen Arbeitsämter, Schulen usw. in Mittelhessen.
Am 7.4.2004 veröffentlicht die Polizei Mittelhessen ihre Kriminalitätsstatistik. Darin findet sich ein unglaublicher Absatz mit Tätervorwürfen gegen die Projektwerkstatt - 138 Straftaten werden ohne konkrete Benennung der Taten oder Beweisführung den AktivistInnen angehängt. Nirgends anders gibt es in der Statistik Benennungen von TäterInnen oder Gruppen. Der Polizeipräsident kann sich auf der Pressekonferenz den gewählten Begriff „Täter“ auch nicht erklären.
Juni 2004
Protestgruppen und Polizeiführung treffen sich zu einem Gespräch unter Vermittlung der Humanistischen Union. Alle Seiten benennen gegenseitig die Punkte, die sie am meisten am jeweils anderen stören. Ein weiteres Gespräch wird vereinbart, aber dann von der Polizeiführung abgesagt.
Eine der absurdesten Erfindungen der Polizei kommt ans Licht: Bei der Gedichtelesung am 9.12.2003 dachte sich die Polizei zunächst ja per Presseinfo noch den Vorwurf aus, Menschen bei der Vorbereitung von Farbschmierereien erwischt zu haben (siehe oben zu Dezember 2003). Indirekt gibt die Polizei diese Lüge jetzt im Juni zu ... denn sie verbreitet eine neue: Brandanschläge seien damals geplant und auch ein Brandsatz beschlagnahmt worden. Erinnern kann sich an eine Beschlagnahme niemand - und ein Brandanschlag, zu dem mensch öffentlich einlädt und sich dann gedichtelesend unter einer Laterne versammelt, ist auch etwas ungewöhnlich. Eine Person beginnt zu recherchieren und findet schließlich die Fälschung heraus. Aus Polizeiakten ist zu ersehen, dass die Polizei den Brandsatz selbst erstellt hat. Sie nahm einen Behälter mit Reinigungsflüssigkeit und deklarierte diesen um.
Nach dieser Enthüllung und den unverschämten Vorwürfen in der Kriminalitätsstatistik entscheiden einige Betroffene, in mehreren der Fälle Strafanzeigen wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede, Falschaussage usw. erstatten - unter anderem gegen etliche Polizeiführer, aber auch gegen PolitikerInnen wie dem Bombendrohungen erfindenden Bürgermeister Haumann. Die Polizeiführung sagt daraufhin alle weiteren Gespräche ab, d.h. sie verweigert das Gespräch, weil die Gesprächspartner in anderer Sache den Rechtsweg beschreiten - und letztlich auch nur Ermittlungsverfahren anstreben, die die Polizei ohnehin ständig gegen ihre GegnerInnen führt. Deutlicher kann man kaum klarstellen, dass der legale Weg keine Sprache ist, die die Polizei sprechen will.
Im Juni wird die Berufung im Gerichtsprozess gegen zwei Projektwerkstättler angesetzt. Die Verhandlung platzt. Die Auswahl der Strafkammer offenbart, wie verfilzt Regierende und sogenannte unabhängige Justiz sind. Wäre es nach Plan gegangen, wären zwei der drei RichterInnen hochrangige CDU-FunktionärInnen und ausgewiesene FeindInnen des kreativen Protestes gewesen: Stadtverordnetenvorsteher Gail und Magistratsmitglied Pfeffer-Bouffier, Schwester des Hessischen Innenministers. Während Gail seine Befangenheit selbst einsieht und verzichtet, will Pfeffer-Bouffier ihre Gegner richten. Daran aber scheitert der Prozess. Pfeffer-Bouffier muss sogar einräumen, dass sie bei dem rechtswidrigen Angriff auf die Demonstration am 11.1.2003 im Gießener Seltersweg selbst dabei war - u.a. steht genau dieser Vorgang vor Gericht.
Der EU-Wahlkampf führt wieder zu etlichen Veränderungen an Wahlplakaten.
Bei Demonstrationen wird erstmals die sogenannte „Demonstrationsgebühr“ erhoben. Es ist ein Instrument der hessischen Landesregierung, um Protest teuer zu machen und damit zu behindern. In Gießen wird sie von den Ordnungsbehörden ganz gezielt eingesetzt: Nur die Demos aus dem Umfeld der verhassten Projektwerkstatt werden mit der Gebühr belegt. Die Stadt Gießen muss vor dem Verwaltungsgericht allerdings später eine Niederlage kassieren. Die Demo-Gebühr ist in Gießen dank der Klagen von kreativen Protestgruppen vom Tisch. Die für Versammlungsrecht zuständige Kammer beim Verwaltungsgericht zeigt sich als einer der letzten Teile unabhängiger Rechtssprechung in Gießen.
Juli 2004
Staatsanwalt Vaupel stellt fast alle der Verfahren gegen PolizistInnen, PolitikerInnen usw. ein, ohne jemals Ermittlungen aufzunehmen.
Vor einer Vereidigung von PolizistInnen mit anschließendem Volksfest in der Polizeikaserne am 10.7.2004 kesselt die Polizei mehrere AktivistInnen aus Protestgruppen, erteilt dann umfangreiche Platzverweise und nimmt schließlich zwei Kilometer vom Geschehen einen Aktivisten fest. Das Vergehen der Betroffenen: Sie verteilten ein polizeikritisches Flugblatt. Auch hier zeigt sich das immer gleiche Ziel: Die Repressionsbehörden, d.h. Polizei, Justiz und Ordnungsbehörden dürfen nicht kritisiert werden. Eine gerichtliche Überprüfung der Polizeiwillkür wird vom Verwaltungsgericht Gießen verweigert, der Betroffene reicht daraufhin Verfassungsbeschwerde ein, die bis September 2006 noch nicht entschieden wurde.
August 2004
Beginn der Montagsdemos auch in Gießen. Reaktion von Polizei und Ordnungsbehörden: Anzeigen gegen die vermeintlichen Demoleiter. Es bleibt also dabei: Protest in Gießen ist nicht erwünscht.
Gegen Staatsanwalt Vaupel wird wegen der Nichtermittlung bei den Anzeigen gegen PolizistInnen, PolitikerInnen usw. Anzeige wegen Strafvereitelung gestellt. Doch auch das endet absurd: Die Gießener Staatsanwaltschaft ist Ermittlungsbehörde gegen sich selbst - überraschenderweise verläuft die Anzeige im Sand.
Februar 2005
Neue Akten zur noch ausstehenden Berufungsverhandlung gegen zwei Projektwerkstatts-Aktivisten belegen, dass der CDU-Stadtverordnetenvorsteher Gail mehrfach gelogen hatte. Zunächst aber startet der Lügner einen öffentlichen Angriff gegen seine Kritiker und beschimpft Stadtverordnete, weil sie mit Menschen aus Protestgruppen Kontakt haben. Damit beweist der CDU-Politiker, wessen Geistes Kind er ist. Neben Meinungsfreiheit würde er offenbar auch gern Kontakte zu unerwünschten Menschen verboten sehen.
März 2005
Am 2. März wird auch im Berufungsprozess der vor der Licher Polizeikaserne auf den Teer aufgetragene Kreidespruch „Fuck the police“ als Beleidigung eines einzelnen Polizeibeamten aus der Polizeistation Grünberg verurteilt. Nach dem Prozess kommt es zu Protesten. Die Polizei geht rüde gegen die Protestierenden vor und räumt den kompletten Gerichtssaal. Zwei Personen werden von einem Angehörigen der Gießener OPE-Einheit mit der Faust geschlagen, einem wird am Boden liegend gegen den Kopf getreten. Für die Vorgänge gibt es sechs ZeugInnen. Staatsanwalt Vaupel aber stellt die Verfahren ein, weil „Aussage gegen Aussage“ steht (ein Polizist, eben der Täter, gegen sechs ZeugInnen). Der Landgerichtspräsident wird zu den Vorgängen befragt und befindet das Verhalten der Polizei als richtig.
Am 10. März startet die insgesamt 12 Verhandlungstage und bis zum 3. Mai dauernde Berufungsverhandlung gegen zwei Projektwerkstättler. Trotz ca. 50 Anträgen, ca. 30 ZeugInnen und den 12 Verhandlungstagen wird ihnen ein Rechtsbeistand verweigert. Die Verhandlungstage zeigen aber sehr deutlich, dass von Seiten der Polizei und auch anderer ZeugInnen mit Falschaussagen und erfundenen Belastungsmaterialien gearbeitet wurde und bei den Aussagen vor Gericht auch weiter gelogen wird. An der Verurteilung ändert das allerdings nichts. Richterin Brühl fälscht nach dem Prozess mehrfach das Protokoll, u.a. erfindet sie eine Beratungspause vor der Urteilsverkündung. Tatsächlich hatte sie das Urteil schon während der Abschlussplädoyers vor sich liegen und verließ den Raum vor der Verkündung auch nicht mehr.
Am 14.3.2005, zwischen den ersten beiden Verhandlungstagen, veröffentlichen Protestgruppen die „2. Dokumentation 2005 über Fälschungen, Erfindungen und Hetze durch Polizei, Justiz, Politik und Presse“ (Download als PDF).
Bemerkenswert ist das Verhalten der Presse: Der HR bringt einen einseitigen Bericht im Fernsehen, bei der die PolitikerInnen Bouffier und Gülle, die ja Polizeiübergriffe gegen DemonstrantInnen angewiesen bzw. (im Fall Gülle) einen Aktivisten persönlich verprügelt hatten als arme Opfer dargestellt werden. Polizeifreund Altmeppen versucht an den ersten Verhandlungstagen, mit diffamierenden Bemerkungen die Angeklagten schlecht zu schreiben. Nach mehreren offensichtlichen Lügen erscheint er nicht mehr. Im Anzeiger wandelt sich der Stil zu einer kritischen Berichterstattung, in der die offensichtlichen Widersprüche und Lügen der Belastungszeugen auch klar benannt werden.
April 2005
Am 11.4.2005, dem sechsten Verhandlungstag der Berufung, greift die zur Bewachung des Landgerichts abgestellte Polizeieinheit unter ihrem Einsatzführer Schäfer einen der beiden damals Angeklagten an, als dieser gerade alleine ist (im Eingangsbereich der FußgängerInnenunterführung vor dem Landgericht). Dort zerrt Schäfer sein Opfer wild an den Haaren und verletzt ihn dadurch erheblich. Dann werfen mehrere Beamten den Angeklagten auf den Boden und legen ihm Handschellen an. Zudem beschlagnahmen sie eine Ausstellung, die an einem Geländer hängt. Ein Grund für den Polizeiangriff wird nie genannt. ZeugInnen außer den PolizeibeamtInnen gibt es nicht, allerdings filmt die Polizei ihre Aktion selbst. Die prügelnden Beamten erfinden wieder eine Story: Der Verprügelte hätte sie getreten. Dazu lässt der Einsatzleiter Schäfer sogar einen nassen Fleck an der Hose als vermeintlichen Fußabdruck filmen. Der Film der Polizei beweist aber: Der Verprügelte hat keinerlei Gewalt ausgeübt, die Gewalttaten der Polizei sind dagegen genau zu erkennen. Den vermeintlichen Tritt hat sich der Polizeiführer schlicht ausgedacht. Der Betroffene stellt Strafanzeige. Doch trotz der klaren Beweislage stellt Staatsanwalt Vaupel mit üblen Tricks auch dieses Verfahren ein.
