Umwelt und Macht

KURZNACHRICHTEN ZU REPRESSIONSTHEMEN

2014


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Dezember
Verhaftungen im Namen der Konzerne
Zwei Personen, die sich an den Waldbesetzungen gegen die Tagebaue im rheinischen Braunkohlerevier beteiligen, kamen in Ende 2014 Untersuchungshaft. Gleichzeitig liefen Räumungen und Schikanen von Sicherheitsdiensten und Polizei gegen die Klimaschützer_innen. Ruppige Räumungsmethoden und Angriffe gegen Protestgruppen bildeten auch die Hintergründe der Verhaftungen. Vorgeschoben werden nach solchen Auseinandersetzungen oft Widerstands- oder vermeintliche Körperverletzungsdelikte. Das führte nicht nur zu den Inhaftierungen, sondern soll auch den Protest delegitimieren – eine durchsichtige Strategie. Angesichts dessen, dass zwischen Polizeiführung und RWE personelle Verflechtungen bestehen, wundern die Vorgänge allerdings wenig. Informationen: hambacherforst.blogsport.de/in-haft/.
Einen deutlich heftigeren Fall beschreiben Christoph Mackinger und Birgit Pack in ihrem Buch "§278a. Gemeint sind wir alle!" (2011, mandelbaum in Wien, 408 S., 16,90 €). Der Prozess gegen die Tierbefreiungs-Bewegung und seine Hintergründe (so der Untertitel) sorgte für Aufsehen – in der österreichischen Öffentlichkeit und unter politischen Aktivist_innen auch international. Das Buch dokumentiert die Versuche der Strafverfolgungsbehörden, öffentlich sichtbaren Gegner_innen wirtschaftlicher Interessen einige militante Aktionen anzuhängen und daraus den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation (in Deutschland vergleichbar mit dem § 129) zu basteln. Der Versuch ging am Ende gründlich schief, erreichte aber, was solche Einschüchterungsstrategien immer sollen: Menschen fertig machen, ihnen Geld, Zeit und jede Energie rauben Der Staat arbeitet mit einem riesigen, steuer-finanzierten Apparat, während alle anderen Urlaub nehmen oder ihr Studium unterbrechen müssen, um sich zu verteidigen.

Schwerpunkt "Laienverteidigung" vor Gericht
Repression verliert erstaunlich schnell an Wirksamkeit, wenn mensch nicht mehr hilflos im Paragraphenwald steht, sondern sich zusammen mit Freund_innen Wissen aneignet, um den Helfershelfern von Staat und Kapital entgegen zu treten. Eine der Möglichkeit das umzusetzen, ist die Laienverteidigung. Angeklagte beantragen von Unterstützer_innen verteidigt zu werden, um dann gemeinsam vor dem_der Richter_in zu sitzen und den Gerichtsprozess selbstbestimmter zu gestalten. Es ist ein Konzept, das nicht in ferner Theorie existiert, sondern aktiv in vielen politischen oder sozialen Gerichtsprozessen angewandt wird und dazu beiträgt, die repressive Wirkung von Gerichten einzuschränken und oft auch ganz zu brechen.

Fälle von Selbst- und Laienverteidigung
Praktisch kommt es zu immer groteskeren Situation, wenn arrogante Robenträger_innen auf Menschen treffen, die sich selbst bzw. gegenseitig verteidigen. Richter_innen wissen, dass sie Menschen einfach niedermachen, ihre Bedürfnisse übergehen und am Fließband im Schnellverfahren aburteilen können und dürfen. Das verleitet viele, es auch zu tun. Lehnt sich jemand dagegen auf, entstehen die absurdesten Situationen. Höhepunkte setzte im Sommer 2014 das Amtsgericht Kerpen - gleich zweimal.
  • Im ersten Fall beschloss das Gericht, dass die schweigende (was Ihr Recht ist!) Angeklagte nur körperlich da sei und deshalb als abwesend zu werten wäre. Mit dieser Begründung wurde ihr Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen und die Verurteilung gültig.
  • Im zweiten verwehrte ein ziemlich machohaft auftretender Richter der Angeklagten fast alle Rechte: Weder Akteneinsicht noch Beweisanträge während der Beweisaufnahme noch eigene Erklärungen waren erlaubt. Das Plädoyer wurde ausgelassen, ein Befangenheitsantrag wegen all dem vom befangenen Richter selbst als unzulässig verworfen und dann sofort das Urteil zu verlesen begonnen. Die Angeklagte monierte, sie hätte kein "letztes Wort" gehabt. Das stimmte, musste selbst der Richter anerkennen, und erlaubte der Angeklagten, noch etwas zu sagen (nachdem das Urteil schon teilverlesen war, also schon beschlossen war!). Die Angeklagte beantragte eine Pause zur Vorbereitung. Die bekam sie nicht und so gab es dann das komplette Urteil ohne letztes Wort.

Das Ganze zeigt: Nirgendwo gibt es so viel und so dreisten Rechtsbruch wie durch Richter_innen. Das beweist wiederum, dass sich das Gute nicht von oben schaffen lässt. Wer die Macht hat, Recht zu sprechen, wird verleitet, Recht zu brechen. Die heftige Abwehr der Selbstverteidigung zeigt aber auch, dass Angst herrscht vor Menschen, die sich nicht einfach aburteilen lassen. Mehr: www.prozesstipps.siehe.website und www.laienverteidigung.siehe.website.

Steigerung: Verfahren wegen Titelmissbrauch
Nicht erstaunlich also, dass auch Aktivist_innen, die Angeklagte als Laienverteidiger_innen durch Prozesse begleiten, ins Fadenkreuz der Jurist_innen kommen. So kam es auch zu der Verhandlung wegen Missbrauchs von Titeln vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck (Bayern). Der Kontext: M. wurde verhaftet, um am gleichen Tag wegen Dienstleistungserschleichung (S-Bahn fahren ohne Fahrschein) abgeurteilt zu werden. Ein Freund des Betroffenen bekommt Wind von der Sache und marschiert zur Polizei, um als Strafverteidiger des Beschuldigten zu selbigen durchgelassen zu werden. Das klappt zunächst auch. Der Freund wurde zur Zelle durchgelassen und saß im darauf folgenden Gerichtsverfahren als Strafverteidiger neben dem Beschuldigten auf der Anklagebank. Gemeinsam wurde an diesem Tag die Anklage soweit auseinander genommen, dass das Gericht von sich aus eine Einstellung anbot. Doch nun kam es zu einem Strafverfahren gegen den Verteidiger, da er sich in der Polizeiinspektion Germering als Rechtsanwalt (studierter Jurist mit abgeschlossenen Staatsexamina) ausgegeben haben soll. Wie sich herausstellte, kannte der Richter die Möglichkeit, auch als Laie zu verteidigen, gar nicht. Genützt hat das nichts. Bericht des weiteren Verlaufs und der Hintergründe auf www.de.indymedia.org/node/1678.

In Arbeit: Klage vor dem EGMR
Das Bundesverfassungsgericht hat alle Beschwerden wegen der Nichtzulassung von Verteidiger_innen nach § 138, Abs. 2 (sog. Laienverteidigung) nicht angenommen. Das ist insofern seltsam, dass ein pensionierter Richter, der einmal abgelehnt wurde, mit seiner Klage vor etlichen Jahren durchkam (2 BvR 951/04 und 2 BvR 1087/04 vom 16.02.2006). Offenbar bevorzugen die Richter_innen ihresgleichen. Ein Angeklagter und sein abgelehnter Laienverteidiger wollen die deutsche Rechtspraxis, willkürlich Verteidiger_innen abzulehnen, jetzt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR) überprüfen lassen. Die Europäische Menschenrechtskonvention garantiert nämlich das Recht auf den_die selbstgewählte_n Verteidiger_in – und zwar in Artikel 6, Abs. 3c: "Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:… c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist". Die Klage wird in Kürze eingereicht und für die Frage wichtig sein, wieweit in Deutschland das Recht besteht, sind auf die Art und Weise zu verteidigen, die mensch selbst für richtig hält. Infoseite im Internet: www.laienverteidigung.siehe.website.

November
Zukunft des Strafens
Erschreckende Studie: An den deutschen Universitäten wächst eine zur großen Teilen strafwütige, menschenverachtende neue Generation von Jurist_innen heran. Die "Legal Tribune" schrieb am 14.10.2014: "Für den hypothetischen Fall eines Totschlags im Affekt im Rahmen einer Trennung wollten die Studenten 1989 durchschnittlich rund sechs Jahre Haft verhängen; 2012 war die Zahl auf 9,5 Jahre angestiegen, wobei mit den Jahren auch immer häufiger starke Ausschläge nach weit oben hinzukamen, bis hin zur Forderung einer lebenslangen Freiheitsstrafe." Ähnlich fiel der Wandel zu anderen Fragen aus, z.B. zur lebenslangen Freiheitsstrafe. 1977 "forderte noch jeder Dritte, dass sie vollends abgeschafft werden sollte, nur 6,7 Prozent hielten sie für eine im Einzelfall zu milde Strafe. 2012 hingegen sprach sich nur noch jeder fünfzigste Student für eine Abschaffung aus, demgegenüber sah fast jeder Dritte die lebenslange Freiheitsstrafe als zu milde an." Im Klartext: Ein Drittel der angehenden Jurist_innen befürwortet die Todesstrafe. Nicht viel besser sieht es bei der Folter aus: "Zur Rettung eines Menschenlebens sahen in einer zwischen 2003 und 2010 durchgeführten Zusatzuntersuchung 22,1 Prozent der Befragten die Folter als zulässiges Mittel an; weitere 29,2 Prozent bejahten dies nur für die Abwehr schwerster Gefahren für die Allgemeinheit wie etwa dem Einsatz von Massenvernichtungswaffen durch Terroristen."
Wie kommt es zu dieser Entwicklung? Auch dazu macht sich "Legal Tribune" einige Gedanken: "Als Begründung für dieses gewissermaßen frei schwebende, von Kriminalität und Kriminalitätsfurcht entkoppelte Strafbedürfnis macht die Studie eine Reihe von möglichen Ursachen aus." Als "zentral dürfte aber vor allem die politisch-publizistische Instrumentalisierung von Verbrechen" einzustufen sein, die sich in einem Satz aus den Schlussbetrachtungen zusammenfassen lässt: "Kriminalität verkauft sich gut – für quotengesteuerte Medien und für durch Wählerstimmen motivierte Politiker." Der gesamte Text findet sich auf www.lto.de/recht/studium-referendariat/s/studie-punitivitaet-franz-streng-erlangen-jurastudenten-todesstrafe-folter. Ein ähnlicher Text zur gleichen Studie stand im Tagesspiegel am 22.10.2014 unter www.tagesspiegel.de/weltspiegel/todesstrafe-deutschlands-jurastudenten-sind-fuer-die-harte-linie/10876098.html.
Dass die Berichterstattung in den Medien die Wahrnehmung von Kriminalität fast gegenteilig zu den wirklichen Verhältnissen manipuliert, wirkt sich auch auf andere Felder aus. So bestehen in der allgemeinen Bevölkerung erheblich falsche Vorstellungen über Kriminalitätsschwerpunkte – sowohl der Taten wie auch der Täter_innen und Tatorte. Angst herrscht vor Fremden und dunklen Orten, obwohl Gewaltkriminalität, insbesondere in ihren schwersten Formen (Mord oder Vergewaltigung), fast immer im Bekanntenkreis stattfinden – zudem oft nur wenig versteckt.

Rechtsfreier Raum: Gerichtssaal
Eine interessante Erkenntnis brachte ein Verwaltungsverfahren in Gießen. Beim Dennis-Stephan-Prozess (Zwangspsychiatrisierung eines Linken-Politikers, siehe frühere Berichte) wurde einem Journalisten das Filmen verboten – trotz Presseausweis. Dagegen klagte dieser. Aber das Verwaltungsgericht konnte nicht helfen, sondern musste auf ein Verfassungsgerichtsurteil verweisen. Dort war klargestellt worden, dass richterliche Maßnahmen gegen Menschen in Gerichtssälen keine Rechtsbeschwerde kennen. Die Robenträger_innen könnten tun, was sie wollen. Auf erstaunte Nachfrage wies der Verwaltungsrichter selbst darauf hin, dass das Gerichtsverfassungsgesetz halt aus dem Kaiserreich stamme. Was so viel sagen sollte wie: Der offiziellste aller rechtsfreien Räume ist das Gericht selbst!

