GENTECHNIK-LEXIKON
Gentechnik-Steckbrief: Grenz-/Schwellenwerte
1. Teil B: Übersicht und Themenseiten
2. Gentechnik-Steckbrief: Anbau
3. Gentechnik-Steckbrief: Freisetzungen
4. Gentechnik-Steckbrief: Den Hunger besiegen?
5. Gentechnik-Steckbrief: Weniger spritzen?
6. Gentechnik-Steckbrief: Bio-Ökonomie
7. Gentechnik-Steckbrief: Risiken für die Gesundheit
8. Gentechnik-Steckbrief: Risiken für die Umwelt
9. Gentechnik-Steckbrief: Nebenwirkungen
10. Gentechnik-Steckbrief: Lebensmittel
11. Gentechnik-Steckbrief: Futtermittel
12. Gentechnik-Steckbrief: Koexistenz
13. Gentechnik-Steckbrief: Horizontaler Gentransfer
14. Gentechnik-Steckbrief: Grenz-/Schwellenwerte
15. Gentechnik-Steckbrief: Abstandsregelungen
16. Gentechnik-Steckbrief: Haftung
17. Gentechnik-Steckbrief: Terminatortechnologie
18. Gentechnik-Steckbrief: Cis- und transgen
19. Gentechnik-Steckbrief: Bt-Pflanzen (z.B. MON810)
20. Gentechnik-Steckbrief: RR-Pflanzen (z.B. Soja, Raps)
21. Gentechnik-Steckbrief: Amflora
22. Gentechnik-Steckbrief: LL601
Aktuell in der Planung befindliches Organisierungsmodell für die im Gentechnikgesetz vorgeschriebene ->Koexistenz. Danach sollen auch gentechnikfreie Lebensmittel, Höfe, Saatgut usw. gentechnisch veränderte Anteile enthalten dürfen.
Bewertung
Die Festlegung von Grenzwerten (synonym für Schwellenwerte) beweist, dass die BefürworterInnen der Gentechnik ihre bisherige Position, Koexistenz sei möglich, aufgegeben haben. Denn Grenzwerte schaffen nur noch eine formale Simulation des Nebeneinanders. Tatsächlich befinden sich dann in beiden Formen - gentechnikfrei und gentechnisch verändert - gv-Anteile, nur unterschiedlich hoch. Gentechnikfreiheit ist dann Geschichte, auch offiziell.Zu erwartende Regelung
Zur Zeit wird ein Grenzwert von einem Prozent diskutiert. Obwohl die Untersuchungen überwiegend noch nicht einmal angefangen, auf jeden Fall aber noch nicht abgeschlossen wurden, verkündete der Chef der bundeseigenen Grenzwertforschung, Prof. Joachim Schiemann vom ->JKI bereits das Ergebnis.- Prof. Joachim Schiemann (JKI): „Werden geeignete Schwellenwerte vereinbart, ist eine Koexistenz möglich. Für den Saatgutbereich bedeutet das einen Schwellenwert von mindestens einem Prozent für unbeabsichtigte gv-Beimengungen.“
Offene Fragen
Während die Höhe der Grenz-/Schwellenwerte offenbar bereits politisch entschieden ist, gibt es um deren Reichweite erheblichen Streit. Bereits jetzt gilt ein 0,9%-Prozent Schwellenwert für in der EU dafür zugelassene gv-Anteile in Lebens- und Futtermitteln (Zulassungsbehörde ist die ->EFSA). Bei Saatgut gibt es keinen Schwellenwert, d.h. hier sind keine Beimischungen erlaubt. Umstritten ist, ob das 0,0% oder, wegen technischer Probleme des Nachweises, praktisch eher 0,1% bedeutet). GentechnikkritikerInnen fordern zumindest für Saatgut weiterhin die "Nulltolleranz" (gemeint: 0,0% Grenzwert).- Beispiel gv-Pollen im Honig: Gerichtlich umkämpft war jahrelang die Verunreinigung von Honig durch MON810-Pollen. Diese ist zur Zeit nicht zulässig, weil sie eine ungewollte Beimischung darstellt. Denn MON810 ist ein Futtermais und als gv-Futtermittel zugelassen. Der Pollen ist aber nicht die Nahrung der Bienen, sondern wird von diesen unverdaut in den Bienenstock gebracht (wäre der Nektar verändert, könnte das anders bewertet werden). Möglich wäre eine Zulassung als Lebensmittel, dann würde ebenfalls ein Grenzwert von 0,9% gelten. Allerdings wäre das auffällig ein Trick, denn der Pollen ist als Nahrung für den Menschen nicht geeignet. Erkennbar ist in jedem Fall, dass diese Entscheidung politisch getroffen werden muss. Der Ruf nach wissenschaftsbasierten Regelungen hilft nicht weiter, weil Grenzwerte immer eine Frage von Bewertungen und politischem Wollen sind.