Mai 2005
Das Urteil wird am 3.5. verkündet. Die beiden Verurteilten legen Revision (Angeklagter J., Angeklagter P.) ein. Am Rande wird bekannt, dass einer der Verurteilten dem Verhaftungswahn, den auch Richterin Brühl verfolgt, nur knapp entkommt. Mit dem vorgeschobenen Argument, es bestünde Fluchtgefahr wegen des fehlenden festen Wohnsitzes, soll er verhaftet werden. Da der Plan auffliegt, kann sich der Betroffene noch rechtzeitig bei einer Adresse anmelden.
Juni 2005
Nach den Verurteilungen des Frühjahrs startet die Staatsanwaltschaft eine neue Welle von Ermittlungsverfahren gegen ungeliebte AktivistInnen - vor allem absurde Kleinstvorwürfe wie Beleidigung durch Kreidesprüche oder Widerstand gegen die Staatsgewalt. Offenbar glauben die Repressionsbehörden nun, dass die vorbestraften Aktivisten in weiteren Verfahren leicht weitere Strafen kassieren werden. Die Gießener Justiz lässt ihre willenlose Orientierung an den Wünschen der Obrigkeit klar erkennen. In diesem Klima wächst das Interesse an weiteren Aburteilungen, ebenso geht die Polizei ruppiger gegen Demonstrationen aller Art vor. Transparente und Flugblätter werden ständig mit Hinweis auf Verdacht der Beleidigung beschlagnahmt, selbst Tätowierungen werden strafrechtlich verfolgt.
November 2005
Die Revision zum Kreidespruch „Fuck the police“ geht verloren. Das OLG zeigt sich als Interessensvertreter der Polizei und seines Arbeitgebers, der hessischen Landesregierung.
Das Verfahren wegen Falschaussage gegen den CDU-Politiker Gail wird mit windigen Argumenten eingestellt (mehr).
Dezember 2005
Heiligabend werden wieder Justizgebäude in Gießen attackiert, erstmals auch das Landgericht. Die Polizei verfolgt keine Spuren, sondern löst sofort eine Fahndung rund um die Projektwerkstatt in Saasen aus. Sie verhaftet im Nachbardorf zwei Personen, die dort offensichtlich Lebensmittel aus Supermarktcontainern (weggeworfene Nahrungsmittel) transportieren. Sie verbringen Heiligabend ebenso im Polizeipräsidium Gießen wie die für Spurensicherung herbeizitierten KriminalbeamtInnen. Allerdings finden sie gar nichts. Das gilt auch für eine anschließende Hausdurchsuchung, bei der die Polizei aber ihre Wut anders herauslässt und die Schablonen für den T-Shirt-Druck beschlagnahmt.
Februar 2006
Bei der Flucht vor der Polizei kommt ein Mann am Oswaldsgarten ums Leben. Die Presse veröffentlicht ausschließlich die Version der Täter. AktivistInnen aus Protestgruppen versuchen zu ermitteln, doch selbst der Ausländerbeirat blockt - die Obrigkeit und die ihnen Unterwürfigen halten zusammen. Es kommt zu polizeikritischen Aktionen. Ermittlungsergebnisse zu dem Vorfall sind, soweit überhaupt ermittelt wurde, nie bekannt gemacht worden.
März 2006
Die Revision im Verfahren gegen zwei Projektwerkstättler wird abgewiesen. Das Oberlandesgericht zieht dabei eine trickreiche Karte aus der Strafprozessordnung: Wenn alle RichterInnen sich einig sind, braucht eine Revision nicht im Detail betrachtet werden. So lehnen sie die 50 Seiten starke, präzise viele Verfahrensfehler belegende Revisionsschrift einfach pauschal und mit einem Satz als „offensichtlich unbegründet“ ab. In einer Vorrede können sie sich aber nicht zurückhalten und machen selbst eine verfassungswidrige Aussage zum Demonstrationsrecht: Angriffe seien gerechtfertigt, wenn eine Demo nicht genehmigt ist. Versammlungen müssen aber gar nicht genehmigt werden ... das OLG als Verfassungsbrecher und Erfinder von Rechtsvorgaben.
Der zu 8 Monaten verurteilte Aktivist legt daraufhin Verfassungsbeschwerde ein.
Mai 2006
Ein Genversuchsfeld wird in Gießen eingerichtet. FeldbefreierInnen kündigen die Zerstörung an. Daraufhin wird das Feld nachts bewacht, mit Flutlicht erhellt und mit einer Kamera ständig gefilmt.
Am 3. oder 4. Mai wird die Kanzlei der beiden Innenminister von Hessen und Thüringen in der Nordanlage 37 nach fortgesetzten Skandalen um die Rechtsanwälte dieser Kanzlei attackiert und erheblich beschädigt. Innenminister Bouffier lässt nicht ermitteln, sondern schickt gleich das Landeskriminalamt in die Projektwerkstatt nach Saasen. Zu diesem Zeitpunkt ist nicht einmal der genaue Zeitpunkt der Attacke geklärt - aber Bouffier weiß schon, wen er als Rache mit Repression überziehen will.
Am 8. Mai wird die Kanzlei erneut angegriffen. Wieder wird nicht ermittelt, sondern diesmal setzt Bouffier einen umfangreichen Apparat seiner Landespolizei gegen die verhasste Projektwerkstatt ein, um mit allen Mitteln die unbequemen AktivistInnen mundtot zu machen.
Ab dem 10. Mai wird die Projektwerkstatt in Saasen und jede Bewegung der dort Aktiven von der für Observationen zuständigen Sondertruppe der Landespolizei, dem „Mobilen Einsatzkommando (MEK)“ beobachtet und aufgezeichnet. Am gleichen Tag erhält die Staatsanwaltschaft den Auftrag, den Haftantritt des zu 8 Monaten Verurteilten sofort durchzuziehen. Die Staatsanwaltschaft organisiert das willig in nur einer Stunde und schickt einen Kurier in die Projektwerkstatt, um nicht noch einen weiteren Tag des Postwegs zu verlieren. Der Haftantritt wird auf den 18.5. terminiert, d.h. die kürzestmögliche Frist.
Am 14. Mai überfällt die Polizei in Reiskirchen eine Gruppe von 4 FahrradfahrerInnen, die mit Badmintonschlägern vom Spielen in Gießen zurückkommen. Dass und wo sie gespielt haben, weiß auch die Polizei, da sie ja durch das MEK und einigen Streifenwagen jede Bewegung der RadlerInnen kontrollierte. Doch dieses Wissen vertuscht sie und schiebt den RadlerInnen beliebige Graffiti unter (Tags mit den Buchstaben „AV-GCE“). Alle vier werden verhaftet. Amtsrichter Gotthardt, früher selbst Polizist, schickt am Tag drauf den zu 8 Monaten Verurteilten in Unterbindungsgewahrsam. So wird die Haft trickreich nach vorne verlängert: Bouffier und seine Repressionsmafia haben ihr Ziel scheinbar erreicht. Bei der richterlichen Anhörung belügen Polizei und Richter den Angeklagten wissentlich. Sie vertuschen die MEK-Beobachtung, die ja die Unschuld beweist. Aus den inzwischen vorliegenden Gerichtsakten geht hervor, dass die Polizei den Richter Gotthardt angewiesen hat, die Observation zu verschweigen. Denn Richter Gotthardt zeigte sich nicht nur als Rechtsbeuger und williger Vollstrecker der Polizeiwünsche, sondern er war so blöd, das handschriftlich in die Akte einzutragen.
Der Betroffene und sein Anwalt legen Widersprüche ein. Das Landgericht verzögert rechtswidrig das Verfahren um zwei Tage, damit der Plan einer längeren Inhaftierung klappt. Doch alles scheitert am Bundesverfassungsgericht, das offenbar in den hessischen Filz nicht einbezogen wurde: Es ordnet die Aussetzung der Haft an. Noch am gleichen Tag (17.5.) beginnt Richter Wendel seine Aktivitäten, einen neuen Prozess in Gang zu bringen. Offenbar hat ihn die Hoffnung verlassen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des Prozesses schon inhaftiert sein könnte und das Verfahren damit einfacher würde. Der Wille zu weiteren Verurteilungen aber ist ungebrochen.
Vier Stunden nach den Verhaftungen wird zudem die Projektwerkstatt in Saasen von Polizei durchsucht. Von den Formvorschriften des Polizeirechts hält sie sich an keine: Sie hat weder einen Durchsuchungsbefehl noch informiert sie den Haus- oder Wohnungsinhaber noch lässt sie ZeugInnen zu. Außerdem fertigt sie auch keine Niederschrift über die Hausdurchsuchung.
Am 18. Mai wird der Inhaftierte freigelassen. Einen Tag später wird das MEK im Dorf Saasen von den AktivistInnen enttarnt und muss vorerst den Ort verlassen (www.projektwerkstatt.de/weggesperrt).
Juni 2006
Feldbefreiung am Genversuchsfeld mit anschließender Räumung einer nahegelegenen Demonstration und einem viertätigen Unterbindungsgewahrsam für zwei der AktivistInnen. Alle Beteiligten erhalten ein mehrmonatiges Aufenthaltsverbot für die südöstlichen Stadtteile Gießens.
Sommer 2006
In der juristischen Auseinandersetzung um die Verhaftungen des 14.5. reihen Gießener Gerichte eine Rechtsbeugung an die nächste. So wird z.B. eine Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung als unbegründet zurückgewiesen, obwohl der Beschwerdeführer Akteneinsicht beantragt (und noch nicht bewilligt bekommen) hatte, um die Begründung dann nachreichen zu können. So können die polizeifreundlichen Gießener Gerichte selbst die absurde Hausdurchsuchung des 14.5. noch legitimieren.
In einem Schreiben an das OLG, wo die Beschwerden zum Unterbindungsgewahrsam inzwischen zur Entscheidung liegen, räumt die Polizei Gießen überraschenderweise die Observation durch das MEK ein. Damit sind die Lügen von Richter Gotthardt und der Polizei belegt. Doch statt nun alles aufzuheben, werden einfach neue Lügen erfunden, um nun mit ganz anderen Gründen das Vorgehen zu rechtfertigen.
