Hirnstupser

HAFTFORMEN UND -VORSCHRIFTEN

CPT-Standards für Gefängnisse


1. Europäische Strafvollzugsgrundsätze von 2006
2. CPT-Standards für Polizeigewahrsam
3. CPT-Standards für Gefängnisse
4. CPT-Standards für die Psychiatrie
5. Sicherungsverwahrung
6. Weitere Links

Bericht der Europaratskommission zu Folter und Misshandlung bei Freiheitsentziehung (PDF-Download)

Tagesablauf von Häftlingen
Seite 18:
Nach Auffassung des CPT sollte man erstreben, sicherzustellen, dass die Gefangenen in Untersuchungshafteinrichtungen einen angemessenen Teil des Tages (8 Stunden oder mehr) außerhalb ihrer Zellen verbringen und sich mit verschiedenartigen sinnvollen Aktivitäten beschäftigen können. Selbstverständlich sollte das Regime in Einrichtungen für verurteilte Gefangene noch günstiger sein.

Kommentar: Viele Gefangene haben eine Stunde Hofgang pro Tag und fertig. Arbeitsplätze im Knast sind selten - und diese Art von Zwangsarbeit selbst auch nur schwer als "sinnvolle Aktivität" zu bezeichnen.

Besuchsregelungen und sonstigen Kontakt
Seite 19:
Für die Gefangenen ist es ebenfalls sehr wichtig, angemessenen Kontakt zur Außenwelt zu behalten. Vor allem muss einem Gefangenen ermöglicht werden, die Beziehungen zu seiner Familie und seinen engen Freunden aufrecht zu erhalten. Das Leitprinzip sollte die Förderung der Kontakte mit der Außenwelt sein; jede Begrenzung derartiger Kontakte sollte ausschließlich aufgrund beachtlicher Sicherheitsbedenken oder aus Gründen begrenzter Ressourcen vorgenommen werden.

Kommentar: 30min Besuchszeit pro 14 Tage für alle BesucherInnen zusammen sind Standards in deutschen Knästen. Telefonieren ist nicht oder nur mit erheblichen formalen Einschränkungen (nur bestimmte Dauer, sehr teuer, nur begrenzte Zahl von Telefonnummern ...) möglich.

Gefangenenverlegungen
Seite 21:
Die Verlegung schwieriger Gefangener ist eine weitere Praxis von Interesse für das CPT. Der Umgang mit manchen Gefangenen ist äußerst schwierig, und die Verlegung eines solchen Gefangenen in eine andere Einrichtung kann sich zuweilen als notwendig erweisen. Wird jedoch ein Gefangener fortwährend von einer Einrichtung zu einer anderen gebracht, so kann dies sehr schädliche Auswirkungen auf sein psychisches und physisches Wohlbefinden haben. Überdies wird es für den Gefangenen in dieser Lage schwierig sein, ausreichende Kontakte zu seiner Familie und seinem Anwalt zu halten. Die Gesamtwirkung aufeinanderfolgender Verlegungen für den Gefangenen kann unter bestimmten Umständen eine unmenschliche und erniedrigende Behandlung bedeuten.

Kommentar: Nachwievor beliebt sind Zwangsverlegungen, um Organisierungsprozesse zwischen Gefangenen und besonderes Engagement z.B. in der Gefangenenvertretung zu verteiteln.

