Wahlquark

KURZNACHRICHTEN ZU REPRESSIONSTHEMEN

2012


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Dezember
Polizeitricks gegen KohleabbaugegnerInnen
Vier Tage dauerte im November die Räumung des besetzten Waldes im Erweiterungsgebiet zum größten Tagebau Europas, Hambach. Schon während der Räumung verhielten sich die Uniformierten so, dass Menschen in Gefahr gerieten und Recht missachtet wurde. Danach nutzten einige BesetzerInnen die naheliegende Wiese, die nicht RWE gehörte, zu einer Wiederbesetzung (archive.ph/http://de.indymedia.org/2012/11/338230.shtml). Obwohl diesmal kein Eigentümer die Polizei rief, griff diese mehrfach ein. Der Besitzer der Wiese hätte eine Strafanzeige gestellt, behauptete die Polizei z.B. bei einer Attacke am 20.11.2012. Als der Besitzer jedoch persönlich vorbeikam und mitteilte, dass er keinesfalls die Räumung eingefordert hätte, wurde er einfach festgenommen, weil er eine polizeiliche Maßnahme störe.
Drei Tage später fuhr die Polizei mit 9 „Wannen“ (Mannschaftstransporter) zur Neubesetzung. Begründung diesmal: Verdacht auf Diebstahl des Holzes, aus dem die Hütten bestanden. Zuerst wurde darüber gelacht. Dann aber riss die Staatsmacht alle Bauten ab mit der Begründung, sie müsste das Material für die Beweissicherung mitnehmen. Mit diesem fiesen Trick ergaunerte sich die Polizei nicht nur ein Legitimation für sich, sondern übertrug sie - ebenfalls rechtswidrig - auf den Konzen, der ohnehin Nutznießer staatlicher Gewalt ist. Der Abriss der Hütten geschah mit RWE-Fahrzeugen - auf einem Privatgrundstück, mit dem RWE nichts zu tun hat außer die Hoffnung auf Profit in der Zukunft. Als Rechtsgrundlage für diese Maßnahme benannte die Polizei einen „mündlichen richterlichen Beschluss“. Vermutlich verwechselte sie dabei die Führungsebene von RWE mit dem Gericht.

Ex-Polizeichef von Rosenheim verurteilt
Rosenheim ist ein Ort wie alle anderen, nur dass dort gleich mehrfach die Panne unterlief, dass polizeiliche Gewalt offenkundig wurde. Einmal war es das „Pech“, dass Polizeibeamte einen ehemaligen Kollegen und seine Familie halb totschlugen, in anderen Fällen waren es zufällige Aufnahmen vom geschehen. Jetzt wurde einer verurteilt – der ehemalige Oberschutzmann der Stadt. Laut Medien stützte das Gericht sein Urteil auf die Aussagen des Opfers und des Angeklagten sowie die Ergebnisse der Sachverständigengutachten. "Maßgeblich ist für uns nicht, ob jemand aus dem Polizeidienst zu entfernen ist, sondern eine Straftat, das Tatgeschehen und die Täterpersönlichkeit zu beurteilen", so Fuchs. Der Richter bezeichnete das Verhalten des Polizeichefs als "Machtdemonstration und Erniedrigung in der Öffentlichkeit", der 51-Jährige habe "seine Machtposition missbraucht". Durch derartiges Verhalten werde das Ansehen der Polizei geschädigt und das Vertrauen in die Polizei allgemein. Dass überhaupt ein Polizist verurteilt wird, ist selten. Allerdings dürfte das Urteil, wäre die Gemengelage umgekehrt gewesen, wohl anders ausgefallen sein. Versuchter Mord wird z.B. DemonstrantInnen schon angehängt, wenn sie aus der Ferne auf gepanzerte Polizeiketten Flaschen werden.

Geht Streit um Zwangsbehandlung in Psychiatrie weiter?
Durch jeweils zwei Entscheidungen hatten das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 23.3.2011 und der Bundesgerichtshof (BGH) am 17.7.2012 Rechtssicherheit geschaffen, dass eine Behandlung gegen den Willen des/r Betroffenen nicht legal ist. Das BVerfG brauchte 63 Jahre, um festzustellen, dass es noch nie eine grundgesetzkonforme Regelung der psychiatrischen Zwangsbehandlung gab. Der BGH kam dieser Korrektur dann notgedrungen auch nach. Die LobbyistInnen autoritärer Psychiatrie aber lassen offenbar nicht locker. Sie sehen ihre Handlungsfähigkeit in Gefahr, während in der Politik nach Wegen gesucht wird, das Verbot zu umgehen (www.zwangspsychiatrie.de und archive.ph/http://de.indymedia.org/2012/11/337857.shtml).

Literaturtipps zum Thema
Micha Nydegger: Zurechnungsfragen der Anstiftung im System strafbarer Beteiligung
(2012, Nomos in Baden-Baden und Schulhess in Zürich, 364 S., 74 €)
„Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat“, sagt § 26 des Strafgesetzbuches. Es ist kein Paragraph, der alltäglich in Gerichtssälen verhandelt wird, aber er kann vorkommen – auch in politischen Zusammenhängen. Anstiftung ist die weitergehende Form gegenüber dem auch schon strafbaren „Aufruf zu strafbaren Handlungen“. Im Buch werden die juristischen Tatbestandsmerkmale dargestellt und mit Quellen versehen. Im Mittelpunkt steht dabei der Begriff „bestimmt“, der eine erhebliche, fast zwangsähnliche Wirkung auf die spätere TäterIn bedeutet.

Klaus Sessar (Hrsg.): Herrschaft und Verbrechen
(2008, Lit-Verlag in Münster, 216 S., 29,90 €)
Ein kritisches und aufklärerisches Buch über die mehrfache Verknüpfung von Macht und Kriminalität. Staaten und andere Formen der Beherrschung können auf eigenen Verbrechen beruhen, d.h. sie selbst durchführen oder durchführen lassen. Sie können aber Verbrechen auch nutzen und propagandistisch aufblasen, um sich Legitimation zu verschaffen und andere aus der Gesellschaft zu verbannen (Exklusion). Diese und weitere Aspekte der – eher regelmäßig vorkommenden denn seltenen - Verschränkung beider stehen im Mittelpunkt des Buches. Weitere interessante Beiträge dienen der fortgesetzten Diskriminierung von Opfern staatlicher Willkür, die auch über das Ende der direkten Unterdrückungsphase hinaus wirkt – während gleichzeitig die TäterInnen (bis auf wenige Vorzeigefälle) geschont werden. Herrschaft und Verbrechen sind Partner in einer dauerhaften Beziehung.

Stephan Harbort: Falsche Fährten
(2011, Eichborn in Frankfurt, 334 S., 19,95 €)
Der Untertitel "Kriminalirrtümer und ihre Folgen" verspricht viel. Das Buch hält es nicht. Es sind seichte Geschichten von Irrtümern, die überwiegend nicht auf Fehlern oder ideologisch gerichteter Ermittlungsarbeit beruhen, sondern auf lustig wirkenden Verwechselungen im Kriminalalltag. Das Happy-End folgt fast immer der kurzen Phase von Konfusion der eigentlich aber netten und gewillten PolizeibeamtInnen. Mit der Realität in den Amtsstuben hat das nichts zu tun, wo Stress, Erwartungsdruck, Karriereabsichten, (sozial-)rassistische Ressentiments und politische Interessen permanent aus "Freunden und Helfern" eine Gefahr für alle Nicht-Privilegierten machen. Insofern taugt das Buch nur als Romanersatz - aber das auch nur begrenzt, da der Schreibstil eher langweilig daher kommt.

November
Selbstermächtigung gegen Justiz unter geheimdienstlicher Beobachtung
Jedes Jahr veröffentlichen die 17 deutschen Verfassungsschutzämter (d.h. 17 Inlandsgeheimdienste) je einen Verfassungsschutzbericht. Durch die Nennung in diesen Berichten sollen Gruppen, die den Status Quo – aus Sicht der Geheimdienste – in bedrohlicher Art und Weise in Frage stellen, öffentlich stigmatisiert werden. In den Augen des Verfassungsschutzes Mecklenburg-Vorpommern ist das der Fall, wenn Menschen lernen, selbstbewusst und selbstermächtigt vor Gericht zu agieren. Im neuen Bericht für 2011 ist eine ganze Seite der schwarz-roten Hilfe Rostock gewidmet (eine lokale Anti-Repressionsgruppe), ein kompletter Absatz beschäftigt sich mit einem von der Gruppe organisierten Prozesstraining. Was den Geheimdienst daran störte? Das das Training „„verschiedene Umgangsformen mit juristischer Repression“ aufzeigen sollte, mit denen „solidarisches Verhalten gegenüber GenossInnen, praktischer Selbstschutz und widerständiges Verhalten gegenüber dem Justizapparat“ miteinander verbunden werden kann.“ Eine bessere Empfehlung für solches Wissensaneignung dürfte es kaum geben ...
Gesamter Text im Verfassungsschutzbericht Mecklenburg-Vorpommern 2011, S. 90/91. Zu Trainings siehe www.laienverteidigung.siehe.website und www.vortragsangebote.siehe.website.

Literaturtipp
Wer sich so wehren will, dass der Verfassungsschutz das Fürchten lernt, dem seien www.prozesstipps.siehe.website und das Buch „Strafverteidigung vor dem Amtsgericht“ von Frank Nobis empfohlen. In der Presseinformation des Verlages wird es als "praxisorientierte Darstellung" bezeichnet - und das ist völlig korrekt. Denn die Abhandlungen sind voller praktischer Tipps, Hintergrundinformationen, Verweisen und Fallstricken im Alltag. Es richtig sich vor allen an AnwältInnen, aber die vielen Tipps können auch Angeklagten helfen, die sich selbst verteidigen. Denn formal können sie (fast) alles tun, was AnwältInnen dürfen. Und das ist viel: Ausführlich und anschaulich werden die wichtigen Mittel der Prozessführung beschrieben, dazu Urteile und Verweise benannt (2011, C.H.Beck in München, 201 S., 39 €).

Neuigkeiten zur Gießener Federballstory
Ein englischsprachiger Text ist erschienen. Zudem fand sich im landespolitischen Bericht der SPD-Innenpolitiksprecherin Nancy Faeser unter der Überschrift "Polizeiskandale" der folgende Absatz: "Die Umstände, unter denen der Gießener Polit-Aktivist Jörg Bergstedt 2006 vier Tage lang grundlos in Haft genommen wurde, sind bis heute ungeklärt. Ministerpräsident Bouffier behauptet stets, er könne sich an nichts mehr erinnern, während Rhein nur schrittweise die Einzelheiten einräumt, die bereits auf anderem Wege publik geworden sind. Im Dezember 2011 wurde eine Umweltaktivistin für eine Nacht rechtswidrig in Gewahrsam genommen, was für die verantwortlichen Polizeibeamten folgenlos blieb. Solche Ereignisse lassen an unserem Rechtsstaat zweifeln. Willkürlich erscheinender Freiheitsentzug, der für die Verantwortlichen noch nicht einmal Folgen hat, ist untragbar. Wir werden weiterhin vom Innenminister vollständige Aufklärung verlangen. Gegebenenfalls erfordert dies sogar einen Untersuchungsausschuss."