Blicke hinter die Kulissen von Gerichten und Gefängnissen
Eine wichtige, wenn auch in der Sicht etwas eingeschränkte Kritik am Urteilen und Bestrafen entspringt dem Blick auf die unterschiedliche Behandlung von Angeklagten je nach deren ökonomischen Möglichkeiten. Werner Tomanek hat dazu ein Buch mit dem Titel "Die Zwei-Klassen-Justiz" veröffentlicht (2012, edition a in Wien, 234 S., 19,95 €). Seite für Seite führt er Beispiele auf, wie die verfügbaren Geldmittel darüber entscheiden, ob bzw. wie sich Menschen vor Gericht verteidigen oder vor Haftstrafen retten können. Das Buch legt den Finger anschaulich in die Wunde. Doch die Probleme der Justiz darauf zu beschränken, ist nicht sinnvoll. Denn Strafe ist immer ein Mittel der Beherrschung – auch in einer einkommensegalitären Gesellschaft. Verschärft durch kulturelle Codes und den Zwang zum effizienten Prozessieren ergeben sich mehr Probleme als "nur" die unterschiedlicher Geldbeutelgrößen.
Die benannte Ungleichbehandlung setzt sich im Gefängnis fort. André Borris M.á Moussa Schmitz, Sprecher NRW der vor Kurzem gegründeten Gefangenengewerkschaft (www.gefangenengewerkschaft.de) schreibt seit einigen Wochen regelmäßig über seine Erfahrungen in der JVA Willich. Er vergleicht sich mit dem Edelhäftling Uli Hoeneß (Ex-FCBayern-Präsident, z.Zt. in der JVA Landsberg): "Hoeneß war noch gar nicht in Haft, also in den ersten Tagen, da durfte er in eine Privatklinik. Zum Vergleich, ich müsste seit über 2 Jahren zu einem Orthopäden, doch es gibt in NRW nur ein Vollzugskrankenhaus. Doch man hat mich dort so schlecht behandelt vor einigen Jahren, dass man mich dort nur noch in Ketten hinschleifen müsste - das waren meine Worte zum Arzt. Denn er verweigert mir einen Arzt draußen oder Krankenhaus. So muss ich weiterhin im Stuhl schlafen! Weiterhin fast täglich mit Schmerzen leben." Das Knasttagebuch wird in Etappen auf Indymedia veröffentlicht. Der erste Eintrag erfolgte am 1. Oktober 2014 unter www.de.indymedia.org/node/2282.
Den dritten Blickwinkel nahm Robert Pragst ein. Der war selbst Richter und erzählt im Buch "Verurteilt – Mein Jahr als Strafrichter" (2013, dtv in München, 220 S., 14,90 €) aus seinem Leben, genauer: Aus der Anfangszeit seines Richterdasein. Noch in der Probezeit agierte er ein Jahr als Strafrichter. Was er dort erlebte, irritierte ihn offenbar – und schon beschloss er, ein Buch zu schreiben. Darin bewies er einerseits, dass Justiz ein absurder Raum des Zusammenflickens von Wahrheiten ist und Sanktion bzw. Strafe hoch willkürlich sind, und dass hinter der Fassade von Roben, Paragraphen und Akten die Unzulänglichkeiten schlecht informierter und wenig engagierter Berufstätiger im Fließbandurteilen warten. Gleichzeitig zeigte der Autor aber auch seine Naivität, indem er davon völlig überrascht wurde. Sein Buch ist keine Analyse, sondern das Tagebuch eines Menschen, der Jura studierte, ohne auch nur im Entferntesten verstanden zu haben, was Macht, Herrschaft, Intrige und Diskurs sind.

Oktober: Rechtsticker, diesmal zum "Versammlungsrecht"
Grundrechte stehen über dem Polizeirecht
Wer öfter auf politischen Kundgebungen mitmacht und dort nicht nur auf seine identitäre Kleingruppe achtet, wird es schon erlebt haben: Polizei filmt, prüft Personalien und Taschen, Polizei verhaftet Demoteilnehmer_innen oder spricht Platzverweise aus. Doch das alles ist (meist) illegal, denn das Polizeirecht, nach dem die Uniformierten vorgehen, gilt für Versammlungen gar nicht. Gegen Kundgebungen oder Teilnehmer_innen (auch auf deren Weg zur Demo und wieder zurück) kann nur nach Versammlungsrecht oder anderen, gleichrangigen Spezialgesetzen (z.B. Strafrecht) vorgegangen werden. Polizeirecht, Ordnungsrecht, Straßenverkehrsordnung usw. – alles das muss hinten anstehen. Dass sich Uniformierte daran in der Regel nicht halten, ist bekannt, aber schlicht Rechtsbruch in Tradition. Nun haben mehrere Urteile die Lesart, dass Versammlungen polizeirechtsstabil sind, gestärkt. Sie mussten aber erst aufwändig erstritten werden und können den rechtswidrigen Eingriff auch nicht ungeschehen machen. Das wusste und weiß auch die Polizei …

Fall 1: Stuttgarter Landrecht vor dem Aus?
Bislang haben sich Stuttgarter Polizei und Strafgerichte um das Versammlungsrecht wenig bis nicht gekümmert. Das könnte jetzt anders werden, denn das Verwaltungsgericht hat klargestellt, dass bei politischen Aktionen sehr wohl darauf zu achten ist. Was eigentlich eine Binsenweisheit ist, konnten Uniform- und Robenträger_innen kürzlich sogar beim Frühstück in der Stuttgarter Zeitung lesen: www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.s21-blockadefruehstueck-platzverweise-waren-rechtswidrig.8c2d279b-09a3-4862-b8b7-d4d45ef40cf5.html.

Fall 2: Verhaftung vor BioTechFarm war rechtswidrig
Klare Kante beim Oberverwaltungsgericht in Magdeburg am 14.5.2014: Es hob ein erstinstanzliches Urteil auf und erklärte eine Verhaftung für illegal, die seitens der Polizei bei einer Demonstration gegen das InnoPlanta-Forum 2010 (bundesweites Treffen der Gentechniklobby in Üplingen/Börde) durchgeführt wurde. Erstens hätte es keinen ausreichenden Grund gegeben und zweitens wäre der Demonstrant nicht vorher aus der Versammlung ausgeschlossen worden. Das Urteil ist nicht nur peinlich für die Polizei, sondern vor allem für das Verwaltungsgericht, also die erste Instanz. Das hatte nämlich verkündet, dass sich die Polizei in Sachsen-Anhalt nicht an das Grundrecht der Versammlung halten bräuchte, weil polizeirechtliche Regelungen davon nicht betroffen wären. Eine Beweiserhebung während der ersten Instanz war verweigert und ein Befangenheitsantrag diesbezüglich abgelehnt worden. Wie nun auch formal geklärt ist, war das alles Justizwillkür (Az. 3 L 636/12)

Auch organisatorische Durchsagen stehen unter dem Schutz des Versammmlungsrechts
Eigentlich hätte es der gesunde Menschenverstand schon nahelegen müssen, aber Verfolgungsbehörden in Dunkelblau handeln oft im eigenen Phantasiereich des Rechts. Sie reagieren höchstens auf Klarstellung von oben. Die kam jetzt aus Karlsruhe: Auf einer Versammlung per Lautsprecher durchzusagen "Bullen raus aus der Versammlung!" ist, wie das Bundesverfassungsgericht am 26.7.2014 entschied, kein Verstoß gegen Versammlungsauflagen. Denn: "In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen die körperliche Sichtbarmachung von gemeinsamen Überzeugungen. Wer an einer solchen Versammlung teilnimmt, ist grundsätzlich auch dazu berechtigt, während der Versammlung dafür einzutreten, dass nur die das Anliegen der Versammlung unterstützenden Personen an ihr teilnehmen und Polizisten sich außerhalb des Aufzugs bewegen." Mehr: www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-070.html.

Friedhöfe sind keine demofreie Zone
Am Rande einer Gedenkveranstaltung auf einem Friedhof mit einem Transparent zu protestieren (hier: Gegen das Gedenken zur Bombardierung Dresdens), ist vom Versammlungsrecht gedeckt. Zitat aus einer Pressemitteilung des Verfassungsgerichts (bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg14-069.html): "Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung und umfasst auch provokative Äußerungen. Die Versammlungsfreiheit verschafft damit allerdings kein Zutrittsrecht zu beliebigen Orten; sie verbürgt die Durchführungen von Versammlungen dort, wo ein kommunikativer Verkehr eröffnet ist. Der Schutz des Art. 8 GG besteht unabhängig davon, ob eine Versammlung anmeldepflichtig und dementsprechend angemeldet ist." So ein Ort mit kommunikativen Verkehr kann auch ein Friedhof sein, wenn dort eine über rein privates Gedenken hinausgehende Veranstaltung stattfindet. Das Urteil mit dem Aktenzeichen 1 BvR 980/13 steht unter www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20140620_1bvr098013.html.

Art der Versammlung ist Sache der Demodurchführenden
Kletteraktivistin Cecile Lecomte erstritt vor dem Lüneburger Verwaltungsgericht ein Urteil, in dem gleich auf mehrfache Weise dem willkürlichen Handeln von Polizei eine Grenze gezogen wurde. Zitat zur Frage, was eine Versammlung ist: "Dem Versammlungscharakter des Zusammentreffens steht nicht entgegen, dass das Erklettern von Bäumen und Anbringen gelber Kreuze in X-Form zum Zwecke der gemeinsamen Meinungskundgabe eine eher ungewöhnliche Form der Versammlung darstellt. Denn hinsichtlich der Art und Weise der Ausgestaltung der Versammlung besteht Typenfreiheit, die Versammlungsfreiheit umfasst als spezifisches Kommunikationsgrundrecht auch die Befugnis zum Einsatz besonderer und ungewöhnlicher Ausdrucksmittel (…). Ebenfalls unschädlich ist, dass die Versammlung der zuständigen Behörde im Vorfeld nicht angezeigt wurde."
Zudem machte das Gericht Ausführungen zum Verhältnis von Gefahrenlage und Grundrechtsschutz: "Entgegen der von der Beklagten in der mündlichen Verhandlung sinngemäß geäußerten Auffassung ist der Klägerin auch nicht etwa deshalb ein Berufen auf Art. 8 Abs. 1 GG und § 1 Abs. 1 NVersG verwehrt, weil die vor Ort handelnden Beamten das Zusammentreffen der Gruppe um die Klägerin nicht als Versammlung wahrgenommen hätten, es im Polizeirecht aber stets auf die ex-ante-Sicht des handelnden Beamten ankomme. Denn die ex-ante-Sicht des handelnden Beamten ist nicht für die Frage maßgeblich, welche Rechte einem Betroffenen.zustehen; die Frage des Bestehens oder Nichtbestehens eines (Grund-)Rechtes richtet sich nach rein objektiven Gesichtspunkten. Von Bedeutung ist die ex-ante-Sicht des handelnden .Beamten vielmehr bezüglich der Frage nach dem Vorliegen von ein hoheitliches Einschreiten erfordernden Gegebenheiten, dem Vorliegen einer Gefahr (vgl. hierzu etwa Denninger, in: Lisken/Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, D, Rn. 47). Ob ein bestimmtes Verhalten in den Schutzbereich eines bestimmten Grundrechtes fällt, ist jedoch unabhängig davon zu beantworten, ob eine Gefahr gegeben ist; insbesondere steht das Vorliegen einer Gefahr nicht der Eröffnung des Schutzbereiches eines Grundrechtes entgegen. Besteht eine Gefahr, ist vielmehr zu prüfen, ob, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang deren Vorliegen einen Eingriff in den objektiv zu bestimmenden grundrechtliehen Schutzbereich zu rechtfertigen vermag." Das gesamte Urteil ist auf der Seite blog.eichhoernchen.fr/post/VG-bescheinigt-Polizei-zweifelhafte-Aussagen-und-Unkenntnis-Versammlungsgrundrecht zu finden.

September
Anti-Folter-Bericht für Deutschland
Im November 2013 war zu lesen (community.beck.de/gruppen/forum/anti-folterkomitee-besucht-knast), dass der Ausschuss zur Verhütung von Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung und Strafe (kurz: CPT) des Europarats einen Besuch in deutschen Gefängnissen durchführte. Nun liegt ein offizieller Bericht vor. Thomas Mayer-Falk berichtet unter de.indymedia.org/node/1681 über einige der Ergebnisse.

Kundgebung "Gewerkschaftsfreiheit auch im Knast"
Im Mai dieses Jahres hatten Gefangene der JVA Tegel eine Gefangenengewerkschaft gegründet. Mittlerweile haben sich weitere Gewerkschaftsgruppen in den JVAs Plötzensee, Willich, Aschaffenburg und Dresden gegründet. Im August erschien zudem die erste Ausgabe der Zeitung "Outbreak" (Ausbruch) heraus. Die Forderungen nach einem Mindestlohn für die Arbeit auch im Gefängnis und die Einbeziehung in die Rentenversicherung stoßen bei vielen Gefangenen auf Zustimmung. Gar nicht erfreut über die gewerkschaftliche Organisierung im Knast reagierte hingegen der Berliner Justizsenator Thomas Heilmann. Sein Sprecher erklärte als Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der Linkspartei und der Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus: "Der Senat beabsichtigt nicht, Insassen der Justizvollzugsanstalten entsprechend einem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten". Deren Arbeit und Entlohnung sei nicht mit der Tätigkeit auf dem freien Arbeitsmarkt vergleichbar, so die Begründung. Knapp 40 Demonstrant_innen zogen deshalb am 14. August 2014 vor das Gebäude des Berliner Justizsenats und forderten, dass im Knast, in dem die Pflicht zur Arbeit besteht, auch Gewerkschaftsrechte gelten müssen (Originalbericht: www.de.indymedia.org/node/1639).

