Wahlquark

EIN KRIMINELLER ALS MINISTERPRÄSIDENT? PASST DOCH ...

Polizei- und Justizwahn in Bouffiers Heimatstadt Gießen


1. Volker Bouffier - zur Person
2. Presse als Propagandaabteilung des Ministers
3. Bouffier mag Kritik nicht ...
4. Sicherheitswahn und Law-and-Order-Politik
5. Polizei- und Justizwahn in Bouffiers Heimatstadt Gießen
6. Volkersnahe Politik
7. Polizeiskandale zu Volkers Innenministerzeiten
8. Bouffier in Gießen, Mittelhessen und seine Kumpels bei der Landes-CDU
9. Aktionen gegen Bouffier & Co.
10. Links und Infos zum Thema
11. Kreidekrieg, die Erste: Die Anwaltskanzlei - Law-and-Order-Minister und Täterschützer
12. Kreidekrieg, die Zweite: Polizei überredet Minister zum Strafantrag
13. Kreide-Krieg, die Dritte: Kurz vor dem Strafprozess
14. Lift-Gate - Verordnungen missachten, die mensch selbst gemacht hat (April 2020)

Bouffier - die Leitfigur der CDU Mittelhessen (Gießener Allgemeine, 17.9.2008)
"Die drei Koalitionspartner in Gießen sind sich einig, dass die Entwicklung im Land keinen Einfluss auf die Arbeit vor Ort haben wird", betonte der Landtagsabgeordnete. Die Jamaika-Koalition arbeite gut und vertrauensvoll zusammen. Daran wird sich nach Erwartung Möllers auch nichts ändern, wenn es im Herbst in Wiesbaden zur Bildung einer rot-grünen Minderheitsregierung kommt, die von der Linken toleriert wird.
Die Konsequenz würde freilich unter anderem sein, dass mit Innenminister Volker Bouffier auch die große Leitfigur der heimischen Union ihren Ministersessel räumen müsste.


Law-and-Order-Politik der Stadt Gießen
Giessen soll nach Ansicht der Herrschenden eine Vorzeige-Stadt für "law-and-order" werden, in der nur die geduldet werden, die beharrlich konsumieren wollen und können. Die Gefahrenabwehrverordnung und neue polizei-ähnliche Dienste (sog. "Stadthelfer", Freiwilliger Polizeidienst) tragen die Handschrift von Bouffier und anderen HardlinerInnen in der CDU. All diese Verschärfungen waren allerdings von zahlreichen Gegenaktivitäten begleitet - Demonstrationen, Direkte Aktionen, Fakes und Verarschungs-Aktionen. KritikerInnen von Bouffiers Politik finden sich des öfteren im F8 wieder - der schnuckelige Gewahrsamstrakt des Polizeipräsidiums Mittelhessen in Giessen. Einen guten Überblick über den Widerstand gegen ein geordnetes Giessen bietet die Seite Abwehr der Ordnung.

Repression der Marke "Bouffier"
Anfang März 2004 bringen verschiedene Gießener Gruppen eine umfangreiche 1. Dokumentation über Polizei- und Justizwillkür in Gießen heraus. Sie weisen über 20 Fälle von erfundenen Straftaten, Beweismittelfälschung sowie viele weitere Lügen, Erfindungen und Hetze nach. Volker Bouffier ist in etlichen Fällen direkt beteiligt - noch mehr aber wiegt, dass er der Scharfmacher hinter den Aktivitäten von Staatsanwälten, Richtern & Co. ist.