Pit Scherzl muss im Knast bleiben - weil er einen bösen Politaktivisten kennt!
Klingt komisch, ist aber so. Das Oberlandesgericht Köln verweigerte in einem Beschluss vom 24.9.2012 (2 Ws 631-631/12) dem Langzeitinhaftierten und Sprecher der Interessenvertretung Inhaftierter die sonst übliche Entlassung auf Bewährung nach 2/3 der Haftzeit mit u.a. folgender Begründung: "Bei der Person des Herrn Bergstedt, bei dem der Beschwerdeführer Wohnung und Arbeit* finden soll, handelt es sich um einen politisch links eingestellten Umweltaktivisten, der zwar vor deutschen Gerichten zur Durchsetzung von Bürgerrechten Erfolge erstritten hat, der aber auch wegen Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist. Als Stütze des Verurteilten auf dem Wege in ein künftig straffreies Leben kann Herr Bergstedt nicht angesehen werden. Eher ist zu besorgen, dass er den Beschwerdeführer in seinem Stil der prognostisch ungünstigen Streit- und Konfliktbewältigung eher noch bestärkt."
*Zur Erklärung: Pit Scherzl verfasst zur Zeit ein Buch zum Knastleben, welches in der Projektwerkstatt fertiggestellt und dann im SeitenHieb-Verlages herausgebracht würde.

Polizeigewalt gegen antirassistische Besetzungsaktion
Am 15. Oktober besetzten Aktivist_Innen die nigerianische Botschaft in Berlin. 25 Personen wurden festgenommen. Nach ihrer Freilassung berichteten sie von teils schweren Misshandlungen, Bedrohungen, erniedrigender Behandlung und rassistischen Beleidigungen durch Polizeibeamte. In einem Video sprechen sie über ihre Erlebnisse: youtu.be/2Gwj2hnk9Bk (mehr Infos).

Knastbericht
Nachdem ein erster Text "Stammheim von innen" ziemliche Wellen schlug und nun verschiedene Teile des Staatsapparates - zumindest den Anschein nach - Ungereimtheiten in der JVA auf den Grund gehen wollen, gab es für den Autor und alle anderen Gefangenen keine erkennenswerten Besserungen, was das Verhalten der JVA-Beschäftigten angeht. Daher folgte ein zweiter Stammheim-Bericht. Der erste Text und der zweite auf.

Wieder nur Freiheit für ein paar gefordert …
„Freiheit für Deniz und alle politischen Gefangenen!“ hieß der Demoslogan am 13.10. in Nürnberg statt. Obwohl der Aufruf von einem sich als „revolutionär“ begreifenden Bündnis stammte und die Demonstration mit ca. 700 TeilnehmerInnen verschiedenster Spektren zum Justizpalast führte, in dem Deniz neben vielen weiteren Gefangene eingesperrt war und ist, sandten die linken Protestierenden an die Menschen hinter der Mauer wieder nur die Botschaft: Die meisten von Euch interessieren uns nicht! Nebenbei bekundete der Protest damit auch seine Kompatibilität mit autoritären Politikkonzepten. Alle Regierenden sperren nur die Anderen ein (Bericht). Der gleiche Slogan stand über einem Aufruf zur Demo in Hamburg – der einzig kritische Kommentar fand das sogar noch zu viele Freizulassende.

Oktober
Pussy Riot
Während der rechtsstaatsfetischistische Normalo im Fernsehen nach Russland guckte und per Mediendiskurs zum Meckern gebracht wurde, verprügelten „Domschweizer“ (so heißen die selbsternannten Sheriffs höherer Weihe) im und vor allem vor dem Kölner Dom eine dortige Protestgruppe, die ähnlich auftrat wie die Punksängerinnen in Moskau. Auch hier läuft ein Strafverfahren an – hoffentlich offensiv geführt gegen Staat und Kirche, die gemeinsam ihre Deutungshoheit verteidigen wollen (Bericht).

Sicherungsverwahrung wird neu geregelt
Gemäß § 66 Strafgesetzbuch kann Sicherungsverwahrung, d.h. eine erst nach Ende der Haftstrafe zu verbüßende Freiheitsentziehung, verhängt werden, wenn der/die Angeklagte einen „Hang“ zur Begehung von Straftaten aufweist, durch welche Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden (können). Die Betroffenen verbüßen dann, wie angedeutet, erst die für die begangene Tat verhängte Strafe und werden im Anschluss so lange weiter im Gefängnis festgehalten, Jahre, Jahrzehnte, unter Umständen bis zum Tod, wie sie als „gefährlich“ für die Allgemeinheit angesehen werden. Praktisch beurteilen das eher PsychiaterInnen und PsychologInnen, auch wenn die Entscheidung über Weitervollzug oder Freilassung formal die Gerichte treffen. Eingefügt in das Strafgesetzbuch wurde die SV 1933 von den Nationalsozialisten, wiewohl es schon in der Weimarer Zeit Vorüberlegungen zu solch einer Maßregel gegeben hatte. Entgegen der Propaganda wird es auch gegen Menschen eingesetzt, die z.B. mehrfach straffällig wurden, auch wenn sie Menschen nicht direkt geschädigt haben (so unter anderem gegen eine Person, die immer wieder Plagiate erstellt hat).
Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Mai 2011 (mehr), in welchem das Gericht unter anderem die materiellen Haftbedingungen in der Sicherungsverwahrung kritisierte, versuchen u.a. die Bundesländer eigene SV-Gesetze auf den Weg zu bringen. Dabei geht es um 445 Eingesperrte (Stichtag 31. März 2012) bundesweit, davon zwei Frauen (Quelle: Statistisches Bundesamt, www.destatis.de). Lediglich sechs (männliche) Sicherungsverwahrte befanden sich unter gelockerten Haftbedingungen im „Offenen Vollzug“, können also die JVA tagsüber verlassen, um z.B. in Freiheit arbeiten zu gehen. Die meisten Verwahrten sitzen in NRW (107), gefolgt von Baden-Württemberg (67), Bayern (44), Rheinland-Pfalz (43) und Hessen (41). Da Strafvollzug inzwischen Ländersache ist, bringen die ersten Bundesländer eigene Gesetze zur Sicherungsverwahrung auf den Weg (Infos und Wortlaut).

Sieben Gründe von Wolf Wetzel, die Geheimdienste abzuschaffen
1. Grund: Als der Neonazi Mundlos für's Vaterland seinen Wehrdienst begann, wusste er sofort welches: Seine Visitenkarte war mit dem Bild von Adolf Hitler geschmückt. Er ließ es sich auch nicht nehmen, während seines Grunddienstes mit anderen "Kameraden" zusammen den Geburtstag von Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess zu feiern. Und wem das nicht genug neofaschistischer Hintergrund ist, der kann noch NPD-Flugblätter anführen, die bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurden. Von all dem wusste der MAD. Dieser befand, dass all dies der Bundesrepublik Deutschland nicht schaden könne - und unternahm nichts.
2. Grund: Kurz vor Ende seines Wehrdienstes wurde der Neonazi und Soldat Mundlos tatsächlich vom MAD ›einvernommen‹. Obwohl er aus seiner neonazistischen Einstellung keinen Hehl machte, konnte und wollte der MAD "keine Anhaltspunkte für rechtsterrorististische Absichten" (SZ vom 17.9.2012) erkennen.
3. Grund: Was der MAD partout nicht als neofaschistische Gesinnung werten wollte, wollte er jedoch ›abschöpfen‹ und fragte ihn, ob er sich vorstellen könne, z.B. Anschlagspläne auf Flüchtlingsheime den Behörden mitzuteilen.
4. Grund: Der MAD wurde aufgefordert, alle Unterlagen, die Mitglieder und Umfeld des NSU betreffen, den Untersuchungsausschüssen zukommen zu lassen. Der MAD behauptete, es gäbe keine diesbezüglichen Unterlagen. Man habe - gemäß Löschfristen - alles vernichtet.
5. Nicht einmal das stimmt! Die Löschfristen beziehen sich auf den (verweigerten) Zugriff, nicht auf die Existenz angelegter Akten: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar stellte in seiner Stellungnahme vom 16. Juli 2012 klar, „dass es keine gesetzlichen Löschungs- und Prüffristen für Papierakten“ gebe. Paragraf 13 des Bundesverfassungsschutzgesetzes sehe „für personenbezogene Daten in Papierakten lediglich eine Sperrung, nicht aber eine Vernichtung oder Löschung vor.“ (Pressemitteilung vom 16.7.2012)
6. Grund: Obwohl sie nicht mehr "existierten", ging ein Rundschreiben an verschiedene Verfassungsbehörden, die an sie versandte Beobachtungsakte 'Mundlos' ausfindig zu machen (und zurückzuschicken).
7. Grund: Die oberste Dienststelle des MAD, das Verteidigungsministerium deckte diese Vertuschung und behauptete wider besseres Wissen, dass es keine Unterlagen zu Mundlos gäbe (Quelle).
Weiterer Text des Autors zur Nähe von NSU- und Staatsterror: archive.ph/http://de.indymedia.org/2012/09/334986.shtml.

DVD vorgestellt: Strafe muss sein?
(2010, Medienprojekt Wuppertal, DVD mit fünf Filmen, Leihe 15 €/Kauf 40 €)
Jugendliche und junge Männer kommen zu Wort. Sie sind mit der Justiz in Konflikt gekommen, die strafbare Delikte geahndet hat. In den Erzählungen und Interviews berichten die "Täter", was sie zu ihrem Verhalten brachte und wie sie die Sanktionen erlebten. Einige von ihnen haben inzwischen auch Haftzeiten im Gefängnis erlebt und schildern ihr Leben dort. Die eigentliche Frage des DVD-Titels beantworten die Filmsequenzen überwiegend nicht. Mitunter entsteht sogar der Eindruck, dass hier nicht alles offen gesagt wird, was über die Wirkungen von Knast und Strafe eher schon Allgemeinwissen ist. Um in die Lebenswelt straffällig gewordener junger Menschen hineinblicken zu können, bietet die DVD aber intensive Anschauung.

August/September
Schwerpunktthema in diesem Monat sind Gefängnisse. Wer neben Kurztexten grundlegende Informationen sucht, kann auf www.knast.net (nur noch als Archiv)nachlesen. Interview mit Hanna Poddig über das Innenleben im Knast findet sich hier.

