Martin Luther

KOMMUNALER BIOTOPSCHUTZ

Muster für Anträge


Aufgaben der Gemeinden · Muster für Anträge · Materialien


Forstwirtschaft
Antrag zum Beschluß
Die Gemeinde XXX soll beschließen, daß alle im Gemeindebesitz befindlichen Waldflächen fortan nach naturnahen Gesichtspunkten gestaltet und bewirtschaftet werden. Im einzelnen ist zu gewährleisten, daß:
  • keine Gifte und Dünger verwendet werden und auf das Pflügen des Boden verzichtet wird.
  • nur standortheimische Arten gepflanzt werden.
  • Naturverjüngung und Selbstentwicklung auf freigeschlagenen Flächen bzw unter dem Hochwald die einzige Form der Waldbegründung ist.
  • alle befestigten Wege zurückgebaut und geschlossene Kronendächer über ihnen herangebildet werden.
  • ein geschlossener Waldsaum an allen Rändern des Waldes geschaffen wird, auch zu Lichtungen im Wald. Dieser Saum muß auf angrenzenden Flächen oder beim nächsten Holzeinschlag auf der jetzigen Waldfläche entstehen.
  • im gesamten Wald ein Alt- und Totholzanteil von insgesamt 10 Prozent der Hochstämme zugelassen wird.
  • für den Forstbetrieb fortan Rückepferde statt schwerer Geräte eingesetzt werden. Für die Kosten hat die Gemeinde die Mittel bereitzustellen.

Alle Haushaltsmittel für den Forstbetrieb im gemeindlichen Wald sind ab sofort an die genannten Auflagen zu binden.

Gremien
Antrag zum Beschluß
Die Gemeinde XXX soll beschließen, daß mit der Aufstellung eines Naturschutzprogrammes eine wirksame Naturschutzarbeit auch durch die Einrichtung arbeitsfähiger und entscheidungsbefugter Gremien gefördert wird. Im einzelnen sind (soweit noch nicht existent) folgende Gremien einzurichten:
  • Ausschuß für Natur- und Umweltschutz im Rahmen des Parlamentes zur parlamentarischen Diskussion und Bearbeitung laufender Vorhaben. (dauerhaft)
  • Sonderausschuß "Naturschutzprogramm" mit VertreterInnen aus Parlament, Naturschutzgruppen und betroffenen Berufsgruppen zur beratenden Begleitung der Aufstellung des Naturschutzprogrammes sowie zur Erörterung von Umsetzungswegen. (zeitbegrenzt bis zur Umsetzung des Programmes)
  • Umweltkommission (oder anderer Titel) der Gemeinde als gemeinsames Gremium von Parlament, NaturschützerInnen, ExpertInnen usw zur Beratung aller wichtigen Naturschutzfragen in der Gemeinde mit folgenden Kompetenzen:
    • Uneingeschränkte Akteneinsicht
    • Antrags- und Anhörungsrecht im Parlament
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Beteiligung an allen Verfahren

Programm
Antrag zum Beschluß
Die Gemeinde XXX soll beschließen, daß ein Planungsbüro (bzw eine Biologische Station) beauftragt wird, für das Gemeindegebiet einen ökologisch ausgerichteten Naturschutzplan sowie ein Konzept für die Umsetzung zu erarbeiten. Im einzelnen soll der Auftrag folgende Inhalte enthalten, die im Vertrag auch festzulegen sind:
  • Eine Bestandserfassung aller Strukturen und Nutzflächen
  • Die Entwicklung landschaftlicher Leitbilder, eines geschlossenen Biotopverbundsystems sowie von Detailplanungen für jede Einzelfläche
  • Die Ableitung der Planung allein aus der landschaftlichen Situation, dh ohne vorherige Einplanung bestehender bzw geplanter Eingriffe
  • Die Durchführung von Öffentlichkeitsveranstaltungen (Vorträge, Führungen usw) in allen Ortsteilen sowie Beratung und Diskussion mit den politisch zuständigen Gremien und den Berufsverbänden der Betroffen
  • Erarbeitung und vorbereitende Diskussion von möglichen Umsetzungswegen, rechtlichen Möglichkeiten, finanziellen Rahmenbedingungen sowie Darstellung sinnvoller Verfahrenswege.
  • Darstellung von Konflikten mit bestehenden bzw geplanten Eingriffen, Aufzeigen von Lösungsalternativen sowie Hinweise zur Aufnahme der Inhalte in Bauleit- und weitere Pläne der Gemeinde.

