FORMALIA: SATZUNG, GEMEINNÜTZIGKEIT, TRÄGERVEREIN
Geschäftsordnung der Stiftung
Stiftung FreiRäume: Satzung ● Häuser direkt unterstützen ● Sachspenden für Häuser&Räume ● Häuser&Grundstücke übertragen ● Geschäftsordnung der Stiftung ● Gemeinnützigkeit und Spenden ● Trägerverein der Stiftung
Es gilt folgende vorläufige Geschäftsordnung:
Jedes Mitglied des Stiftungsrates kann die Stiftung nach außen allein vertreten, soweit nicht Beschlüsse des Stiftungsrates entgegenstehen.
Jedes Mitglied des Stiftungsrates kann die Stiftung nach außen allein vertreten, soweit nicht Beschlüsse des Stiftungsrates entgegenstehen.