Martin Luther

REPRESSION ABSURD

Absurdes aus Gerichtssälen


1. Absurde Tätervorwürfe gegen Projektwerkstatt für 138 Fälle!
2. Überall und ständig: Komplett bescheuerte Repressions-/Einschüchterungsversuche
3. Straftaten frei erfunden
4. Absurdes aus Gerichtssälen
5. Sinn der Polizei
6. Weitere Links

Ordnungsgeld wegen Staatskritik

Aus einem Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten (Berlin)
Gegen den Angeklagten ergeht wegen Ungebühr gemäß §178 GVG ein Ordnungsgeld in Höhe von 300,00 Euro, ersatzweise 12 Tage Ordnungshaft.
Gründe:


  1. Der Angeklagte bemerkt nach Verkündung des Urteils "Man kann den Eindruck haben, dass das Urteil schon von vornherein feststand" und verlässt den Saal mit der höhnischen Bemerkung: "Schönen Tag noch, es lebe ihr Staat".
  2. Er hat dadurch ein ungebührliches Verhalten gegenüber dem Gericht und der Vertreterin der Amtsanwaltschaft an den Tag gelegt.

Mehr Ordnungshaft/-gelder und Strafbefehle

Drohgebärden der Robenjäger

Aus einem Bericht zur Verurteilung eines G8-Demonstranten in Rostock, in: Junge Welt, 3.7.2008 (S. 8)
Bei der Vernehmung der beiden Polizeibeamten (des Getroffenen und des "Zeugen") stellten sich einige eklatante Widersprüche heraus. So sagte der von der Flasche getroffene Polizist aus, der Angeklagte habe sich zwei Meter vor ihm befunden, während der andere Polizeibeamte aussagte, daß der Angeklagte nicht vor, sondern neben dem von der Flasche getroffenen Polizisten stand. Auch andere Aussagedetails erschütterten die Glaubwürdigkeit der Polizeibeamten, z. B., daß ein Polizist den Angeklagten bei seiner Festnahme ein paar mal habe schlagen müssen, damit dieser dann seine Arme freigibt, damit sie gefesselt werden. Währenddessen erklärte der andere Polizist, daß der Angeklagte während der Verhaftung gar nicht gefesselt worden sei. Auch erklärte ein Polizist, der Angeklagte sei vermutlich vermummt gewesen, wie viele andere auch vermummt waren, währenddessen der andere sagte, er könne sich genau daran erinnern, daß der Angeklagte unvermummt gewesen sei.
Trotz dieser Widersprüche stand für Staatsanwaltschaft und Richter Langer von vornherein die Schuld des Angeklagten fest. Staatsanwältin Brodach verstieg sich sogar zu der Äußerung, daß Aussagen von Angeklagten grundsätzlich von einer starken Motivation zum Leugnen geleitet werden und sie daher wahrscheinlich Schutzbehauptungen darstellen würden und somit für die Beweiswürdigung unerheblich seien. Richter Langer schloß sich dem Vorbringen an und bezüglich der Polizeiaussagen waren deren Widersprüche sogar noch ein Beweis für die erhöhte Glaubwürdigkeit der Polizeizeugen, da aufgrund der langen inzwischen vergangenen Zeit, die Erinnerung verblassen würde. (...)


Sammlung von Urteilen gegen Kritik an RichterInnen
Die Kritik an RichterInnen wird von diesen selbst geahndet. RichterInnen sind in gottähnlicher Position. Ihr Wort ist Wahrheit und kann nicht mehr angezweifelt werden, weil es bereits selbst die Rechtssprechung ist. Daher ist Kritik an Gerichten schnell zu bestrafen - von Ordnungshaft bis zu Verurteilungen können die RichterInnen gleich selbst handeln ...

Hier folgen Fälle. Sie sind von Personen zugeschickt worden. Eine Überprüfung ist nicht erfolgt.

Fall Nr. 1)
Eine Schülerin wird nachweislich im Zeugnis um Noten betrogen und benachteiligt. Die Schule reagiert arrogant, fühlt sich im Recht, sie dürfe benoten wie es ihr in den Kram paßt. Der Vater des Kindes beschwert sich schriftlich, auch über die Presse
Verurteilung zu 10 Tagessätze a' 10 Euro, mit der abenteuerlichen Begründung: "Die Kritik diene dazu Lehrer in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen."
BEWEIS hier: 29.01.2002
Az.: 8 Ns 204 Js 13059/01 AG Büdingen / LG Gießen

Fall Nr. 2)
Staatsanwälte und Richter wurden öffentlich wegen begangener Rechtsbeugung und Juristenpfusch kritisiert.
Verurteilung zu 80 Tagessätze a' 15 Euro, mit der Begründung:
"Die Kritik diene dazu Juristen in der Öffentlichkeit verächtlich zu machen." Beweis hier: 21.05.2002 / 13.11.2002
Az.: 305 Js 17178/00 AG Büdingen / LG Gießen

Fall Nr. 3)
Beim Massaker in Erfurt wurde ein Leserbrief verfaßt, daß man sich gegen Mord stelle, den Täter aber auch bewundere, der sich habe von Leherern nicht alles gefallen lassen.
Strafbefehl über 80 Tagessätze a' 20 Euro mit erkennungsdienstlichen Ermittlungen, Nehmen von Fingerabdrücken und Fotos, obwohl der Verfasser des Leserbrief namentlich kennzeichnete, mit Adresse. Begründung: "Diese Meinung dient dazu das Andenken Toter zu verunglimpfen und Gewalt zu verherrlichen." Anzeigensteller Pfarrer Polny, Erfurt-Liebenstein/Nordh.
Beweis hier: 09.04.2003
Az.: 501 Js 31087/0251 AG Erfurt LG Erfurt

