Aktionsraum Gießen

Ö-PUNKTE 3/1998

Kommunale Abfallvermeidung


1. Kurzmeldungen zu Umweltrecht
2. Neue Gerichtsentscheidungen und Gesetze
3. Kommunale Abfallvermeidung
4. Landschaftsschutz
5. Festsetzung eines Naturschutzgebiets
6. Windkraftanlage im Biosphärenreservat Rhön
7. Umweltinformationen
8. Elektrosmog
9. Emissionen von Kraftfahrzeugen
10. Umweltabgaben
11. Umweltinformationen
12. VOC-Emissionen von Industrieanlagen
13. Abfall
14. Bau- und Planungsvorhaben
15. Bodenschutz
16. Naturschutz
17. Umweltgesetzbuch
18. Straßenbauvorhaben
19. Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen

Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts sind Gemeinden nicht befugt, allein aus Gründen der Abfallvermeidung im Rahmen einer straßen- und wegerechtlichen Sondernutzungserlaubnis zu fordern, daß nur Mehrweggeschirr und -besteck verwendet wird. Im konkreten Fall ging es um eine Erlaubnis zur Aufstellung von Stehtischen vor einem Schnellrestaurant. Die fatale Auswirkung der Entscheidung auf die Möglichkeiten kommunaler Abfallvermeidung soll nach dem Willen einiger Bundesländer im Rahmen der Novellierung der Verpackungsverordnung rückgängig gemacht werden. Quelle: BVerwG vom 23.4.1997, Az.: 11 C 4.96.

 

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