Schwerpunkt "Erschleichung von Leistungen"
Tausende Menschen sitzen in Deutschland im Gefängnis, weil sie ohne Fahrschein in Bussen und Bahnen unterwegs waren. Das nervt nicht nur die Betroffenen, sondern inzwischen auch Richter_innen – nicht aus Sorge um die Kriminalisierten, sondern wegen der vielen Arbeit. Am 8.6.2011 stand im "Tagesspiegel", dass Berliner Jugendrichter mit ihrer Arbeit kaum hinterher kämen – "weil sie sich um angeklagte Schwarzfahrer kümmern müssen. Nach Schätzungen der Neuköllner Jugendrichterin Dietlind Biesterfeld beziehen sich etwa 25 bis 30 Prozent aller Gerichtsverfahren gegen Erwachsene auf Leistungserschleichung, im Jugendrecht seien es 15 bis 20 Prozent." Das lähmt die Justiz: "Ähnliche Klagen hört man auch von dem für Marzahn-Hellersdorf zuständigen Richter Stephan Kuperion. "Das macht unglaublich viel Arbeit", sagt er. Bei dem Delikt mit den größten Zuwachsraten – Betrug im Internet – komme man deswegen schon "nicht mehr hinterher". Dietlind Biesterfeld schlug vor, Schwarzfahren nur noch als Ordnungswidrigkeit zu behandeln oder Hartz-IV-Empfänger gratis fahren zu lassen" (Quelle: www.tagesspiegel.de/berlin/landespolitik/ueberlastung-richter-wollen-keine-anklagen-gegen-schwarzfahrer-mehr/4258142.html).
Doch tatsächlich nimmt die Verfolgung zu. Die Zahl der Kontrolleur_innen stieg bei der Berliner Verkehrsgesellschaft (BVG) von 60 (2012) auf 120 (2103) und in 2014 auf 140 (Rabe Ralf Februar 2014, S. 18). Die Folge: "Schwarzfahrer_innen" prägen nicht nur die Angeklagtenplätze in vielen Gerichten, sondern füllen auch die Gefängnisse. 500 saßen 2011 laut "Tagesspiegel" in der JVA Plötzensee – das war jeder Dritte. Die Junge Welt, 22.9.2012 (S. 4), gab für 2011 insgesamt 1269 Inhaftierte wegen "Schwarzfahrens" an, wohlgemerkt: allein in Berlin.

Verfolgungseifer
2008 wurden laut "Tagesspiegel" 8511 Menschen in Berlin wegen Beförderungserschleichung verurteilt. 480 erhielten Haftstrafen, mussten also auf jeden Fall im Knast antreten. Bei den anderen blieb es zwar bei einer Geldstrafe, allerdings sind "Schwarzfahrer_innen" oft mittellos, d.h. viele von ihnen werden auch solche Strafe absitzen. Nicht die Leistungserschleicher_innen sind damit die Versursacher des wirtschaftlichen Schadens, sondern Verkehrsgesellschaften, Polizei, Gerichte und Knäste selbst. Denn die vielen Kontrollen kosten Geld. Ermittlungs- und Gerichtsverfahren ebenso. Am Ende zahlen zudem die Steuerzahler_innen laut "Tagesspiegel" für jede Inhaftierung etwa 80 Euro pro Tag und Gefangenen. Die "Schwarzfahrer_innen" schaden hingegen direkt niemandem, denn alternativ würden die meisten auf ihre Mobilität verzichten statt eine Fahrkarte kaufen.

Zur Frage des Erschleichens beim "Schwarzfahren"
Der fast wahnhafte Verfolgungseifer zeigt sich auch an einem anderen Punkt. Dem Gesetzeswortlaut nach ist "Schwarzfahren" nämlich dann keine Straftat, wenn sie nicht erschlichen, sondern offen durchgeführt wird. Im § 265a StGB heißt es: "Wer die … Beförderung durch ein Verkehrsmittel … in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft …" Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs mache sich nach § 265 a StGB strafbar, wer die Beförderungsleistung durch ein unauffälliges Vorgehen erlangt. Das wäre bei einer offen sichtbaren Kennzeichnung anders, denn Erschleichen wäre nur ein Verhalten, "bei welchem er sich mit dem Anschein der Ordnungsgemäßheit umgibt" (Beschluss vom 08.01.2009 - 4 StR 117/08). Einige Gerichte sehen das auch so, z.B. das Amtsgericht Eschwege im Freispruch vom 12.11.2013: "Der Angeklagte hat zwar eingeräumt, jeweils den Zug der Cantus Verkehrsgesellschaft benutzt zu haben, ohne im Besitz des erforderlichen Fahrscheins gewesen zu sein. Seine Einlassung, dass er jedoch in allen 3 Fällen vor Fahrtantritt deutlich sichtbar einen Zettel an seine Kleidung geheftet hatte mit der Aufschrift .Ich fahre umsonst" war nicht zu widerlegen. Damit hat er allerdings gerade offenbart, kein zahlungswilliger Fahrgast zu sein, weshalb bereits der objektive Tatbestand des § 265 a Abs. 1 StGB nicht erfüllt ist."
Doch die meisten Staatsanwaltschaften und Gerichte scheinen auf jeden Fall verurteilen zu wollen. Im Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 15.7.2014 (Az. 802 Js 35646) wird z.B. definiert: "Die Aussage "Ich fahre umsonst" (so auf dem von dem Angeklagten vorgelegten Foto) lässt nicht erkennen, dass der Angeklagte unberechtigt umsonst fährt". Auf diese oder ähnliche Art laufen zur Zeit etliche Gerichtsverfahren wegen "Schwarzfahrens" mit Kennzeichnung. Am Ende wird es auf die Revisionsinstanzen ankommen, die mehr die Rechtslage im Blick haben. Eine Sammlung bisheriger Urteile und Kommentare hat ein Betroffener zusammengestellt. Beispiel für ein verwertbares Zitat: "Zum Merkmal der Absicht iS des StGB § 265a. Das Merkmal des Erschleichens wird nicht schon durch die bloße unbefugte unentgeltliche Sichverschaffen erfüllt. Auf die Errichtung eines gewissen Scheins kann dafür nicht völlig verzichtet werden. Wer die Unentgeltlichkeit der Leistung dem Berechtigten oder dessen Beauftragten gegenüber ausdrücklich und offen in Anspruch nimmt, erschleicht nicht." (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Entscheidung vom 21. Februar 1969 - RReg 3a St 16/69). Die Sammlung und mehr Infos stehen hier.

August
Aktionen gegen Zwangspsychiatrien
Seit Gustl Mollath auf öffentlichen Protest freigelassen werden musste und immer neue Schauergeschichten über die Praxis der Unterdrückung hinter Mauern und Zäunen an die Öffentlichkeit komme, wächst auch der Protest. Als in Gießen ein Kreispolitiker der Linken über Monate eingesperrt, trotz gültiger Patient_innenverfügung medikamentiert und sogar von seiner selbstgewählten Vorsorgebevollmächtigen isoliert wurde, reichte die Kritik sogar, um eine weitere Verurteilung zu verhindern. Für die Zeit der Inhaftierung wird ihm sogar Entschädigung zuteil. Das ist bislang nur sehr, sehr selten erreicht worden. Für den bislang noch kleinen Haufen von Aktivist_innen gegen die Zwangspsychiatrie war das aber ein weiterer kleiner Erfolg auf dem Weg, die Menschenrechtsverletzungen durch Freiheitsberaubung, unfreiwillige Begutachtung, Kategorisierung in seltsam begründete Krankheitstypen, Fixierung und Zwangsbehandlung, u.a. mit Medikamenten, ganz zu beenden. In Gießen hat sich seit dem Protest rund um die 4-monatige Inhaftierung eine Tradition von Demonstrationen vor der Vitosklinik und Aktionen in der Stadt entwickelt. Von Januar bis Juli 2014 waren es fünf Protestspaziergänge, die letzten am Pfingstsamstag, 7.6.2014 (Bericht auf forensikwhistle.blog.de/2014/06/09/immer-mehr-psychiatriegegner-demos-dr-ruediger-mueller-isberners-vitos-klinik-18619002/., Video unter www.youtube.com/embed/nFm2s-7_Ta4) und am 19.7.2014 (Bericht Gießener Anzeiger: www.giessener-anzeiger.de/lokales/stadt-giessen/nachrichten-giessen/absage-an-zwangspsychiatrien_14358038.htm). Am 22.7. kletterten Aktivist_innen auf Bäume des zentralen Selterswegs, darunter wurden zwei Stunden Flugblätter verteilt (siehe Bericht: www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/94971/klettern-gegen-zwangspsychiatrie-demonstrierende-in-giessener-innenstadt-fordern-ein-ende-der-folter/)

Infoquellen zum Thema "Zwangspsychiatrie"
Im Folgenden ein paar Tipps für Internetseiten und Sammlungen von Filmen. Neuere Videos (auf englisch) finden sich auch auf dem Blog freakoutcrazy.com. Die menschenverachtende Ideologie der Psychiatrie ist der Titel eines kurzen Hintergrundfilmes über Kontinuitäten, zu sehen auf www.youtube.com/watch?v=87Bxbp-HwQI. Die umfangreiche Arte-Doku "Alltag in der Psychiatrie" steht auf vimeo.com/89846466. Eine ganze Filmesammlung zu Psychiatriekritik gibt es bei "Gedankenverbrecher84" (www.youtube.com/channel/UCY_TWrs2LMxK1I3K5mgyecg).

Stuttgarter Landrecht?
Sie ist zu Ende, die erste Instanz eines atemberaubenden Strafprozesses. Dabei ging es um wenig: Wenige Stunde hatten einige Handvoll Menschen ein Treffen des Ratschlages zu Stuttgart 21 überzogen, um im (eigentlich "offenen") Rathaus gegen bürger_innenferne Politik und die Stadtzerstörung zu protestieren. Dann verließen sie nach Aufmarsch von Polizei in Räumungsabsicht das Gebäude. Ein Komglomerat von grünem Bürgermeister bis Polizeichef steuerte damals die staatliche Gegenwehr von höchster Ebene aus. Der zivile Mini-Ungehorsam beschäftigte die Stuttgarter Justiz. Sie teilte die Angeklagten in zwei Gruppen. Eine verteidigte sich klassisch-gewaltfrei (zu den eigenen Tagen stehen und dafür werben), die andere in offensiver Prozessführung (www.prozesstipps.siehe.website). Während erstere nach wenigen Stunden verurteilt war, lieferte die offensive Gruppe dem völlig überforderten Gericht und der angriffslustigen Staatsanwältin einen Kampf über sieben Verhandlungstage. Beide staatlichen Robenträger_innen zeigten dabei erhebliche Schwächen in Rechtsfragen. Zum Urteil kam es erst, als beide ganz auf die Einhaltung von Verfahrensregeln verzichten. Ob das zulässig ist oder von höheren Gerichten gedeckt wird, dürfte die nächste Instanz zeigen.

Passend dazu ein Buch von Dirk Fabricius: Selbst-Gerechtigkeit
Das Buch ist eine Überraschung: Im renommierten Nomos-Verlag, bekannt für Fachbücher und unter anderem Rechtskommentare, darf Dirk Fabricius eine entschlackte Neuauflage (2014, Nomos in Baden-Baden, 376 S., 98 €) seiner 20 Jahre alten Habilitationsschrift herausbringen. Seite für Seite finden sich dort Polemiken gegen den Berufsstand der Jurist_en (so etwas eigenwillig geschrieben als vermeintlich geschlechtsneutrale Form). Allgemeine juristische Einwände gegen den Unsinn des Strafens, Fallbeispiele und philosophische Betrachtungen wechseln sich ab. So ist es eher ein Lesebuch, welches Kopfschütteln hervorruft – aber aus berufenem Mund, denn der Autor ist Professor für Strafrecht in Frankfurt. Leider ein bisschen teuer als das das Buch größere Massen erreichen kann, von denen die meisten unerklärlicherweise hohen Respekt für Roben und Sprüche im Namen des Volkes haben.