Knast und Gewalt
Überraschendes förderte die Studie nicht zutage: Es gibt viel Gewalt im Knast. Das belegt der ehemalige niedersächsische Justizminister und im Hauptberuf Kriminologie lehrende Professor Christian Pfeiffer zusammen mit Steffen Bieneck in der Mitte August 2012 erschienenen Studie über „Viktimisierungserfahrungen im Justizvollzug“ (abrufbar). Danach klagen über 25? der erwachsenen Männer, 25? der Frauen und sogar fast 50? der Jugendlichen, in den letzten vier Wochen des Erhebungszeitraums Opfer körperlicher Übergriffe seitens anderer Gefangener geworden zu sein. Über sexuelle Gewalterfahrungen berichteten 4,5? der Männer, 3,6? der Frauen und 7,1? der Jugendlichen (mehr). Die Zahlen dürften jedoch noch zu niedrig angesetzt sein, denn es wurde nur nach Gewalt unter Gefangenen gefragt. Die Gewalt durch Knastbedienstete kommt hinzu. Trotzdem hat ausgerechnet die Zeitung „Lichtblick“, von Gefangenen unter Aufsicht von der Knastleitung erstellt, die Zahlen angezweifelt, um den Ruf der Strafanstalten zu retten. Das wird die Herrschenden freuen, wenn die Unterdrückten die PR-Arbeit für sie machen …

Entlarvende Willkür gegen Gefangenen
Das Landgericht Bonn hat ein Reststrafengesuch von Peter ("Pit") Scherzl, dem Gründer und Vorsitzenden der Interessenvertretung Inhaftierter (Iv.I.), abgelehnt. Die Begründung: Der Inhaftierte hätte zu viele Rechtsbeschwerden eingelegt. Die seien zwar legal, aber solche Leute will der Staat nicht: "Das Erstreiten seines Rechts bei subjektiv erlebten Verletzungen habe dabei so ein dominantes Ausmaß angenommen, dass es sein Handeln in wesentlicher Weise determiniere. Hierbei verkennt die Kammer nicht, dass - anders als in Freiheit - ein Dialog auf Augenhöhe im Vollzug nicht oder nur kaum möglich ist und der Verurteilte daher auf förmliche Anträge und Eingaben verwiesen ist. Sie verkennt auch nicht, dass der Verurteilte - soweit ersichtlich - ausschließlich von ihm eingeräumten Rechten Gebrauch macht." Trotzdem sei alles ein Grund, ihn weiter einzusperren (Bericht). So lieferte das Gericht ein deutliches Beispiel für die Logiken von Knast und Strafe und ein weiteres Argument für die Forderung: Weg mit allen Knästen!

Polizei und Knast als Heilsbringer?
Eine seltsame Häufung der Befürwortung harter Strafen und des Einsperrens von Menschen fand sich in den Sommermonaten auf Indymedia (z.B. archive.ph/http://de.indymedia.org/2012/08/333786.shtml, archive.ph/http://de.indymedia.org/2012/06/331214.shtml, archive.ph/http://de.indymedia.org/2012/08/333730.shtml). Wenn Antifa-Gruppen auf Papi Staat und seine willigen VollstreckerInnen in Robe und Uniform hoffen, um die Welt von Nazis frei zu halten, so ist das allein schon eine denkwürdige Geschichtslosigkeit angesichts dessen, dass kein Nährboden für das Wiedererstarken des Faschismus besser ist als eine autoritär aufgeladene Gesellschaft. Dass die Indymedia-KontrolleurInnen aber mehrfach solche Texte auch noch auf die Titelseite hoben und ihnen damit das Siegel besonderer Güte verliehen, irritiert dann doch. Zum Glück ist die Befürwortung von Strafe, Polizeihärte und Gefängnis nicht überall Standard. Eine Kritik an der Befürwortung des Einsperrens von Nazis erschien auf Indymedia im März 2012.

„Anarchie“-Buch darf nicht in Knast
Mit einer Anhalteverfügung hat der Leiter der "Justizvollzugsanstalt" (wie die Stätte des sozialen Mordens formal heißt) Rheinbach am 5.7.2012 einem Gefangenen die Zusendung des Buches "Anarchie" (SeitenHieb-Verlag) verwehrt. Die Begründung: Das Buch sei "demokratie- und reglementierungsfeindlich" (genauer).

„Mauerfall“ wiederbeleben?
Jahrelang war der „Mauerfall“ eine wichtige Austauschquelle und unzensierte Sammlung von Texten von Gefangenen für Gefangene. Umgesetzt wurde sie von einer kleinen Gruppe aktiver KnastgegnerInnen vor allem aus dem Kölner Raum. Nach einigen Monate erschöpfungsbedingter Pause soll ein neues Team den Faden wieder aufnehmen. Als vorläufige Kontaktadresse dient die Projektwerkstatt, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen, kobra@projektwerkstatt.de. Wer werkelt mit an Abtippen, Zusammenstellen, Drucken, Verschicken???

Literaturhinweis zum Thema:
Wie bleibt der Rand am Rand, von Robert Sommer (2011, Mandelbaum in Wien, 178 S., 9,90 €)
Das Besondere am Buch ist die Gesamtbetrachtung verschiedener Phänomene von Ausgrenzung und Stigmatisierung, die üblicherweise - auch in politischen Protestbewegungen - zerstückelt und unabhängig voneinander wahrgenommen und "behandelt" werden. Dargestellt werden aber weniger die gesellschaftspolitischen Hintergründe. Die Kapitel beinhalten vor allem Reportagen, d.h. Berichte aus dem Leben von Betroffenen - auf der Straße, im Gefängnis oder der Zeit danach, bei Polizeiübergriffen gegen vermeintliche AusländerInnen (an Beispielen aus Österreich). Hinzugefügt sind Texte über die Entwicklungen im Allgemeinen, wie sie z.B. in Medien dargestellt werden.

Weitere Themen: Streits um Versammlungsrecht
Mit bemerkenswerter Plattheit versuchen Versammlungsbehörden (Ordnungsämter bzw. Polizei) immer wieder, selbst Demonstrationen (dieses ohnehin nur reichlich seichte Protestmittel, was aber zur langweiligen Politbewegung dieses Landes ganz gut passt) zu verhindern. In Bochum wurde das Grundrecht auf Autofahren von Polizei und dann auch vom Verwaltungsgericht höher bewertet als das Versammlungsrecht. Ganz normale Parkbuchten wurden schnell mal zu „Behinderten“parkplätzen umgedeutet, Lautsprecher verboten, weil sonst die durch die Demo Kritisierten gestört werden könnten usw. In Magdeburg schützte ein Gericht die wegen einer Gewahrsamnahme von DemonstrantInnen verklagte Polizei, in dem weder die Beklagten noch irgendein Zeuge erscheinen musste. Eine Beweiserhebung fand einfach gar nicht statt, stattdessen legte das Gericht fest, dass in Sachsen-Anhalt die Verhaftung von DemonstrantInnen auch nach Polizeirecht zulässig sei. Zum Glück treffen die Rechtsmacker immer häufiger auf geübte AktivistInnen kreativer Antirepression. So werden die Auseinandersetzungen noch einige Pirouetten nehmen (siehe auch www.demorecht.siehe.website)

Verfahrenseinstellungen: Offensive Prozessführung zahlt sich aus
Die kreative Antirepression erzielt seit Monaten gute Ergebnisse bei Strafverfahren. Etliche Verfahren z.B. in Lüneburg, Oschersleben, Haldensleben und anderen Orten wurden eingestellt, nachdem die RichterInnen mit aufmüpfigem Publikum und offensiv die Strafprozessordnung ausnutzenden Angeklagten konfrontiert wurden – oftmals zudem unterstützt von LaienverteidigerInnen. Zudem können Prozesse so politischer geführt werden als im klassischen Modus (Maul halten, AnwältIn machen lassen). Tipps zur offensiven Prozessführung unter www.prozesstipps.siehe.website.

Akteneinsicht nach UIG
Eine neue Broschüre bietet Hilfe für alle, die selbst Spürhunde sein wollen. Das Bundesumweltministerium hat zum Akteneinsichtsrecht nach Umweltinformationsgesetz herausgegeben. Lässt sich gratis in Papierform bestellen oder downloaden.

Juli
OLG Schleswig bestätigt Rockerbandenverbot
2010 verbot das Innenministerium Schleswig-Holstein die Hells Angels Flensburg. Die Verbotsverfügung stützte sich auf zwei Punkte. 1. Die Hells Angels Flensburg sind kriminell (Schutzgelderpressung, Körperverletzung, Versuchter Mord). 2. Die Bande unterhält einen sogenannten „Solidarity Fund“. Aus diesem Solidarity Fund würden bei Strafverfahren Anwaltskosten und Strafen bezahlt werden, und außerdem inhaftierte MitgliederInnen unterstützt. Laut dem Innenministerium sei dies verfassungsfeindlich und untergrabe die Rechtsordnung. Außerdem werde damit der Begehung von Straftaten Vorschub geleistet. Diese Argumentation ist deshalb problematisch, weil sie die Unterstützung von Angeklagten in Strafverfahren mehr oder weniger per se als „verfassungsfeindlich“ und als „Straftaten Vorschub leisten“ kriminalisiert. Die Betroffenen strebten eine Eilentscheidung des OLG Schleswigs gegen die Verbotsverfügung an. Dieses lehnte dies 2010 mit der Begründung, dass die V
orwürfe offensichtlich stichhaltig seien, ab. In der Gerichtsverhandlung fast zwei Jahre später bestätigte das OLG nun die Verbotsverfügung. Allerdings nur auf Grundlage des ersten Punktes. Über die Stichhaltigkeit des zweiten Punktes wurde nicht entschieden, da das Innenministerium pünktlich zur Verhandlung diese Argumentation zurückgezogen hatte (mehr Infos zum Verfahren).

Demnächst Guantanamo in Bremen?
In Bremen nun fordert die Gewerkschaft der Polizei (GDP) eine „Spuckhaube“, die Festgenommenen übergezogen werden soll. Sie soll PolizistInnen davor schützen, angespuckt zu werden. Als „eine Kapuze, die vorn geschlossen ist“ beschreibt Horst Goebel, GDP-Vorsitzender in Bremen, die Haube. Andere sprechen von „einer Art Jute-Beutel“, der den Delinquenten bis zur Schulter übergezogen werden soll. Die „Fachgruppe Schutzpolizei“ der GDP schreibt in einer Mitteilung: „Spuckhauben=Guantanamo??? Nein!“ Und: „Die Politik muss jetzt Flagge zeigen.“ Bislang würde den KollegInnen verweigert, sich vor fremdem Speichel zu schützen. „Ekelig“ und „beleidigend“ sei der, vor allem aber ansteckend, Spuckhauben dagegen ein „mildes Einsatzmittel“. Die Haube sei sehr weit, sitze nicht fest und es scheine Licht hindurch. Auch solle sie nur eingesetzt werden, wenn die Gefahr des Anspuckens bestehe. Wann das der Fall sei, müsse man der Erfahrung der Kollege
n überlassen. „Einem Ladendieb, der friedlich ist, wird man nicht zwangsläufig eine Haube aufsetzen“, so Goebel. Thomas von Zabern von der Humanistischen Union sieht darin ein Problem: „Immer, wenn die Polizei neue Einsatzmittel oder Befugnisse bekommt, werden sie auch eingesetzt.“ Eine Haube, die einem die Sicht nimmt und womöglich das Atmen erschwert hält er für Folter (Pressebericht).