Im Original: Aus der Dokumentation
Zitat Seite 5 (Einleitung):
"Bei uns ist schon mal jemand die Treppe runtergefallen." (Typische, inzwischen mehrfach wiederholte Form der indirekten Gewaltandrohung von Polizeibeamten gegenüber Verhafteten oder DemonstrationsteilnehmerInnen)
"Du bist der Nächste!" (Staatsschutzchef Gerhard Puff in der Fußgängerzone von Gießen zu einem Anwesenden)
"Wenn wir mit der Projektwerkstatt fertig sind, sind Sie der Nächste!" (Staatsschutzchef zu einem Studierendenvertreter während des Uni-Streiks im Herbst 2003)
"Wenn wir uns das nächste mal auf der Strasse sehen, gibt es richtig eine. Das kann ich dir schwören." (BKAler in einer Kneipe gegenüber einem Politaktivisten)
"Der ganz normale Demonstrant, der seinem Protest Ausdruck verleiht, ist für uns völlig uninteressant." (Staatsschutzchef Gerhard Puff im Interview des Gießener Anzeiger, 26.05.03)

Zitat Seite 7 (Einleitung zum Kapitel "Erfindung von Straftaten")
Der Druck auf Polizei und Staatsanwaltschaft stieg ständig. Die Giessener Tageszeitungen forderten mehrfach, z.T. unter Nennung von Namen, ein härteres Vorgehen oder bedauerten öffentlich die handlungsunfähige Polizei. Innenminister Bouffier als Scharfmacher im Hintergrund forderte ebenso des häufigeren ein härteres Vorgehen. Die blankliegenden Nerven führten zu aggressiven, teils blindwütigen Handlungen von Behörden, PolitikerInnen und Polizei. Auf geltendes Recht wurde immer seltener Rücksicht genommen, zur Legitimierung wurden Straftaten oder Tatbeteiligungen ausgedacht. Die Prozesse gegen AktivistInnen stellen einen Höhepunkt dieser Entwicklung dar. Sie dienen der Einschüchterung und Kriminalisierung. Die Substanz der Vorwürfe ist gering, dennoch werden die Prozesse eröffnet, um nach außen TäterInnen benennen zu können und die Polizeistatistik zu retten. Die Presse dient dabei den anderen Teilen von Elite in Form der Verbreitung der erwünschten Nachrichten.