Überfüllung von Gefängnissen
Seite 22:
Ein überfülltes Gefängnis zieht eine beengte und unhygienische Unterbringung nach sich, einen permanenten Mangel an Privatsphäre (selbst beim Vollzug menschlicher Bedürfnisse wie der Benutzung einer sanitären Einrichtung), verminderte Aktivitäten außerhalb der Zelle aufgrund einer Nachfrage, die das verfügbare Personal und die vorhandenen Möglichkeiten übersteigt, überlastete Gesundheitsdienste, verstärkte Anspannung und daher mehr Gewalt unter Gefangenen und zwischen Gefangenen und Personal. Diese Aufzählung ist bei weitem nicht erschöpfend. ...
Tatsächlich haben einige europäische Staaten umfangreiche Programme für den Gefängnisbau in Angriff genommen, nur um festzustellen, dass die Anzahl der Insassen parallel zu den erhöhten Gefängniskapazitäten ansteigt. Im Kontrast dazu hat in bestimmten Staaten die Existenz einer Politik, die Zahl der Personen, die ins Gefängnis geschickt werden, zu begrenzen oder anzupassen, einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, die Gefängnisbelegung auf einem zu bewältigenden Niveau zu halten.

Kommentar: In Deutschland werden auf politischer Ebene zur Zeit nur Verschärfungen von Strafen und längere Haftzeiten diskutiert. Durchschnittlich fallen Urteile immer härter aus, es gibt Vorschläge, das Jugendstrafrecht ganz abzuschaffen (z.B. vom Hamburger Justizsenator).

Seite 25:
Das Phänomen der Gefängnisüberfüllung beeinträchtigt weiterhin Justizvollzugssysteme in ganz Europa und untergräbt in schwerwiegender Weise Bemühungen, die Haftbedingungen zu verbessern. ...
Unter solchen Umständen wird keine Lösung darin liegen, wachsende Geldbeträge in die Gefängnisse zu stecken. Statt dessen müssen das geltende Recht und die Praxis im Hinblick auf Untersuchungshaft und Strafzumessung sowie die Bandbreite verfügbarer Alternativen zur Freiheitsentziehung überprüft werden.

Misshandlungen und zum Verhältnis Gefangene - WärterInnen
Seite 23:
Bedauerlicherweise stellt das CPT oft fest, dass die Beziehung zwischen Personal und Gefangenen formell und distanziert ist, wobei das Personal eine reglementierende Haltung gegenüber den Gefangenen einnimmt und verbale Kommunikation mit ihnen als marginalen Aspekt seiner Arbeit ansieht. ...
Es sollte auch beachtet werden, dass bei unzureichender Personalausstattung Überstunden in erheblicher Anzahl notwendig werden können, um ein Grundniveau an Sicherheit und organisierten Aktivitäten in der Einrichtung zu gewährleisten. Dieser Zustand kann beim Personal leicht zu hohem Stress und zu einem frühzeitigen “Burnout” führen, eine Situation, die die jeder Gefängnisumgebung innewohnende Spannung leicht verschärfen kann. ...
  • CPT-Standards zur Straflosigkeit von Polizei- und Justizgewalt

Gewalt im Knast
Seite 24:
Tatsächlich sind gewaltsame Zwischenfälle unter Gefangenen eine normale Erscheinung in allen Gefängnissystemen; sie umfassen eine große Bandbreite an Phänomenen von subtilen Formen der Belästigung bis hin zu unverhüllter Einschüchterung und schweren körperlichen Angriffen. ...
Für Gefangene, die einer Sexualstraftat verdächtig sind oder wegen einer solchen Tat verurteilt wurden, besteht ein besonders hohes Risiko, von anderen Gefangenen angegriffen zu werden.

Hochsicherheitshaft
Seite 29:
Gefangene, die ein besonders hohes Sicherheitsrisiko darstellen, sollten innerhalb der Begrenzungen ihres Gefängnistraktes ein relativ gelockertes Regime als Kompensation für ihre strengen Haftbedingungen genießen. Insbesondere sollte es ihnen möglich sein, ihre Mitgefangenen in ihrem Trakt zu treffen, und es sollte ihnen eine Reihe von Aktivitäten zur Auswahl stehen. ...
Es ist unbedingt erforderlich, dass Gefangene zeitlich nicht länger einem besonderen Sicherheitsregime unterworfen werden, als es das von ihnen dargestellte Risiko notwendig macht. Folglich müssen Unterbringungsentscheidungen regelmäßig überprüft werden.