Berlin: Ausnahmsweise Polizisten verurteilt
Das monatliche Widerstandsverfahren ist ausnahmsweise ein gute Nachricht. Die beiden Polizisten, die 2009 auf der „Freiheit statt Angst“- Demo in Berlin den sogenannten „Mann in Blau" verprügelten, sind zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ein Fahrradfahrer im blauen T-Shirt hatte damals einen Beamten angesprochen und war danach verprügelt worden. Die Beamten behaupteten wie üblich, von dem Betroffenen angegriffen zu sein. Allerdings war der Vorfall dokumentiert worden. Das Material zeigt wenig überraschend einen ruhigen besonnenen Passanten, der völlig grundlos von uniformierten Gewalttätern anlasslos zusammengeschlagen wird (wer es nicht glaubt). Wegen Körperverletzung im Amt müssen sie jeweils 120 Tagessätze à 50 Euro zahlen, urteilte das Amtsgericht Tiergarten. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht (Pressebericht).

Rassistische Diskriminierungen kein Grund für Namensänderung
Das Annehmen eines deutsch klingenden Namens ist laut dem Verwaltungsgericht Göttingen für Menschen mit Migrationshintergrund nicht in Ordnung. Die als Asylbewerber anerkannten Eltern und ihre drei Kinder wollten deutsche Vor- und Nachnamen annehmen, um möglichen Diskriminierungen zu entgehen und die Zuordnung zu einer bestimmten Volksgruppe oder Religion zu vermeiden. Namensänderungen seien aus wichtigem Grund zwar möglich. Dass ein Name fremdsprachigen Ursprungs sei oder nicht deutsch klinge, reiche jedoch nicht aus, heißt es in der Urteilsbegründung. Zwar seien Diskriminierungen wegen des ausländischen Namens etwa am Arbeitsplatz nicht auszuschließen. Es sei aber nicht Aufgabe des Namensrechts, einer gesellschaftlichen Fehlentwicklung entgegenzusteuern (Az. 4 A 18/11, Bericht).

Held in Haft?
Die allgemeine Willkür von Gerichtsbehörden kommt immer nur bei besonders spektakulären Fällen ans Licht. Eine dieser Geschichten ereignete sich in Koblenz. In Jahr 2010 greift ein Mann in Koblenz helfend in eine Schlägerei ein. Für seine Zivilcourage wird er vom Land Rheinland-Pfalz und dem Polizeipräsidenten ausgezeichnet. Den Gerichtsprozess, wo er als Zeuge geladen ist, verschläft er jedoch. Das verhängte Bußgeld bezahlt er sofort und erhält auch eine Quittung. Trotzdem mahnt in das Gericht mehrmals an. Versuche, das Ganze telefonisch aufzuklären, scheitern. "Ich hatte ja den Beleg, aber man hat mich gar nicht zur zuständigen Stelle durchgelassen", sagt Schmitt. Im Januar dieses Jahres kommt es dann dicke: Weil er das Ordnungsgeld angeblich nicht gezahlt hat, soll er für zwei Tage in Haft. Der erneute Versuch eines Gesprächs scheitert: "Die Mitarbeiterin hat mir nur gesagt, ich soll jetzt endlich in die Gänge kommen", empört sich Schmitt. Er telefoniert wieder, diesmal mit der Regionalzeitung , die die Staatsanwaltschaft mit de Quittung konfrontiert. Es stellt sich heraus: Der Betroffene hat den Beleg zwar bekommen, die Behörde hat das aber offenbar nicht ordnungsgemäß dokumentiert.

Blockupy verboten: „erstes Demoverbot“?
Das politische Kurzzeitgedächtnis linker Bewegungseliten in Deutschland ist immer wieder beeindruckend kurz. So bewirkte das Demonstrationsverbot der Blockupy-Proteste in Frankfurt im Mai 2012 einen gigantischen Pressewirbel. Stellvertretend für den dort vertretenen Tenor sei hier Constanze Lehr von der Linkspartei Hessen zitiert: „von dem fadenscheinigen Verbot der europäischen Krisenproteste habt ihr alle schon gehört. Dieses Verbot ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik einmaliger skandalöser Vorgang und eine offene Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Demonstrationsrechts“ (Mailaussendung vom 5.5.2012). Leider ist dem nicht so. In der Bundesrepublik werden regelmäßig Versammlungen verboten so z.B. zu den alljährlichen Castor-Protesten, zum G8-Gipfel 2007 oder zum Nato-Gipfel 2009. Und in alltäglichen Situationen wird das Demonstrationsrecht ständig eingeschränkt. So ist es in Berlin z.B. üblich, das die Polizei bei der völlig legalen An
meldung von Spontanversammlungen gleichzeitig die Anmeldung aufnimmt, und im Kooperationsgespräch die Anzeige wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz schreibt. Dies kriminalisiert die anmeldende Person und hebelt gleichzeitig das Zeugnisverweigerungsrecht aus. Und bevor das nächste Gerücht aufgewärmt wird: Die Gerichte helfen regelmäßig auch nicht. D die Beispiele für alle, die sie sehen wollen, Legion sind, sei auf eine Auflistung verzichtet...

Juni
Neue Internetseite: www.rechtshilfebuero.de
Für alles, was sich unter den dogmatisch gewaltfreien Aktionsbegriff sammelt, organisiert eine kleine Runde Leute Rechtshilfe. Das machen sie oft engagiert und allemal kreativer als die schnöden Anweisungen aus links-autoritären Kreisen, wie sie z.B. bei Rote Hilfe oder vielen EAs dominieren. Doch auch die dogmatisch Gewaltfreien beherrschen die Techniken von Ab- und Ausgrenzung. Neu ist nun der Internetauftritt - und hier wird das besonders deutlich. Personenkult schlägt einem in Form von großen Fotos der Hauptperson entgegen, während die Seiten mit den Rechtstipps überwiegend noch fehlen. Beeindruckend ist ein Klick auf die Linkliste: Verbandswerbung pur, aber kein einziger Link zu Seiten mit Rechtstipps. Was hier deutlich wird: Es geht um die Organisationen, während den betroffenen Menschen nicht die Hilfe zugänglich gemacht wird, die optimal wäre. Wie bei Nationen auch sind die Label "des kleinen Mannes" immer konkurrierend zu den Menschen selbst. Eine Internetseite, deren Ziel maximale Hilfe für Menschen ist, sieht anders aus.

Debatte um kreative Antirepression
Der Streit um die Idee, sich eigenes Wissen für einen offensiven Auftritt gegenüber Polizei und Gerichten anzueignen, geht weiter. Er wird nicht zwischen den OrdnungshüterInnen und AktivistInnen geführt, sondern „linke“ Gruppen hetzen gegen die Idee der Selbstermächtigung. Dabei konnten offensiv geführte Straf- und Bußgeldprozesse in den vergangenen Monaten erhebliche Erfolge einfahren. Das gelingt jedoch nur, wenn sich AktivistInnen tatsächlich Wissen aneignen und den offensiven Umgang üben. KritikerInnen der kreativen Antirepression argumentieren, politische AktivistInnen seien zu unerfahren oder zu dumm, um sich selbst zu wehren. Sie sollten schweigen und professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Das wiederum weisen selbstorganisierte AktivistInnen als antiemanzipatorisch zurück. Es sollte immer um Selbstermächtigung, nie um Bevormundung gegen. Unstrittig ist dabei, dass Aussagen vor Gericht und Polizei nur der anderen Seite nützen. Einen historischen Blick auf offensive Prozessstrategien beinhaltet ein Text über den Reichstagsbrandprozess zu Zeiten der Nazis. Er ist hier zu finden. Tipps für offensives Vorgehen vor Gericht gibt es unter www.prozesstipps.siehe.website. Trainings können vereinbart werden.

Blogsport unter Beschuss
Die Internetplattform blogsport.de, die von vielen politischen Gruppen als Art Tagebuch ihrer Aktivitäten genutzt wird (systematische Informationsdarstellung im Netz ist zugunsten schneller Einzelinfos, die im Vorbeirauschen gelesen werden, ja stark zurückgegangen), wird massiv angegriffen. Dahinter stecken Konzerne und die von ihnen bezahlen AnwältInnen, die brisante Veröffentlichungen zu verhindern suchen. Dabei greifen sie die Plattform, nicht die jeweiligen AutorInnen der Texte an. Blogsport ist deshalb bereits mehrfach ausgefallen. Die Zukunft ist ungewiss. Typisch deutsch sind Spendenaufrufe als Konsequenz. Blogsport hat diese selbst gar nicht gewünscht, aber deutsche Protestkultur besteht halt vor allem aus Unterschriftensammlungen, Facebook-Protestsimulation, vorgekauten Protestemails und Spendensammeln.

Buchvorstellung „Polizei und Grundrechte“ von Martin H.W. Möllers
(2. Auflage 2011, Verlag für Polizeiwissenschaften in Wiesbaden, 472 S., 19,80 €)
Leitfäden für AktivistInnen gibt es etliche - manche mit wertvollen Tipps, viele aber auch mit bemerkenswerten Fehlern. Sie alle lassen sich aber in Polizeiwachen oder vor Gericht nicht wirksam als Quelle einsetzen. Das ist anders bei solchen Büchern, die für die "andere" Seite geschrieben werden. Dazu gehört ein aktuelles, dickes und sehr gründliches Buch - geschrieben eigentlich für PolizeibeamtInnen, nutzbar aber auch für alle, die sich kritisch mit der Polizei auseinandersetzen oder unfreiwillig immer wieder mit den OrdnungshüterInnen bei deren Hilfeleistungen für die Herrschenden in Konflikt geraten, bieten die Kapitel profunde Informationen darüber, welche Grundrechte Schranken für polizeiliches Eingreifen bilden und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, diese Schranken durchbrechen zu dürfen. Das Buch ermöglicht es, mit Hilfe eines für die Polizei geschriebenen Werkes deren Tätigkeit kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls auf die Einhaltung des Rechts zu pochen. Wenn das - wie so oft - im Eifer des Gefechts nicht geschieht, können die Formulierungen für Fortsetzungsfeststellungsklagen oder die Abwehr strafrechtlicher Konsequenzen genutzt werden. Aufgrund der Präzision und der erläuternden Beispiele kann das Buch für Polizeipraxis und Polizeikritik gleichermaßen und uneingeschränkt empfohlen werden - bei der Kritik nicht als neue "Bibel", sondern als Quelle zur Information und zum Vorhalt, was staatliche Repression eigentlich zu beachten hätte (und es oft nicht tut).

Zwangsarbeit im Knast: Schuften für den Krieg
In Deutschland sind Gefangene verpflichtet zu arbeiten, sofern die zugewiesene Arbeit von ihnen körperlich geleistet werden kann. Rechtlich handelt es sich hierbei um Zwangsarbeit, wie das Grundgesetz (Artikel 12 Absatz 3) in erfreulicher Klarheit feststellt. Die im 19. Jahrhundert erbaute Justizvollzugsanstalt Straubing (Bayern) verpflichtet schon seit langer Zeit Teile der Insassenschaft für die Firma MTU zu arbeiten. MTU ist aktiv an der Rüstungsproduktion beteiligt und liefert Triebwerke für – wie es wörtlich heißt – „Luftfahrtgeräte der Bundeswehr“, insbesondere auch den Eurofighter. Der Betrieb von MTU in der Haftanstalt ist ganz offiziell als „Luftfahrtbetrieb für Luftgeräte der Bundeswehr“ zugelassen. Durch ihre erzwungene Mitarbeit sind also auch Gefangene eingebunden in kriegerische Konflikte. Mehr Infos ...