Zitat Seite 18 f. (Fallbeispiel: Bouffier läßt als Wahlkämpfer kritische Demonstration von Polizei attackieren)
Angriff auf die Demonstration am 11. Januar 2003 in Gießen
Nachdem am 10. Januar die Polizei in einer später für rechtswidrig erklärten Aktion die Projektwerkstatt stürmte und technisch zerschlug, riefen verschiedene Gruppen und Einzelpersonen für Samstag, den 11. Januar (also weniger als einen Tag später) zu einer Spontandemonstration in Gießen auf. Der Demonstrationszug bewegte sich vom Selterstor durch den Seltersweg und legte einen Zwischenstopp bei den Drei Schwätzern ein. Dort wurde ein Redner der Kundgebung zunächst vom FWG-Abgeordneten Hasenkrug tätlich angegriffen. Die Polizei schützte zu diesem Zeitpunkt die Demonstration und drängte den Angreifer zurück. Erst als Innenminister Bouffier die Polizei aufforderte, das Transparent und anschließend das Megafon zu beschlagnahmen, wechselte die Polizei ihre Strategie. Ohne jegliche Vorankündigung griff sie zunächst das Transparent und dann den Redner mit dem Megafon an. Im Verlauf des Versuchs, ihm das Megafon mit Gewalt zu entreißen, wurde die Polizei mehrfach gewalttätig.
  • Unkenntnis des Demonstrationsrechts bei der Polizei: Die Polizei handelte auf Anweisung des als CDU-Wahlkämpfers anwesenden Innenministers Bouffier. Dieser ist als Law-and-Order-Scharfmacher und Hasser u.a. der Projektwerkstatt bekannt. Der Einsatzleiter der Polizei, POK Walter, gab später vor Gericht an, dass nach seiner Kenntnis vom Demonstrationsrecht Spontandemonstrationen grundsätzlich verboten sind und auch jede Demonstration nicht nur einer Anmeldung 48 Stunden vorher, sondern auch einer Genehmigung bedürfe. Auf diesem Irrtum aufbauend, griff die Polizei die Demonstration an. Sie forderte vorher weder das Ende der Demonstration noch die Einstellung anderer Aktivitäten. Der Angriff auf die Demonstration war so-mit nicht nur prinzipiell rechtswidrig, sondern auch in der Art und Weise.
  • Angriff auf die Demonstration durch CDU-Politiker: Die Auflösung der Demonstration wurde von Innenminis-ter Bouffier (CDU-Kreisvorsitzender Gießen) veranlasst. Mitglieder der CDU prügelten bei der gewaltsamen Auflösung ebenfalls auf DemonstrantInnen ein. Eine Anzeige gegen ein CDU-Mitglied wird von der Justiz nicht verfolgt.
  • Mehrfache Lügen in der Presse: Wie üblich bastelte die Presse das passende Image zurecht. Schon zum Gegenstand der Demonstration log sie trotz besseren Wissens (!), dass ein Durchsuchungsbeschluss vorgelegt worden sei: "Mit einem Durchsuchungsbeschluss eines Richters kam gestern der Staatsschutz in die "Projektwerkstatt" in Saasen", schrieb Erhard Goltze im Gießener Anzeiger am 11.01.03. Als am Tag danach Innenminister Volker Bouffier seine BeamtInnen auf die Spontandemonstration im Seltersweg hetzte, schrieb die Presse artig, dass die Versammlung illegal gewesen sei und Bergstedt um sich getreten hätte (Gießener Anzeiger, 13.1.2003). Kontakt mit den VeranstalterInnen nahm die Presse wie immer nicht auf. Die Polizei besorgte sich ein Attest, die Staatsanwaltschaft erhob ebenso artig Anklage.
    "Zu einem Gerangel vor dem CDU-Informationstand kam es am Samstag kurz nach Mittag im Seltersweg. Die Polizei schritt ein, weil ein polizeibekannter Mann aus Saasen mit einem Megafon lautstarke Parolen am Stand von sich gab, an dem sich auch Innenminister Volker Bouffier aufhielt. Eine Genehmigung für eine Versammlung und für den Betrieb des Megafons lag nach Angaben der Behörden nicht vor, so dass die Polizei einschritt und den Gebrauch untersagte sowie die Herausgabe des Gerätes verlangte." (GI Anzeiger, 13.01.03, Autor: kg)
  • Gerichte verurteilen die rechtswidrig Angegriffenen: Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den ange-griffenen Redner auf der Demonstration. Amtsrichter Wendel erkannte im Prozeß in POK Walter als einzigen (!) Belastungszeugen trotz dessen Widersprüchen in der Schilderung und dessen völliger Unkenntnis des Demonstrationsrechts einen glaubwürdigen Zeugen und verurteilte den Angeklagten B., der Redner auf der Demonstration war, zu einer mehrmonatigen Haftstrafe. Dabei machte er auch Widerstand gegen Vollstre-ckungsbeamte geltend, obwohl der Angriff auf die Demonstration rechtswidrig war, Widerstand also nicht in Frage kam.
Beweise: Urteil und Mitschriften zum Prozeß am 15.12.2003 am Ende dieser Dokumentation sowie hier (zum Ablauf). Am 11.1.2003 fand in der Gießener Fußgängerzone eine angemelde-te Wahlveranstaltung der CDU statt, an der u.a. der hessische Innen-minister Bouffier teilnahm. Der Angeklagte Bergstedt begab sich mit mehreren Personen, die der Projektwerkstatt angehörten oder nahe standen, zu dem dort aufgebauten Stand der CDU und beschwerte sich. in dessen unmittelbarer Nähe mittels eines von ihm mitgebrachten Megaphons über polizeiliche Maßnahmen, insbesondere eine kürzlich vorgenommene Durchsuchungsaktion in Saasen. Ein Transparent mit der Aufschrift "Freiheit stirbt mit Sicherheit" wurde entrollt.
Als der Angeklagte seine kurz unterbrochene Rede mittels Megaphon fortsetzte, wollten mehrere Polizeibeamte auf Geheiß des Herrn Bouffier, der sich durch das Verhalten des Angeklagten gestört fühlte, und des ebenfalls anwesenden Polizeipräsidenten die Versammlung auflösen und insbesondere das Megaphon sicherstellen."
Aus dem unabhängigen Prozeßbericht: "Der Hinweis, dass Innenminister Bouffier die Anweisung zur Auflösung der Demonstration gab, zeigt, dass diese Demonstration aus vielen Gründen rechtswidrig attackiert wurde."