Die Vorgänge am 14.5., der anschließende Polizeigewahrsam und die nachträglichen Vertuschungsversuche von Polizei und Gerichten sind einige der prägnantesten Beispiele für Straftaten von Polizei und Justiz, u.a. Rechtsbeugung im Amt und Freiheitsberaubung. Das Gesamtbild lässt Systematik erkennen, d.h. anfängliche Rechtsfehler werden von weiteren Instanzen gedeckt, Akten manipuliert, Verfahren verzögert und immer neue Lügen hinzugefügt. Hier handeln etliche Personen gemeinschaftlich und organisiert beim Begehen von Straftaten. Formalrechtlich gedacht erfüllt das nicht nur die einzelnen Straftatbestände, sondern die für Straf- und Haftentscheidungen zuständigen RichterInnen, der Staatsschutz und weitere Einzelpersonen bilden seit längerem eine kriminelle Vereinigung. Eine Anklage wäre überfällig - aber dafür sind sie selbst zuständig ...
4.9.2006 bis 20.11.2006
Ein politisch aufgeladener Prozess wegen Sachbeschädigung mit politischem Hintergrund (Tatzeitpunkt 3.12.2003) beginnt. Es ist eine Kampf „Justiz gegen Justizkritiker“, weil die Attacke sich die gegen die Justiz und damit unter anderem genau gegen das Gericht und den Richter wendete, die nun ihrem schärfsten Kritiker den Prozess machen. Im Prozess geben die Ermittler offen zu, von Anfang an nur das Ziel verfolgt zu haben, der bei ihnen verhassten Person die Tat nachweisen zu wollen. Als Gutachten für Gutachten von der Verteidigung zerlegt werden, entschließen sie sich für eine Manipulation des Verfahrens. Die aber fliegt auf, anschließend wird alles vertuscht, die Gutachten als Beweise gestrichen und nur noch auf wenige Aussagen genau der Personen gesetzt, die nachweislich erstens seit Jahren den Angeklagten hassen, zweitens schon in mehreren Fällen vorher in diesem und in anderen Verfahren den Justizkritiker falsch beschuldigten und drittens die Ermittlungen zielgerichtet so führten, dass das gewünschte Ergebnis herauskam. Der von Seiten der Justiz zielsicher angesteuerte Prozess geriet zum Fiasko und mit zunehmender Schwäche der Anklage zu einem wahren Feuerwerk an Lügen, Beweismittelfälschungen und Rechtsbeugungen (siehe Kap. 9 der Doku). Am Urteil änderte das aber nichts: Am 20.11.2006 wurde der Angeklagte zu 140 Tagessätzen verurteilt - zusammengezogen mit einer vorherigen Strafe ergaben sich 10 Monate Haft ohne Bewährung.
Herbststress 2006
Das Land Hessen zieht einige weitere Register. Das Finanzamt (Behörde der Landesregierung) entzieht dem Förderverein der Projektwerkstatt die Gemeinnützigkeit. Begründung: Dort werde gegen die freiheit-demokratische Grundordnung gearbeitet. Außerdem lehnt das Land die Gründung der Stiftung FreiRäume ab, mit der offene Projekträume gesichert werden sollen (auch überregional). Die politische Aussage, Stiftungen fördern zu wollen, entpuppt sich so als Propaganda. Gewollt ist nur, was mitschwimmt im Strom.
1. April 2007
Überreaktion der Polizei am erneut ausgesäten Gen-Gerstenfeld im Alten Steinbacher Weg. GentechnikkritikerInnen waren mit einem Journalisten am Ort, der sich das Feld zeigen lies und fotografierte. Die Polizei machte kurzen Prozess, verhaftete alle und erteilte ihnen Platzverweise für die Gegend. Die Betroffenen reichten Klagen ein - die Polizei musste schließlich in fast allen Fragen einräumen, rechtswidrig gehandelt zu haben.
30. April 2007
Das Bundesverfassungsgericht hebt die verhängte Haftstrafe auf. Innenminister und Polizei hätten gegen das Versammlungsrecht verstoßen, die Staatsanwaltschaft und alle Gerichte das fälschlicherweise nicht erkannt. Es ist nach der Aussetzung der Haft im Mai 2006 die endgültige totale Pleite der Justiz in diesem von den Urteilshöhen her wichtigsten Prozess gegen Justiz- und Polizeikritiker. Die Presse berichtet ausführlich, die Partei "Bündnis 90/Grüne" befragen den Innenminister nach seiner Verstrickung in die Abläufe - geben aber schnell, und wie für diese Partei längst üblich, klein bei.
Folgezeit
Die Polizei räumt öffentlich ein, bei weiteren Aktionen rechtswidrig gehandelt zu haben - und vermeidet dadurch weitere Niederlagen vor Gericht. Das Amtsgericht stellt Verfahren wegen Bagatellvorfällen ein. Es wird sichtbar: Justiz und Polizei sind in die Defensive geraten. Doch das Dickste sollte erst noch kommen ...
18. Juni 2007
Das Oberlandesgericht fällt seinen Beschluss zu den Polizeiaktionen vom 14. Mai 2006 und den anschließenden Beschlüssen Gießener Gerichte dazu (Download als PDF). Es ist an Klarheit nicht zu überbieten. Das OLG erkennt genau, dass die Polizei wegen der Observation von Anfang wusste, dass die Straftaten wider besseren Wissens untergeschoben waren. Die Beschlüsse der Richter "hingen in der Luft" oder seien in ihren Gründen schlicht gar nicht erkennbar. Die Inhaftierung entspräche in der Logik der Schutzhaft zur Nazizeit - auch das formuliert das OLG deutlich. Am Ende regt es eine strafrechtliche Aufarbeitung an.
Anfang Juli 2007
Das Buch "Tatort Gutfleischstraße. Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz" erscheint mit minutiösen Reportagen über Fälschungen, Lügen und Tricks von Polizei und Justiz.
12. Juli 2007
Viele Jahre hatte die Universitätsleitung jegliche Aktivitäten und Veranstaltungen mit Personen aus dem Umfeld der Polizei- und JustizkritikerInnen bzw. der Projektwerkstatt in Saasen verboten - welch peinlicher Ansatz von pluraler Wissenschaft. Jetzt kann sie das Verbot nicht mehr durchsetzen. Die Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz" feiert Premiere im Rahmen des CampusCamping.
4. September 2007
Zweite Veranstaltung im Raum Gießen - diesmal auf der Kleinkunstbühne des Kinos Traumstern Lich. Ein Reporter, der die Berichte verfolgt und die Aktenauszüge sieht, fragt bei der Staatsanwaltschaft Gießen. Die bewegt sich nun - nach Jahren ständiger sofortiger Einstellungen von Ermittlungen gegen PolitikerInnen, Polizei- und Justizbedienstete. Sie gibt das Verfahren wegen möglicher Befangenheit an den Generalstaatsanwalt am OLG Frankfurt ab - zuvor hatte der genau das abgelehnt. Aber nun reicht der Druck. Schließlich landet das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, die gegen Gießener RichterInnen und die Polizei ermittelt. Welchen Auftrag sie hat, ist unbekannt. Die Erfahrungen legen nahe, dass auch jetzt noch die Vertuschung das Ziel ist. In Wiesbaden sitzt auch die Landesregierung, gegenüber der die Staatsanwaltschaften weisungsabhängig sind. Innenminister Volker Bouffier ist in die kriminellen Aktionen tief verstrickt ...
9. Oktober 2007
Dritte Aufführung von "Fiese Tricks von Polizei und Justiz" in Gießen, diesmal im mesopotamischen kurdischen Kulturzentrum der Stadt. Erstmals schauen sich Rechtsanwälte aus Gießen die Sache an.
Ab Herbst 2007
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelt gegen insgesamt 29 Personen: PolizeibeamtInnen, RichterInnen und den hessischen Innenminister.
22. November 2007
Der Deutsche Depeschendienst veröffentlicht das Ergebnis einer eigenen Recherche. Der Text ist eindeutig (hier nachzulesen).
Frühjahr 2008
Die ersten Verfahren gegen RichterInnen in Gießen werden eingestellt. Später wird auch das Verfahren gegen Innenminister Bouffier eingestellt. Darüber berichtet der Hessische Rundfunk. Dabei wird bekannt, dass noch 21 Ermittlungsverfahren laufen, vor allem gegen PolizeibeamtInnen aus Gießen. Mehr zu den Verfahren ...
August 2008
Der skandalöse Prozess um justizkritische Graffities geht in die zweite Instanz. Neu aufgemacht wird ein Beleidigungsprozess: Bouffier sei ein Rechtsbrecher, soll jemand geschrieben haben. Beleidigung oder Tatsache?
Die ausgewählten Daten beschränken sich auf Ereignisse, die für den Konflikt von Bedeutung waren. Daneben gab es eine Vielzahl weiterer politischer Initiativen, Aktionen, Veröffentlichungen, die Debatte um Utopien jenseits des autoritären Staates, Projekte zum Umweltschutz, zum Gratisleben, gegen Sozialabbau, Krieg und mehr. Das sei deshalb hier betont, damit nicht der Eindruck entsteht, die Auseinandersetzung mit Polizei und Gerichten sei Selbstzweck oder alleiniges politisches Ziel der AktivistInnen.
Spätsommer 2002
Bundestagswahlkampf mit vielen kreativen Aktionen im Raum Gießen. Erstmals kommen bislang unbekannte, innovative Aktionsstile und -formen zum Ausdruck: Subversion, spektakuläre Störungen, kreatives Straßentheater, Sabotage und Kommunikationsguerilla. Die Polizei reagiert mit erheblichen Sicherungsmaßnahmen bei Wahlveranstaltungen und einer ersten, eher planlosen Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt in Saasen. Die Dokumentation solcher Aktivitäten erfolgte später auf www.wahlquark.siehe.website. Die Internetseite blieb auch in weiteren Wahlkämpfen aktiv und gewann bundesweit an Bedeutung.
Herbst 2002
Weitere kreative Protestformen bringen die Polizei in Schwierigkeiten. Sie reagiert extrem hilflos auf Methoden wie Kommunikationsguerilla, vielfache Kleinstsabotage und offene Aktionen wie Straßentheater.
In der Nacht vor einer antirassistischen und knastkritischen Demonstration brennt das Landgericht Gießen - die DemonstrantInnen freuen sich öffentlich zusammen mit vielen Insassen der nahen Justizvollzugsanstalt über die Nachricht.
Die Polizei ist wütend, beschlagnahmt und zerstört das Anti-Wahl-Mobil am 14.9.2002. Daraufhin tauchen stadtweit Fahndungsplakate der Polizei mit Fotos der Räuber auf, also der Polizeibeamten - die erste Kommunikationsguerilla direkt gegen die Polizeigewalt.
