Wahlquark

ABC DER SELBSTERMÄCHTIGUNG GEGEN REPRESSION

Das i-Tüpfelchen: Gegenseitige Hilfe


1. Schütze Dich selbst!
2. Akteneinsicht
3. Widerspruch, Beschwerde & Co.
4. Repression vermeiden: Von Spurenvermeidung bis zur Aussageverweigerung
5. Patient*innenverfügung
6. Selbstverteidigung vor Gericht
7. Das i-Tüpfelchen: Gegenseitige Hilfe

Wichtiges Ziel, also vorrangig ist, möglichst viele oder sogar alle Betroffenen zur Selbstverteidigung zu ermächtigen. Denn Selbstermächtigung ist der emanzipatorische Weg im politischen Widerstand. Sie schließt aber gegenseitige Hilfe nicht aus, sondern macht sie sogar einfacher, denn wer sich selbst verteidigen kann vor Polizei und Gericht, wird auch anderen leichter helfen können. Außerdem finden Kooperationen dann auf Augenhöhe statt.

Rechtliche Regelungen
Absatz 2 des § 138 in der Strafprozessordnung sieht vor, dass jedermensch Verteidiger*in werden kann. Der entscheidende Satz lautet:
Andere Personen können nur mit Genehmigung des Gerichts gewählt werden.

Es gibt inzwischen eine umfangreiche Rechtsprechung dazu.

So geht's!
  • Der Antrag auf eine*n Verteidiger*in nach § 138, Absatz 2 StPO muss die angeklagte Person stellen, denn dier Verteidiger*in ist ja noch nicht Prozessbeteiligte*r. Der Antrag kann auch vor Beginn der Hauptverhandlung gestellt werden, z.B. damit eine Unterstützungsperson auch schon im Vorverfahren agieren, sich die Akten zuschicken lassen kann usw. Es hilft, den Antrag schriftlich zu stellen und bezüglich der*s Verteidiger*in Ausführungen zur Rechtskunde und Vertrauensstellung (zur Angeklagten) hinzuzufügen.
  • Wird ein*e Verteidiger*in abgelehnt, können sowohl die angeklagte Person als auch die abgewiesen Beschwerde einlegen. Dann entscheidet das nächsthöhere Gericht. Soll der Prozess nicht trotzdem einfach weitergehen, muss ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Klärung der Beschwerde gestellt werden.
  • Laien-VerteidigerInnen sind keine Ersatz-AnwältInnen, denen eingeschüchterte oder denkfaule Angeklagte die Arbeit rüberschieben können mit dem Vorteil, dass es nichts kostet. Die politischen AkteurInnen, also vor allem die angeklagte(n) Person(en), das unterstützende Publikum usw. sind die Quelle der inhaltlichen Vermittlung. EinE LaienverteidigerIn kann die Handlungsmöglichkeiten erweitern und selbst eigene Impulse einbringen, aber sollte niemals die angeklagte Person in den Hintergrund drängen, wie es beim AnwältIn-MandantIn-Verhältnis leider üblich ist und auch von Rechtshilfegruppen oft propagiert wird. Emanzipation bedeutet die Ermächtigung von Menschen zum selbständigen Handeln. Laienverteidigung soll Emanzipation befördern.
  • Solidarische Vernetzung: Je mehr Menschen sich selbst verteidigen können und sich sogar die Verteidigung anderer zutrauen, desto besser klappt die solidarische Abwehr von Repression. Damit das nicht nur in Cliquen klappt, wo sich die Menschen ohnehin kennen, wäre eine Vernetzung sinnvoll, damit Betroffene auch Kontakt zu Laienverteidiger*innen aufnehmen können.
  • Umfangreiche Infoseiten zur Laienverteidigung vor Gericht mit vielen Tipps, rechtlichen Hinweisen und Musterformularen/-anträgen

Probleme
Leider handeln die Gericht oft willkürlich und lehnen Laienverteidiger*innen mit nicht zulässigen Gründen ab. Eine Extraseite beschreibt einige der bereits gelaufenen Auseinandersetzungen.

Übersicht ++ Bestellseite von Büchern und DVDs ++ Filme zum Thema

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