Zur Todesstrafe in den USA
In den vergangenen Wochen sorgten qualvolle Pannen bei Hinrichtungen und Schlagzeilen vom Ende der Todesstrafe im US Bundesstaat Kalifornien für Aufsehen. Ein kalifornisches Gericht hatte mit Verweis auf den 8. Verfassungszusatz der USA, der "grausame und ungewöhnliche Strafen" verbietet, Todesstrafen für verfassungswidrig eingestuft hat. Begründet wurde dies allerdings mit der extrem langen Zeit, die Verurteilte in der Isolation der Todestrakte verbringen.
Während die Todesstrafe in den USA generell schon seit langem wackelt, versuchen einige Bundesstaaten deren Abschaffung durch extrem aggressives Vorgehen noch ein wenig hinaus zu zögern. Texas spielt hier eine Vorreiterrolle, wie u.a. auch die vierteljährlichen Berichte und Statistiken vom NAACP Legal Defense Fund zur Todesstrafe zeigen (www.naacpldf.org/death-row-usa). Ein längerer Text zum Thema findet sich auf www.de.indymedia.org/node/1349.

Knastzeitungen
Bundesweit gibt es ca. 50 bis 60 Gefangenenzeitschriften, d.h. Zeitschriften von Inhaftierten, die sich primär an Mitgefangene richten, jedoch auch darüber hinaus eine interessierte Öffentlichkeit über die Zustände hinter den Gefängnismauern informieren (möchten). Meist fungieren jedoch die jeweiligen AnstaltsleiterInnen als "Herausgeber", so dass diese letztendlich auch darüber entscheiden, welche Artikel erscheinen, oder eben auch nicht. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass einige der Landespressegesetze ausdrücklich vorsehen, dass StraftäterInnen nicht als Herausgeber von Publikationen fungieren dürfen.
Die in der JVA Freiburg erscheinende Publikation "JANUS" (www.strafrecht-online.org/index.php?domain_id=19&scr=links&linkscat=290) gibt es nun schon seit längerer Zeit auch als Online-Ausgabe, auf einem Rechner der örtlichen Universität. Über neuere Ausgabe und die Arbeitsweise informiert der Gefangene Thomas Meyer-Falk unter www.de.indymedia.org/node/1335.

Auszüge aus dem Newsletter am 7. Juli
Hallo,
dies ist die erste Ausgabe des um die Kritik an der Zwangspsychiatrie erweiterten Newsletters. Und mit dem neuen Thema soll es auch losgehen – mit einer neuen Einladung zur fünften Demonstration an der Vitos-Klinik in Gießen:

Samstag, 19.7.2014 ab 16 Uhr in Gießen, Licher Straße
Demo unter dem Motto „Zwangspsychiatrie abschaffen!“

Beginn: 16 Uhr in der Einfahrt zum Gelände der Vitos Klinik (Gießen, Licher Straße nahe Abfahrt auf der A485)
- Über das Gelände der Vitosklinik (wie bei den vorherigen Versammlungen auch)
- Zurück zum Eingang der Vitosklinik an der Licherstraße (Endkundgebung)
Ich hoffe, wir sehen uns dort wieder zahlreich und vor allem laut, bunt und einfallsreich. Bringt Ideen mit, Texte usw. Wir sind wieder mit unserem Soundsystem-Fahrradhänger da.

Berichte der letzten Demo am 7.6.2014 in Gießen: Text und Video.

Nächste Demo danach: In Marburg!!!
Es gibt mehrere Zwangspsychiatrien in Hessen und wir wollen auch andere besuchen. In Marburg ist eine Jugend-Forensik auf dem riesigen Vitos-Gelände untergebracht. Noch stehen genauer Ort und Zeit nicht fest. Wir geben das auf der Demo in Gießen bekannt.
Wahrscheinlich gibt es in den Tagen danach noch weitere Demos – haltet Euch die Tage frei. Kurz vor den Sommerferien in Hessen wollen wir uns nochmal zeigen!!!

AKTIVITÄTEN GEGEN KNÄSTE UND ZWANGSPSYCHIATRIE
Laien- und Selbstverteidigung vor Gericht
Es kommt zu immer groteskeren Situation, wenn die arroganten Robenträger_innen auf Menschen treffen, die sich selbst bzw. gegenseitig verteidigen. Richter_innen sind es gewöhnt, Menschen einfach niederzumachen, ihre Bedürfnisse zu übergeben und am Fließband im Schnellverfahren abzuurteilen. Lehnt sich jemand dagegen auf, entstehen die absurdesten Situation. Höhepunkte setzte das Amtsgericht Kerpen jetzt zweimal.
  • Im ersten beschloss das Gericht, dass die (fraglos anwesende) Angeklagte nur körperlich da sei und deshalb als abwesend zu werten wäre. Daraufhin wurde ihr Einspruch gegen den Strafbefehl verworfen und die Verurteilung gültig.
  • Im zweiten verwehrte ein übler Macho-Richter der Angeklagten alle Rechte: Weder Akteneinsicht noch Beweisanträge während der Beweisaufnahme noch eigene Erklärungen waren erlaubt. Das Plädoyer wurde einfach mal ausgelassen, ein Befangenheitsantrag vom befangenen Richter selbst als unzulässig verworfen und dann sofort das Urteil zu verlesen begonnen. Die Angeklagte monierte, sie hätte kein „letztes Wort“ gehabt. Das stimmte, musste selbst der Richter anerkennen, der sein Urteil schon vorzulesen bekommen hatte. Also durfte die Angeklagte was sagen (nachdem das Urteil schon teilverlesen war, also schon beschlossen war!). Die Angeklagte wollte eine Pausen dafür haben, sich das letzte Wort zu überlegen. Die bekam sie nicht und so gab es dann das komplette Urteil ohne letztes Wort.
    Das Ganze zeigt: Nirgendwo ist soviel und so dreister Rechtsbruch wie durch Richter_innen. Und das beweist wieder, dass sich das Gute nicht von oben schaffen lässt. Wer die Macht hat, Recht zu sprechen, wird verleitet, Recht zu brechen. Mal sehen, was die Folgeinstanzen mit den Ausrastern der Kerpener Richter_innen machen. Auf jeden Fall zeigt sich auch, dass dort Angst herrscht vor Menschen, die sich nicht einfach aburteilen lassen.

Mehr: www.prozesstipps.siehe.website und www.laienverteidigung.siehe.website.

Schwerpunktausgabe zu Zwangspsychiatrie von „grünes blatt“ geplant
Das „grüne blatt“ ist eine Vierteljahreszeitschrift für emanzipatorischen Umweltschutz, Herrschaftskritik und direkte Aktion. Die nächste Ausgabe soll den Schwerpunkt „Zwangspsychiatrie“ haben. Gesammelt und layoutet werden die Texte in der Projektwerkstatt – Ideen, Vorschläge, Bilder und Texte (Berichte, Interviews usw.) bitte an saasen@projektwerkstatt.de.

Seminar vom 14. bis 16. November in der Projektwerkstatt: Anti-Knast und Anti-Psychiatrie
Knast und Zwangspsychiatrie sind die härtesten Unterdrückungsformen des Staates und die letzte Drohung der Verhaltensnormierung. Daher ist die Auseinandersetzung mit ihren Strukturen, Wirkungsweisen und Zielen ein wichtiges Feld der Kritik von Herrschaft.
Auf dem Seminar soll es um folgende Themen gehen:
  • Berichte und Innenansichten durch Betroffene, aus Dokumenten und als Film
  • Unterschiede und Gemeinsamkeiten von Gefängnissen und Psychiatrie sowie deren Fusion (Forensik)
  • Was sollen Strafe und Normierung? Was sagen "kriminell" und "geisteskrank" aus? Was bewirken sie tatsächlich?
  • Kritik an konkreten Verhältnissen und das Problem, damit das System zu legitimieren
  • Nachdenken über eine Welt ohne Psychiatrie und Knäste
  • Schutz vor und Aktionen gegen die Zwangseinrichtungen

Hintergrundtext:
In der Schulbüchern oder Regierungsbroschüren klingt es toll: Das Einsperren von Menschen soll gewaltförmiges Verhalten stoppen. Tatsächlich tut es genau das Gegenteil. Wie bei jeder anderen autoritären Struktur treten unter Kontrolle, Strafjustiz und Knast deutlich mehr Gewalttätigkeiten auf. Gerichten, Polizei und psychiatrische Kliniken ist das egal. Sie wissen, dass sie zu Kriminalisierung und Unterdrückung selbst beitragen. Seit vielen Jahren wird immer härter bestraft, mehr Überwachung und mehr Kontrolle eingeführt. Menschen bleiben länger in Gefängnissen, immer mehr kommen in die geschlossene Psychiatrie. Grundsätzliche Kritik ist selten. Wenn es um Nazis oder Vergewaltiger geht, stimmen sogar linke Gruppen verblendet in den Chor des Bestrafungs-„Fanblocks“ ein.
Das Thema hat es in sich: Der Wegfall von Atomkraft ist für viele noch vorstellbar, ohne grundsätzlich an den Rahmenbedingungen dieser Republik zu rütteln. In der Forderung nach Abschaffung von Strafe und psychiatrischer Diagnose wird hingegen unmittelbar die grundsätzliche Herrschaftsfrage gestellt. Denn ohne Zwangsstrukturen ist kein Staat zu machen. Mit dieser Veranstaltung ist daher die Hoffnung verknüpft, spannende Debatten über eine Welt ohne Herrschaft zu führen, ohne Widersprüche auszublenden. Was sind die Alternativen zu Strafe, Zwangspsychiatrie und Kontrolle? Wie gehen Menschen in einer herrschaftsfreien Gesellschaft mit unerwünschtem Verhalten um?

Zum Programm:
Neben den Workshops, Kurzvorträgen und Diskussionen Samstag und Sonntag tagsüber gibt es einige feste Zeiten mit Filmen (offen auch für Menschen, die nur zu diesen Phasen kommen wollen). Das Programm (im Rahmen der "Globale Mittelhessen")
  • Freitag ab 18 Uhr: Buffet und Gespräche
    ab 20 Uhr: Impressionen in Texten, Geschichten und Gedichten aus Knast und Zwangspsychiatrie
    21 Uhr: Fiese Tricks der Justiz - Impressionen an Fallbespielen (Ton-Bilder-Schau mit Jörg Bergstedt)
  • Samstag 18 Uhr: Film "Thorberg"
    ca. 20 Uhr: Pause mit Buffet, Gesprächen und mehr in der Projektwerkstatt
    ab 21 Uhr: Wunschfilm-Abend (Open End) mit freier Auswahl von Filmen zu den Themen Knast und Psychiatrie
  • Sonntag 16 Uhr: Kreativ-Café zum Überlegen und Planen von Aktivitäten
    Ab 18 Uhr: Wunschfilm-Abend (Open End) mit freier Auswahl von Filmen zu den Themen Knast und Psychiatrie

Neu: Direct Action Kalender 2015
Im SeitenHieb-Verlag wird demnächst wieder ein direct-action-Taschenkalender erscheinen – diesmal für 2015 (logisch …). Im handlichen A6-Format enthält er neben Kalendarium, Monatsübersichten, Menstruationskalender, Stundenplaner und vielen praktischen Dingen mehr auch Tipps, Tricks und Ideen für kreative politische Intervention von unten. Wem Latschdemos, Onlinepetitonen und Co. zu lahm, zu hierarchisch organisiert oder einfach zu wirkungslos sind, oder wer in netten Dosen über das Jahr verteilt seinen politischen Handlungsrahmen erweitern will liegt mit diesem Kalender genau richtig. Etliche Tipps ranken sich um den Schutz vor Repression, offensive Aktionen und Anti-Knast-Arbeit. Bestellung über www.aktionsversand.siehe.website.

Kritik der Kritik: Bitte Populismen und Vereinfachungen vermeiden …
Komplett absurd ist zum Beispiel die Form des Antiamerikanismus, bei der behauptet wird, die deutsche Sprache werde von US-Wörtern und -Redewendungen überzogen. "Denke auch an den Verrat der deutschen Kultur und der deutschen Sprache durch freiwilliger Aufnahme von allem was amerikanisch ist incl. der Sprache", heißt es zum Beispiel auf einem Antipsychiatrie-Blog wie selbstverständlich. Doch die Annahme ist völlig unsinnig: Es gibt gar kein "amerikanisch". Die Sprache heißt "englisch" und ist eine europäische Sprache. Noch mehr: Unstrittig ist, dass in der Geschichte die Europäer_innen schon einmal Amerika überfallen, ihre Sprache(n) aufgedrückt und große Teile der Bevölkerung abgeschlachtet haben. (Quelle) ++ Infoseite gegen vereinfachte Welterklärungen: www.kopfentlastung.siehe.website

NACHRICHTEN UND INFORS ZUR ZWANGS-PSYCHIATRIE
Mollath-Prozess neu gestartet

Heute war in Regensburg der erste Prozesstag. Alles, was ich weiß, weiß ich aus den Medien. Daher schreibe ich hier nichts Zusätzliches. Es gibt in den kommenden zwei Monaten fast jeden Werktag eine Verhandlung – ein echter Marathon, in dem die Justiz zu retten versucht, was eigentlich nicht gerettet werden kann (und auch nicht sollte): Ihren guten Ruf und ihre Handlungsfähigkeit, um in Zukunft weiter Leute nach Belieben hinter Gitter (welcher Art auch immer) bringen zu können.