Teil der polizeilichen Maßnahmen: Der erste Gießener Kessel ... aus dem dann im Folgejahr ein absurder Gerichtsprozess folgte (Bericht im Gießener Anzeiger über den Prozess)
Dezember 2002
Am 12.12.2002 wird die Gießener Gefahrenabwehrverordnung vom Stadtparlament verabschiedet. Der politische Protest gegen die innere Sicherheitspolitik im Allgemeinen und die Gefahrenabwehrverordnung im Speziellen hat erstmals eine Eskalation der Polizeigewalt und politischen Willkür in Gießen zur Folge. Die autoritäre Ordnungspolitik führt zur Verhaftung von zwei Projektwerkstättlern am Vorabend der Parlamentssitzung, zu einem massiven Polizeiaufgebot rund um das Rathaus und zur berühmten erfundenen Bombendrohung des Bürgermeisters Haumann (mehr). Ein umfangreiches Fake (Fälschung eines Behördenschreibens) verwirrt die politische Situation, erstmals geht eine gesonderte Internetseite zu einem Gießener kommunalpolitischen Protest ins Netz: www.abwehr-der-ordnung.siehe.website. Die beiden Gießener Tageszeitungen veröffentlichen Lügen, die ihnen von der Polizei aufgetischt werden. Die Polizei erfindet Straftaten, die nie stattgefunden haben - so wie der Bürgermeister es mit seiner Bombendrohung tat. Als die Tageszeitungen erfahren, dass z.B. vermeintliche Graffiti am Rathaus komplette Erfindungen waren, korrigieren sie ihre Meldung. Das sollte das letzte Mal sein. Bei ähnlichen Vorgängen in den Folgejahren sind die Medien mit der Polizei gleichgeschaltet. Was die Polizei als Meldung herausgibt, wird abgedruckt. Die PolizeikritikerInnen werden auf Jahre hinaus vollständig zensiert.
- Fallbeispiel in der Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz"
Januar 2003
Nach der Verabschiedung der Gefahrenabwehrverordnung halten die Proteste an. Fast jeden Tag und jede Nacht kommt es zu Aktionen. Die Polizei wirkt phasenweise hilflos, weil aus dem kreativen Protest heraus die Methoden der kreativen Antirepression entwickelt werden, die massive Polizeieinsätze nutzen, um sie als Teil der Law-and-Order-Politik sichtbar zu machen. Ein Höhepunkt sind überzeichnende bis verarschende Demonstrationen für totale Sicherheit und die Anbetung der Kameras in Gießen durch die neugegründete „Initiative Sicheres Gießen“, die auf absurde Art auf der Seite der Law-and-Order-Politiker antritt und deren Positionen so überspitzt, dass sie lächerlich erscheinen. Das Sonntagmorgenmagazin fällt auf die Fälschung zunächst herein und veröffentlicht auf dem Titel einen zustimmenden Text zu den Forderungen der ISG (siehe Abbildung). Auch Funktionäre von Pro Polizei e.V. sind verwirrt und unterbreiten dem neuen Verein Kooperationsangebote.
Gleichzeitig läuft der hessische Landtagswahlkampf an, in dem die Regierung unter Roland Koch vor allem auf das Thema „Innere Sicherheit“ setzt. In den Mittelpunkt der Auseinandersetzung rückt damit der für diese Politik verantwortliche Innenminister Volker Bouffier, der zu der Zeit CDU-Chef von Gießen ist. Er wird zum erbitterten Hasser des kreativen Protestes gegen seine Politik und der von der Polizei dahinter vermuteten Projektwerkstatt in Reiskirchen-Saasen. Doch die ist ein „offener Raum“, d.h. dort gibt es keine Vereine, festen Gruppen oder FunktionärInnen, die die Räume betreiben. Sondern das Haus ist offen für alle, die die verschiedenen Theater-, Layout-, Musik-, Gestaltungswerkstätten, Archive, Bibliotheken und sonstigen Räume nutzen wollen.
Am 9.1.2003 eskaliert die Lage. Die Polizei nimmt bei Protesten gegen eine Wahlkampfveranstaltung von Roland Koch zwei Aktivisten aus dem Umfeld der Projektwerkstatt fest, schlägt einen von ihnen, versucht für beide (vergeblich) Untersuchungshaft zu erreichen und stürmt schließlich, als all das wenig nützt, die Projektwerkstatt. Statt einer Durchsuchung und zudem ohne Durchsuchungsbefehl räumt sie die gesamte technische Infrastruktur bis hin zu Stromkabeln aus dem Haus. Die Folge: Am Nachmittag des 10.1.2003 verfügt die Projektwerkstatt über keine Computer, Drucker, Internetverbindung u.ä. mehr. Die beiden Verhafteten müssen von der Polizei wieder freigelassen werden. Doch die Polizei setzt nach: Eine Spontandemonstration gegen die Maßnahmen wird von der Polizei am folgenden Morgen auf persönlichen Befehl des vor Ort anwesenden Innenministers Bouffier rechtswidrig zerschlagen. CDU-Mitglieder prügeln ungehindert auf DemonstrantInnen ein, während die Polizei den Redner auf der Demonstration festnimmt. Er wird angeklagt, verurteilt, der Fall landet vor dem Bundesverfassungsgericht.
Ab diesem Wochenende herrscht politischer Krieg zwischen den AktivistInnen und den Law-and-Order-FührerInnen bzw. der Polizei in der Stadt. Letztere werden einseitig von der Justiz in Gießen geschützt und unterstützt. Die Staatsanwaltschaft beginnt mit ihrem Versuch, umfangreiche Anklagen gegen die Störenfriede auf den Weg zu bringen.
- Fallbeispiel in der Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz"
Februar 2003
Der Landtagswahlkampf wird in Gießen massiv gestört. Parteigliederungen und Polizisten machen Jagd auf Plakateveränderer - aber vergeblich. Das Symbol des Protestes, ein Haufen Scheiße, der signalisieren soll, dass es egal ist, welchen Haufen Scheiße mensch wählt (in Anlehnung an einen breit in Gießen gestreuten Werner-Comic von Brösel), erreicht in Gießen erhebliche Bekanntheit.
März 2003
Die Hausdurchsuchung vom 10.1.2003 wird vom Landgericht Gießen als rechtswidrig eingestuft. Es wird jedoch das letzte Urteil eines Gießener Gerichtes sein in der Auseinandersetzung um die Sicherheitspolitik, bei der die Faktenlage überhaupt geprüft und nicht nur ein vorgefertigtes Urteil gefällt wird.
In den ersten drei Monaten des Jahres finden jeden Samstag Innenstadtaktionen statt. In einem Fall baut die Polizei den Gießener Kessel auf. Eine Stunde werden ca. 20 Personen auf dem Weg zu einer angemeldeten Demonstration festgehalten, darunter die Anmelderin der Demonstration - ein weiterer, deutlicher Verstoß gegen das Versammlungsrecht. Die Gießener Justiz steht jetzt geschlossen hinter Bouffier und seinen VollstreckerInnen: Der Polizeikessel hat nur ein juristisches Nachspiel - nur verkehrtherum: eine Anklage gegen eine Eingeschlossene.
Frühjahr/Sommer 2003
Weitere Auseinandersetzung um die Sozialpolitik, die Schikanierung von Arbeitslosen durch Arbeitsämter/-agenturen, Abschiebungen und Schulpolitik. Als der Krieg gegen den Irak beginnt, brennt Stunden später das Kreiswehrersatzamt in Wetzlar. Kriegsdenkmäler werden attackiert. Etliche Fakes auf Briefpapier von Behörden, Polizei, Bürgermeister Haumann, Parteien usw. werden in Mittelhessen gestreut, zudem erhalten Marburger PolitikerInnen Abschiebebefehle.
Am 20.6. findet ein Aktionstag gegen Abschiebungen statt. Offenbar im Zusammenhang damit kommt es in der Nacht vorher zu Farbattacken auf das Verwaltungsgericht, wo ständig Abschiebeurteile gefällt werden.
Im Juni erhebt die Staatsanwaltschaft die erste Anklage gegen zwei Aktivisten aus der Projektwerkstatt. Der Prozess soll am 15.12.2003 stattfinden. Eine andere Aktivistin kassiert das erste Urteil. Sie wird am 2.7.2003 in einem anderen Verfahren wegen Beleidigung verurteilt. Im Vorfeld dieses Verfahrens kommt es zu neuen Farbattacken auf Justizgebäude an der Ostanlage, diesmal erstmals auf Amtsgericht und Staatsanwaltschaft. Aus Sicherheitsgründen bleiben die Nebeneingänge des Amtsgerichts am Verhandlungstag geschlossen. Am Haupteingang finden intensive Ganzkörperkontrollen statt. Das Polizeiaufgebot ist enorm und wird so bei allen folgenden Prozessen bleiben.
August 2003
In der Innenstadt von Gießen soll eine bunte Gegenstadt, das „UtopieCamp“ aufgebaut werden - mit offenen Bühnen, Projektzelten, Umsonstladen und -essen. Die Stadt verbietet die als Demonstration ordnungsgemäß angemeldete Veranstaltung - verbündet mit der evangelischen Kirche, der ein Teil der Fläche gehört. Als Grund wird unter anderem angeführt, der Rasen müsse geschont werden. Kurz zuvor hatte der Bundesgrenzschutz auf der gleichen Fläche ein Fussballturnier ausrichten dürfen - mit dem Segen der Kirche und der Erlaubnis der Stadt. Absurd aber auch das Bild nach dem Verbot: Die Bereitschaftspolizei besetzt die Fläche. Der Schutz des Rasens erfolgt in Form etlicher Polizeitransporter, mit denen die Uniformierten die letzten Grashalme platt walzen. Drei Tage ist der Kirchenplatz in Gießen eine Polizeifestung, das Gegenteil von buntem Leben. Interessanterweise wird später ein SPD-Fest zugelassen - manche Menschen sind eben gleicher als andere. Auf Antrag der Utopie-Camp-Anmelderin hebt das Verwaltungsgericht nach einigen Tagen das Verbot auf - die Polizeiaktion und das Verbot der Stadt waren (wie üblich) rechtswidrig. Doch die lernt nicht aus der Niederlage: Nur wenige Stunden nach dem Aufbau des „Utopiecamps“ greift die Polizei auf Weisung der Stadt das aufgebaute Camp an und räumt es komplett. Alle Materialien, selbst Kochtöpfe voller Essen, werden beschlagnahmt. Wieder bewertet das Verwaltungsgericht die Aktion als rechtwidrig. Das Camp darf erneut aufgebaut werden. Die Rechtsbrecher von Stadt und Polizei aber benutzen schmutzige Tricks und rücken stundenlang das Material nicht heraus. Schließlich kann die Aktion nur noch zwei der geplanten zehn Tage laufen.
In der hitzigen Stimmung rund um das Camp und den zeitgleich stattfindenden Bürgermeisterwahlkampf in Gießen tickt die Grüne Kandidatin Angela Gülle aus und schlägt am 23.8. einem Aktivisten mitten in der FußgängerInnenzone ins Gesicht. Doch Polizei und Justiz schützen die Politikerin. Die Beweisfotos, die die Polizei selbst gemacht hat, werden gelöscht. Die Staatsanwaltschaft verweigert die Ermittlungen. Mit Falschaussagen mehrerer Polizisten und der Schlägerin Gülle selbst wird dagegen ein Verfahren gegen den Geschlagenen angezettelt. Dieser wird sogar verurteilt nach einer absurden Logik: Weil er geschlagen wurde, muss er die Schlägerin vorher beleidigt haben. Andere Beweise gibt es nicht, der Gießener Justiz reicht das.
