Welt ohne Strafe

DIRECT ACTION

Abseilen über Autobahnen - der Streit um eine spektakuläre Aktionsform


1. Provokante Aktionen und ihre Bedeutung für politischen Protest
2. Aktionen von "Letzte Generation" und der Streit darum
3. Abseilen über Autobahnen - der Streit um eine spektakuläre Aktionsform
4. Hetze gegen Klimaschutz-/Verkehrswendeaktionen allgemein und die Kritik daran
5. Rechtsfragen bei provokanten Aktionen

Straßen blockieren in luftiger Höhe (Abseilaktionen)
Schon mehrmals konnten erfolgreich Autobahnen blockiert werden, ohne die Autobahn zu betreten oder den dazugehörigen Luftraum (4,70m über Fahrbahnhöhe, bei Bundes- und niederrangigeren Straßen nur 4,50m) zu berühren. Das verhinderte oft eine Bestrafung. Beispiele sind die Expo-Eröffnung im Jahr 2000 auf dem Messeschnellweg Hannover (siehe Foto) und Ende Gelände 2015 am Tagebau Garzweiler (auch auf Wikipedia). Ähnlich auch die Aktion am 13.8.2019 zur Blockade des VW-Werks in Wolfsburg. Die Abseilaktion fand hier u.a. über dem Mittellandkanal statt. Am Klimastreiktag, den 20.9.2019, seilten sich Robin Wood-Kletterer über der Autobahn A100 in Berlin ab.
Bestraft (allerdings nur zu 20 bis 60 Tagessätzen) wurden Beteiligte, die mit einer Aktion "Grenze dicht - blöd, was?" im Rahmen von No-Border-Aktionen im Jahr 2016 über der A5 an der Schweizer Grenze zwischen Weil und Basel zeigen wollten, wie sich das anfühlt, in der Bewegungsfreiheit eingeschränkt zu sein. Allerdings hingen die Kletteris hier unter der 4,70m-Linie, also tatsächlich im Straßenraum: Bericht erste Gerichtsinstanz ++ Berufung
Zu vielen Blockaden dieser Art kam es 2020 im Zusammenhang mit der Waldbesetzung und den Protesten gegen den Bau der A49 in Mittelhessen.

Danach weitete sich die Aktionsform aus, um allgemein und überall gegen Autobahnbau und für eine Verkehrswende zu protestieren.

Ab Januar 2022 folgte dann noch etwas Neues - nämlich etliche Abseilaktionen, die angemeldet und bei offizieller Sperrung der Autobahn als Versammlung durchgeführt wurden. Ausgewählte Beispiele:

Hart umkämpft war dann im Frühjahr 2023 eine angemeldete und dann zunächst verbotene Abseilaktion mit Raddemo auf und über der A9 in München. Das Verbot der Stadt München (KVR) wurde nach einer Klage vom Verwaltungsgericht München bestätigt, vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof dann aber aufgehoben (vorheriger Beschluss ohne Gründe). Die Aktionen konnten stattfinden.
  • Berichte zur Abseilaktion und Raddemo am 26.3.2023 über und auf der A9 in München: BR ++ Bild ++ Bild-Video ++ SZ
  • Wie könnte es danach weitergehen? Text in der Abendzeitung am 28.3.2023
  • Zum VGH-Beschluss (Az. 10 CS 23.575): Pressemitteilung des VGH am 25.3.2023 ++ dpa-Text z.B. im Stern

    Video "Autobahnen blockieren! Tipps und Anregungen für eine direkte Aktionsform", in dem drei aus der Aktionsgruppe vom 6.10.2020 ihr Vorgehen, ihre Ziele, den rechtlichen Rahmen usw. erläutern

    Was ist dran an den Anklagen gegen Autobahnabseiler*innen? Sind solche Aktionen gefährlich? Dieser Film begleitet zwei Aktionen, die am 21. und 23. Februar 2022 ganz offiziell als Versammlungen angemeldet und unter Polizeischutz durchgeführt wurden.

    Weitergehende Infos

    bei Facebook teilen bei Twitter teilen

    Kommentare

    Bisher wurden noch keine Kommentare abgegeben.


    Kommentar abgeben

    Deine aktuelle Netzadresse: 18.234.165.107
    Name
    Kommentar
    Smileys :-) ;-) :-o ;-( :-D 8-) :-O :-( (?) (!)
    Anti-Spam