Zur politischen Begleitung der Erarbeitung und Umsetzung wird durch den Rat der Gemeinde ein Sonderausschuß eingesetzt, dem folgende Personen angehören: Je zwei Mitglieder jeder Fraktion, der Bürgermeister sowie der Umweltbeauftragte, je ein Vertreter der Umweltverbände bzw -gruppen (aufzählen!), je zwei Vertreter der Berufsverbände der Land- und Forstwirte, der Jägerschaft und Angler sowie folgenden weiteren Experten (nennen!).

Gemeindeflächen
Antrag zum Beschluß
Die Gemeinde XXX soll beschließen, daß auf allen gemeindeeigenen Flächen wirksame Naturschutzmaßnahmen ergriffen und langfristig festgeschrieben werden. Im einzelnen müssen folgende Festlegungen je nach örtlicher Situation erfolgen:
  • Bei der Verpachtung zur landwirtschaftlichen Nutzung wird die biologische Landbewirtschaftung vertraglich festgelegt. Der Neuabschluß von Verträgen ist mit diesem Ziel überall anzustreben.
  • Ein ausreichender Anteil gemeindlichen Eigentum in der offenen Feldflur wird zur Anlage von Kleinstrukturen und Vernetzungsbiotopen bereitgestellt.
  • Alle gemeindlichen Flächen werden daraufhin untersucht, wieweit versiegelte Flächen oder Vernetzungshindernisse wie Rohre, Mauern, Zäune usw zurückgebaut bzw Wildwuchsflächen, Kleinbiotope und heimische Gehölze geschaffen werden können.
  • Alle gemeindlichen Gebäude werden berankt, eine Dachbegrünung ist zu prüfen und bei Machbarkeit zu verwirklichen.
  • In allen gemeindlichen Waldbereichen ist eine naturnahe Waldwirtschaft mit hohem Tot- und Altholzanteil, gestuftem Waldsaum sowie bei größeren Flächen einem Kern als Naturwald einzuführen.

Lebensräume
Antrag zum Beschluß
Die Gemeinde XXX soll beschließen, daß alle wichtigen Lebensräume der Gemeinde per Satzung als Geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden bzw deren Ausweisung bei der zuständigen Behörde beantragt wird. Im einzelnen sind folgende Lebensräume auszuweisen, soweit sie im Gemeindegebiet vorkommen:
  • Noch bestehende und neu anzulegende Hochstammobstbäume mit darunterliegenden Wiesen, wobei Pflege, Ernte sowie extensive Nutzung des Grünlandes festzulegen sind.
  • Alle Hecken, Krautstreifen und Graswege, wobei je 2 Meter breite Krautsäume beidseitig an Hecken mit in den Schutz aufgenommen werden sollen.
  • Alle Feuchtflächen und Gewässer einschließlich jeweils mindestens 5 Meter breiter Ufersäume, wobei die Schutzsatzung auch das Verbot von Verunreinigungen aller Art vorschreiben soll.
  • Alle trocken-mageren Flächen einschließlich schützender, mindestens 5 Meter breiter Randstreifen mit Wildwuchs oder Gebüsch, für die die Schutzsatzung eine extensive Nutzung vorschreiben muß.

Durch die Ausweisung als Geschützter Landschaftsbestandteil sind jeweils alle Lebensräume eines Typs zu sichern. Alle Neuanlagen werden automatisch in den Schutz aufgenommen.

