Aktionsraum Gießen

Ö-PUNKTE 3/1998

Landschaftsschutz


1. Kurzmeldungen zu Umweltrecht
2. Neue Gerichtsentscheidungen und Gesetze
3. Kommunale Abfallvermeidung
4. Landschaftsschutz
5. Festsetzung eines Naturschutzgebiets
6. Windkraftanlage im Biosphärenreservat Rhön
7. Umweltinformationen
8. Elektrosmog
9. Emissionen von Kraftfahrzeugen
10. Umweltabgaben
11. Umweltinformationen
12. VOC-Emissionen von Industrieanlagen
13. Abfall
14. Bau- und Planungsvorhaben
15. Bodenschutz
16. Naturschutz
17. Umweltgesetzbuch
18. Straßenbauvorhaben
19. Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen

Das hessische Naturschutzrecht räumt anerkannten Naturschutzverbänden ein Verbandsklagerecht gegen Befreiungen vom Landschaftsschutz in einem Landschaftsschutzgebiet ein. Befreiungen können unter bestimmten Umständen zu Gunsten eines Bauvorhabens erteilt werden. Hebt die zuständige Behörde den Landsschaftsschutz für eine Teilfläche des Gebietes per Verordnung stattdessen ganz auf, besteht nach einem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts kein Verbandsklagerecht. Quelle: BVerwG, Beschluß vom 21.7.1997, Az.: 4 BN 10.97.

 

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