Welt ohne Strafe

FORMALIA: SATZUNG, GEMEINNÜTZIGKEIT, TRÄGERVEREIN

Häuser und Grundstücke übertragen


1. Satzung der Stiftung FreiRäume
2. Projekte und Projekthäuser direkt unterstützen!
3. Sachspenden für Häuser und Räume
4. Häuser und Grundstücke übertragen
5. Geschäftsordnung der Stiftung FreiRäume
6. Gemeinnützigkeit und Spenden
7. Trägerverein der Stiftung FreiRäume

Die Stiftung FreiRäume ist keine Geldgrube, sondern ein Sicherungsinstrument für offene Aktionsplattformen und politische Räume - gegen Angriffe von Außen, kommerzielle Verwertung und Etablierungstendenzen von Innen.

Wir freuen uns, wenn uns Häuser und Grundstücke zu diesem Zweck übertragen werden. Das können auch Projekte tun, die bereits ein Haus besitzen, aber es nicht länger als Privatbesitz führen wollen. Die Übertragung sollte per Schenkung bzw. Zustiftung erfolgen. Dann fallen keine Grunderwerbssteuern an und auch das gefährliche Vorkaufsrecht der Gemeinde greift nicht.


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