SIE SCHÜTZEN SICH UND IHRE SEILSCHAFTEN
Sich beschweren
1. Einleitung
2. Vorspiele zum 14.5.2006
3. Der 14.5.2006: Unheimliche Begegung der Polizeiart
4. Der 14.5.2006 im Zeitplan
5. Das Federballspiel unter High-Tech-Überwachung
6. Festnahme gelungen, doch die Straftat fehlt ... Polizei als ErfinderInnen
7. Beihilfe zu Freiheitsberaubung und falsche Verdächtigung: Der Antrag der Polizei
8. Freiheitsberaubung in Robe: Amtsrichter Gotthardt und sein Beschluss
9. 5 Tage inhaftiert
10. Presse-Berichte
11. Erfinden, verschweigen, einsperren: 14.-18. Mai 2006
12. Sofortige Beschwerde und Beschluss des Landgericht
13. Mehr Merkwürdigkeiten
14. Beschwerde vor dem OLG und Stellungnahme der Polizei
15. OLG geißelt alle Beschlüsse als rechtswidrig
16. Das OLG zum 14.5.2006: Nazimethoden!
17. Der abschließende Beschluss und das Nachspiel
18. Sich beschweren
19. Anzeigen der Betroffenen, doch außer Vertuschung folgte nichts
20. Einzel-Aspekte beleuchtet
21. Nachwehen ... und Nachbeben
22. Infos, Links und mehr
23. Update (zum Buch "Tatort Gutfleischstraße")
Beschwerden gegen die Festnahme
In keiner einzigen Meldung seitens der Polizei oder Medien (siehe: Presse-Texte) wird benannt, warum ausgerechnet die vier Personen festgenommen wurden. Im Bericht der Frankfurter Rundschau vom 17. Mai 2006 wird sogar explizit ausgesagt, dass keine Beweismittel bei drei der sog. "Tatverdächtigen" gefunden wurden. Über die vierte Person wird - tendenziös - gar keine Aussage gemacht. Die Polizei hat also gezielt vier Personen festgenommen - ohne Tatverdacht oder Beweismittel. Die Personen wurden festgesetzt ohne dass vorher eine Personalienfeststellung oder Durchsuchung statt gefunden hätte. Darauf verzichteten die Beamten ganz offensiv: So wurde z.B. die Satteltasche eines benutzen Fahrrades ohne Überprüfung in den Kofferraum des Streifenwagens verbracht. Die Überprüfung fand erst auf der Polizeistation Gießen-Süd statt.Unterbindungsgewahrsam als gezieltes Wegsperren
Ein Festgenommener wurde wegen angeblicher Farbschmierereien für mehrere Tage in Unterbindungsgewahrsam gesteckt. Im Beschluss von Amtsrichter Gotthardt findet sich kein einziger Beweis (Farbspuren, Zeugen o.Ä..), warum ausgerechnet dieser aus dem Verkehr gezogen werden musste. Da bei ihm wie allen anderen Personen keine verdächtigen Utensilien gefunden wurden, stellt sich die Frage, warum nur er überhaupt dem Haftrichter vorgeführt wurde - und die anderen nicht. Noch absurder aber ist: Die vorgeworfenen Graffitis gab es gar nicht, zudem wurde der Betroffene rund um die Uhr observiert, was auch der Richter wusste, aber absichtlich verschwieg!- Anzeige wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung gegen Richter Gotthardt (PDF)
- Zudem reichte ein Anwalt Widerspruch gegen den Unterbindungsgewahrsam ein. Dieser wurde vom Landgericht zwei Tage absichtlich verzögert, um erst nach Ablauf der Haftzeit zu entscheiden. Auch das ist Freiheitsberaubung! Der Beschluss und die Widersprüche befinden sich auf einer Extra-Seite!