Videos zum Thema „Zwangspsychiatrie“
Ich hatte da mal rumgefragt und einige Antworten bekommen – vielen Dank dafür. Da das wahrscheinlich ja für alle nützlich ist, leite ich mal weiter, was gekommen ist:

Bericht vom 1. Treffen des HU-Arbeitskreises Psychiatrie am 5. Juli 2014 in Marburg
Anbei ein Bericht vom Gründungstreffen des Arbeitskreises Psychiatrie. Das nächste Treffen soll am Samstag (22. November) von 12.30 bis 18 Uhr in Marburg stattfinden. Der Raum wird noch bekanntgegeben. Themen sollen der §63 StGB, der in dieser Legislaturperiode reformiert werden soll, und das Therapiekonzept "Ex-In" sein. Nun der Bericht: „
Die Praxis der Zwangseinweisung in die Forensische Psychiatrie steht oft in krassem Gegensatz zu den gesetzlichen Regelungen. Etwa so könnte man die Ausführungen des Rechtsanwalt Ulrich Fuchs aus Miesbach bei der Tagung "Psychiatrie und Menschenrechte" der Humanistischen Union (HU) zusammenfassen. In vier Referaten befassten sich Fachleute am Samstag (5. Juli) im Käte-Dinnebier-Saal des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) mit den Rechtsgrundlagen von Zwangsbehandlung und Begutachtung sowie dem Krankheitsbegriff und dem Umgang mit Psychischen Erkrankungen. Nach der Rechtslage ist eine Zwangsmaßnahme immer das letzte mögliche Mittel. Sie darf ein Gericht nur verfügen, wenn kein milderes Mittel mehr besteht, das die Situation bewältigen könnte. Für eine Einweisung in die Forensische Psychiatrie muss eine Straftat vorliegen. Der Täter muss schuldunfähig oder zumindest vermindert schuldfähig sein. Im Zweifel muss das Gericht immer für die Freiheit des Betroffenen entscheiden, erläuterte Fuchs. Tatsächlich werde aber häufig im Zweifel für das Wegsperren entschieden.
Ein Problem sei auch die Gefahrenprognose. Auch hier werde oft zu Lasten des Betroffenen entschieden, sodass er im Zweifel in der Geschlossenen Einrichtung bleiben müsse. Dabei sei jedem klar, wie schwer eine begründete Prognose ist. Dennoch gebe es immer mehr Insassen in den Forensischen Anstalten, obwohl die Zahl der Ersteinweisungen sinke. Diese Diskrepanz entstehe durch die immer längere Verweildauer der Patienten in den Anstalten. Auf ein weiteres Problem wies der Gießener Rechtsanwalt Tronje Döhmer hin. Für die Begutachtung fehlten klare rechtliche Regeln, für die der Gesetzgeber seines Erachtens umgehend sorgen müsse. Die Bestellung von Gutachtern stützt sich in fast allen Rechtsbereichen auf eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie enthalte jedoch keine Vorschriften zum Verfahren, mit dem der Gutachter ausgewählt wird. Somit sei die Gutachterauswahl im Revisionsverfahren auch nicht so leicht rechtlich angreifbar. Ergebnis dieser mangelnden Rechtsgrundlage seien Kungelei bei der Gutachterauswahl und die ergebnisorientierte Gutachterbestellung. Auch gebe es Fachleute, die ausschließlich von Gerichtsgutachten leben. Döhmer berichtete von mehreren Fällen, in denen der Leiter einer Psychiatrischen Einrichtung "psychiatrisch-psychologische" Gutachten erstattet habe, ohne die jeweiligen patienten jemals gesehen zu haben. Allerdings seien die Betroffenen Patienten seiner Einrichtung gewesen oder nach dem Gerichtsverfahren geworden. Auf ein weiteres Problem machte der Marburger Arzt Christian Zimmermann aufmerksam. Während die meisten somatischen Krankheiten anhand von Substrat wie Blut oder Schweiß sowie durch Messungen diagnostizierbar sind, ist die Diagnose psychischer Erkrankungen sehr viel schwieriger. Viele Erkrankungen seien sehr vage definiert und ebenso unklar zu bestimmen. Als einen Grund nannte der Präsident des Allgemeinen Patienten-Verbands auch die Geschichte des Umgangs mit Psychisch Kranken. Er verwies auf die Massenmorde zur Zeit des Hitler-Faschismus und die ungebrochenen Karrieren der daran beteiligten Ärzte und Juristen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Alternativen zur klassischen Psychiatrie behandelte der Abschlussvortrag von Franz-Josef Hanke. Er beschrieb den Ansatz des italienischen Arztes Franco Vasaria, der 1978 die Schließung der Psychiatrischen Anstalten in seinem Heimatland zugunsten kleiner gemeindenaher Wohngruppen erreicht hatte. Eine ausführliche Debatte drehte sich anschließend um die Notwendigkeit einer psychiatrischen Unterbringung und der Gabe von Psychopharmaka. Hier waren sich die Anwesenden nicht einig. Eine Mehrheit hielt eine kurzzeitige Einweisung unter streng kontrollierten Bedingungen des Persönlichkeitsschutzes für notwendig, während eine Minderheit diese Maßnahmen generell anzweifelte. Am Ende stand die Bereitschaft, die Debatte im Rahmen des Arbeitskreises Psychiatrie der Humanistischen Union weiter zu vertiefen. Dazu soll es am Samstag (22. November) ein erneutes Treffen in Marburg geben. Thema soll dann der Paragraph 63 des Strafgesetzbuchs (StGB) und das Konzept "Ex-In" zur Betreuung Psychisch Kranker durch ehemalige Psychiatrie-Patienten sein. Kontakt: Humanistische Union Marburg.

Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie
Unter www.folter-abschaffen.de/ gibt es eine Erklärung zur Zwangspsychiatrie, die vielleicht auch ganz gut verwendbar ist für die öffentliche Auseinandersetzung. Zitat:
„Die unterzeichnenden Organisationen
• haben zur Kenntnis genommen, dass der Sonderberichterstatter über Folter des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte, Juan E. Méndez, in der 22. Sitzung des "Human Rights Council" am 4. März 2013 Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zu Folter, bzw. grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung erklärt hat.
• unterstützen die Forderung des Sonderberichterstatters, dass "alle Staaten ein absolutes Verbot aller medizinischen nicht einvernehmlichen bzw. Zwangsbehandlungen von Personen mit Behinderungen verhängen sollten, einschließlich nicht-einvernehmlicher Psychochirurgie, Elektroschocks und Verabreichung bewusstseinsverändernder Drogen, sowohl in lang- wie kurzfristiger Anwendung. Die Verpflichtung, erzwungene psychiatrische Behandlung wegen einer Behinderung zu beenden, ist sofort zu verwirklichen und auch knappe finanzielle Ressourcen können keinen Aufschub der Umsetzung rechtfertigen."
Deshalb fordern wir alle Landes- und den Bundesgesetzgeber auf, alle Sondergesetze, die psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren, sofort für ungültig zu erklären.** Nur so kann kurzfristig die Forderung nach einem absoluten Folterverbot in Deutschland verwirklicht werden. "Das Verbot der Folter ist eines der wenigen absoluten und unveräußerlichen Menschenrechte, ein ius cogens, also eine zwingende Norm des internationalen Rechts."

Verharmlosende Presse
Der HR machte inmitten der Auseinandersetzungen um die illegale Zwangspsychiatrisierung von Dennis Stephan eine Werbesendung für Psychiatrien ( 13.2.2014 auf HR1). Dort gab es nur Lob. Der HR selbst kommentiert die Psychiatrien in unjournalistischer Euphorie und Einseitigkeit als "Super-Arbeit". Zu Wort kamen passend nur Befürworter_innen. Im Beitrag wurde die Behauptung, dass alles freiwillig sei und die Behandlungsprogramme sehr spezifisch. Die Zwangspsychiatrie werde ganz verschwiegen (O-Ton des Gefälligkeitsjournalismusses).

Kleine Korrekturen an den „12 Sofortforderungen gegen Zwangspsychiatrie“
Es hat ja einige Kritiken gegeben und vieles davon ist auch berechtigt. Allerdings bleibt für praktische Widerstandsformen auch sinnvoll, mehr als ein „Alles muss weg“ benennen zu können. Jedenfalls wollen viele daran festhalten, so dass es wohl keine gemeinsame Forderungsliste wird. Das ist nicht schlimm – Widerstand ist halt bunt.
Aus den eingegangen Kritik an konkreten Formulierungen haben wir jetzt eine Neufassung gemacht. Die Präambeln bleiben bestehen, an einigen Sätzen ist was verändert worden. Die aktuelle Fassung ist als Datei angehängt. Rückmeldungen sind weiterhin erwünscht.

NACHRICHTEN AUS JUSTIZ UND POLIZEI
Versammlungsrecht bricht Polizeirecht

Bislang haben sich Stuttgarter Polizei und Strafgerichte um das Versammlungsrecht wenig bis nicht gekümmert. Das könnte jetzt anders werden, denn das Verwaltungsgericht hat klargestellt, dass bei politischen Aktionen sehr wohl darauf zu achten ist. Was eigentlich eine Binsenweisheit ist, können Uniform- und Robenträger_innen jetzt sogar beim Frühstück in der Stuttgarter Zeitung lesen.

Sammlung von Urteilen und Kommentaren zur Frage des Erschleichens beim „Schwarzfahren“
Eine schöne Sammlung hat ein Betroffener mehrere Strafverfahren zusammengestellt. Es geht um die Frage, ob „Schwarzfahren“ auch dann eine Straftat ist, wenn sie nicht erschlichen, also versteckt erfolgt, sondern offen gekennzeichnet. Die Sammlung hilft gegen Staatswillkür, auch wenn sie an Beispielen zeigt, dass die Staatsschergen sich um den Wortlaut von Gesetzen einen feuchten Kehricht scheren, wenn er ihnen nicht passt. Beispiel für ein verwertbares Zitat: „Zum Merkmal der Absicht iS des StGB § 265a. Das Merkmal des Erschleichens wird nicht schon durch die bloße unbefugte unentgeltliche Sichverschaffen erfüllt. Auf die Errichtung eines gewissen Scheins kann dafür nicht völlig verzichtet werden. Wer die Unentgeltlichkeit der Leistung dem Berechtigten oder dessen Beauftragten gegenüber ausdrücklich und offen in Anspruch nimmt, erschleicht nicht.
(Bayerisches Oberstes Landesgericht, Entscheidung vom 21. Februar 1969 - RReg 3a St 16/69). Die ganze Sammlung findet sich unter www.projektwerkstatt.de/antirepression/

Und: Wer es sich geben will, kann am Di, 15.7., 9.30 Uhr im Amtsgericht Gießen (Gutfleischstr. 1, Raum 204 im Gebäude A) dabei sein … es geht um „Schwarzfahren“, aber mit Kennzeichnung. Angeklagter bin … ich. Seit vielen Jahren Pause kreuzen sich also wieder direkt die Wege von Gießener Robenträger_innen und mir. Mal sehen, wie das jetzt geht – in Jahr 8 nach dem Federballspiel, das alles änderte …

Stuttgarter Landrecht?
Sie ist zu Ende, die erste Instanz eines atemberaubenden Strafprozesses. Dabei ging es um wenig: Wenige Stunde hatten einige Handvoll Menschen ein Treffen des Ratschlages zu Stuttgart 21 überzogen, um im (eigentlich „offenen“) Rathaus gegen bürger_innenferne Politik und die Stadtzerstörung zu protestieren. Dann verließen sie nach Aufmarsch von Polizei in Räumungsabsicht das Gebäude. Ein Komglomerat von grünem Bürgermeister bis Polizeichef steuerte damals die staatliche Gegenwehr von höchster Ebene aus. Der zivile Mini-Ungehorsam beschäftigte die Stuttgarter Justiz. Sie teilte die Angeklagten in zwei Gruppen. Eine verteidigte sich klassisch-gewaltfrei (zu den eigenen Tagen stehen und dafür werben), die andere in offensiver Prozessführung (www.prozesstipps.siehe.website). Während erstere nach wenigen Stunden verurteilt war, lieferte die offensive Gruppe dem völlig überforderten Gericht und der angriffslustigen Staatsanwältin einen Kampf über sieben Verhandlungstage. Beide staatlichen Robenträger_innen zeigten dabei erhebliche Schwächen in Rechtsfragen. Zum Urteil kam es erst, als beide ganz auf die Einhaltung von Verfahrensregeln verzichten. Ob das zulässig ist oder von höheren Gerichten gedeckt wird, dürfte die nächste Instanz zeigen.