Nur selten vor Gericht: Morde durch Polizisten
Polizeibeamte stehen in den USA vor Gericht, weil sie einen Obdachlosen getötet haben. Was normalerweise geräuschlos abläuft (Polizei tötet und verletzt recht häufig – aber meist nur sozial Ausgegrenzte, für die sich weder auflagengeile Medien noch spendenjagende NGOs interessieren). Situationen wie die, die im jetzt verhandelten Fall zum Tod von Kelly Thomas geführt haben, sind aber Alltag in allen Staaten der Welt. Beamte, die zur Aufrechterhaltung des Bestehenden vereidigt sind, setzen mit körperlicher Gewalt die Ordnungsvorstellungen und Wertmaßstäbe der Gesellschaft durch. Täglich kommt es zu Morden durch Polizeibeamte, nur selten werden sie so gut dokumentiert wie in diesem Fall. Denn dass der Fall überhaupt vor Gericht landere, lag am Zufall eines Videos, auf welchem sich die Beamten eine Viertelstunde normal mit Kelly Thomas unterhalten und dann 10 Minuten damit beschäftigt sind ihn zu töten. Dabei kommen immer neue Uniformierte hinzu, die – obwohl der immer schwerer verletzte und nur noch um Hilfe rufende Obdachlose schon am Boden liegt und sich eine Blutlache ausdehnt – ansatzlos mit auf den Sterbenden dreinschlagen. Das ist ein typischer Fall der „Cop Culture“ – Kumpanei ohne Gehirn. Der ganze Fall kann auf dieser Seite und hier nachgelesen werden.

Endlich zu haben: DVD „Fiese Tricks von Polizei und Justiz“
Der Mitschnitt des Ton-Bilder-Vortrags in Fulda ist unter www.aktionsversand.siehe.website für 7 Euro zu erwerben – in vorführfähiger Qualität!

Mai
Aufkleber-Verfahren nach Verunsicherungsrazzia eingestellt
In der Grenzstadt Flensburg sind die Verbindungen nach Dänemark eng. So kam es auch nach der Räumung des Kobenhagener Hausprojektes Ungdomshuset 2007 in der Stadt zu mehreren Soli-Aktionen. Aus Sicht der Betroffenen als „Revanche-Foul“ stürmte die örtliche Polizei ein Flensburger Hausprojekt, verwüstete es, schlug und verhaftete Anwesende und legalisierte das Vorgehen anschließend mit angeblichen Widerstandshandlungen. Diese wurden im Juli 2010 verhandelt. Bereits nach der ersten Zeugenaussage des Truppführers schien die Darstellung dem Richter so peinlich zu sein, dass gegen Geldbusen eingestellt wurde. Doch die Staatsanwaltschaft und dem Staatsschutz war das nicht genug. Ermittlungsführend im besagten Prozess hatten sie sich bereits einen Monat vorher einen Hausdurchsuchungsbefehl für besagtes Objekt geben lassen, der just 3 Stunden vor Prozessbeginn vollstreckt werden musste. Das neuerliche verfahren war noch absurder: Im Ruhrpott hatten sich Cops über Aufkleber an ihrer Wache geärgert, die ihrer Meinung nach zum Anzünden von Polizeifahrzeugen auffordern würden, und starteten Ermittlungsmaßnahmen in mehreren Städten mehrere Bundesländer, um die vermeintlichen Anstifter zu Straftaten zu finden. Nach mehreren Monaten Ermittlungstätigkeit glaubten sie den Verantwortlichen in einen Versandhändler, wohnhaft in besagten Hausprojekt gefunden zu haben. Dieses absurde Verfahren wurden nun trotz bereits erstellten Strafbefehl eingestellt.

SEKs dürfen fotografiert werden
Selbst SEK-Anführer dürfen ein Fotografieren ihrer Amtshandlungen nicht verbieten. Ein SEK hatte zwei Journalisten in Schwäbisch Hall im März 2007 verboten, ihre Amtshandlung zu fotografieren, da die Anonymität der Truppe gewährleistet werden müsse. Eine Lokalzeitung aus Schwäbisch Hall hatte gegen die Entscheidung geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass ein SEK-Einsatz ein zeitgeschichtliches Ereignis sei, von dem Bilder auch ohne Einwilligung der Beamten gemacht werden dürften. Ein berechtigtes Interesse der eingesetzten Beamten könne dem nur dann entgegenstehen, wenn die Bilder ohne den erforderlichen Schutz gegen deren Enttarnung veröffentlicht werden, erklärte das Gericht. Zur Abwendung von Gefahren "bedarf es aber regelmäßig keines Verbots der Anfertigung von Fotografien, wenn zwischen der Anfertigung der Fotografien und ihrer Veröffentlichung hinreichend Zeit besteht, den Standpunkt der Polizei auf andere, die Pressefreiheit stärker wahrende Weise durchzusetzen", begründete der 6. Senat seine Entscheidung (Az.: 6 C 12.11).

Gericht erlaubt rassistische Polizeikontrollen
Identitätsfeststellung eines Zugreisenden auch ohne konkreten Verdacht zulässig

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Polizei Menschen auf Bahnstrecken, die angeblich von als „Ausländern“ diskriminierten Menschen zur vermeintlich „unerlaubten Einreise oder zu Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz“ dienen, verdachtsunabhängig kontrollieren dürfen. Ein Student mit dunkler Hautfarbe, der in Kassel lebt, war von zwei Uniformierten im Zug aufgefordert, sich auszuweisen. Weil er sich nicht angepasst genug verhielt, schrieben die Beamten noch eine Anzeige wegen einer angeblichen Beleidigung. Im Prozess zur diesbezüglichen Verurteilung äußerte ein Beamter der Bundespolizei zum Grund für die Kontrolle, wenn er die Vermutung habe, ein Reisender halte sich möglicherweise illegal auf, frage er, wohin der Reisende fahre und bitte um Vorlage von Ausweispapieren. Er spreche dabei Leute an, die ihm als Ausländer erschienen. Ein Kriterium sei hierbei auch die Hautfarbe. Deshalb klagte der Betroffene vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Dieses wies die Klage ab. Aus Gründen der Kapazität und Effizienz sei die Bundespolizei auf Stichproben angewiesen. Deswegen dürfte die Auswahl nach dem äußeren Erscheinungsbild erfolgen. Durch einschlägigen Vorschriften, entsprechenden Lageerkenntnisse und einschlägige grenzpolizeiliche Erfahrung werde laut dem VG willkürliches Vorgehen ausgeschlossen. Einen ähnlichen Fall muss demnächst das Amtsgericht Dortmund entscheiden. Hier mischte sich ein Passant am Bahnhof in eine offensichtlich rassistische Kontrolle ein, und steht nun u.a. wegen dieser Feststellung (Beleidigung) vor Gericht. Mehr Infos ...

Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verneint Verantwortung von GentechikerInnen
Fünf Imker, deren Honig nach Genversuchen in der Nachbarschaft kontaminiert war, verklagten den Staat Bayern, damit dieser Schutzmaßnahmen ergreife, um ungewollte Verbreitung von genetisch manipulierten Pollen zu verhindern. Der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verneinte nun eine derartige Pflicht. Es liege in der Verantwortung der Imker, wenn ihr Honig kontaminiert werde. Mehr ...

Dokumentation zu Sexismus bei der Polizei erschienen
Polizisten nutzen mit Einschüchterung, Diskriminierung und sexueller Nötigung ihre Machtposition aus. Betroffene kritisieren, dass Sexismus zum „Repressionsrepertoire“ der Polizei gehört. Eine im April publizierte Dokumentation des Feministischen Instituts Hamburg beschreibt sexistische Erfahrungen mehrerer Frauen im Kontakt mit Polizeibeamten. Die Vorfälle drehen sich um Hilfeersuchen auf einer Polizeiwache ebenso wie im Rahmen von Personalienfeststellungen, Ingewahrsamnahmen oder Festnahmen. Die Verfasserinnen konstatieren eine „häufige Form gesellschaftlich geduldeter sexistischer Verhaltensweisen“. Verschärfend kommt hinzu, dass die Beteiligten sich in einer Situation ungleicher Hierarchien und Abhängigkeitsverhältnisse wiederfinden. Ähnliche Erlebnisse sollen nun in einem Blog gesammelt werden. Die Dokumentation des Feministischen Instituts Hamburg kommt zu dem Schluss, dass rassistische und sexistische Verhaltensweisen im Korpsgeist der Polizei angelegt sind. Ihnen sei kein Fall bekannt, der eine Dienstaufsichtsbeschwerde nach sich zog oder zur Anzeige gebracht wurde. Bemängelt wird das Fehlen von Namen oder Dienstnummern. Auch die Weigerung anderer Polizistinnen oder Polizisten, einen beobachteten verbalen oder körperlichen Übergriff zu bezeugen, behindert die Verfolgung. Letztlich ist aber die Funktion der Polizei in der Gesellschaft das größte Problem: So wird das Ausgeliefertsein als „hierarchisch angelegte Situation“ beschrieben, in der eine direkte Intervention unmöglich ist. Beim Anzeige erstatten sind Betroffene auf die Polizei angewiesen und zudem schambelastet oder traumatisiert. Als Verdächtige oder in Gewahrsam Genommene wollen sie die Situation womöglich nicht weiter eskalieren und verzichten auf das Kontern des sexistischen Übergriffs. Zu einem ähnlichen Schluss kommt LesMigraS, eine Gruppierung aus der Berliner Lesbenberatung. Der Verein weist darauf hin, dass die Angst vor Gewalt durch Polizisten vor allem unter migrantischen Frauen verbreitet ist.
Mehr Infos, die Doku und ein Blog ...

Dornbirner Gericht eine kriminelle Vereinigung?
Zumindest das Bezirksgericht Dornbirn (Österreich) darf man neuerdings ungestraft als „kriminelle Vereinigung“ bezeichnen. Fast einen dutzend Angestellten und mindestens einer Richterin wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, Testamente zu eigenen Gunsten gefälscht zu haben. Dabei soll es mindestens um eine Schadenssumme von 10 Mio. Euro gehen. Ein mittlerweile geständiger und verurteilter Geschäftstellenleiter teilte in der Verhandlung über seinen Anwalt mit, dass er als sehr junger Mann ans Bezirksgericht gekommen und gesehen habe, dass sich manche ihre Suppe richten. Als er in der Position war, habe er es sich auch gerichtet. Mehr zu den Urteilen ...

