Abwehr der Ordnung

EIN KRIMINELLER ALS MINISTERPRÄSIDENT? PASST DOCH ...

Polizeiskandale zu Volkers Innenministerzeiten


1. Volker Bouffier - zur Person
2. Presse als Propagandaabteilung des Ministers
3. Bouffier mag Kritik nicht ...
4. Sicherheitswahn und Law-and-Order-Politik
5. Polizei- und Justizwahn in Bouffiers Heimatstadt Gießen
6. Volkersnahe Politik
7. Polizeiskandale zu Volkers Innenministerzeiten
8. Bouffier in Gießen, Mittelhessen und seine Kumpels bei der Landes-CDU
9. Aktionen gegen Bouffier & Co.
10. Links und Infos zum Thema
11. Kreidekrieg, die Erste: Die Anwaltskanzlei - Law-and-Order-Minister und Täterschützer
12. Kreidekrieg, die Zweite: Polizei überredet Minister zum Strafantrag
13. Kreide-Krieg, die Dritte: Kurz vor dem Strafprozess
14. Lift-Gate - Verordnungen missachten, die mensch selbst gemacht hat (April 2020)

  • Zusammenstellung von Fahndungspannen, Lügen und Verdrehungen im Polizeivollzug (wir wurden hingewiesen, dass Jürgen Voss auf dieser Seite fälschlicherweise steht - wir haben mit diese Seite aber selbst nichts zu tun)
  • Deckt das Innenministerium Untersuchungen zu einem mordenden Verfassungsschützer? (PM der Humanistischen Union) ++ FR, 15.7.2005
  • Rechts: Aus der thüringischen Zeitung "Karussel", Nr. 11/2006 (S. 10 - vergrößern durch Anklicken)
  • Vetternwirtschaft bei Stellenvergabe ++ Dauerskandale bei hessischer Polizei (März 2010)

Rechte Gesinnungen bei der Polizei

Polizisten mit rechter Gesinnung als Leibwächter von Michel Friedmann - Bouffier vertuscht
Aus der FR, 15.3.2007 (S. 26)
Dass Michel Friedman möglicherweise von rechtsradikalen Polizisten beschützt worden ist, hat politischen Streit ausgelöst. Innenminister Volker Bouffier (CDU) hätte über die Ermittlungen wegen der Verwendung von NS-Propaganda informieren müssen, so die Opposition.

Aus "Bouffier schweigt zu Vorwürfen" in: FR, 30.3.2007 (S. 24)
Anlass für die Aktuelle Stunde waren die jüngsten Vorkommnisse bei den Personenschützern in Frankfurt. Bei drei Polizisten, die für den Schutz Michel Friedmans, des früheren Vizepräsidenten des Zentralrates der Juden, zuständig gewesen waren, wurde rechtsradikales Material gefunden. Es gab Bilder eines Beamten in SS-Uniform, auf dem PC gespeicherte Nazi-Lieder und den Entwurf einer "Führer-Urkunde".
Rudolph warf Bouffier vor, das Parlament und die Öffentlichkeit zu spät informiert zu haben. Außerdem habe der Minister versucht "abzutauchen und zu verdrängen". So "unglaublich" die Vorfälle bei der Frankfurter Polizei seien, so unglaublich nannte Rudolph auch das Verhalten Bouffiers gegenüber dem Parlament. Nicht einmal die zur Verschwiegenheit verpflichteten Obleute der Fraktionen habe er über diesen "neuen Skandal" informiert. Der Minister habe erst reagiert, als die Medien bereits berichteten.
Aber in der Aktuellen Stunde blieb die Minister-Reaktion auf das angekreidete Verhalten aus. Als Rudolph gesprochen hatte, beendete der amtierende Landtagspräsident Frank Lortz (CDU) die Debatte mangels weiterer Wortmeldungen. Es gab keine Verteidigung des Ministers durch die CDU-Mehrheitsfraktion, die normalerweise solche Angriffe als erste zurückweist. Das gehört zu den eingeschliffenen parlamentarischen Spielregeln. Die Grünen setzten auf eine solche CDU-Replik, auf die sie dann, wie gewohnt, antworten wollten. Die FDP wäre später an die Reihe gekommen, nach der Wortmeldung der Grünen. Als letzter, so der aus dem Parlament vertraute Ablauf, wäre dann der angegriffene CDU-Minister ans Rednerpult gegangen. Doch die gewohnte Parlamentsroutine griff nicht bei der Debatte um die Personenschützer. Es gab keine CDU-Wortmeldung, Grüne und FDP schwiegen. Auf der Regierungsbank wurde gefeixt, ob der Sprachlosigkeit im Parlament.