Auszüge zu langen Haftzeiten
Seite 30:
In vielen europäischen Staaten ist die Zahl der zu lebenslanger Haft Verurteilten und anderer Langzeitgefangener ansteigend. ...
Langzeithaft kann eine Reihe entsozialsierender Wirkungen auf die Insassen haben. Über das Institutionalisiertwerden hinaus können Langzeitgefangene viele psychische Probleme entwickeln (etwa Verlust der Selbstachtung und Abbau sozialer Fertigkeiten) sowie die Tendenz, sich immer mehr von der Gesellschaft abzulösen, in die die meisten von ihnen letztlich zurückkehren werden. Aus Sicht des CPT sollten die Haftregimes für Langzeitgefangene anstreben, diese Auswirkungen in positiver und proaktiver Weise auszugleichen.

Arzt im Knast
Seite 35:
Den Patienten sollten alle relevanten Informationen (bei Bedarf in Form eines ärztlichen Berichts) über ihren Gesundheitszustand, den Behandlungsverlauf und die verordneten Medikamente zur Verfügung gestellt werden. ...
Jeder Patient mit Urteilsvermögen ist frei, die Behandlung oder jeden anderen medizinischen Eingriff abzulehnen.

Abschiebeknast & Co.
Seite 43 f.:
Die Besuchsdelegationen des CPT haben Immigrationshäftlinge in einer Vielfalt von Verwahrungsorten angetroffen; von Hafteinrichtungen an Einreisestellen bis hin zu Polizeiwachen, Gefängnissen und besonderen Haftzentren. Soweit insbesondere Transitzonen und „internationale" Zonen an Flughäfen betroffen sind, ist der genaue rechtliche Status von Personen, denen die Einreise in ein Land verweigert worden ist und die in solchen Zonen untergebracht werden, Gegenstand einiger Kontroversen. Bei mehr als einer Gelegenheit wurde das CPT mit dem Argument konfrontiert, dass solchen Personen nicht „die Freiheit entzogen" ist, da es ihnen freisteht, die Zone jederzeit mit einem internationalen Flug ihrer Wahl zu verlassen.
Das CPT hat seinerseits immer den Standpunkt vertreten, dass der Aufenthalt in einer Transitzone oder einer „internationalen" Zone je nach den Umständen eine Freiheitsentziehung im Sinne von Artikel 5 Abs. 1 lit. f der Europäischen Menschenrechtskonvention bedeuten kann und folglich solche Zonen unter das Mandat des Komitees fallen. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 25. Juni 1996 im Fall Amuur gegen Frankreich kann als Bestätigung dieser Ansicht gesehen werden. ...
Hafteinrichtungen an Einreisestellen haben sich schon häufig als inadäquat herausgestellt, insbesondere für längere Aufenthalte. Insbesondere haben Delegationen des CPT in mehreren Fällen Personen angetroffen, die tagelang unter Behelfsbedingungen in Flughafenwarteräumen festgehalten wurden. ...
Hafteinrichtungen an Einreisestellen haben sich schon häufig als inadäquat herausgestellt, insbesondere für längere Aufenthalte. Insbesondere haben Delegationen des CPT in mehreren Fällen Personen angetroffen, die tagelang unter Behelfsbedingungen in Flughafenwarteräumen festgehalten wurden.

Frauen
Seite 76:
Gemischtgeschlechtliches Personal ermöglicht auch entsprechenden Personaleinsatz, wenn geschlechtssensible Aufgaben wie etwa Durchsuchungen durchgeführt werden müssen. In diesem Zusammenhang möchte das CPT nochmals betonen, dass Personen, denen die Freiheit entzogen ist, nur durch Personal des gleichen Geschlechts durchsucht werden sollten und dass jede Durchsuchung, bei der ein Insasse sich ausziehen muss, außerhalb des Sichtfeldes von Bewachungspersonal des anderen Geschlechts durchgeführt werden sollte.

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