Widerspruch gegen Festnahme
Getrennt vom Widerspruch gegen den Gewahrsam reichte ein Betroffener auch Widerspruch gegen die Festnahme ein, da gar kein Grund für diese vorlag und die Polizei auch bereits zum Zeitpunkt der Festnahme wusste, dass der Betroffene keine Straftat begangen hatte. Schließlich war er von der Polizei umfassend observiert worden, d.h. diese wusste, wo er war und was er tat. Mehr zum Widerspruch und der Auseinandersetzung darum hier ...Sicherstellungen
Alle in der Nacht auf den 14.5.2006 sichergestellten Gegenstände sind auf Listen aufgeführt, die den Hinweis des Verdachts auf "Sachbeschädigung (Farbschmiedereien) gemäß § 303 StGB Sachbeschädigung mit politischem Hintergrund" tragen. Farbschmierereien mit politischem Hintergrund aber hat es überhaupt nicht gegeben. Die am Folgetag als Trick benutzten allgemeinen Sprayer-Tags (siehe folgenden Absatz) weisen keinerlei politischen Hintergrund auf. Insofern hat die Polizei die verfolgte Straftat frei erfunden. Das tat sie nicht zum ersten Mal ... schon früher erfand sie Graffitis oder sogar Brandsätze komplett selbst. Auch Politiker taten sich damit schon hervor, z.B. mit der Erfindung einer Bombendrohung.Aus dem Sicherstellungsbescheid von Jörg Bergstedt - mehrere bei ihm aufgeführte Dinge scheinen aber gar nicht bei ihm gefunden worden zu sein. Warum sein Fahrrad behalten wurde, die anderer aber nicht, ist unklar.
Die Gießener Ermillungsrichterin Kaufmann (treuer Gehilfin Gießener Verfolgungsinteressen) bestätigt die Beschlagnahme. Als Grund werden ausschließlich und weiterhin die AV-GCE-Tags bezeichnet:
Widerspruch
Der Betroffene legte gegen den Beschluss der Amtsrichterin Widerspruch mit folgendem Wortlaut ein:
Widerspruch gegen Beschluss des Amtsgerichts Gießen vom 9.6.2006
(Az. 5610 – 501 Js 12450/06)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen den Beschlagnahmebeschluss des Amtsgerichtes ein.
Begründungen
1. Der Beschluss ist nicht begründet
Der Beschluss enthält einen vagen Hinweis auf einen „gemeinschaftlichen Tatplan“ für Graffitis im Altenfeldsweg und Weserstraße in Gießen. Ein Grund für den Verdacht, dass ich beteiligt sein soll, ist ebenso wenig zu erkennen wie überhaupt ein Grund für einen „gemeinschaftlichen Tatplan“, der ja zumindest voraussetzt, dass überhaupt erkennbar mehrere Personen gehandelt haben.
2. Die beschriebene Straftat hat nicht stattgefunden
Der von der Polizei benannte Tatbestand "Sachbeschädigung (Farbschmierereien) gemäß § 303 StGB Sachbeschädigung mit politischem Hintergrund" auf dem Beschlagnahmeprotokoll ist frei erfunden. Es hat keine Farbschmierereien mit politischen Hintergrund im fraglichen Zeitraum und mit Bezug zu der Sicherstellung/Beschlagnahme in Gießen gegeben. Der Vorgang, dem ich verdächtigt wurde, hat nie stattgefunden. Daher ist die Sicherstellung/Beschlagnahme willkürlich, denn ein Verdacht einer Straftat kann nur vorliegen, wenn es überhaupt eine Tat gegeben hat. Das ist nicht der Fall. Vielmehr wurde eine solche von der Polizei erfunden, um u.a. die Beschlagnahme/Sicherstellung zu rechtfertigen.
3. Der Zusammenhang mit dem Umfeld der Projektwerkstatt ist frei erfunden
Die von der Polizei aufgeführten und vom Gericht benannten Graffiti-Symbole sind deutlich erkennbar übliche Sprayer-Tags. Deutlich lesbar ist „AV GCE“. Die Polizei behauptet, dass das für „Antirepressionstage“, für die auf den Internetseiten der Projektwerkstatt geworden würde. Das ist mehrfacher Unsinn:
- AV GCE kann schon von der Buchstabenkombination nicht für „Antirepressionstage“ stehen.
- Der Betriff „Antirepressionstage“ für das betreffende Wochenende ist überhaupt nicht auf den Internetseiten der Projektwerkstatt und auch sonst nirgends im Internet zu finden.
Beide (dann kombinierten) Behauptungen der Polizei sind frei erfunden und erfüllen damit den Straftatbestand der falschen Verdächtigung. Sie führen auch tatsächlich zum Freiheitsentzug, was auch das Ziel der Polizei war. Sie ist damit zudem der Beihilfe zur Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung schuldig. Der Amtsrichter, der mit diesen Lügen (wissentlich!) den Unterbindungsgewahrsam anordnete, beging diese Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung selbst und im Amt.
