Welt ohne Strafe

GENTECHNIK-LEXIKON

Gentechnik-Steckbrief: Anbau


1. Teil B: Übersicht und Themenseiten
2. Gentechnik-Steckbrief: Anbau
3. Gentechnik-Steckbrief: Freisetzungen
4. Gentechnik-Steckbrief: Den Hunger besiegen?
5. Gentechnik-Steckbrief: Weniger spritzen?
6. Gentechnik-Steckbrief: Bio-Ökonomie
7. Gentechnik-Steckbrief: Risiken für die Gesundheit
8. Gentechnik-Steckbrief: Risiken für die Umwelt
9. Gentechnik-Steckbrief: Nebenwirkungen
10. Gentechnik-Steckbrief: Lebensmittel
11. Gentechnik-Steckbrief: Futtermittel
12. Gentechnik-Steckbrief: Koexistenz
13. Gentechnik-Steckbrief: Horizontaler Gentransfer
14. Gentechnik-Steckbrief: Grenz-/Schwellenwerte
15. Gentechnik-Steckbrief: Abstandsregelungen
16. Gentechnik-Steckbrief: Haftung
17. Gentechnik-Steckbrief: Terminatortechnologie
18. Gentechnik-Steckbrief: Cis- und transgen
19. Gentechnik-Steckbrief: Bt-Pflanzen (z.B. MON810)
20. Gentechnik-Steckbrief: RR-Pflanzen (z.B. Soja, Raps)
21. Gentechnik-Steckbrief: Amflora
22. Gentechnik-Steckbrief: LL601

Anbau gentechnischer Pflanzen bedeutet das Ausbringen des dafür zugelassenen Saatgutes. Das Gentechnikgesetz spricht im § 3 vom Inverkehrbringen: „die Abgabe von Produkten an Dritte, einschließlich der Bereitstellung für Dritte, und das Verbringen in den Geltungsbereich des Gesetzes, soweit die Produkte nicht zu gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen oder für genehmigte Freisetzungen bestimmt sind“.

Gefahren
Die inverkehrgebrachten Organismen können von jedermensch ohne weitere Sicherheitsvorkehrungen angebaut werden. Hintergrund ist, das die Genehmigung zum Inverkehrbringen die Unbedenklichkeit festgestellt haben soll. Wieweit diese Verfahren unparteiisch erfolgen, ist umstritten. Für alle bisher zum Anbau zugelassenen Pflanzen gibt es Gutachten und Gegengutachten in Hülle und Fülle. Bereits mehrfach wurden zugelassene Pflanzen wieder zurückgezogen (z.B. von den Firmen selbst) oder verboten (z.B. ->MON810 in einigen EU-Ländern). Grund waren nachträglich bekanntgewordene Gefahren.

Zulassung
Zulassungsbehörde ist die European Food Safety Authority (->EFSA) mit Sitz in Parma. Die Anträge werden vom dortigen GMO-Panel bearbeitet. Deutschland entsendet in diese Arbeitsgruppe die meisten Mitglieder, nämlich vier. Alle vier sind (in ihren Veröffentlichungen erkennbar) ausgewiesene BefürworterInnen der Agrogentechnik. Deutschland ist damit zentral verantwortlich für die gentechnikfreundliche Einstellung der EU.

Mehr Informationen
Wer eine inverkehrgebrachte Pflanzen aussäen will, muss dieses drei Monate vorher anmelden und ins sogenannte Standortregister (apps2.bvl.bund.de/stareg_web/showflaechen.do) eintragen lassen. Eine einzelne Zulassung für den Anbau ist nicht mehr zusätzlich erforderlich.

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