Berufungsprozess wegen „Erschleichen von Leistungen“ am 21.5.2012 im Landgericht Braunschweig
Am 21. Mai findet vor dem Landgericht Braunschweig die Berufungsverhandlung gegen eine Aktivistin statt, der vorgeworfen wird keinen gültigen Fahrschein vorgezeigt zu haben, als sie in einer Braunschweiger Straßenbahn kontrolliert wurde. Bereits im Dezember 2011 stand sie deswegen vor dem Amtsgericht Braunschweig. Der Prozess, welchen die Angeklagte offensiv führte, war von strengen Einlasskontrollen und Rechtsbrüchen am laufenden Band geprägt. Der Richter untersagte u.a. das Stellen von Beweisanträgen und räumte der Angeklagten keine Möglichkeit für ein Plädoyer ein. Die Verteidigungsstrategie der Angeklagten kommentierte der vorsitzende Richter Steinberg unter anderem mit den Worten „die Herrschaften sind damit beschäftigt, das Verfahren zu torpedieren“ und „das kenne ich alles schon, das ist doch langweilig“. Nach 2 Stunden Prozess verurteilte er die Angeklagte dann zu 20 Tagessätzen á 20 Euro, welche Richter Steinberg in der schriftlichen Urteilsbegründung auf 20 Tagessätze á 5 Euro korrigierte. Die Angeklagte legte daraufhin Berufung ein, welche am 21. Mai um 9 Uhr im Landgericht Braunschweig verhandelt wird. „Es ist nicht einzusehen, dass Menschen dafür bezahlen müssen, mobil zu sein. Wer sich kein Ticket leisten kann, muss zuhause bleiben oder wird bestraft, weil er oder sie ohne Fahrschein fährt. Diese Ungerechtigkeit kann ich nicht einfach akzeptieren.“, erklärt die Angeklagte ihren Schritt gegen das Urteil Berufung einzulegen. „Ich fordere den Nulltarif für den öffentlichen Nahverkehr, damit Mobilität kein Privileg bleibt!“ Die Angeklagte wird das Verfahren offensiv führen und freut sich über zahlreiches Publikum. Mehr Infos ...

April
Schon wieder: Polizeiopfer kommen vor Gericht
Gewaltanwendung wird durch Massenpsychologie, Angstmache, Bedrohungsgerede und privilegierte Definitionsmacht über die sogenannte Wahrheit gefördert. Das sind die Gründe, warum Armeen, Gefängnisse und Polizei nicht Gewalt verhindern, sondern diese am meisten ausüben – und dazu Gesellschaften verrohen. Nur selten fällt das auf, weil diese Institutionen selbst definieren können, was vorgefallen ist. Ausnahmen sind Pannen, bei denen z.B. Menschen die Opfer werden, die selbst in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Aktueller Fall: Ein Prozess in Rosenheim. Eine Polizeitruppe hatte eine Familie überfallen und dabei so verprügelt, dass sogar das Leben der Angegriffenen in Gefahr war. Doch auch wenn alles gegen die Polizei spricht: Die Verfahren gegen die Uniformierten sind längst eingestellt, während die Opfer angeklagt wurden. Die Mittel der Machtinstanzen sind dann die Üblichen: Pollizeiopfer und –kritikerInnen als verrückt darstellen usw. Mehr z.B. hier und in der SZ.

Freiheit nur für politische Gefangene?
Den üblichen Streit um die Frage, ob politische Opposition nur die Freiheit für eigene FreundInnen fordern sollte (was in Deutschland dann nur wenige betrifft, da politische Gefangene angesichts der Seichtheit von Widerstand hierzulande) oder das Ende staatlicher Repression einschließlich aller Knäste, gab es mal wieder rund um den 18. März 2012. Während auf den „offiziellen“ Seiten (z.B. www.18maerz.de) nur für 15 Gefangene in Deutschland die Freilassung gefordert wurde (also ca. 0,2 Promille aller Inhaftierten), forderten Anti-Knast-Gruppen rund um die Inhaftierung der Aktivistin Hanna Poddig offensiv das sofortige Ende von Knast und Strafe (siehe hier).
Einen kritischen Beitrag zur Position, Nazis in Knäste zu sperren, gab es auf Indymedia.

Bericht und Einladung zum dritten LaienverteidigerInnen-Treffen im Juni 2012
Im Mai 2011 gründete sich das Laienverteidigungsnetzwerk (siehe www.laienverteidigung.siehe.website). Nun fand - nach einigen Schwierigkeiten - das zweite Treffen statt, wieder in der Projektwerkstatt in Saasen. Leider war zu merken, dass Selbstorganisierung nirgendwo mehr eine große Rolle spielt. Die großen Verbände haben darauf längst mit der Verlagerung aller Ressourcen in zentrale Hauptamtlichen-Strukturen reagiert. Die Idee der Laienverteidigung aber heißt ja gerade, sich selbst zu ermächtigen und gegenseitig zu helfen. Unterstützt wird das bisher von keiner Organisation – auch nicht von linken Rechtshilfegruppen, die alle eher auf Bevormundung und defensive Strategien gegenüber staatlicher Repression setzen. Beim zweiten Treffen des Laienverteidigungstreffens wurden vielfältige Prozesserfahrungen ausgetauscht und zwei weitere Eigenfortbildungen vereinbart - zum einen ein Open-Space-Camp zu Erfahrungsaustausch über Gerichtsverfahren, zum anderen ein weiteres Laienverteidigungstreffen mit Vertiefungsworkshop zum Revisionsrecht. Es wird vom 14.-20.6. in der JUP! Bad Oldesloe (Turmstr. 14a) stattfinden. Ablauf: Do, 14.6. ab 10 Uhr bis So 17.6. bis 17 Uhr: Schulung für LaienverteidigerInnen. Sonntag Abend (17.6.): Vortrag zu Revisionsrecht. 18.-20.6.: LaienVerteidigerInnen-Netzwerktreffen. Mehr auf www.laienverteidigung.siehe.website.

Fiese Tricks von Polizei und Justiz - neuer Videomitschnitt
Vortrag, Buch und Internetdokumentation zu Beweismittelbasteln, Straftaterfindungen, Falschaussagen und politischer Verfolgung vor allem durch Gießener Justiz und Polizei sowie den früheren hessischen Innenminister und jetzigen Ministerpräsidenten Volker Bouffier schlagen immer noch Wellen. Nachdem die Justiz ihre eigenen Leute und Hilfstruppen mit weiteren Rechtsbrüchen vor Strafverfolgung über die 5-Jahres-Verjährungsgrenze gerettet haben, reduziert sich die Hoffnung auf Aufklärung auf den parlamentarischen Rahmen. Die Hoffnung ist gering, denn FreundInnen haben die betroffenen unabhängigen AktivistInnen bei keiner der im Landtag vertretenen Parteien. Der Autor des Buches zum Thema ("Tatort Gutfleischstraße") hat am 31.1. in Fulda in seiner Ton-Bilder-Schau den aktuellen Stand präsentiert. Der Vortrag wurde mitgeschnitten und ist im Internet zu erreichen (Teil 1 ++ Teil 2 ). Die Veranstaltung kann auch an anderen Orten laufen. Mehr Infos und Link zum Video über www.fiese-tricks.siehe.website. In Kürze wird auch eine DVD erhältlich sein.

Wer Menschen bombardiert, bekommt einen Orden - wer Militärzüge aufhält, kommt in den Knast
Hanna Poddig musste am 15.3. in der JVA Frankfurt-Preungesheim einrücken. Grund: Sie hatte in Schleswig-Holstein einen Militärzug gestoppt, der Kriegsmaterial transportierte. Das lässt sich ein nach Innen und Außen bis an die Zähne bewaffneter Staat natürlich nicht gefallen und sperrte die Aktivistin ein. Mehr ...

Aktuelles Buch von Tim K.: Treibjagd - vom Cop zum Outlaw
(2011, Stattverlag in Berlin, 382 S., 19,90 €)
Es ist immer unterhaltsam, aus dem Inneren von Polizei und Justiz zu lesen. Hinter der Fassade von Recht und Ordnung verbergen sich Macht und Willkür. Nein, schlimmer: Sie sind dasselbe. In diesem Sinne ist das Buch lesens- und begrüßenswert und dem Autor, der seine Geschichte in Ich-Form präsentiert, für den Einblick zu danken. Allerdings ist die Aufklärung damit verbunden, dass Tim K. selbst unter dem gleichen Problem leidet, wie seine Ex-Arbeitgeber, die dann zu Kontrahenten wurden: Er glaubt an Wahrheit - und das sich Böses vom Guten sauber trennen lässt. Letzteres reklamiert er für sich, wird nicht müde, immer wieder darauf hinzuweisen, dass seine Geschichte wahr sei. Genau aus diesem Irrtum, sich selbst als Hüter des Wahren und Guten zu denken, entsteht viel Schlimmes auf der Welt.

Verfassungsklage gegen Demonstrationsverbot auf großen staatlichen Flächen
Die Stadt Braunschweig, deren Spitze selbst in die Gentechnik-Seilschaften verflochten ist, verbot 2009 und 2010 Demonstrationen auf dem großen Gelände an der Bundesallee 50, wo mehrere Bundesbehörden (z.B. vTI, JKI und BVL) sitzen und damals ein Genversuchsfeld geplant war (was auch wieder passieren kann). Am 6.10.2011 entschied darüber das Verwaltungsgericht Braunschweig und bestätigte die Seilschaften darin, dass sie ihr Gelände vor Protest schützen können. Nun hängt die Sache vor dem Bundesverfassungsgericht - und hat grundsätzliche Bedeutung. Sollte die Klage Erfolg haben, würde das wahrscheinlich etlichen staatlichen Grundstücken den bannmeilenähnlichen Status nehmen. Die Verfassungsbeschwerde und das Aktenzeichen: 1 BvR 380/12.
  • 7. bis 10. Juni (Do-So) in der Projektwerkstatt Saasen: Open-Space "Für eine Welt ohne Knast und Strafe“

März
200 Euro Strafe für GEZ-Kontrolleur
Eigentlich haben die Angehörigen der größten Ausspähagentur Deutschlands eine relative Narrenfreiheit. Nur übertreiben dürfen sie es nicht, denn ab und zu müssen doch mal Köpfe rollen, um den Anschein aufrecht zu erhalten, dass sich vor dem Rechtsstaat auch Menschen verantworten müssten, die im Auftrag des Staates handeln. Laut Süddeutscher Zeitung verurteilte das Amtsgericjt Nürnberg einen GEZ-Kontrolleti wegen Hausfriedensbruch. Er habe eine kurze Abwesenheit einer Wohnungsinhaberin ausgenutzt, und sei widerrechtlich durch die unverschlossenen Tür in die Wohnung eingedrungen, um sich im Schlafzimmer der Betroffenen die Marke des Fernsehgeräts zu notieren.