Da wieder Wahlkampf läuft und viele Wahlplakate verändert werden, legen sich Polizeitruppen und Parteifreiwillige auf die Lauer, um die Wahlplakatefälscher zu erwischen. Eines Nachts wähnen sich die Uniformierten am Ziel ihrer Wünsche: Sie verhaften nahe einem Plakat eine Person. Doch die urinierte nur bei einem nächtlichen Spaziergang in die Nähe - es ist leider wieder ein Fehlschlag für die Gießener Polizei. Für abenteuerliche Lügen reicht es aber: Die Polizei schreibt in ihre Pressemitteilung, dass endlich Wahlplakatefälscher verhaftet worden seien und konstruiert wild einen Zusammenhang mit der Projektwerkstatt. Die Gießener Tageszeitungen drucken den Unsinn brav ab, Gegendarstellungen landen im Papierkorb.
Erstmals wird auch die Licher Bereitschaftspolizeikaserne zum Gegenstand der Auseinandersetzung. Dort stationierte BeamtInnen hatten kurz zuvor in Köln bei der Räumung des Antirassistischen Grenzcamps mitgewirkt. Dabei war die Polizei äußerst brutal vorgegangen. In Lich werden Fakes verteilt, eine Demo führt vor die Tore, wo polizeikritische Kreidesprüche gemalt werden. Polizei und Justiz können die Kritik wieder mal nicht vertragen: Eine Demonstratin wird für einen Kreidespruch „Fuck the police“ in allen Instanzen wegen Beleidigung des Polizisten Koch (der nicht mal der Bereitschaftspolizei angehört, sondern den Spruch auf einem Videoband entdeckt!) verurteilt, die Demoanmelderin erhält eine Strafanzeige, weil einige DemonstrantInnen nicht auf dem abgelegenen Gehweg demonstrieren wollten. Die beiden Verfahren steigern die ausgeprägte Polizei- und Justizkritik aus Protestgruppen in Gießen. Die Polizei reagiert auf die Gießener Urteile mit verschärfter Repression gegen Demonstrationen, Straßentheater und Öffentlichkeitsarbeit. Mit den regierungstreuen RichterInnen im Rücken wird fast jede Kritik als Beleidigung umgedeutet und unterbunden.
September 2003
Aktionen und Fakes im Rahmen der Bürgermeisterwahl in Gießen. Wahlaussagen und -empfehlungen der KandidatInnen geraten durcheinander. Der freiwillige Polizeidienst startet - die Einführungsveranstaltung wird durch kreatives Straßentheater lächerlich gemacht. Der damalige Polizeipräsident Meise spricht später davon, dass dieses Ereignis für die Polizei extrem peinlich gewesen sei und die Wut der Polizei auf den kreativen, aber legalen Protest erheblich gewachsen sei.
Im Sommer 2003 kommt es zu Motivationsproblemen bei der Gießener Polizei. Die ständigen Theateraktionen, die die Polizei immer wieder zum Gegenstand des Theaters machen, sowie Kommunikationsguerilla und Kleinstsabotage führen dazu, dass einige PolizistInnen sich zu weigern beginnen, in der Innenstadt oder zur Absicherung von Veranstaltungen Dienst zu schieben, wenn mit kreativem Protest zurechnen ist.
Herbst/Winter 2003
Studierendenproteste in Gießen. Die Uni-Leitung erfindet eine Sachbeschädigung, um die legalistischen Teile des Protestes von den kreativ-herrschaftskritischen AktivistInnen zu spalten - was leider klappt. Studentische Führungsgremien distanzieren sich von Aktionen, die es nie gab.
Dezember 2003
Der erste große politische Prozess naht. Am 3.12.2003 kommt es zu erheblichen Sachbeschädigungen an Justizgebäuden. Das LKA filmt die Aktion - illegal. Zudem ist die Filmqualität verdammt schlecht. Wie üblich greift die Polizei die Projektwerkstatt an und beschlagnahmt viele Gegenstände. Dabei dringt sie auch in presserechtlich geschützte Redaktionsräume ein. Staatsanwalt Vaupel und Staatsschutzchef Puff sind dabei anwesend - und begehen damit auch selbst einen eindeutigen Verfassungsbruch.
Die Initiative Sicheres Gießen organisiert eine ironische Lichterkette zum Schutz der Justizgebäude. Bei der Verteilung der Flugblätter dazu äußern sich sehr viele GießenerInnen positiv zu den Anschlägen auf die Gerichte: „Das hat die Richtigen getroffen“.
Am 9.12.2003 tickt die Polizei wieder komplett aus. Sie nimmt 13 Personen fest, die sich vor der Staatsanwaltschaft Gedichte vorlesen, und hält sie fast 24 Stunden gefangen. Zur Begründung gibt sie eine Pressemitteilung heraus, in der zu lesen ist, dass die Personen bei Farbschmierereien erwischt wurden. Das ist frei erfunden. Beide Gießener Tageszeitungen veröffentlichen die Polizeilügen als Tatsachen, obwohl ihnen wenige Minuten nach der Polizeiinfo auch das Dementi aus der Projektwerkstatt vorliegt. Doch recherchiert wird bei Allgemeine und Anzeiger schon lange nicht mehr, wenn es um die Auseinandersetzung zwischen Repressionsbehörden und Protestgruppen geht. Beide Zeitungen haben mit Altmeppen und Lamberts eingefleischte Polizeifreunde im Boot, die bei passenden Themen vorurteilsgeladen berichten.
Einige Monate später wird die Polizei sich selbst widerlegen und mit einer noch absurderen Falschbeschuldigung auftrumpfen: Sie behauptet dann, die Festgenommenen wollten sogar einen Brandanschlag ausführen - und präsentiert einen Brandsatz, den sie sich aber selbst besorgt hat. Anzeigen wegen Falschbeschuldigung und übler Nachrede stellt Staatsanwalt Vaupel sofort ein, Gerichte vertuschen den skandalösen Vorgang.
- Fallbeispiel in der Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz"
Am 15.12.2003 kommt es dann zur umfangreichen Gerichtsverhandlung gegen zwei Aktivisten mit 13 Anklagepunkten. In einem absurden Urteil verhängt Amtsrichter Wendel z.T. hohe Haftstrafen. Das politische Engagement wertet er als strafverschärfend und verhängte in einem Fall 9 Monate ohne Bewährung. Alle Angaben von Polizisten werden von ihm als wahr, alle Angaben von EntlastungszeugInnen als unwahr gewertet.
Das Urteil löste einen Schock über die Entschlossenheit der Repressionsbehörde aus, KritikerInnen mundtot zu machen. Die Betroffenen legen Berufung ein und beginnen, die vielen Justiz- und Polizeiskandale der Vergangenheit systematisch zusammenzustellen zur drei Monate später einscheinenden ersten Polizeidokumentation 2004, die auf www.polizeidoku-giessen.siehe.website dokumentiert wird und auch heute noch dort zu finden ist.
Unterdessen wird klar - Meinungsfreiheit gibt es nicht mehr: Als AktivistInnen Weihnachten 2003 vor einem Kino ein kritisches Flugblatt zum Film „Luther“ verteilen, versucht die Polizei Verhaftungen. Weil die VerteilerInnen rechtzeitig gehen, klappt das nicht. Gießen und Umgebung aber, das wird deutlich, sind in dieser Phase zum Polizeistaat mutiert.
In Gießen startet ein neues Hausprojekt, das „begrenzt“ nahe der Kreuzung Ostanlage/Wiesenstraße. Ähnlich der Projektwerkstatt in Saasen soll es ein offener Raum mit Kreativwerkstätten werden. Für einige Zeit bestehen zwei offene Orte für Projektarbeit - neben den WGs und Privaträumen, in denen sicherlich auch die eine oder andere Aktion ausgebrütet wird. Informationen dazu fehlen aber, denn ein Kennzeichen des kreativen Protestes dieser Zeit ist das völlige Fehlen irgendeiner zentralen Steuerung. Stattdessen finden viele Trainings zu Aktionsmethoden statt. Was die TeilnehmerInnen daraus machen und wem sie das Wissen weitergeben, hat niemand irgendwo koordiniert. Das entspricht der Idee von Hierarchiefreiheit bei vielen der AktivistInnen. Die Polizei aber hat große Probleme, sich mit ihren schwerfälligen Kommandostrukturen auf diese Art von Protest einzustellen und behauptet wider besseren Wissens immer wieder, dass es Rädelsführer gäbe, um überhaupt irgendwas tun zu können. Nachdem sie diese erfunden hat, gehen Polizei und Justiz mit Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Anklagen, aber auch Drohungen und einige Male Prügel gegen sie vor.
Frühjahr 2004
Der Staatsschutz Gießen dehnt seine Strategie aus und besucht verschiedene andere Behörden (z.B. Baubehörde), um sie für den Kampf gegen die Projektwerkstatt zu gewinnen.
In Saasen wird ein Nachbar der Projektwerkstatt als Spitzel von der Polizei angeheuert. Erstmals wird bei einem Politaktivisten ein Gentest eingefordert und erzwungen. Gießener Gerichte glänzen auch dabei durch willkürliche Entscheidungen und orientieren sich bei Form und Inhalt ihrer Beschlüsse nicht mehr an gesetzlichen Vorgaben, auch nicht am Grundgesetz.
März 2004
Es erscheint die erste „Dokumentation von Fälschungen, Erfindungen und Hetze durch Presse, Politik, Polizei und Justiz in und um Gießen 2004“, so der offizielle Titel (Download als PDF). Über 20 Fälle von Erfindungen irgendwelcher Straftaten, zusätzlich viele Erfindungen von Tatbeteiligungen, etliche rechtswidrige Angriffe auf Demonstrationen, ebenso illegale Platzverweise, Hausverbote, Festnahmen, DNA-Tests und Hausdurchsuchungen, Einschüchterung und Gewalt, Hetze und Schüren sozialrassistischer Gewalt sind in der 50-seitigen Schrift zusammengetragen worden.
Vom 8.-15.3. organisieren Protestgruppen eine Antirepressionswoche mit etlichen Veranstaltungen und Aktionen, z.B. der symbolischen Versiegelung von Justizgebäuden, Polizeistationen, Knast und Gießener Tageszeitungen. Dabei wird jeweils die Dokumentation übergeben. An einigen der Orte gibt es Polizeistress, der Hessische Rundfunk erstattet sogar Anzeige. Die Dokumentation wird von allen Medien verschwiegen.
