Aktionsraum Gießen

Ö-PUNKTE 3/1998

Abfall


1. Kurzmeldungen zu Umweltrecht
2. Neue Gerichtsentscheidungen und Gesetze
3. Kommunale Abfallvermeidung
4. Landschaftsschutz
5. Festsetzung eines Naturschutzgebiets
6. Windkraftanlage im Biosphärenreservat Rhön
7. Umweltinformationen
8. Elektrosmog
9. Emissionen von Kraftfahrzeugen
10. Umweltabgaben
11. Umweltinformationen
12. VOC-Emissionen von Industrieanlagen
13. Abfall
14. Bau- und Planungsvorhaben
15. Bodenschutz
16. Naturschutz
17. Umweltgesetzbuch
18. Straßenbauvorhaben
19. Änderung chemikalienrechtlicher Verordnungen

Zum 1.4.1998 wird die neue Altautoverordnung in Kraft treten. Die Verordnung verändert vor allem die Pflichten der Autobesitzer, die die ordnungsgemäße Entsorgung ihres abgemeldeten Wagens nachweisen müssen. Flankiert wird die Verordnung durch eine freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie. Danach sollen u.a. Autos, die ab dem 1.4.1998 neu zugelassen werden bis zu einem Alter von 12 Jahren kostenlos vom Letzthalter zurückgenommen werden. Die Verpflichtung soll nur für PKW gelten, die keine wesentlichen Beschädigungen aufweisen. Eine nennenswerte Wirkung auf die recyclinggerechte Konstruktion von Autos wird diese Rücknahmeverpflichtung demzufolge nicht haben.

Atomanlagen
Das Bundesland Sachsen-Anhalt will gegen die Mitte Juli vom Bundeskabinett beschlossene Novelle des Atomgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wird noch in diesem Jahr gerechnet.

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