Samba gegen Zensus
In Göttingen versuchte ein Gerichtsvollzieher, eine WG zum Bezahlen von je 500 Euro Zwangsgeld zu bewegen. Dieses wird von der „Erhebungsstelle Zensus 2011 Stadt Göttingen“ mit der Begründung erhoben, das die Betroffenen sich weigern würden dem Zwang zur Auskunft zu entsprechen. Abgeschreckt von unzähligen leeren Schuhen im Flur, verhaltenen Sambarhythmen und der Einladung zu lecker Suppe brach ein Gerichtsvollzieher bereits im Ansatz die Zwangsvollstreckung ab. Es hätte so schön sein können: Das Mittagessen aus containerten Leckereien war gerade fertig als endlich der Herr Gerichtsvollzieher klingelte. Sein angekündigtes Zeitfenster „zwischen 11:00 und 13:00“ zu kommen, war fast ausgeschöpft und erste Witze kursierten er würde die Betroffenen versetzen, da diese bisher auch auf seine Termine platzen lassen hätten. Die anwesende Sambagruppe wärmten sich auf und der Vollstrecker wurde mit dem Ruf „die Suppe ist fertig“ begrüßt. Der Beamte forderte den Betroffenen auf, vor der Haustür und alleine zu sprechen. Als auf diese Forderung nicht sofort eingegangen wurde, brach der „Vollstrecker“ die „Maßnahme“ ab, ohne überhaupt die Wohnung betreten zu haben. Das heißt schlicht: Er unterließ es, seine Arbeit überhaupt aufzunehmen und konnte daher weder in deren Ausübung gehindert noch gestört werden.

DPlG meutert gegen Bundesverfassungsgericht
Im Februar entschied das BVF, dass die bisherige Praxis der Polizei, sich von Anbietern Passwörter und PIN-Nummern von Verdächtigen aushändigen zu lassen, rechtswidrig sei. Dafür sei eine richterliche Entscheidung notwendig. Sämtliche andere Punkte der Klage von Telekommunikationsanbietern ignorierte das Gericht. Die Frage, ob anonymes Telefonieren in einer Demokratie möglich sein müsse, negierte das Gericht sogar. Der Staat habe Anspruch auf alle Daten, allerdings geregelt durch gesetzliche Grundlagen. Das diese Grundsatzentscheidung, die den Staat mal wieder über alles stellt, vielen immer noch nicht weit genug geht, demonstrierte nach der Entscheidung der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizei Gewerkschaft Rainer Wendt. ""Es darf nicht sein, dass die Politik tatenlos zusieht, wie uns das Gericht die Hände bindet. Die Ermittler sollten jetzt spähen, so viel es geht, sonst werden der Polizei später fehlende Ermittlungserkenntnisse vorgeworfen." Endlich schwarz aus weiß: Cops überwachen nicht, weil es einen Bedarf gäbe. Die Überwachung hat eine Eigendynamik.

Polizisten wissen, wie rassistischer DpolG-Kalender gemeint ist?
Das bayrische Innenministerium empfiehlt, in bayrischen Diensträumen der Polizei den aktuellen von der Deutschen Polizeigewerkschaft herausgegeben Kalender nicht aufzuhängen. Die darin enthaltenen Witze werden von der Opposition als ausländerfeindlich und menschenverachtend kritisiert. So wird auf einer Zeichnung ein Farbiger mit ausgesprochen dicken, roten Lippen von einem Polizisten festgehalten. Dieser wehrt sich und schreit: „Was heiß’ hie’ Ve’dunklungsgefah’...?!“ Ein anderes Bild zeigt einen Selbstmörder und einen Polizisten. Der Uniformierte sagt „Jetzt spring doch, du Idiot, ich hab noch anderes zu tun!“ Auf einem anderen Bild prügeln sich junge Männer, die ausnahmslos Migranten zu sein scheinen. Einer von ihnen sagt: "Boah... krass... 3ern BMW...!" Das Januar-Bild zeigt die Heiligen Drei Könige (mit Hakennase) und der schwarze König muss Kamel-Exkremente aufsammeln. Der bayerische Landesvorsitzende der Polizeigewerkschaft, Hermann Benker entgegnete laut der Nachrichtenagentur dpa: „Für mich ist das Ganze absolut unverständlich. Es wird so getan, als ob es diesen Polizeijargon nicht geben würde“. Es handle sich lediglich um einen Jargon. Ein Polizist wisse, wie es gemeint sei, schließt Benker.

AG Moabit: Kontrollieren, bis der Prozess vorbei ist?
Die Umweltaktivistin Franziska Wittig sollte sich am 02.02.2012 aufgrund einer Anti-Gentechnik-Aktion aus dem Jahr 2009 vor Amtsgericht Tiergarten in Berlin gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs verteidigen – das wurde verhindert. Über 25 Minuten wurde sie bei den Einlasskontrollen des Gerichts aufgehalten. Die Richterin verwarf daraufhin wegen Nicht-Erscheinen Franziskas Einspruch gegen den Strafbefehl, obwohl sie wusste, dass diese sich aufgrund der Kontrollen verspätete. Damit ist die Aktivistin zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt, ohne dass sie sich gegen den Vorwurf verteidigen konnte. Franziska plant, Rechtsmittel gegen den Ablauf ihrer Verurteilung einzulegen. Mehr Infos ...

„Hells Angels“-Verbot kommt ohne Generalklausel aus
Anfang Februar wurde in Schleswig-Holstein die „Hells-Angels Kiel“ als kriminelle Vereinigung verboten, und das SEK produzierte wieder tolle Bilder, mit denen sich der Innenminister im Landtagswahlkampf als voll handlungsfähiger durchsetzungsfähiger Law-and-order-Mann inszenieren kann. Ähnlich wie schon bei dem Verbot der Hells-Angels Flensburg im Jahre 2010 klagte ein Rockeranwalt gegen das vereinsrechtliche Verbot. Eine Verbotsbegründung fehlt jedoch . 2010 behauptete das Innenministerium, dass die Hells-Angels einen sogenannten „Solidarity-Fonds“ unterhielten, mit dem Anwaltskosten von Beklagten bezahlt würden. Dies sei eine Unterstützung von Straftätern, und käme außerdem einem Aufruf zu Straftaten gleich. Diese Argumentation, mit der sich jedes bürgerrechtliche Engagement, dass Klagen vor Gericht unterstützt, kriminalisieren ließe, fehlt diesmal. Über die Klage aus 2010 ist übrigens immer noch nicht entschieden worden.

Geheimdienste überwachen mehr E-Mails
Die deutschen Geheimdienste überwachen zunehmend E-Mails. Im angeblichen Kampf gegen Terrorismus und Bandenkriminialität durchforsteten die Geheimdienste den digitalen Datenverkehr nach Tausenden Schlagwörtern. Es genügt zum Beispiel das Wort "Bombe" zu schreiben, um bei der automatisierten Suche ins Visier der Geheimdienste zu geraten. Allerdings hätten sich 2010 bei 37 Millionen E-Mails und Datenverbindungen (fünfmal mehr als 2010) nur in 213 Fällen verwertbare Hinweise ergeben.

Observation gegen angebliche Militante Gruppe illegal
Über Jahre überwachte das Bundesamt für Verfassungsschutz sechs BerlinerInnen wegen des Verdachtes auf Mitgliedschaft in der „Militanten Gruppe“. Dabei interessierte die Ermittler alles- wirklich alles. Das Berliner Verwaltungsgericht beschied nun, dass sogar ein Anfangsverdacht nicht plausibel gewesen sei. Und in der jahrelangen Überwachung seien entlastenden Indizien systematisch missachtet worden. Ob das n der Praxis des heimlich agierenden Geheimdienst etwas
ändern ist jedoch mehr als fraglich.

Februar 2012
Zweites LaienverteidigerInnen-Treffen 2.-5.1.2012
Im Mai 2011 gründete sich das Laienverteidigungsnetzwerk (siehe www.laienverteidigung.siehe.website). Nun fand - nach einigen Schwierigkeiten - das zweite Treffen statt, wieder in der Projektwerkstatt in Saasen. Leider war zu merken, dass Selbstorganisierung nirgendwo mehr eine große Rolle spielt. Die großen Verbände haben darauf längst mit der Verlagerung aller Ressourcen in zentrale Hauptamtlichen-Strukturen reagiert. Die Idee der Laienverteidigung aber heißt ja gerade, sich selbst zu ermächtigen und gegenseitig zu helfen. Beim zweiten Treffen wurden vielfältige Prozesserfahrungen ausgetauscht und zwei weitere Eigenfortbildungen vereinbart - zum einen ein Open-Space-Camp zu Erfahrungsaustausch über Gerichtsverfahren, zum anderen eine Vertiefung zum Revisionsrecht.

Prozess in Mainz
Wieder mal stand ein Aktivist gegen den Flughafenausbau vor Gericht. Zwei Wochen zuvor fand ein Training zur kreativen Prozessführung statt – und das sollte sich auswirken. Lassen wir die Mainzer Rhein-Zeitung berichten: "Nein, das war kein gewöhnlicher Angeklagter, der am Donnerstagmorgen mit etwa 20 Minuten Verspätung in den Saal 209 des Mainzer Amtsgerichts einzog. Schon das Äußere wirkte, als sei er aus einem absurden Theaterstück ausgebrochen: Blau-gelbe Turnschuhe, eine grell-orange Schlabberhose, ein weiß-rot gestreiftes Hemd und ein grau-grünes Jackett. Darüber blickte aus einer wilden Haarpracht ein nicht unfreundliches Gesicht heraus. Mit dabei hatte er einen alten Koffer auf Rädern, aus dem er Nahrungsmittel und andere Utensilien holte. Unter anderem Folie, die er über seinen Stuhl spannte, und Einweghandschuhe. Er wolle sich am Rechtswesen nicht "infizieren", begründete er seine Schutzmaßnahmen. ... Kaum war die Richterin in ihrem Beratungszimmer verschwunden, brach der Tumult los. Besucher stürmten den Saal. Einer setzte sich auf den Platz der Staatsanwaltschaft, andere plärrten ins Mikrofon der Richterin."
Ein paar Alt-Linke spielt die übliche Rolle der StaatsretterInnen im Alternativ-Design: Sie distanzierten sich von den Aktionen - öffentlich. Und, viel schlimmer, gegenüber der Richterin. Anna und Arthur halten das Maul – außer sie sind wichtig. Mehr ...

Urteil gegen Polizei in Sachen Klimaaktionen
Am 25.01.12, verkündete das Østre Landsret das vorläufige Urteil in der 2. Etappe des COP15 Prozesses. Demnach verstießen der Massengewahrsam beim Klimagipfel am 12.12.2009 gegen das dänische Grund- und Polizeigesetz und stellten zusätzlich einen Verstoß gegen Art. 3,5, 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonventionen dar. Damit verurteilte das Landesgericht die Kopenhagener Polizei zur Zahlung von insgesamt 2,3 Mio Dkr Entschädigung. Die einzelnen Summen liegen bei 2500-13.000 Dkr pro betroffener Person. Insgesamt hatten 178 der 905 DemonstrantInnen vom 12.12.2009 gegen das Vorgehen der Kopenhagener Polizei geklagt.
Die DemonstrantInnen wurden im Dezember 2009 bei Temperaturen um und unter dem Gefrierpunkt in einem Polizeikessel festgehalten und mussten wie in Dänemark üblich, mit Kabelbindern auf dem Rücken gefesselt hintereinander stundenlang auf dem eiskalten Asphalt sitzen. Die meisten von ihnen wurden nicht auf Toilette gelassen, bekamen in dieser ganzen Zeit weder zu trinken, noch zu essen. Mit dem heutigen Urteil verschärfte das Østre Landsret das Urteil des Amtsgericht der Stadt Kopenhagen vom Dezember 2010. Damals wurde die Polizei mit derselben Begründung zu geringeren Schadensersatzzahlungen verurteilt. Mehr ...