Am 15. März findet in Gießen, 19 Uhr eine Podiumsdiskussion zur autoritären Politik, Polizeiverhalten, Kriminalisierung und mehr im Raum Gießen statt. Eingeladene ReferentInnen treten auf, u.a. Polizeidirekter Reinhard Mokros, Bundesvorsitzender der Humanistischen Union, ein Ex-Kriminalkommissar aus Frankfurt, und Betroffene der Kriminalisierung in Gießen. Etwa 60 ZuhörerInnen erscheinen. Eine angeregte Diskussion folgt den präzisen Vorträgen mit vielen konkreten Vorwürfe Richtung Politik, Presse, Justiz und vor allem Polizei. Der Hauptreferent, Polizeidirektor und HU-Chef Reinhard Mokros, berichtet zu Beginn seiner Ausführungen, dass er aus Giessener Polizeikreisen bedrängt worden sei, nicht zu erscheinen. Am übernächsten Tag erscheint ein detaillierter Bericht in der Giessener Allgemeine - das erste Mal erfahren LeserInnen bzw. HörerInnen bürgerlicher Medien in Gießen von den langen Auseinandersetzungen zwischen Protestgruppen und der Polizei.
Doch die Veranstaltung hat Konsequenzen. Eine derbe Polizeiattacke gegen den Veranstalter des Abends zeigt, wie blank dort die Nerven liegen, und schafft mehr öffentliche Aufmerksamkeit als die Vorträge selbst. Während der Veranstaltung war noch nicht bekannt, dass zwei zivile PolizeibeamtInnen die Vorträge bespitzeln. Auf dem Nachhauseweg wird der Moderator des Abends dann von drei zivilen Polizeifahrzeugen im Wald an der B49 abgedrängt und schikaniert. Als erstes reagieren die Jusos Gießen mit einer Pressemitteilung. Am gleichen Tag folgt die Humanistische Union. Offensichtlich handelt es sich um eine willkürliche Einschüchterungsaktion der Polizei gegen die Veranstalter, die dem Druck, die Veranstaltung abzusagen, nicht nachgegeben hatten. Deutlich zeigt sich das Ziel der Repressionsbehörden, ihre KritikerInnen mundtot zu machen.
In der Folge werden durch die Humanistischen Union direkte Gespräche zwischen der Polizei und einigen der Protestgruppen vermittelt.
April 2004
Verschiedene Sabotageaktionen richten sich gegen Arbeitsämter, Schulen usw. in Mittelhessen.
Am 7.4.2004 veröffentlicht die Polizei Mittelhessen ihre Kriminalitätsstatistik. Darin findet sich ein unglaublicher Absatz mit Tätervorwürfen gegen die Projektwerkstatt - 138 Straftaten werden ohne konkrete Benennung der Taten oder Beweisführung den AktivistInnen angehängt. Nirgends anders gibt es in der Statistik Benennungen von TäterInnen oder Gruppen. Der Polizeipräsident kann sich auf der Pressekonferenz den gewählten Begriff „Täter“ auch nicht erklären.
Juni 2004
Protestgruppen und Polizeiführung treffen sich zu einem Gespräch unter Vermittlung der Humanistischen Union. Alle Seiten benennen gegenseitig die Punkte, die sie am meisten am jeweils anderen stören. Ein weiteres Gespräch wird vereinbart, aber dann von der Polizeiführung abgesagt.
Eine der absurdesten Erfindungen der Polizei kommt ans Licht: Bei der Gedichtelesung am 9.12.2003 dachte sich die Polizei zunächst ja per Presseinfo noch den Vorwurf aus, Menschen bei der Vorbereitung von Farbschmierereien erwischt zu haben (siehe oben zu Dezember 2003). Indirekt gibt die Polizei diese Lüge jetzt im Juni zu ... denn sie verbreitet eine neue: Brandanschläge seien damals geplant und auch ein Brandsatz beschlagnahmt worden. Erinnern kann sich an eine Beschlagnahme niemand - und ein Brandanschlag, zu dem mensch öffentlich einlädt und sich dann gedichtelesend unter einer Laterne versammelt, ist auch etwas ungewöhnlich. Eine Person beginnt zu recherchieren und findet schließlich die Fälschung heraus. Aus Polizeiakten ist zu ersehen, dass die Polizei den Brandsatz selbst erstellt hat. Sie nahm einen Behälter mit Reinigungsflüssigkeit und deklarierte diesen um.
Nach dieser Enthüllung und den unverschämten Vorwürfen in der Kriminalitätsstatistik entscheiden einige Betroffene, in mehreren der Fälle Strafanzeigen wegen falscher Verdächtigung, übler Nachrede, Falschaussage usw. erstatten - unter anderem gegen etliche Polizeiführer, aber auch gegen PolitikerInnen wie dem Bombendrohungen erfindenden Bürgermeister Haumann. Die Polizeiführung sagt daraufhin alle weiteren Gespräche ab, d.h. sie verweigert das Gespräch, weil die Gesprächspartner in anderer Sache den Rechtsweg beschreiten - und letztlich auch nur Ermittlungsverfahren anstreben, die die Polizei ohnehin ständig gegen ihre GegnerInnen führt. Deutlicher kann man kaum klarstellen, dass der legale Weg keine Sprache ist, die die Polizei sprechen will.
Im Juni wird die Berufung im Gerichtsprozess gegen zwei Projektwerkstättler angesetzt. Die Verhandlung platzt. Die Auswahl der Strafkammer offenbart, wie verfilzt Regierende und sogenannte unabhängige Justiz sind. Wäre es nach Plan gegangen, wären zwei der drei RichterInnen hochrangige CDU-FunktionärInnen und ausgewiesene FeindInnen des kreativen Protestes gewesen: Stadtverordnetenvorsteher Gail und Magistratsmitglied Pfeffer-Bouffier, Schwester des Hessischen Innenministers. Während Gail seine Befangenheit selbst einsieht und verzichtet, will Pfeffer-Bouffier ihre Gegner richten. Daran aber scheitert der Prozess. Pfeffer-Bouffier muss sogar einräumen, dass sie bei dem rechtswidrigen Angriff auf die Demonstration am 11.1.2003 im Gießener Seltersweg selbst dabei war - u.a. steht genau dieser Vorgang vor Gericht.
Der EU-Wahlkampf führt wieder zu etlichen Veränderungen an Wahlplakaten.
Bei Demonstrationen wird erstmals die sogenannte „Demonstrationsgebühr“ erhoben. Es ist ein Instrument der hessischen Landesregierung, um Protest teuer zu machen und damit zu behindern. In Gießen wird sie von den Ordnungsbehörden ganz gezielt eingesetzt: Nur die Demos aus dem Umfeld der verhassten Projektwerkstatt werden mit der Gebühr belegt. Die Stadt Gießen muss vor dem Verwaltungsgericht allerdings später eine Niederlage kassieren. Die Demo-Gebühr ist in Gießen dank der Klagen von kreativen Protestgruppen vom Tisch. Die für Versammlungsrecht zuständige Kammer beim Verwaltungsgericht zeigt sich als einer der letzten Teile unabhängiger Rechtssprechung in Gießen.
Juli 2004
Staatsanwalt Vaupel stellt fast alle der Verfahren gegen PolizistInnen, PolitikerInnen usw. ein, ohne jemals Ermittlungen aufzunehmen.
Vor einer Vereidigung von PolizistInnen mit anschließendem Volksfest in der Polizeikaserne am 10.7.2004 kesselt die Polizei mehrere AktivistInnen aus Protestgruppen, erteilt dann umfangreiche Platzverweise und nimmt schließlich zwei Kilometer vom Geschehen einen Aktivisten fest. Das Vergehen der Betroffenen: Sie verteilten ein polizeikritisches Flugblatt. Auch hier zeigt sich das immer gleiche Ziel: Die Repressionsbehörden, d.h. Polizei, Justiz und Ordnungsbehörden dürfen nicht kritisiert werden. Eine gerichtliche Überprüfung der Polizeiwillkür wird vom Verwaltungsgericht Gießen verweigert, der Betroffene reicht daraufhin Verfassungsbeschwerde ein, die bis September 2006 noch nicht entschieden wurde.
August 2004
Beginn der Montagsdemos auch in Gießen. Reaktion von Polizei und Ordnungsbehörden: Anzeigen gegen die vermeintlichen Demoleiter. Es bleibt also dabei: Protest in Gießen ist nicht erwünscht.
Gegen Staatsanwalt Vaupel wird wegen der Nichtermittlung bei den Anzeigen gegen PolizistInnen, PolitikerInnen usw. Anzeige wegen Strafvereitelung gestellt. Doch auch das endet absurd: Die Gießener Staatsanwaltschaft ist Ermittlungsbehörde gegen sich selbst - überraschenderweise verläuft die Anzeige im Sand.
Februar 2005
Neue Akten zur noch ausstehenden Berufungsverhandlung gegen zwei Projektwerkstatts-Aktivisten belegen, dass der CDU-Stadtverordnetenvorsteher Gail mehrfach gelogen hatte. Zunächst aber startet der Lügner einen öffentlichen Angriff gegen seine Kritiker und beschimpft Stadtverordnete, weil sie mit Menschen aus Protestgruppen Kontakt haben. Damit beweist der CDU-Politiker, wessen Geistes Kind er ist. Neben Meinungsfreiheit würde er offenbar auch gern Kontakte zu unerwünschten Menschen verboten sehen.
März 2005
Am 2. März wird auch im Berufungsprozess der vor der Licher Polizeikaserne auf den Teer aufgetragene Kreidespruch „Fuck the police“ als Beleidigung eines einzelnen Polizeibeamten aus der Polizeistation Grünberg verurteilt. Nach dem Prozess kommt es zu Protesten. Die Polizei geht rüde gegen die Protestierenden vor und räumt den kompletten Gerichtssaal. Zwei Personen werden von einem Angehörigen der Gießener OPE-Einheit mit der Faust geschlagen, einem wird am Boden liegend gegen den Kopf getreten. Für die Vorgänge gibt es sechs ZeugInnen. Staatsanwalt Vaupel aber stellt die Verfahren ein, weil „Aussage gegen Aussage“ steht (ein Polizist, eben der Täter, gegen sechs ZeugInnen). Der Landgerichtspräsident wird zu den Vorgängen befragt und befindet das Verhalten der Polizei als richtig.
Am 10. März startet die insgesamt 12 Verhandlungstage und bis zum 3. Mai dauernde Berufungsverhandlung gegen zwei Projektwerkstättler. Trotz ca. 50 Anträgen, ca. 30 ZeugInnen und den 12 Verhandlungstagen wird ihnen ein Rechtsbeistand verweigert. Die Verhandlungstage zeigen aber sehr deutlich, dass von Seiten der Polizei und auch anderer ZeugInnen mit Falschaussagen und erfundenen Belastungsmaterialien gearbeitet wurde und bei den Aussagen vor Gericht auch weiter gelogen wird. An der Verurteilung ändert das allerdings nichts. Richterin Brühl fälscht nach dem Prozess mehrfach das Protokoll, u.a. erfindet sie eine Beratungspause vor der Urteilsverkündung. Tatsächlich hatte sie das Urteil schon während der Abschlussplädoyers vor sich liegen und verließ den Raum vor der Verkündung auch nicht mehr.