Rechtsfreier Raum: Gerichtssaal
Ich habe ein interessantes Verfahren verloren. Beim Dennis-Stephan-Prozess wurde mit das Filmen verboten – trotz Presseausweis. Dagegen habe ich geklagt. Aber das Verwaltungsgericht fällte kein Urteil und konnte dabei auf ein Verfassungsgerichtsurteil verweisen. Das hatte klargestellt, dass richterliche Maßnahmen gegen Menschen in Gerichtssälen keine Rechtsbeschwerde kennen. Die Robenträger_innen könnten tun, was sie wollen. Auf erstaunte Nachfrage wies der Verwaltungsrichter selbst darauf hin, dass das Gerichtsverfassungsgesetz halt aus dem Kaiserreich stamme. Also: Der offiziellste aller rechtsfreien Räume ist das Gericht selbst!

Mai
Brutaler Abschiebungsversuch in Göttingen
Am 10.4. versuchten Polizeieinheiten in Göttingen, eine Abschiebung gegen den Widerstand etlicher Unterstützer_innen der Abzuschiebenden durchzusetzen. In einem Bericht heißt es: "Die Göttinger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) wurde beauftragt, eine Abschiebung durchzusetzen. Die vom Corpsgeist offensichtlich durchsetzten, hochgradig aggressiven BeamtInnen, taten alles was möglich war, um diese Amtshilfe zu ermöglichen. [...] Auf der Rückseite drangen jedoch schließlich die PolizeibeamtInnen über ein, im Parterre gelegenes, Kinderzimmer in das Haus ein. In diesem Zimmer saß ein Kind auf seinem Bett, welches von dort aus die gesamte Situation beobachten musste. Die im Haus versammelten AntirassistInnen wurden, im Schutz vor der Öffentlichkeit, von den PolizeibeamtInnen systematisch zusammengeschlagen und danach durch das Kinderzimmer nach draußen geprügelt. Diverse Personen zogen sich Platzwunden, blaue Augen sowie diverse andere Verletzungen zu. Mindestens zwei Personen kollabierten. Der Einsatz von Notärzten war erforderlich. [...] Trotz all dem ließen sich die AntirassistInnen und betroffenen Personen in ihrem Protest nicht beirren und so gaben die PolizeibeamtInnen schließlich gegen 8:30 Uhr auf. Die Abschiebung konnte (zumindest für diesen Tag) verhindert werden."

Stuttgarter Landrecht?
Sie ist zu Ende, die erste Instanz eines atemberaubenden Strafprozesses. Dabei ging es um wenig: Wenige Stunde hatten einige Handvoll Menschen ein Treffen des Ratschlages zu Stuttgart 21 überzogen, um im (eigentlich „offenen“) Rathaus gegen bürger_innenferne Politik und die Stadtzerstörung zu protestieren. Dann verließen sie nach Aufmarsch von Polizei in Räumungsabsicht das Gebäude. Ein Komglomerat von grünem Bürgermeister bis Polizeichef steuerte damals die staatliche Gegenwehr von höchster Ebene aus. Der zivile Mini-Ungehorsam beschäftigte die Stuttgarter Justiz. Sie teilte die Angeklagten in zwei Gruppen. Eine verteidigte sich klassisch-gewaltfrei (zu den eigenen Tagen stehen und dafür werben), die andere in offensiver Prozessführung (www.prozesstipps.siehe.website). Während erstere nach wenigen Stunden verurteilt war, lieferte die offensive Gruppe dem völlig überforderten Gericht und der angriffslustigen Staatsanwältin einen Kampf über sieben Verhandlungstage. Beide staatlichen Robenträger_innen zeigten dabei erhebliche Schwächen in Rechtsfragen. Zum Urteil kam es erst, als beide ganz auf die Einhaltung von Verfahrensregeln verzichten. Ob das zulässig ist oder von höheren Gerichten gedeckt wird, dürfte die nächste Instanz zeigen.

Wieder Akteneinsichtsrecht per Gericht durchgesetzt
Die „Donautal Geflügelspezialisten-Zweigniederlassung der Lohmann & Co. AG“ (zuvor unter Wiesenhof firmierend) verlor am 20.02.2014 vor Gericht gegen das Landratsamt Straubing-Bogen in Sachen „Informationsgewährung“ nach dem Verbraucherinformationsgesetz. Schon im Herbst 2012 hatte Thomas Meyer-Falk (aus dem Gefängnis heraus) beim Landratsamt Straubing-Bogen nach Informationen zu der zum Konzern der Lohmann & Co. AG gehörenden Zweigniederlassung in Bogen gefragt, d.h. welche Informationen über etwaige Verstöße gegen das Lebensmittelrecht dort bekannt seien. Das Amt hatte mit Bescheid vom 06.11.2012 Zugang zu Unterlagen gewährt, wogegen die Firma vor Gericht zog - und nun in der zweiten Instanz verlor. Mit der Klage sollte verhindert werden, dass ein Verbraucher Zugang zu Feststellungen über irreführende Bezeichnungen von Produkten, Kontrollberichten mit Feststellungen von Mängeln in Bezug auf die Betriebshygiene, Anordnungen wegen der Feststellungen von Mängeln und anderen Unterlagen mehr erhält. Die Eindeutigkeit des Urteils ist erfreulich und stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher, die sich bei den zuständigen Behörden über Verstöße im Bereich des Lebensmittelrechts informieren wollen. Allerdings zeigt die Verfahrensdauer auch, dass ein zeitnaher Informationszugang kaum zu erlangen ist, wenn die betroffene Firma von den ihr zustehenden Rechtsbehelfen umfassend Gebrauch macht. Die Absicht von EU und Bundesgesetzgeber, der mündige/die mündige Verbraucher_in solle sich durch Einholung von Informationen bei den Behörden selbst ein Bild machen können, wird so in der Praxis nur schwer umsetzbar. (Umfangreicherer Text)

Sicherungsverwahrung bis zum Tod?
Der Vorwurf klingt hart. Aber vergegenwärtigt man sich, dass in der JVA Freiburg binnen eines Jahres zwar zwei Verwahrte verstarben, aber keiner auf Bewährung entlassen worden ist, erscheint vielleicht der etwas reißerisch klingende Vorwurf des „todesstrafenähnlichen Verwahrvollzugs“ nicht mehr ganz so abseitig. Wahr ist, hier wird keine Guillotine, kein Galgen aufgestellt, um Menschen hinzurichten; auch ist der Vollzugsalltag nicht gerade von physischer Härte geprägt. Trotzdem werfen immer wieder Verwahrte den JustizmitarbeiterInnen vor: „Ihr wollt uns alle umbringen“. Und zwar, indem die Betroffenen durchweg pathologisiert werden; da wird die meist etwas dunkle Zelle des Herrn J. zur „Räucherhöhle“ und dient als Beleg für die schwere psychische Störung des Verwahrten. Sein Argument, er könne nach über 10 Jahren SV das Gitter einfach nicht mehr sehen, das zählt dabei nicht. Durch die Wertung fast jeder Lebensäußerung als Symptom für eine (zu behandelnde) psychische Störung, sichert die Justiz die dauerhafte Einsperrung der Betroffenen ab. So dass tatsächlich ein Großteil der Verwahrten sich darauf einstellen muss, hier auch zu sterben. Allenfalls kurz vor dem Tod in ein Gefängniskrankenhaus verlegt zu werden (Quelle).

Gibt es „Schuld“ bei Straftaten?
Seit etlichen Jahren verschärft sich die Debatte um die Frage, ob es Schuld im strafrechtlichen Sinne überhaupt geben kann. Schon die Soziologie hatte hier einige Kritik anzumerken mit der Vermutung, dass Taten aus sozialen Kontexten heraus entstehen und begangen werden. Schuld wäre also das soziale Geflecht und nicht die Einzelperson. Die moderne Hirnforschung hat weitere Irritationen bewirkt. Die traditionell rückwärts gewandte, viele Jahrzehnte hinterher hinkende Justiz ist noch weit entfernt, hier wirklich zu reagieren. Doch die Debatte läuft. Eine aktuelle Veröffentlichung entwickelt dazu einen Vorschlag: Die Strafjustiz solle in Zukunft Abweichung von der Norm bestrafen, ohne Schuld festzustellen. Das wäre auf jeden Fall ehrlicher, weil es auch jetzt schon so ist, aber hinter dem Schuldbegriff und der Sühneidee verschleiert wird: Der Staat bestraft die Missachtung seiner Normen, nicht die eigentliche Tat. Wer den Vorschlag nachlesen will, findet das Buch von Tatjana Hörnle unter dem Titel „Kriminalstrafe ohne Schuldvorwurf“ (2013, Nomos in Baden-Baden, 83 S.). Bedauerlich ist der hohe Preis von 24 € für das doch eher kleine Werk.

April
Neue Projekte gegen Zwangspsychiatrie
Auf vier Seiten haben Aktivist_innen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt konkrete Projektideen gegen Zwangspsychiatrien zusammengestellt. Sie entspringen vielen Gesprächen und einigen größeren Treffen und sollen in den nächsten Monaten zu Aktionen und Veröffentlichungen führen. Es geht darum, die Grauzone (eher Schwarzzone) ummauerter psychiatrischer Zwangseinrichtungen zu mehr Transparenz und einem Ende der massenhaft willkürlichen Behandlung von Menschen zu bringen. So sollen Fälle von Willkür und Zwang in Buch und Ausstellung dokumentiert werden – und zwar jeweils mit den Akten und Unterlagen der Täter_innen (Klinik, Ärzt_innen, Gerichte …). Eine Plattform für persönliche Berichte, eine Durchsetzungsstelle für Entschädigungsansprüche, sichere Zufluchtorte für Zwangspsychiatrisierte und praktische Arbeitshilfen sollen geschaffen werden. Ebenfalls sind Aktionen geplant, um das Thema in die Öffentlichkeit zu bringen, z.B. an mehreren Orten zum Gedenktag gegen Verbrechen in der Psychiatrie am 2. Mai und ab dem 10. Mai für zwei Monate jeden Samstag ab 16 Uhr an der Vitosklinik in Gießen. Nähere Informationen und das Ideenpapier mit Möglichkeiten zum Mitwirken finden sich unter www.anti-zwangspsychiatrie.siehe.website.

Waldbesetzung Hambacherforst geräumt
Erneut wurden staatliche Behörden zugunsten der Konzerninteressen von RWE und des zwar profitablen, aber gegen Mensch und Natur rücksichtslosen Braunkohleabbaus tätig. Sie räumten die Waldbesetzung nahe des Tagebaus Hambach. In einer Erklärung der dort aktiven Klimaschützer_innen heißt es: „Die Waldbesetzung im Hambacher Forst wurde geräumt. Mit Hundertschaften, Kletterteams und ganz klaren Einschüchterungsversuchen gegenüber der Öffentlichkeit (“wir raten niemandem, hierher zu kommen”) wurde schließlich genau das getan, was sowieso zu erwarten war: RWE, Land, Stadt und Polizei wollen zeigen, wer herrscht, wer die sprichwörtlichen Zügel in den Händen hält. Doch es ist nicht alles so einfach. Die Razzien, die Räumungen, die ganzen Scheißrepressionen zeigen nicht etwa deren Überle-genheit, sondern ihre Angst!“ Die gesamte Erklärung steht auf dem Blog der Waldbesetzer_innen unter hambacherforst.blogsport.de. Für die Räumung wurde Baurecht herangezogen: Die Baumhäuser seien statisch nicht sicher, deshalb müsse die Polizei eingesetzt werden. So half die Landkreisverwaltung den Interessen des Konzerns.