Biologische Station
Antrag zum Beschluß
Die Gemeinde XXX soll beschließen, daß in Zusammenarbeit mit den benachbarten Gemeinden XXX und dem Kreis eine Biologische Station aufzubauen und fortan dauerhaft zu betreiben ist. Die Verwirklichung der Biologischen Station bedarf insbesondere:
  • sofortiger Gespräche mit den genannten Gemeinden, dem Kreis sowie möglichst weiteren Beteiligten über Standort, Ausstattung und gemeinsame Finanzierung
  • einer Abklärung, wieweit bislang in der Gemeindeverwaltung bearbeitete Aufgaben auf die Biologische Station übertragen werden können.
  • der Formulierung, welche Aufgaben insgesamt zum Spektrum der Biologischen Station gehören sollen.

Folgende Mindestausstattung ist anzustreben:
  • EinE (oder zwei) LandschaftsplanerInnen
  • EinE ZoologIn
  • EinE BotanikerIn
  • Ein (oder zwei) Verwaltungskräfte
  • Ausreichende Räumlichkeiten in günstiger Lage mit Versammlungs-, Büro- und Archivräumen
  • Karten, Luftbilder, Literatur (etc) des betreffenden Gebietes
  • Geldvergabetopf für Praktikas und Werkverträge in Höhe von mindestens XXX (zB 100.000) DM
  • Geldvergabetopf für Naturschutzprojekte (Gestaltung, Vertragsnaturschutz sowie zu schaffende Rahmenbedingungen zB in der Direktvermarktung oder beim Maschineneinsatz).

Fördertopf
Antrag zum Beschluß
Die Gemeinde XXX soll beschließen, daß ein Fördertopf geschaffen wird, aus dem alle im Naturschutzplan bzw im Umsetzungskonzept beschriebenen Maßnahmen gefördert werden. Für diesen Fördertopf sollen gemeindliche Mittel in der Höhe von XXX DM jährlich (mindestens bisherige Höhe von Naturschutzausgaben) bereitgestellt werden. Zudem sind Kreis, Land, Bund und weitere Einrichtungen dafür zu gewinnen, ihre Mittel anteilmäßig für die Geldvergabe aus einem Topf nach Maßgabe des erstellten Naturschutzprogrammes zur Verfügung zu stellen. Für die Geldvergabe sind genaue Richtlinien nach folgenden Kriterien zu erarbeiten:
  • Alle Gestaltungs- und Bepflanzungsmaßnahmen, die der Naturschutzplan vorsieht, werden zu 100 Prozent gefördert.
  • Für die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen in der festgelegten, extensiven Weise werden Gelder in Höhe des jeweiligen Ertragsausfalles bzw Mehraufwandes bereitgestellt. Dabei sollen die jeweiligen Bedingungen geprüft werden, die Größenordnung richtet sich nach Vergleichswerten aus dem Vertragsnaturschutzprogramm des Bundes, Landes oder Kreises.
  • Verbesserung der organisatorische Rahmenbedingungen wie die Beschaffung von Maschinen zur naturnahen Landbewirtschaftung, Pflege von Schutzgebieten, Direktvermarktung usw können je nach Prüfung im Einzelfall zwischen 40 und 80 Prozent gefördert werden.

Die Geldvergabe obliegt dem Umweltausschuß (besser: einer von der Gemeinde einzurichtenden Kommission aus ParlamentsvertreterInnen, ExpertInnen und VertreterInnen von Naturschutzgruppen) bzw der Biologischen Station, wenn es sie gibt.

Wegenetz
Antrag zum Beschluß
Die Gemeinde XXX soll beschließen, daß das gesamte Feldwegenetz der Gemeinde auf die Intensität der Nutzung untersucht wird. Daraus sollen folgende Maßnahmen innerhalb des Zeitraumes XXX umgesetzt werden:
  • Rückbau der intensiv genutzten Feldwege auf Spurbahnwege, dh nur noch die Fahrspuren bleiben befestigt. (Mit Platten oder besser Rasengittersteinen)
  • Rückbau der weniger intensiv genutzten Feldwege zu Graswegen.
  • Umwandlung der nicht mehr nötigen Feldwege in breite Raine mit Hecken.

Die Durchführung der Untersuchung und Umsetzung wird der Abteilung XXX (oder einem Planungsbüro) auferlegt. Im Haushalt sind die erforderlichen Mittel vorzusehen.

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