Martin Luther

FORMALIA: SATZUNG, GEMEINNÜTZIGKEIT, TRÄGERVEREIN

Gemeinnützigkeit und Spenden


1. Satzung der Stiftung FreiRäume
2. Projekte und Projekthäuser direkt unterstützen!
3. Sachspenden für Häuser und Räume
4. Häuser und Grundstücke übertragen
5. Geschäftsordnung der Stiftung FreiRäume
6. Gemeinnützigkeit und Spenden
7. Trägerverein der Stiftung FreiRäume

Wer die Stiftung FreiRäume unterstützen will, kann Geldspenden steuerlich absetzen, denn die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt (Steuer-Nr. 14/208/41731). Bis 300 Euro Höhe gilt der Überweisungsbeleg als ausreichend, darüber hinaus können wir eine Spendenbescheinigung ausstellen. Dazu brauchen wird dann Absender mit Namen und Adressen, zum Beispiel auf dem Überweisungsträger notiert.

Spendenkonto "Stiftung FreiRäume/Tragwerk e.V:"
bei der GLS-Bank (IBAN DE73 4306 0967 4013 6818 00, BIC GENODEM1GLS)


Anerkennung der Stiftung FreiRäume von 2024 (5 Jahre gültig)
Vorherige Anerkennungen: 2020 ++ 2015 als Bild ++ (von 2014 als PDF)


Anerkennung des Treuhändervereins ++ Infoseite zum Solar-Spendenprojekt

Mögliche Formen von Spenden: Geldspenden ++ Verzicht auf Honorar, Entschädigung usw. zum Beispiel bei handwerklichen oder reproduktiven Tätigkeiten ++ Sachspenden (Beispiel: Suchliste der Projektwerkstatt)

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