Martin Luther

AKTENEINSICHT PER GESETZ
RECHTSANSPRUCH, VORGEHEN, KLAGEN

Verbraucherinformationsgesetz (VIG)


1. Umweltinformationsgesetz (UIG)
2. Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
3. Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
4. Mehr Akteneinsicht ...

Das zweite Spezialgesetz zur Akteneinsicht bezieht sich auf Fragen des Verbraucher*innenschutzes (Gesundheit, Lebensmittelüberwachung usw.). Es gilt für alle "Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches" und "neue, gebrauchte oder wiederaufgearbeitete Produkte, die für Verbraucher bestimmt sind oder unter Bedingungen, die nach vernünftigem Ermessen vorhersehbar sind, von Verbrauchern benutzt werden könnten, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind; als Verbraucherprodukte gelten auch Produkte, die dem Verbraucher im Rahmen einer Dienstleistung zur Verfügung gestellt werden".
Von den Abläufen her ähnelt es dem Umweltinformationsgesetz, so dass eine gesonderte Darstellung hier unterbleibt.

bei Facebook teilen bei Twitter teilen

Kommentare

Bisher wurden noch keine Kommentare abgegeben.


Kommentar abgeben

Deine aktuelle Netzadresse: 44.201.131.213
Name
Kommentar
Smileys :-) ;-) :-o ;-( :-D 8-) :-O :-( (?) (!)
Anti-Spam