Anschläge auf Polizeiautos in Magdeburg
Ein Dutzend Streifenwagen und ein ziviles Fahrzeug der Polizei sind im Januar 2012 in Magdeburg in Flammen aufgegangen. Der Schaden beträgt rund 500.000 Euro. Noch ist unklar, wie das Feuer entstand. Bericht ...

Juristisches Ende der Federballaffäre in Hessen: Strafvereitelung im Amt durch Staatsanwaltschaften?
Mehrfach wurde an dieser Stelle schon über die "Federballaffäre" in Hessen geschrieben. Der damalige Innenminister und jetztige Ministerpräsident Volker Bouffier war an einer Operation beteiligt, bei dem in Polizei- und Justizkritiker durch im untergeschobene Straftaten in den Knast gebracht werden sollte. Das wäre wohl auch gelungen, wenn nicht aufflog, dass die Polizei den Gefangenen observierte und genau wusste, dass er es nicht war: Absichtliche Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger und üble Nachrede also. Doch alle damit befassten Staatsanwaltschaften stellten stets fest, dass es keine Anhaltspunkte für Straftaten durch Polizei oder anderer Beteiligte gebe. Gleichzeitig verweigerten sie die Einsicht in die Ermittlungsakten. Das hatte einen klaren Grund: Die beauftragten Ermittler vom Landeskriminalamt fanden nämlich etliche deutliche Hinweise auf Straftaten und vermerken das auch in ihrem Bericht. Gleichzeitig benannten sie notwendige weitere Ermittlungsmaßnahmen vor. Die Staatsanwaltschaften reagierten jedoch mit der Einstellung der Verfahren. Dadurch unterbanden sie gezielt weitere Ermittlungen und stellten die Verfahren mit der Lüge, es hätte keine Anhaltspunkte für Straftaten gegeben, ein. Damit warteten sie aber über fünf Jahre mit dem Ergebnis, dass nun fast alle möglichen Taten verjährt sind. Eine eingereichte Klage, um ein Verfahren zu erzwingen, blieb folglich auch wirkungslos. Hoffnung besteht nun nur noch auf die noch laufende parlamentarische Aufarbeitung. Der Betroffene selbst hat darauf aber keinen Einfluss. Der Petitionsausschuss des Landtages, den er nach der illegalen Inhaftierung anrief, hat bis heute die Sache nicht bearbeitet – 5 lange Jahre Vertuschung scheinen auch dort die Abläufe zu prägen. Mehr unter www.projektwerkstatt.de/14_5_06. Die gesamte Story ist im Buch "Tatort Gutfleischstraße" (Verlag: www.seitenhieb.info) und in der Ton-Bilder-Schau "Fiese Tricks von Polizei und Justiz" enthalten, die der Betroffene als Abendveranstaltung anbietet.

Januar
Verwaltungsgericht erklärt Tornado-Überflüge für belanglos
Während des G8-Gipfels 2007 hatten Flugzeuge der Luftwaffe mehrmals eine angemeldete Versammlung in Reddelich überflogen. Die Polizei begründeten den Einsatz militärischer Mittel im Inland damit, dass mit den von der Luftwaffe angefertigten Luftbildaufnahmen angeblich sich im Camp befindliche Erddepopts mit Waffen ausfindig gemacht werden sollten. Dies entpuppte sich schon wenige Tage nach dem Gipfel als Unwahrheit. Auf den damals in vielen Tageszeitungen abgebildeten Fotos, waren keine Bilder von Erdbewegungen zu sehen, sondern lediglich Aufnahmen von verschiedenen im Camp diskutierenden Personengruppen. Diese waren z. T. so scharf, dass einzelne Personen identifiziert werden konnten. Nach Bekanntwerden reichten verschiedenen Personen bereits 2007 Klagen beim Verwaltungsgericht Schwerin ein.Trotz des eindeutig rechtswidrigen Überwachungscharakters des Militäreinsatzes wurde die Klage vom Gericht abgelehnt. "Das Verwaltungsgericht spricht den Klägerinnen und Klägern das Rechtsschutzinteresse ab, weil sie durch die Bildaufzeichnungen der Bundeswehr-Tornados nicht tief genug in ihren Grundrechten betroffen seien sollen. Wenn diese Argumentation Schule macht, wird der Rechtsschutz gegen polizeiliche und militärische Überwachungsmaßnahmen bei Großereignissen empfindlich eingeschränkt.“ so der Anwalt der Kläger, Sönke Hilbrans.

„Free all prisoners!“ kein Gewahrsamsgrund
Und nochmal G8: Während der Protest wurden zwei Personen eine Woche lang in Polizeigewahrsam gesperrt, weil sie in ihrem Auto Banner befanden, auf denen die Slogans „Freedom for prisoners“ und „Free all now“ standen. Angeblich seien die Parolen konkrete Tatvorbereitungen und Aufrufe zu Straftaten gewesen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Klage der beiden Studenten gegen den 6-tägigen sogenannten Unterbindungsgewahrsam ohne Angabe von Gründen nicht angenommen hat, und das Amtsgericht Rostock die beteiligten PolizistInnen vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freisprach, wurde Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. 4 Jahre später erklärter das Gericht die Gewahrsamnahme für rechtswidrig. Außerdem verpflichtete es die Bundesregierung neben den Gerichtskosten den Betroffenen auch eine Entschädigung von 3000 Euro zu zahlen. Mehr Infos ...

Sind PolizistInnen Staatsgewalttäter?
Für das kommende Frühjahr hat sich das Amtsgericht Schleswig einen spannende Aufgabe vorgenommen: In einem Prozess gegen AntimilitaristInnen wird es um die Frage gehen, ob es eine Beleidigung ist, einen Einsatzleiter einer gewalttätigen Polizeitruppe zu fragen, ob er der ranghöchste staatliche Gewalttäter vor Ort sei, und ob er den Einsatz leite. Hintergrund des Verfahrens ist ein Prozess gegen eine Antimiltaristin im Februar 2010. Der Aktivistin wurde von der Bahn ein neues Gleis in Rechnung gestellt, dass die Polizei anlässlich einer Ankettaktion gegen einen Militärtransport der Husumer Bundeswehreinheiten für die NATO-Response-Force zerstört hatte. Vor der Verhandlung kam es zu verschiedenen friedlichen Soli-Aktionen am Oberlandesgericht, was zu schikanösen Einlasskontrollen und aus Sicht der Betroffenen rechtswidrigen Hausverboten führte. In diesem Kontext soll auch einer der beteiligten AktivistInnen dem Einsatzleiter die in seinen Augen beleidigende Frage gestellt haben. Außerdem erhob das Amtsgericht gegen zwei aus Sicht der Betroffenen grundlos in Gewahrsam genommen Person Anzeigen wegen Beleidigung, Widerstand und „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“. Das Verfahren ist deshalb brisant, weil sich Staatstheoretiker jeder Colour einig sind, dass ein zentraler Bestandteil von demokratischen Herrschaftsregimen die Legitimierung eines staatlichen Gewaltmonopols durch Einrichtung einer angeblichen „Gewaltenteilung“ sei. In dieser Gewaltenteilung komme der Polizei die Rolle als „Ausführende Gewalt“ zu. Deshalb ist die einzige legale Form von Gewaltanwendung die staatliche Gewalt zur Durchsetzung von Gesetzen. Und für die tatkräftige Umsetzung dieser hochtrabenden Gedanken sind PolizistInnen doch zuständig, oder? Mehr Infos ...

Bussgeld für das Nichtbefolgen von Platzverweisen?
Die Polizei Demmin versucht in einem aktuellen Fall, das Nichtbefolgen von Platzverweisen zu kriminalisieren (Platzverweise gibt es nur im Polizeirecht. Polizeirecht hat einen präventiven Charakter. Die darin vorgesehenen Maßnahmen sollen Straftaten verhindern, und schaffen damit eine rechtliche Grundlage für Polizeiübergriffe, bevor die Strafprozessordnung greifen würde. Logische Konsequenz daraus ist, dass bei Maßnahmen nach Polizeirecht die Strafbewehrung fehlt: Es ist ja noch nichts passiert, weil die Polizei es verhindert hat). Am 1. Mai 2010 wurde anlässlich eines Nazi-Aufmarsches eine Antifaschistin in Gewahrsam genommen, weil sie gegen einen Platzverweis verstoßen haben soll. Anschließend bekam sie einen Bußgeldbescheid mit der Begründung, sie habe den Platzverweis nicht befolgt. Die „juristische“ Konstruktion die, die dabei zur Kriminalisierung verwendet wird, behauptet, dass die Betroffene mit dem Platzverweis durch die Polizei von der Versammlung ausgeschlossen worden sei, und sich nach dem Ausschluss nicht umgehend entfernt habe. Dies würde einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz darstellen, und sei deshalb zu bestrafen. Ob diese Konstruktion, die auf die Vermengung von Präventiv- und Strafrecht hinausläuft, haltbar ist, wird sich im Frühjahr bei der Gerichtsverhandlung zeigen.

Zensus-Repression nimmt Fahrt auf
Nachdem die datenschutzrechtlich bedenkliche Volkszählung „Zensus 2011“ im Mai begonnen hat, sind die zuständigen Behörden seit Mitte Dezember soweit, „säumige Bürger“ mit der Androhung von Zwangsgeldern und Erzwingungshaft doch noch dazu zu bringen, die Fragen der DatensammlerInnen zu beantworten. Von angeblich 4,2 Mio. verschickten Fragebögen seien 50.000 noch nicht zurück. Wer das Bußgeld nicht einfach so hinnehmen möchte, findet hier Infos.

Neuer „Richter Gnadenlos“ in Hannover?
Was einem blühen kann, wenn man sich ohne Anwalt in ein Gericht wagt, illustrierte am 18.12. in Hannover das dortige Amtsgericht. In einer Verhandlung wegen Hausfriedensbruch (der Angeklagte soll an einer Besetzung eines Baugrundstückes für ein Tierversuchlabor der Firma Boehringer teilgenommen haben), verhängte Richter Süschenbach eine Ordnungshaft wegen „Ungebühr“, die sofort vollstreckt wurde. Auf der Seite der ProzessunterstützerInnen (boehringerbesetzung.blogsport.de) wird die angebliche „Ungebühr“ etwas anders geschildert: Der Angeklagte habe versucht, einen Antrag zu stellen, der laut StPO genau zu diesem zeitpunkt gestellt werde musste, um nicht als „verspätet“ zu gelten. Und dafür sei ihr Genosse postwendet eingesperrt worden...

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