Seitens der Polizei wurde zunächst behauptet, dass das Graffiti im Altenfeldsweg und in der Weserstraße zu finden ist. Dieses wird auch im Beschluss von Richterin Kaufmann formuliert. Es kann von mir nicht bestätigt werden. Allerdings ist nachweisbar, dass es an vielen anderen Orten in der Stadt zu finden ist. Die Benennung von Weserstraße (Ort der Anwaltskanzlei des Innenministers Bouffier) und Altenfeldsweg (Wohnung desselben) soll offenbar einen politischen Hintergrund suggerieren. Alles deutet darauf hin, dass diese Behauptung wahrheitswidrig mit diesem Ziel aufgestellt wird. Für die Polizei wäre es ein Leichtes gewesen, das Gegenteil herauszufinden. Offenbar bestand aber Inhaftierungs- und nicht Aufklärungsinteresse.
Die Polizei hat angegeben, die Originalschablone der „AV GCE“-Tags zu besitzen. Sie behauptet allerdings, dass auf dieser „AV Tage“ stehen würde. Da in der Stadt Gießen von dieser Schablone sehr präzise Abbilder zu finden sind, lässt sich belegen, dass die Polizei lügt. Die bei ihnen vorliegende Originalschablone dürfte die dort vorhandenen Buchstaben noch besser erkennbar machen als gute Abbilder auf glattem Untergrund. Da die Polizei im Besitz eindeutiger Beweismittel hat, hat sie bewusst gelogen, um eine Inhaftierung zu ermöglichen.
4. Der Polizei war bekannt, dass ich als Täter ausscheide
Ich wurde in der fraglichen Nacht von unterschiedlichen Polizeieinheiten observiert, u.a. von der Spezialeinheit MEK der Landespolizei mit massivem technischen Aufwand. Diese Überwachung ist bewusst verschwiegen worden, wie die Akten zum Fall dokumentieren, wo Richter Gotthardt mit Hand notiert hat, mir als Betroffenem die Observationsergebnisse nicht zu nennen. Es ist unwahrscheinlich, dass er das selbst so überlegt hat. Vielmehr ist wahrscheinlich, dass er von den Polizeivertretern darum gebeten wurde. Sowohl Polizei wie auch Richter Gotthardt waren sich dem Verschweigen und der Rechtswidrigkeit ihres Handelns aber bewusst, d.h. sie betrieben die Rechtsbeugung und falsche Verdächtigung bewusst und zum Zwecke meiner Inhaftierung. In gleicher Weise handelte Richterin Kaufmann, wenn sie weiterhin die von der Polizei offensichtlich ausgedachten Vorwürfe als Begründung benennt.
Zusammenfassend:
Es ist überdeutlich, dass die Polizei irgendwelche Graffitis, die sichtbar keinen politischen Hintergrund hatten, als Begründung für einen umfangreichen Polizeieinsatz und Verhaftungen gegen mehrere Personen, eine Hausdurchsuchung ohne Durchsuchungsbefehl und meine mehrtätige Inhaftierung missbraucht hat. Der Polizei war, da ihr die Originalschablone nach eigenen Aussagen vorlag, jederzeit klar, dass ihre Beschuldigungen frei erfunden waren. Daher ist der vorliegende wie alle weiteren Beschlüsse aufzuheben, weil die Beschlagnahmen wie auch alle anderen polizeilichen Maßnahmen auf frei erfundenen Tatvorwürfen basieren.
Die Antwort der Amtsrichterin Kaufmann war - wie in Gießen üblich - eindeutig und ohne Angabe von Gründen. Da kann mensch schreiben, was geht ... die RichterInnen beachten es nicht einmal.
Aus dem Beschluss vom 10.8.2006 (Az. 5610 Gs - 501 Js 12450/06)
Eine weitere Person, die auch Widerspruch gegen die Festnahme einlegte, erhielt vom Amtsgericht den folgenden Beschluss:
Wie zu sehen ist (oben), hatte auch die Staatsanwaltschaft die Überprüfung beantragt - ein etwas ungewöhnliches Vorgehen. Die unterzeichnende Richterin war mal wieder die Polizeifreundin Kaufmann. Die gibt sich meist auch wenig Mühe. Auf die meisten der vorgebrachten Gründe des Festgenommenen geht sie gar nicht ein - aber erfindet einen ganz neuen Grund für den Tatverdacht (siehe unten). Der Festgenommene sei bei seiner Festnahme um 4.30 Uhr in der Nähe des Tatortes gewesen. Die Festnahme war in Reiskirchen, der Tatort war Gießen ... da sind schon ca. 12 km dazwischen. Sehr nah dran ...