Zitat Seite 26 (zu ständigen Gewahrsamnahmen durch die Polizei)
Polizei bei ständigen Festnahmen: Da kein Grund für eine Gewahrsamnahme genannt werden muß, hat die Giessener Polizei die Praxis entwickelt, bei Auseinandersetzungen die von ihr als zentral betrachteten Personen zu entfernen - betroffen waren davon vor allem Personen, die dem Umfeld der Projektwerkstatt zugerechnet wurden. In Einzelfällen versuchte die Polizei, per amtsrichterlichen Beschluss die Gewahrsamszeit zu verlängern. Nach dem novellierten Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (HSOG) ist die Inhaftierung zur Verhinderung von Störungen der öffentlichen Ordnung bis zu sechs Tagen möglich. Das HSOG ist der Kern der inneren Sicherheitspolitik der Landesregierung unter Roland Koch und Innenminister Volker Bouffier, die zudem aus Gießen ihre Vorzeigestadt für Law-and-Order machen wollen (Bouffier wohnt in Gie-ßen und war hier 17 Jahre lang CDU-Kreisvorsitzender).
Mit zunehmender Zeit und ständiger Wiederholung von Gewahrsamnahmen verschwieg die Polizei die Vorgänge nicht länger, sondern erfand jeweils Straftaten, bei denen die Betroffenen erwischt worden sein sollten.
  • Zweite Dokumentation: Ein Jahr nach der ersten Polizeidokumentation wurden etliche neue Fälle dokumentiert - mehr dazu hier ...
  • Dritte Dokumentation: Unter dem Namen "Widerstand ist Pflicht" erschien im November 2006 die dritte Dokumentation mit vielen neuen Justiz- und Polizeiskandalen. Im Anhang fand sich ein Sonderkapitel zur Rolle Bouffers (Download als PDF).

Ungeschminkt: Bouffier gegen Recht und Ordnung
Etliche der aufgeführten Fälle belegen, dass Bouffier in der Praxis das geltende Recht mit Füßen tritt:

Zudem ist in seinen Äußerungen erkennbar, dass er es auch gar nicht für nötig hält, sich an Gesetze zu halten.

Zitat: In einem Rechtsstaat gibt es kein Recht auf Widerstand. (Quelle: FAZ)
Das ist falsch. Sowohl im Grundgesetz (§ 20) wie auch in der hessischen Verfassung (§ 147) ist das Recht auf Widerstand festgeschrieben. Dass Gerichte immer entscheiden, dass dieses Recht gerade nicht gilt, hat etwas damit zu tun, das RichterInnen von den Parteien bestimmt werden und zu den Ausführungen herrschender Interessen gehören - aber nicht damit, dass es ein solches Recht nicht gibt.

Ist Bouffier ein Rechtsbrecher bzw. darf er als solcher bezeichnet werden?
Ein Gerichtsprozess sollte das klären, denn ein Kritiker des Innenministers hatte 2006 mit Kreide diesen Titel vor die Kanzlei von Bouffier & Co. geschrieben. Jenseits der Frage, ob die Anklage formal überhaupt trifft, wäre zu klären, ob "Rechtsbrecher" für Bouffier eine Beleidigung ist - oder schlicht die Tatsache. Ein spannendes Gerichtsverfahren wäre zu erwarten gewesen ... aber der Prozess um die Kreide-Taten wurde schnell wieder abgesagt!

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