Hang zu harten Strafen?
Selbst Studien des Bundesjustizministeriums (z.B. im Jahr 2004 zu Rückfallzahlen in Abhängigkeit von der Strafhöhe) zeigen, dass Strafen Menschen eher kriminalisieren als von (weiteren) Taten abhalten. Dennoch haben Stimmen, die eine autoritärere Staatsgewalt und härteres Durchgreifen fordern, immer noch viel Platz in der Gesellschaft. Zur Verrohung durch soziale Ausgrenzung, Kriege oder Leistungsdruck passen Applaus für hohe Verurteilungen im Gerichtssaal oder Hetze in Medien gegen lasche Justiz. Ganz auf dieser Linie schimpft der Jugendrichter Andreas Müller in seinem Buch „Schluss mit der Sozialromantik!“ über Kolleg_innen, die Jugendlichen zu viel Verständnis entgegenbringen. Der renommierte Herderverlag aus Freiburg bot ihm dafür 240 Seiten Platz (4. Auflage 2013, 16,99 €). Populismen füllen diese, durchzogen von einfachen Feindbildern wie etwa bösen Intensivtäter_innen. Schon die Faktenlage im Buch ist dünn. Das Kapitel über die besonders bösen Jugendlichen beginnt mit dem Beispiel, dass zwei von ihnen den armen Dominik Brunner in München zusammengeschlagen und getötet hätten. Dass tatsächlich Brunner die Schlägerei anzettelte und dann an einem Herzinfarkt starb, hat der Autor wahrscheinlich nie recherchiert. Es geht ihm beim Strafen „um Sühne“, gibt er auf Seite 235 offen zu. Wenig später folgt der für einen Richter sehr peinliche Satz als Argument für das Wegsperren von Jugendlichen: „Im Knast schaffen sie auf jeden Fall keine neuen Opfer.“ Möglicherweise repräsentiert der schreibende Richter hier schlicht seine Zunft, die wenig weiß über das, was sie anrichten – z.B., dass im Knast die Gewaltkriminalität viel höher ist draußen.

Interessante Tipps gegen Gewalt – übertragbar auf Antirepression
Alex Schwandner ist Polizeibeamter im Münchener Hauptbahnhof. Er berichtet in einem Buch aus seinem Leben. Das kann er: Sein Buch „Stärke zeigen“ ist kurzweilig und mitunter humorvoll. Auch bringt er eine Menge Hintergrundinformationen unter, z.B. über die Psyche von Täter_innen und über die falschen Ängste vor Kriminalität. Kostprobe: „Der überwiegende Tatort einer Vergewaltigung ist die Privatwohnung. Es ist also ratsam, in den eigenen vier Wänden höhere Aufmerksamkeit walten zu lassen als in einer Grünanlage bei Nacht!“ Zentrales Ziel seines Buches ist, potentiellen Opfern Mut zu machen, sich nicht klein zu machen, mentale Stärke zu zeigen und sich im Extremfall auch zu wehren. Das gelingt überwiegend, fast alle Ausführungen sind ein Beitrag zur mentalen Selbstverteidigung. Allerdings ärgert das Buch durch das Wegschauen bei der eigenen Rolle. Denn viele der beschriebenen Begegnungen zwischen einem Täter, der Macht ausüben will, und einem Opfer, welches mitspielt, indem es sich klein macht, lassen sich auch auf Begegnungen zwischen Polizei und zu kontrollierender Person übertragen. Oder auf Besuche bei bzw. von Behörden. Wer mag, kann das Buch aber auch einfach so lesen. Dann ist es eine echte Handreichung mit Tipps zum Umgang mit Repression (2013, Bastei Lübbe in Köln, 253 S.).

März
BMI zu Peilsendern, Datensammlungen und PKK
Unter dem Titel "Kooperationen und Projekte europäischer Polizeien im zweiten Halbjahr 2013" hat das Bundesinnenministerium eine umfangreiche Antwort zu grenzüberschreitenden Zusammenarbeitsformen geben müssen. Abgefragt wurden beispielsweise die Inhalte und Teilnehmenden von Treffen jener 18 "Expertengruppen", die auf Ebene der Europäischen Union der "Ratsarbeitsgruppe Strafverfolgung" zuarbeiten. Die Antwort hat 70 Seiten, hinzu kommt ein umfangreicher Anhang. Deutlich wird: Das Bundeskriminalamt (BKA) ist in vielen internationalen Netzwerken ganz vorn mit dabei, richtet diese aus oder leitet entsprechende Unterarbeitsgruppen. Die Inhalte sind auf Indymedia zusammengefasst, zudem findet sich ein Link zum gesamten Werk. Darin machte Staatssekretär Günter Krings zum Beispiel Angaben zur "Cross-Border Surveillance Working Group" (CSW). In dem informellen Netzwerk organisieren sich Mobile Einsatzkommandos, die für die Observation von Personen und Fahrzeugen zuständig sind. Um ihre Beobachtung auch über Grenzen hinweg zu erleichtern, müssen technische Einsatzmittel der jeweiligen Länder synchronisiert werden. Dies betrifft beispielsweise Peilsender oder Systeme zur automatischen Nummernschilderkennung (ANPR). Das deutsche BKA gehört neben Polizeibehörden aus Großbritannien, Frankreich sowie der EU-Polizeiagentur Europol zu den federführenden Teilnehmern der CSW. Immer wieder werden auch Hersteller neuer Überwachungstechnologie zu Treffen der CSW eingeladen.

Jahresbericht zur Folter in Deutschland
Seit 2008 existiert auch in Deutschland eine „Nationale Stelle zur Verhütung von Folter“, basierend auf einem Fakultativprotokoll zur UN-Antifolterkonvention. Thomas Meyer-Falk berichtet auf Indymedia über deren Jahresbericht für das Jahr 2012.

Hausdurchsuchung und weitere Repression gegen Nazigegner_innen im Allgäu
Bereits Anfang des Jahres drangen Beamte des Staatsschutzes in Projekt- und Privaträume des Antirassistischen Jugendaktionsbüro in Kempten und dessen Aktivist_innen ein und beschlagnahmten Datenträger, Dokumente und die Computer. Die offizielle Begründung: Als Anmelder einer antifaschistischen Demonstration in Kaufbeuren müssten die Betroffenen im Besitz der Aufzeichnung eines auf der Demonstration gehaltenen Redebeitrages sein, über den sich Zeug_innen einer im Beitrag erwähnten Nazi-Messerattacke in Memmingen ermitteln ließen. Brisantes Detail: Die Beamt_innen durchsuchten Redaktionsräume auf der Suche nach Informationen. Später wurden mehrere Verfahren eingeleitet. Weil er die Demonstration anmeldete, soll ein Aktivist für verschiedene Taten vor und während der Demonstration verantwortlich sein (Infoseite).

Freispruch im Containerprozess
Am Donnerstag den 20. Februar 2014 fand der zweite Prozesstag im Witzenhäuser Containerverfahren statt. Dieser endete mit einem Freispruch der Angeklagten – allerdings nur aus Mangel an Beweisen daran, dass die von der Polizei, deren Vorgehen eher an schwere Verbrechen erinnerte, beschlagnahmten Lebensmittel wirklich aus einem Container stammten, der umzäunt war. Den Zaun nutzten die offenbar vom Verfolgungswahn geschüttelten Ankläger, um einen Einbruchsdiebstahl und das besondere öffentliche Interesse an einer Bestrafung zu konstruieren. Das Gericht drückte sich mit dem Freispruch aus Mangel an Beweisen um eine Positionierung, ob in diesem Land das Essen aus dem Müll strafbar ist. Denn es hätte feststellen müssen, dass die Strafparagraphen vor allem dem Schutz von Eigentum und Reichtumsunterschieden dienen – auch unabhängig davon, ob das Eigentum noch jemandem nützt oder nicht (Bericht).

Therapie in der Sicherungsverwahrung
Die Sicherungsverwahrung (SV) wurde von den Nationalsozialisten mit dem “Gewohnheitsverbrechergesetz“ am 24.11.1933 eingeführt. Sie erlaubt der Justiz, Menschen in Haft zu behalten, obwohl sie ihre Strafe verbüßt haben. Bis 1998 musste die SV nach spätestens zehn Jahren beendet werden. Seit einer Gesetzesänderung der damaligen CDU/FDP-Koalition kann sie lebenslang vollstreckt werden. Thomas Meyer-Falk, der von solch einer Maßnahme selbst betroffen ist, hat hier Zahlen zu Rückfallhäufigkeit und Therapieerfolg kritisch durchleuchtet. Sein Fazit: „Würde man die heute ca. 500 Sicherungsverwahrten frei lassen, wäre zu erwarten, dass über 250 von ihnen gar nicht mehr strafrechtlich in Erscheinung treten werden, denn in aller Regel handelt es sich um lebensältere, oftmals auch körperlich kranke Verwahrte, die nach Jahrzehnten der Inhaftierung,die noch verbleibenden Jahre bis zu ihrem Tod, in Ruhe in Freiheit leben wollen. Von den 500 Verwahrten würden rund 75 Straftaten begehen, die sie neuerlich in ein Gefängnis führen, jedoch mehrheitlich wegen Bagatelldelikten. Aber von rund 20 Ex-Verwahrten müsste man, statistisch gesehen, erwarten, dass sie erneut so schwer rückfällig würden, dass erneut Sicherungsverwahrung verhängt werden müsste. Diese 20 bestimmen letztlich die Diskussion und führen mit dazu, dass hunderte Menschen über Jahre und Jahrzehnte, unter Umständen bis zu ihrem Tod, eingesperrt bleiben. Und noch gar nicht wurde betrachtet, ob nicht diese Zahl von 20 schweren Rückfällen erheblich dadurch gemindert werden könnte, dass man sie nach der Entlassung adäquat betreut und sie nicht weitestgehend sich selbst überlässt, so wie Ende 2013 Frau F., vgl. hier; d.h. durch das Unterlassen von angemessener Betreuung und Begleitung faktisch Rückfälle fördert.“

Justizinterne Auseinandersetzung wegen Fließbandjustiz
Ein Richter am Oberlandesgerichtes Karlsruhe wehrt sich zurzeit vor dem Dienstgerichtshof gegen seine Gerichtspräsidentin. Die hatte ihn gerügt, weil er seine Fälle nicht schnell genug abarbeitete - und damit möglicherweise sorgfältiger als erwünscht. Er machte dagegen seine richterliche Unabhängigkeit geltend. Ob er mit einem so idealistischen Bild vom Rechtsstaat Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Gerichtspräsidentin Hügel hat den politischen Auftrag zur Fließbandjustiz laut Stuttgarter Zeitung vom 12.2.2014 mit bemerkenswerter Klarheit dargestellt: "Eine „politische Mission“ hatte Hügel zwar bestritten, zugleich aber auf die Vorgaben des Landeshaushalts hingewiesen: Die Ressourcen der Justiz seien „Ausfluss der demokratischen Willensbildung“ des Gesetzgebers; daher sei die dritte Gewalt verpflichtet, ihre Aufgaben innerhalb dieses Rahmens „bestmöglich zu erledigen“."

MitstreiterInnen für eine AG Schwarzfahren gesucht
Als Ziel der Arbeitsgruppe sollen Werkzeuge gegen Repression wegen (angeblichen) erschleichen von Leistungen erarbeitet werden. Dafür werden Quellen aus Popkultur und Rechtswissenschaft wie auch den Gerichtsurteile zum Thema gesammelt und ausgewertet. Darüber hinaus können verschiedene Umgangsmöglicheiten mit Kontroll- und Gerichtssituationen besprochen werden. Bei Interesse an einer Mitarbeit bei christian@nirgendwo.info melden.

Februar
Schwerpunkt: Zwangspsychiatrie
Seit den Enthüllungen um die offensichtlich politisch motivierte Psychiatrisierung von Gustl Mollath richtet sich öffentliche Aufmerksamkeit auf die von Mauern und Stacheldraht umschlossenen Anstalten für Menschen, denen durch ärztliche Begutachten und richterlichen Beschluss ihre Freiheit verlieren. Einige Beispiele sind hier zusammengefügt. Eine Dokumentation ist geplant – ähnlich der Veröffentlichung „Fiese Tricks von Polizei und Justiz“. Gesucht werden dafür Akten aus der Psychiatrie(-justiz), die Folter, Zwang, Rechtsbrüche, Willkür usw. belegen. Kontakt über die Projektwerkstatt, Tel. 06401-903283, kobra@projektwerkstatt.de.

Aktueller Fall in Gießen: 4 Monate eingesperrt
Der Gießener Linkenpolitiker Dennis Stephan stand zur falschen Zeit am falschen Ort – nämlich auf der Straße, als ein regionaler Ex-Politiker und Vereinsboss mit seinem Auto losfahren wollte. Erst drohte dieser, dann überfuhr er den Fußgänger. Der kam schwerverletzt ins Krankenhaus – und kurze Zeit später in die geschlossene Psychiatrie. Vorwurf: schwere Brandstiftung. Inzwischen treten die Ungereimtheiten im Strafprozess immer deutlicher zutage. Schon am 23.12. des vergangenen Jahres führte die Vernehmung von Zeug_innen rund um den Autounfall am Pfingstmontag 2013 zum deutlichen Verdacht, dass Dennis Stephan nicht versehentlich überfahren wurde. Nun riefen auch Aussagen der Polizeibeamt_innen, die den Linkenpolitiker nach dem zur Anklage führenden Schwelbrand verhafteten, erheblichen Unmut im Publikum hervor. Es blieb kein Zweifel, dass die Psychiatrisierung schon vor deren Einsatz vor Ort geplant war. Ging es darum, den Ex-Politiker zu schützen? Das Verfahren gegen ihn wurde schnell eingestellt. Die meisten Unfallakten sind bis heute unter Verschluss (Bericht unter anderem hier).