Fall Nr. 4)
Die Berufungsschrift aus Fall Nr. 2, ein offenes Schreiben mit Fragestellungen an Richterin Rosenkranz,- und die Frage, ob sie sich als Lagerverwalterin bewerben wolle (?) zieht eine weitere Verurteilung mit sich.
Verurteilung zu 40 Tagessätze a' 10 Euro, mit der Begründung: Auch derartige Fragestellungen seien beleidigend und stehen unter Strafe. Das hier bereits verurteilt wurde, interessiert nicht. Anzeigensteller, Rawer, Präsident des LG Gießen.
Beweis hier: 08.05.2003 / 14.01.2004
Az.: 305 is 14440/02 6 Ds AG Büdingen / LG Gießen

Kommentar: Alle Verurteilungen sind gegen Roland Schmidt-Hirzenhain, ausgesprochen worden, einer, der einen Arbeitsprozeß gegen BUDERUS gewann, und der der örtlichen SPD im Kommunalwahlkampf 1993 die absolute Mehrheit weggenommen hat.
Jeder kann in Deutschland zum Justizopfer werden. Ein Kartoffelschälmesser auf dem Küchentisch, es kommt zu einer Hausdurchsuchung, der gewünschte Erfolg bleibt aus, und jemand wird verurteilt, weil man mit diesem Messer jemand verletzen oder töten kann.

Artikel 6 der Menschenrechtskonvention = Recht auf faire Gerichtsverfahren
Im Fall Nr.1 wurde die Berufung verwehrt, die Revision nicht zugelassen, kein Pflichtverteidiger
Im Fall Nr.2 wurde die Berufung ohne Verteidiger durchgepeitscht, die Revision mit der Lüge abgeschmettert, die Frist sei verstrichen. Beweis ist aber, am 13.11.02 war Verurteilung, die Revision wurde am 14.11.02 beim OLG Frankfurt eingereicht. OLG hat inzwischen beschlossen, dass die Frist nicht verstrichen war und damit das Landgericht Gießen korrigiert!
Im Fall 3) wurden sämtliche Anträge des Beschuldigten ohne Begründung, als unbegründet, abgewürgt, in Abwesenheit verurteilt.
Im Fall 4) wurde geäußert, wer geistig nicht bekloppt sei, und eine Strafe von weniger als 12 Monaten zu erwarten habe, der habe kein Anrecht auf Pflichtverteidigung.
In allen Fällen wurde das tatsächlich geschriebene Wort subjektiv verdreht, an der tatsächlichen Beweislage vorbei. So etwas nennt man: "Betrug/Täuschung/Urkundenfälschung"
Sämtliche Urteile sind international nicht rechtskräftig.
Az.: 1387/03 ECHR-Lger.O1Rmond AMU/MOD/ng EG Strasbourg-Cedex

KLAUS BECKER, Extra-Tip-Kassel nachdem eine Richterin und SPD-Stadtverordnete in einer Person, Umweltfrevler mit gleichem Parteibuch freigesprochen hat. 15.12.02
Dürfen wir Richter schelten? Wir müssen! ! ! In vollem Bewußtsein dessen, daß Richter wohl die kritikempfindlichste Berufsgruppe in diesem Lande überhaupt sind. Sie haben sich in allen Epochen der deutschen Geschichte selbst freigesprochen. Kein Richter ist wegen mörderischer Unrechtsurteile während der Zeit der braunen Diktatur belangt worden. Andere Richter haben sie regelmäßig beharrlich von allen Vorwürfen freigesprochen. Das gleiche haben wir noch einmal bei erlebt, als es geradezu um die hanebüchenen Unrechtsurteile der roten Diktatur ging . Dieser Berufsstand hat seine Unfähigkeit hinlänglich bewiesen, selbstkritisch und nachdrücklich die eigenen Vergehen, ja Verbrechen aufzudecken und abzuurteilen. Auch heute muß jeder, der die Justiz kritisiert, mit harten Folgen rechnen.
Wer Richter kritisiert, Staatsanwälte, den Justizapparat, der macht sich selber rechtlos. Wir brauchen vor Gericht erst gar nicht anzutreten, haben schon vorher verloren. Wir leben in einem rechtlosen Zustand, für uns gibt es keinen Schutz des Rechtsstaates. Nur weil wir es wagen, hin und wieder die Justiz zu kritisieren.
Mancher hat sich schon finanziell um Kopf und Kragen gebracht, nur weil er sein Recht einklagen wollte. Ein Richterspruch zählt mehr als Recht und Gesetz! Vorbild ist die USA, mit ihrem sozial schädlichen Programm der "Null-Toleranz" vor Gericht, den Arbeitern, Arbeitslosen und Obdachlosen gegenüber. So kann man auch Kriminalität eindämmen. Fragt sich nur, welche Kriminalität?
Klaus Becker, Fr.-Ebert Str. 72, 34119 Kassel



Rechts: Aus FR-Text vom 1.6.2005 (S. 34)

Absurdität von Streit, wenn juristisch geführt

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