Am 14.3.2005, zwischen den ersten beiden Verhandlungstagen, veröffentlichen Protestgruppen die „2. Dokumentation 2005 über Fälschungen, Erfindungen und Hetze durch Polizei, Justiz, Politik und Presse“ (Download als PDF).
Bemerkenswert ist das Verhalten der Presse: Der HR bringt einen einseitigen Bericht im Fernsehen, bei der die PolitikerInnen Bouffier und Gülle, die ja Polizeiübergriffe gegen DemonstrantInnen angewiesen bzw. (im Fall Gülle) einen Aktivisten persönlich verprügelt hatten als arme Opfer dargestellt werden. Polizeifreund Altmeppen versucht an den ersten Verhandlungstagen, mit diffamierenden Bemerkungen die Angeklagten schlecht zu schreiben. Nach mehreren offensichtlichen Lügen erscheint er nicht mehr. Im Anzeiger wandelt sich der Stil zu einer kritischen Berichterstattung, in der die offensichtlichen Widersprüche und Lügen der Belastungszeugen auch klar benannt werden.
April 2005
Am 11.4.2005, dem sechsten Verhandlungstag der Berufung, greift die zur Bewachung des Landgerichts abgestellte Polizeieinheit unter ihrem Einsatzführer Schäfer einen der beiden damals Angeklagten an, als dieser gerade alleine ist (im Eingangsbereich der FußgängerInnenunterführung vor dem Landgericht). Dort zerrt Schäfer sein Opfer wild an den Haaren und verletzt ihn dadurch erheblich. Dann werfen mehrere Beamten den Angeklagten auf den Boden und legen ihm Handschellen an. Zudem beschlagnahmen sie eine Ausstellung, die an einem Geländer hängt. Ein Grund für den Polizeiangriff wird nie genannt. ZeugInnen außer den PolizeibeamtInnen gibt es nicht, allerdings filmt die Polizei ihre Aktion selbst. Die prügelnden Beamten erfinden wieder eine Story: Der Verprügelte hätte sie getreten. Dazu lässt der Einsatzleiter Schäfer sogar einen nassen Fleck an der Hose als vermeintlichen Fußabdruck filmen. Der Film der Polizei beweist aber: Der Verprügelte hat keinerlei Gewalt ausgeübt, die Gewalttaten der Polizei sind dagegen genau zu erkennen. Den vermeintlichen Tritt hat sich der Polizeiführer schlicht ausgedacht. Der Betroffene stellt Strafanzeige. Doch trotz der klaren Beweislage stellt Staatsanwalt Vaupel mit üblen Tricks auch dieses Verfahren ein.
Mai 2005
Das Urteil wird am 3.5. verkündet. Die beiden Verurteilten legen Revision (Angeklagter J., Angeklagter P.) ein. Am Rande wird bekannt, dass einer der Verurteilten dem Verhaftungswahn, den auch Richterin Brühl verfolgt, nur knapp entkommt. Mit dem vorgeschobenen Argument, es bestünde Fluchtgefahr wegen des fehlenden festen Wohnsitzes, soll er verhaftet werden. Da der Plan auffliegt, kann sich der Betroffene noch rechtzeitig bei einer Adresse anmelden.
Juni 2005
Nach den Verurteilungen des Frühjahrs startet die Staatsanwaltschaft eine neue Welle von Ermittlungsverfahren gegen ungeliebte AktivistInnen - vor allem absurde Kleinstvorwürfe wie Beleidigung durch Kreidesprüche oder Widerstand gegen die Staatsgewalt. Offenbar glauben die Repressionsbehörden nun, dass die vorbestraften Aktivisten in weiteren Verfahren leicht weitere Strafen kassieren werden. Die Gießener Justiz lässt ihre willenlose Orientierung an den Wünschen der Obrigkeit klar erkennen. In diesem Klima wächst das Interesse an weiteren Aburteilungen, ebenso geht die Polizei ruppiger gegen Demonstrationen aller Art vor. Transparente und Flugblätter werden ständig mit Hinweis auf Verdacht der Beleidigung beschlagnahmt, selbst Tätowierungen werden strafrechtlich verfolgt.
November 2005
Die Revision zum Kreidespruch „Fuck the police“ geht verloren. Das OLG zeigt sich als Interessensvertreter der Polizei und seines Arbeitgebers, der hessischen Landesregierung.
Das Verfahren wegen Falschaussage gegen den CDU-Politiker Gail wird mit windigen Argumenten eingestellt (mehr).
Dezember 2005
Heiligabend werden wieder Justizgebäude in Gießen attackiert, erstmals auch das Landgericht. Die Polizei verfolgt keine Spuren, sondern löst sofort eine Fahndung rund um die Projektwerkstatt in Saasen aus. Sie verhaftet im Nachbardorf zwei Personen, die dort offensichtlich Lebensmittel aus Supermarktcontainern (weggeworfene Nahrungsmittel) transportieren. Sie verbringen Heiligabend ebenso im Polizeipräsidium Gießen wie die für Spurensicherung herbeizitierten KriminalbeamtInnen. Allerdings finden sie gar nichts. Das gilt auch für eine anschließende Hausdurchsuchung, bei der die Polizei aber ihre Wut anders herauslässt und die Schablonen für den T-Shirt-Druck beschlagnahmt.
Februar 2006
Bei der Flucht vor der Polizei kommt ein Mann am Oswaldsgarten ums Leben. Die Presse veröffentlicht ausschließlich die Version der Täter. AktivistInnen aus Protestgruppen versuchen zu ermitteln, doch selbst der Ausländerbeirat blockt - die Obrigkeit und die ihnen Unterwürfigen halten zusammen. Es kommt zu polizeikritischen Aktionen. Ermittlungsergebnisse zu dem Vorfall sind, soweit überhaupt ermittelt wurde, nie bekannt gemacht worden.
März 2006
Die Revision im Verfahren gegen zwei Projektwerkstättler wird abgewiesen. Das Oberlandesgericht zieht dabei eine trickreiche Karte aus der Strafprozessordnung: Wenn alle RichterInnen sich einig sind, braucht eine Revision nicht im Detail betrachtet werden. So lehnen sie die 50 Seiten starke, präzise viele Verfahrensfehler belegende Revisionsschrift einfach pauschal und mit einem Satz als „offensichtlich unbegründet“ ab. In einer Vorrede können sie sich aber nicht zurückhalten und machen selbst eine verfassungswidrige Aussage zum Demonstrationsrecht: Angriffe seien gerechtfertigt, wenn eine Demo nicht genehmigt ist. Versammlungen müssen aber gar nicht genehmigt werden ... das OLG als Verfassungsbrecher und Erfinder von Rechtsvorgaben.
Der zu 8 Monaten verurteilte Aktivist legt daraufhin Verfassungsbeschwerde ein.
Mai 2006
Ein Genversuchsfeld wird in Gießen eingerichtet. FeldbefreierInnen kündigen die Zerstörung an. Daraufhin wird das Feld nachts bewacht, mit Flutlicht erhellt und mit einer Kamera ständig gefilmt.
Am 3. oder 4. Mai wird die Kanzlei der beiden Innenminister von Hessen und Thüringen in der Nordanlage 37 nach fortgesetzten Skandalen um die Rechtsanwälte dieser Kanzlei attackiert und erheblich beschädigt. Innenminister Bouffier lässt nicht ermitteln, sondern schickt gleich das Landeskriminalamt in die Projektwerkstatt nach Saasen. Zu diesem Zeitpunkt ist nicht einmal der genaue Zeitpunkt der Attacke geklärt - aber Bouffier weiß schon, wen er als Rache mit Repression überziehen will.
Am 8. Mai wird die Kanzlei erneut angegriffen. Wieder wird nicht ermittelt, sondern diesmal setzt Bouffier einen umfangreichen Apparat seiner Landespolizei gegen die verhasste Projektwerkstatt ein, um mit allen Mitteln die unbequemen AktivistInnen mundtot zu machen.
Ab dem 10. Mai wird die Projektwerkstatt in Saasen und jede Bewegung der dort Aktiven von der für Observationen zuständigen Sondertruppe der Landespolizei, dem „Mobilen Einsatzkommando (MEK)“ beobachtet und aufgezeichnet. Am gleichen Tag erhält die Staatsanwaltschaft den Auftrag, den Haftantritt des zu 8 Monaten Verurteilten sofort durchzuziehen. Die Staatsanwaltschaft organisiert das willig in nur einer Stunde und schickt einen Kurier in die Projektwerkstatt, um nicht noch einen weiteren Tag des Postwegs zu verlieren. Der Haftantritt wird auf den 18.5. terminiert, d.h. die kürzestmögliche Frist.
Am 14. Mai überfällt die Polizei in Reiskirchen eine Gruppe von 4 FahrradfahrerInnen, die mit Badmintonschlägern vom Spielen in Gießen zurückkommen. Dass und wo sie gespielt haben, weiß auch die Polizei, da sie ja durch das MEK und einigen Streifenwagen jede Bewegung der RadlerInnen kontrollierte. Doch dieses Wissen vertuscht sie und schiebt den RadlerInnen beliebige Graffiti unter (Tags mit den Buchstaben „AV-GCE“). Alle vier werden verhaftet. Amtsrichter Gotthardt, früher selbst Polizist, schickt am Tag drauf den zu 8 Monaten Verurteilten in Unterbindungsgewahrsam. So wird die Haft trickreich nach vorne verlängert: Bouffier und seine Repressionsmafia haben ihr Ziel scheinbar erreicht. Bei der richterlichen Anhörung belügen Polizei und Richter den Angeklagten wissentlich. Sie vertuschen die MEK-Beobachtung, die ja die Unschuld beweist. Aus den inzwischen vorliegenden Gerichtsakten geht hervor, dass die Polizei den Richter Gotthardt angewiesen hat, die Observation zu verschweigen. Denn Richter Gotthardt zeigte sich nicht nur als Rechtsbeuger und williger Vollstrecker der Polizeiwünsche, sondern er war so blöd, das handschriftlich in die Akte einzutragen.
Der Betroffene und sein Anwalt legen Widersprüche ein. Das Landgericht verzögert rechtswidrig das Verfahren um zwei Tage, damit der Plan einer längeren Inhaftierung klappt. Doch alles scheitert am Bundesverfassungsgericht, das offenbar in den hessischen Filz nicht einbezogen wurde: Es ordnet die Aussetzung der Haft an. Noch am gleichen Tag (17.5.) beginnt Richter Wendel seine Aktivitäten, einen neuen Prozess in Gang zu bringen. Offenbar hat ihn die Hoffnung verlassen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt des Prozesses schon inhaftiert sein könnte und das Verfahren damit einfacher würde. Der Wille zu weiteren Verurteilungen aber ist ungebrochen.