Am 12.10.06. hob das Landgericht den Beschluss des Amtsgerichts auf. Die sichergestellten Kleidungsstücke und weiteren Gegenstände mussten an den Betroffenen zurück gegeben werden. Mit der Begründung wird das von Anfang an offenkundige Märchen, der betroffene Aktivist habe am 14. Mai Straftaten begangen, sogar von Seiten der Justiz demontiert ... es kann nur noch peinlicher für die Verantwortlichen dieser abgefahrenen Aktion werden. Allerdings: Auch das Landgericht wiederholte einmal mehr die Lüge, in der Tatnacht habe es Sachbeschädigungen in der Weserstraße gegeben.
Der Betroffene legte deshalb gegen den Beschluss Anhörungsrüge ein mit folgendem Wortlaut:
Der Beschluss der 7. Strafkammer des Landgerichts Gießen weist in der Begründung in vier Punkten Formulierungen auf, die zeigen, dass von mir gemachte Angaben nicht berücksichtigt wurden.
- Erneut wird in der Begründung behauptet, es sei zu Sachbeschädigungen im Altenfeldsweg und der Weserstraße gekommen. Dieses ist falsch. Es hat in der fraglichen Nacht keine solchen Handlungen in der Weserstraße gegeben. Dieses war von Amtsrichterin Kaufmann frei erfunden wurden, um einen Tatverdacht zu konstruieren, da an der Weserstraße die Kanzlei der Innenminister Bouffier und Dr. Gasser liegt. Die Formulierung in der Begründung des Landgerichtsbeschlusses suggeriert erneut, es hätte diese Sachbeschädigung gegeben.
- Im ersten Satz der Begründung heißt es, ein "Tatverdacht gegen den Beschuldigten ... ist nicht mehr gegeben". Das suggeriert, dass er vorher bestanden hat. Das aber ist falsch. Die Polizei und auch zumindest ein Teil der befassten RichterInnen am Amtsgericht wussten immer, dass es keinen Tatverdacht gab. Das ergibt sich eindeutig auch aus der Aktenlage zum Ermittlungsverfahren 501 Js 12450/06, bei der etliche Vermerke von PolizeibeamtInnen zu finden sind, die mich während der fraglichen Zeit an einer ganz anderen Stelle beobachtet und diese Ergebnisse an die Einsatzzentrale durchgegeben haben.
- und 4. Im letzten Satz wird sogar zweimal in ähnlicher Form wie zu Punkt 2. behauptet, dass ich tatverdächtig gewesen sei. So steht dort, dass es nun zu einem "anderen Tatverdacht" gekommen sei, dieser hätte "den Tatverdacht gegen den Beschuldigten entkräftet". Damit wird die Lüge eines Tatverdachts, der tatsächlich nie bestand, auch in diesem Beschluss weitergeführt.
Die oben aufgeführten Punkte sind von mir bereits in meinem Widerspruch benannt worden. Das Landgericht hat sie trotzdem nicht nur nicht beachtet, sondern offenbar ohne jegliche Überprüfung der Aktenlage erneut so formuliert, wie sie nachweisbar falsch sind - und zwar nachweisbar aufgrund auch der Vermerke der Polizei selbst. Die Behauptungen eines Tatverdachts waren von Anfang an erfunden, um mich einsperren zu können. Dieses war Polizei und damit befassten RichterInnen auch von Anfang an klar. Ihre Handlungen sind daher klare Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung bzw. Beihilfe dazu. Erschreckend aber ist, dass selbst fünf Monate später das Landgericht immer noch die Lügen von damals wiederholt und auf meine Eingaben damit in keiner Form eingeht. Die Wiederholung der Lügen sind ein Skandal, die Nichtbeachtung meiner Ausführungen dazu eine Verletzung des rechtlichen Gehörs.
Ich bitte um entsprechende Berücksichtigung und daraus resultierendem neuen Beschluss mit veränderter
Begründung, die den klaren Erkenntnissen aus der Aktenlage, auf die ich deutlich hingewiesen habe, entspricht.