Rechtsvorschriften werden mit Füßen getreten
Das Bundesministerium der Justiz schreibt auf der eigenen Internetseite zur Patientenverfügung: „In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden.“ Der zwangspsychiatrisierte Dennis Stephan hatte eine Patientenverfügung und auch eine Vorsorgebevollmächtige. Als er eingewiesen wurde (siehe oben), nützte ihm das jedoch nichts. Der Chef der forensischen Abteilung der Vitosklinik (Haina und Gießen) schrieb auf eine Beschwerde hin: „Das ob und wie bestimmt sich aber nicht nach dem Wunsch des Patienten bzw. sonstigen Bevollmächtigten, sondern erfolgt durch die hiesigen Behandler in Zusammenarbeit mit konsultierten Fachärzten nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst.“ Da war es nur folgerichtig, dass Dennis Stephan auch heimlich Psychopharmaka per Magensonde verabreicht wurde. Diese Art „der ärztlichen Kunst“ wurde später nur zufällig bekannt.

Direkte Aktionen nötig!
Am 23.1.2014 riefen Aktivist_innen aus der Projektwerkstatt und der betroffene Dennis Stephan zu einer Demonstration gegen Zwangsanstalten in Gießen und auf dem Gelände der Vitosklinik auf. Obwohl die Demoroute vollständig akzeptiert und so auch die forensischen Einrichtungen mit Mauern und Stacheldraht direkt aufgesucht werden konnten, war die Resonanz sehr schwach. Sehr deutlich zeigte sich, dass politischer Protest in Deutschland vor allem aus Jammern, Appelle an die Falschen und Geldzahlungen an Apparate & Co. besteht. Wenn Zwangspsychiatrie oder Gefängnisse eines Tages so niedergerungen werden sollten wie die Atomkraft oder die Agrogentechnik, wird anderes passieren müssen. Ideen, die auch für dieses Thema passend wären, sind auf www.direct-action.siehe.website zu finden.

Passend zum Thema ein Buch von Christoph Schneider: Das Subjekt der Euthanasie
Ein geschichtlicher Rückblick der Diskurse, Normen und Werte, die zum Verlangen nach Ausmerzung vermeintlich überflüssiger oder gar schädlicher Personen führte. Mit vielen Quellen und erläuternden Texten wird aufgezeigt, wie sich - bei gleichbleibendem Ziel der Legitimierung von Euthanasie - die Schein-Begründungen über die Jahrhunderte immer wieder erneuerten und modernisierten im Zuge des Wandels von Gesellschaft insgesamt. Waren früher rassistische oder religiöse Motive prägend, so schlägt sich heute die Ökonomisierung der Welt nieder. Mehr denn je geht der Weg über die Manipulation der Köpfe, denn mit nachlassender autoritärer Durchdringung der Welt steigt der Bedarf an Steuerung des Denkens und Wertens. Insofern ist das Buch auch ein niveauvolles Pendant zu Foucault "Überwachen und Strafen", der Geschichtsschreibung der Diskurse des Wegsperrens und Sanktionierens (2011, Westfälisches Dampfboot in Münster, 244 S.).

Weitere Themen:
Privatsphäre bei Besuchen in Gefängnissen

Für Inhaftierte zählen Besuche seitens Freund_innen und Familie zu den wichtigsten Ereignissen, denn die Bindungen in die Freiheit sind essentiell für das spätere Zurechtfinden außerhalb von Mauern und Zäunen. Es gibt Anstalten, die in akzeptabler Weise Privatsphäre bei den Besuchen gewährleisten; so finden in der in Baden-Württemberg gelegenen JVA Bruchsal diese Begegnungen in „Einzelbesuchsräumen“ statt, d.h. die Gefangenen sind alleine mit ihrem Besuch (hinter einer Spiegelglasscheibe sitzend überwachen Beamte das Geschehen optisch). Die JVA Freiburg allerdings musste sich erst von einem Gericht buchstabieren lassen, dass auch Sicherungsverwahrte „einen Anspruch darauf (haben), bei (ihren) Besuchen ein Minimum an Privatsphäre“ zu genießen (Landgericht Freiburg, 13 StVK 358/13, Beschluss vom 14.01.2014). Denn die Anstaltsleitung vertrat nachdrücklich die Ansicht, ein Verwahrter habe keinen solchen Anspruch, ihm sei zuzumuten, seine Besucher_innen in Gesellschaft anderer Verwahrter und deren Besuchergruppen zu empfangen. Dem erteilte das Gericht eine eindeutige Absage und urteilte, die Besuchsmodalitäten der JVA Freiburg seien „rechtswidrig“ (mehr).

BS: Spitzel enttarnt!
In Braunschweig ist Ende 2013 der Spitzel Ralf Gross enttarnt worden, der seit Frühjahr 2012 dortige Zusammenhänge infiltriert hatte. Im Mittelpunkt seines Einsatzes stand offensichtlich die Kampagne gegen die Schlachtfabriken in den niedersächsischen Orten Wietze und Wietzen (Wietze/n-Kampagne). Gross interessierte sich aber auch für weitere Aktivitäten der Tierbefreiungsbewegung, die Waldbesetzung im Hambacher Forst, überregionale Antirepressions- und lokale Antifastrukturen.
Auf Indymedia ist aufgeführt, wie Gross sich Stück für Stück in die Szene einschlich, wie er auftrat und was an ihm auffiel. Daran schließt eine Schilderung seiner Enttarnung und eine Einschätzung des Falls an. Nachdem der Verdacht auftrat, wurde die Person sorgfältig überprüft und schließlich mit den Rechercheergebnissen konfrontiert. Nach kurzen Versuchen, die eigenen Verbindungen zur Polizei zu bestreiten, ist er inzwischen aus den Zusammenhängen verschwunden. Mittels direkter Kontakte zu Medien wurde der Fall daraufhin öffentlich gemacht und führte inzwischen zu weiteren Enthüllungen und Informationen über Verstrickungen. Betroffene und andere Aktive haben eine Informationsseite im Internet erstellt.

Januar
Die Phantasie der Gießener Justiz
Gießens Justiz zeigt sich einmal mehr von seiner „besten“ Seite: Als phantasievolle Erfinderin schlimmer Straftaten, als kreative Uminterpretiererin des geltenden Strafprozessrechts und als Verkünderin von Wahrheiten, die keiner Logik standhalten. Seit Monaten läuft ein Verfahren gegen den regionalen Linken-Politiker Dennis Stephan. Ihm wird schwere Brandstiftung vorgeworfen, aber von Nachbar_innen über die Brandexperten bis zur vor Ort eingesetzten Feuerwehr gibt es keine Zeug_innen, die diesen Vorwurf bestätigen konnten. Der Angeklagte wurde darüber hinaus vier Monate gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten, zeitweilig mit Kontaktsperre. Zwei erfahrene Strafverteidiger_innen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt Saasen wurden als Rechtsbeistände abgelehnt, weil der Prozess angeblich für sie zu kompliziert sei. Der Angeklagte hingegen sei in der Lage, sich selbst zu verteidigen. Gleichzeitig soll er für unzurechnungsfähig erklärt werden. Bei vielen der meist zahlreich vertretenen Prozessbeobachter_innen entstand der Eindruck, dass der eigentliche Sinn des langatmigen und absurden Manövers ganz woanders liegt: Dennis Stephan hat sich von einem Auto überfahren lassen. Das fuhr eine bekannte Lokalgröße aus der Politik. Musste dieser vor Strafverfolgung geschützt werden? Ist deshalb Dennis Stephan für verrückt erklärt und weggesperrt worden (Bericht)?

Berichte über die Brutalität von Knast und Strafe
Thomas Meyer-Falk, Sicherungsverwahrter in der JVA Freiburg, hat einen eindrucksvollen Fall beschrieben, wie perspektivlos das System von Strafe und Einsperren ist. Die viele Jahre inhaftierte Carmen wurde von einem Tag auf den anderen entlassen. Sie war auf sich gestellt, wurde aber weiter von Behörden drangsaliert, die sie kontrollieren und bevormunden, aber nicht unterstützen wollten. Schließlich tauchte sie unter, um - wie sie selbst schrieb - zu „l-e-b-e-n, jeden Tag, als wäre es mein letzter!“. Thomas Meyer-Falk beendete seinen lesenswerten Text mit den Worten: "Lauf‘ Carmen! Lauf‘! Denn die Freiheit wird einem nicht gegeben, man muss sie sich nehmen!" Nachzulesen ist dieser hier.

Repression durch Große Koalition
„In den mehrere Monate dauernden Koalitionsverhandlungen von CDU/CSU und SPD im Bund wurde auch beschlossen die Therapieunterbringung, sowie die polizeiliche Dauerüberwachung auszubauen.“ „Für Gefangene und Verwahrte bedeutet die Koalitionsvereinbarung weitere Unsicherheit und weitere Verschärfungen ihrer Lebensbedingungen. Die Freiheit jemals wiederzuerlangen, wenn man einmal als „gefährlich“ abgestempelt ist, und das geht leichter, als Viele sich vorstellen können, wird immer unwahrscheinlicher.“ (vollständiger Text)

Rote-Flora-Demo in Hamburg
Es stand in vielen Medien: Polizei und Demonstrant innen gerieten am 21.12.2013 in Hamburg heftig aneinander. Der Bericht des Ermittlungsausschusses Hamburg zu den Ereignissen vom 21.12. versucht die Abläufe kritisch zu durchleuchten. Er kann hier nachgelesen werden.

Westlicher Hauptpartner in Nahost: Todesurteile
„Am 10. Dezember, dem „Tag der Menschenrechte“, wurden Todesurteile durch Enthaupten (also Kopf-Abschlagen) vollstreckt – eines wegen „Blutschande“ in der Stadt Jizan und eines wegen Heroinschmuggels in Riad.“ berichtet archive.ph/http://de.indymedia.org/2013/12/351072.shtml. Das ist die übliche Nicht-Reaktion auf die Verhältnisse in der autoritären Monarchie des Wüsten- und Ölscheichtums. Wer dem Westen nützt, wird von der Kritik ausgenommen, stellt derselbe indiymedia-Bericht fest.

RWE will Antibraunkohleprotest verbieten
„Im August 2013 besetzten etwa 200 Aktivist_innen die Hambach-Bahn – den Haupttransportweg für Braunkohle aus dem Tagebau Hambach zu RWEs Kraftwerken. Sie protestierten damit gegen die sozial und ökologisch desaströsen Auswirkungen der Kohleindustrie.“ schreiben die AktivistInnen auf ihrer Webseite www.nicht-wir.de. RWE fordert nun von den Aktivist_innen, sich dazu zu verpflichten, zukünftige Proteste, die das Treiben des Konzerns beeinträchtigen könnten, zu unterlassen. Der Konzern will dagegen weiterhin an seinem schädlichen Geschäftsmodell festhalten und so auf Kosten von Klima, Mensch und Natur Profite erwirtschaften. Gegen den Versuch wehren sich Betroffene und Unterstützer_innen, wie es auf der Informations- und Aktionsseite www.nicht-wir.de lautet. Informationen zum Versuch der Unterlassung des Protests durch RWE finden sich unter: www.kohle-protest.de. Währenddessen liefen im Januar die ersten Prozesse wegen Klimaschutzaktionen im Zusammenhang des Klimacamps 2013 an. Informationen dazu unter www.projektwerkstatt.de/kohle.

Freispruch: Offenes „Schwarzfahren“ nicht strafbar
Ein klarstellendes Urteil erreichte ein Schwarzfahrer vor dem Amtsgericht Eschwege. Im Freispruch vom 12.11.2013 (Az. 71 Cs – 9621 Js 14035/13) wurde als Grund angegeben: „Der Angeklagte hat zwar eingeräumt, jeweils den Zug der Cantus Verkehrsgesellschaft benutzt zu haben, ohne im Besitz des erforderlichen Fahrscheins gewesen zu sein. Seine Einlassung, dass er jedoch in allen 3 Fällen vor Fahrtantritt deutlich sichtbar einen Zettel an seine Kleidung geheftet hatte mit der Aufschrift „Ich fahre umsonst“ war nicht zu widerlegen. Damit hat er allerdings gerade offenbart, kein zahlungswilliger Fahrgast zu sein, weshalb bereits der objektive Tatbestand des § 265 a Abs. 1 StGB nicht erfüllt ist.“ wie auf www.prozesstipps.siehe.website zu lesen ist. Die Staatsanwaltschaft hatte auch selbst den Freispruch beantragt.

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