Vier Stunden nach den Verhaftungen wird zudem die Projektwerkstatt in Saasen von Polizei durchsucht. Von den Formvorschriften des Polizeirechts hält sie sich an keine: Sie hat weder einen Durchsuchungsbefehl noch informiert sie den Haus- oder Wohnungsinhaber noch lässt sie ZeugInnen zu. Außerdem fertigt sie auch keine Niederschrift über die Hausdurchsuchung.
Am 18. Mai wird der Inhaftierte freigelassen. Einen Tag später wird das MEK im Dorf Saasen von den AktivistInnen enttarnt und muss vorerst den Ort verlassen (www.projektwerkstatt.de/weggesperrt).
- Fallbeispiel in der Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz"
Juni 2006
Feldbefreiung am Genversuchsfeld mit anschließender Räumung einer nahegelegenen Demonstration und einem viertätigen Unterbindungsgewahrsam für zwei der AktivistInnen. Alle Beteiligten erhalten ein mehrmonatiges Aufenthaltsverbot für die südöstlichen Stadtteile Gießens.
Sommer 2006
In der juristischen Auseinandersetzung um die Verhaftungen des 14.5. reihen Gießener Gerichte eine Rechtsbeugung an die nächste. So wird z.B. eine Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung als unbegründet zurückgewiesen, obwohl der Beschwerdeführer Akteneinsicht beantragt (und noch nicht bewilligt bekommen) hatte, um die Begründung dann nachreichen zu können. So können die polizeifreundlichen Gießener Gerichte selbst die absurde Hausdurchsuchung des 14.5. noch legitimieren.
In einem Schreiben an das OLG, wo die Beschwerden zum Unterbindungsgewahrsam inzwischen zur Entscheidung liegen, räumt die Polizei Gießen überraschenderweise die Observation durch das MEK ein. Damit sind die Lügen von Richter Gotthardt und der Polizei belegt. Doch statt nun alles aufzuheben, werden einfach neue Lügen erfunden, um nun mit ganz anderen Gründen das Vorgehen zu rechtfertigen.
Die Vorgänge am 14.5., der anschließende Polizeigewahrsam und die nachträglichen Vertuschungsversuche von Polizei und Gerichten sind einige der prägnantesten Beispiele für Straftaten von Polizei und Justiz, u.a. Rechtsbeugung im Amt und Freiheitsberaubung. Das Gesamtbild lässt Systematik erkennen, d.h. anfängliche Rechtsfehler werden von weiteren Instanzen gedeckt, Akten manipuliert, Verfahren verzögert und immer neue Lügen hinzugefügt. Hier handeln etliche Personen gemeinschaftlich und organisiert beim Begehen von Straftaten. Formalrechtlich gedacht erfüllt das nicht nur die einzelnen Straftatbestände, sondern die für Straf- und Haftentscheidungen zuständigen RichterInnen, der Staatsschutz und weitere Einzelpersonen bilden seit längerem eine kriminelle Vereinigung. Eine Anklage wäre überfällig - aber dafür sind sie selbst zuständig ...
4.9.2006 bis 20.11.2006
Ein politisch aufgeladener Prozess wegen Sachbeschädigung mit politischem Hintergrund (Tatzeitpunkt 3.12.2003) beginnt. Es ist eine Kampf „Justiz gegen Justizkritiker“, weil die Attacke sich die gegen die Justiz und damit unter anderem genau gegen das Gericht und den Richter wendete, die nun ihrem schärfsten Kritiker den Prozess machen. Im Prozess geben die Ermittler offen zu, von Anfang an nur das Ziel verfolgt zu haben, der bei ihnen verhassten Person die Tat nachweisen zu wollen. Als Gutachten für Gutachten von der Verteidigung zerlegt werden, entschließen sie sich für eine Manipulation des Verfahrens. Die aber fliegt auf, anschließend wird alles vertuscht, die Gutachten als Beweise gestrichen und nur noch auf wenige Aussagen genau der Personen gesetzt, die nachweislich erstens seit Jahren den Angeklagten hassen, zweitens schon in mehreren Fällen vorher in diesem und in anderen Verfahren den Justizkritiker falsch beschuldigten und drittens die Ermittlungen zielgerichtet so führten, dass das gewünschte Ergebnis herauskam. Der von Seiten der Justiz zielsicher angesteuerte Prozess geriet zum Fiasko und mit zunehmender Schwäche der Anklage zu einem wahren Feuerwerk an Lügen, Beweismittelfälschungen und Rechtsbeugungen (siehe Kap. 9 der Doku). Am Urteil änderte das aber nichts: Am 20.11.2006 wurde der Angeklagte zu 140 Tagessätzen verurteilt - zusammengezogen mit einer vorherigen Strafe ergaben sich 10 Monate Haft ohne Bewährung.
Herbststress 2006
Das Land Hessen zieht einige weitere Register. Das Finanzamt (Behörde der Landesregierung) entzieht dem Förderverein der Projektwerkstatt die Gemeinnützigkeit. Begründung: Dort werde gegen die freiheit-demokratische Grundordnung gearbeitet. Außerdem lehnt das Land die Gründung der Stiftung FreiRäume ab, mit der offene Projekträume gesichert werden sollen (auch überregional). Die politische Aussage, Stiftungen fördern zu wollen, entpuppt sich so als Propaganda. Gewollt ist nur, was mitschwimmt im Strom.
1. April 2007
Überreaktion der Polizei am erneut ausgesäten Gen-Gerstenfeld im Alten Steinbacher Weg. GentechnikkritikerInnen waren mit einem Journalisten am Ort, der sich das Feld zeigen lies und fotografierte. Die Polizei machte kurzen Prozess, verhaftete alle und erteilte ihnen Platzverweise für die Gegend. Die Betroffenen reichten Klagen ein - die Polizei musste schließlich in fast allen Fragen einräumen, rechtswidrig gehandelt zu haben.
30. April 2007
Das Bundesverfassungsgericht hebt die verhängte Haftstrafe auf. Innenminister und Polizei hätten gegen das Versammlungsrecht verstoßen, die Staatsanwaltschaft und alle Gerichte das fälschlicherweise nicht erkannt. Es ist nach der Aussetzung der Haft im Mai 2006 die endgültige totale Pleite der Justiz in diesem von den Urteilshöhen her wichtigsten Prozess gegen Justiz- und Polizeikritiker. Die Presse berichtet ausführlich, die Partei "Bündnis 90/Grüne" befragen den Innenminister nach seiner Verstrickung in die Abläufe - geben aber schnell, und wie für diese Partei längst üblich, klein bei.
Folgezeit
Die Polizei räumt öffentlich ein, bei weiteren Aktionen rechtswidrig gehandelt zu haben - und vermeidet dadurch weitere Niederlagen vor Gericht. Das Amtsgericht stellt Verfahren wegen Bagatellvorfällen ein. Es wird sichtbar: Justiz und Polizei sind in die Defensive geraten. Doch das Dickste sollte erst noch kommen ...
18. Juni 2007
Das Oberlandesgericht fällt seinen Beschluss zu den Polizeiaktionen vom 14. Mai 2006 und den anschließenden Beschlüssen Gießener Gerichte dazu (Download als PDF). Es ist an Klarheit nicht zu überbieten. Das OLG erkennt genau, dass die Polizei wegen der Observation von Anfang wusste, dass die Straftaten wider besseren Wissens untergeschoben waren. Die Beschlüsse der Richter "hingen in der Luft" oder seien in ihren Gründen schlicht gar nicht erkennbar. Die Inhaftierung entspräche in der Logik der Schutzhaft zur Nazizeit - auch das formuliert das OLG deutlich. Am Ende regt es eine strafrechtliche Aufarbeitung an.
Anfang Juli 2007
Das Buch "Tatort Gutfleischstraße. Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz" erscheint mit minutiösen Reportagen über Fälschungen, Lügen und Tricks von Polizei und Justiz.
- Bestellseite des Buches: SeitenHieb-Verlag ++ www.aktionsversand.siehe.website
12. Juli 2007
Viele Jahre hatte die Universitätsleitung jegliche Aktivitäten und Veranstaltungen mit Personen aus dem Umfeld der Polizei- und JustizkritikerInnen bzw. der Projektwerkstatt in Saasen verboten - welch peinlicher Ansatz von pluraler Wissenschaft. Jetzt kann sie das Verbot nicht mehr durchsetzen. Die Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz" feiert Premiere im Rahmen des CampusCamping.
4. September 2007
Zweite Veranstaltung im Raum Gießen - diesmal auf der Kleinkunstbühne des Kinos Traumstern Lich. Ein Reporter, der die Berichte verfolgt und die Aktenauszüge sieht, fragt bei der Staatsanwaltschaft Gießen. Die bewegt sich nun - nach Jahren ständiger sofortiger Einstellungen von Ermittlungen gegen PolitikerInnen, Polizei- und Justizbedienstete. Sie gibt das Verfahren wegen möglicher Befangenheit an den Generalstaatsanwalt am OLG Frankfurt ab - zuvor hatte der genau das abgelehnt. Aber nun reicht der Druck. Schließlich landet das Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, die gegen Gießener RichterInnen und die Polizei ermittelt. Welchen Auftrag sie hat, ist unbekannt. Die Erfahrungen legen nahe, dass auch jetzt noch die Vertuschung das Ziel ist. In Wiesbaden sitzt auch die Landesregierung, gegenüber der die Staatsanwaltschaften weisungsabhängig sind. Innenminister Volker Bouffier ist in die kriminellen Aktionen tief verstrickt ...
9. Oktober 2007
Dritte Aufführung von "Fiese Tricks von Polizei und Justiz" in Gießen, diesmal im mesopotamischen kurdischen Kulturzentrum der Stadt. Erstmals schauen sich Rechtsanwälte aus Gießen die Sache an.
Ab Herbst 2007
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden ermittelt gegen insgesamt 29 Personen: PolizeibeamtInnen, RichterInnen und den hessischen Innenminister.
22. November 2007
Der Deutsche Depeschendienst veröffentlicht das Ergebnis einer eigenen Recherche. Der Text ist eindeutig (hier nachzulesen).
Frühjahr 2008
Die ersten Verfahren gegen RichterInnen in Gießen werden eingestellt. Später wird auch das Verfahren gegen Innenminister Bouffier eingestellt. Darüber berichtet der Hessische Rundfunk. Dabei wird bekannt, dass noch 21 Ermittlungsverfahren laufen, vor allem gegen PolizeibeamtInnen aus Gießen. Mehr zu den Verfahren ...
August 2008
Der skandalöse Prozess um justizkritische Graffities geht in die zweite Instanz. Neu aufgemacht wird ein Beleidigungsprozess: Bouffier sei ein Rechtsbrecher, soll jemand geschrieben haben. Beleidigung oder Tatsache?