Im Original: Das bisschen Folter ... Daschner
Bouffier fand viel Verständnis für den Frankfurter Folter-Polizeifunktionär - und verschaffte ihm auch nach dem Urteil einen Führungsposten in der Hessischen Polizei. Texte zu dem Folterskandal ohne Folgen für die Täter:

Aus der FR, 30.12.2003 (S. 14). Daschner blieb lange weiter im Amt ...
Am frühen Morgen des 1. Oktober 2002 schließlich traf der stellvertretende Frankfurter Polizeichef Wolfgang Daschner eine folgenschwere Entscheidung. Unter der Überschrift: "Nur für die Handakte der Polizei/StA" nahm er später als internen Vermerk seine Anweisung zu den Akten, Gäfgen sei "nah vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen".

Aus der FR, 16.11.2004
Seit Ende Januar ist durch Recherchen einer Gerichtsreporterin des hr bekannt, dass Daschner gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärt haben soll, er habe zuvor im Wiesbadener Innenministerium Einverständnis für die Androhung der Folter erhalten. Mit wem im Ministerium er gesprochen haben will, verriet Daschner bis heute jedoch nicht. Das Innenministerium erklärte, eine Befragung aller in Frage kommenden Gesprächspartner habe schon damals keinen Hinweis darauf gegeben, dass Daschners Behauptung stimme. Seit das Nachrichtenmagazin Spiegel das Thema am Wochenende erneut aufgriff, schlagen auch die politischen Wellen wieder hoch: "Das sprengt die liberale Vorstellungskraft", sagte FDP-Fraktionschef Jörg-Uwe Hahn. SPD-Fraktionschef Jürgen Walter sagte, jetzt sei eine "sofortige, minutiöse Aufklärung" erforderlich. Wenn Daschners Vorwurf stimme, sei dies "ein Skandal ersten Ranges" im Zuständigkeitsbereich Bouffiers. Die Grüne Jugend fordert Bouffiers Rücktritt.

Aus der FR, 16.11.2003 (S. 3)
Viele haben ihn nach Bekanntwerden der Aktennotiz in der Debatte um den Folterskandal in Schutz genommen. Sein Vorgesetzter, Polizeipräsident Harald Weiss-Bollandt, teilt die Auffassung, sein früherer Vize könne einen "übergesetzlichen Notstand" für sich geltend machen. Hessens Ministerpräsident Roland Koch plädierte für menschliches Einsehen. Ob der Beistand noch eine andere Ebene hatte, wird der Prozess zeigen müssen.
"Wir werden sehen, ob es notwendig oder nicht ist, Namen zu nennen", sagt Daschners Verteidiger Eckart Hild bezogen auf die Rückendeckung, die sein Mandant bei seiner Entscheidung aus dem Wiesbadener Innenministerium bekommen haben soll. Im Gespräch mit der FR hatte Daschner im Februar vergangenen Jahres auf die Frage, ob er sich mit Polizeiführung oder dem Polizeipräsidenten beraten habe, noch erwidert: "Nein, das war allein meine Entscheidung." Und: "Ein solches Verfahren wird nicht einfacher, wenn man es auf mehrere Schultern verteilt." ... Daschners Kollege jedenfalls kann sich nicht vorstellen, dass es sich um eine Schutzbehauptung handelt: "Das glaube ich nie und nimmer." Schließlich könne Daschner die Rückendeckung auf Landesebene im Prozess ohnehin nicht von Nutzen sein, weil er selbst die Anweisung erteilt habe, Gäfgen Schmerzen zuzufügen.



Naja ... und wenns ein Polizei-Vizepräsident ist, will auch die Staatsanwaltschaft
keine Bestrafung mehr ..., das Gericht folgte dem. Daschner sei zwar schuldig, aber irgendwie wäre es doch nicht so nett, ihn auch zu bestrafen. Merke: Jeder Mensch ist vor dem Gesetz gleich. Manche sind halt nur gleicher ...
Inzwischen hat Volker Bouffier dem Beinahe-Folterer und Folterbefürworter einen neuen Posten verschafft. Er ist jetzt Chef der technischen Abteilung der Landespolizei.

Aber was soll's: Die Landesregierung teilt ungeniert mit, dass sie Polizeiprügel für angemessen hält - und ein Verprügelter selbst schuld hat, der sich der Polizei nicht vorauseilend unterwirft.
Aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Folterfall (BVerfG, 1 BvR 1807/07 vom 19.2.2008)
Zur Verfassungsbeschwerde hat die Hessische Staatskanzlei Stellung genommen. Hinsichtlich der Rüge der Verletzung der Rechtsschutzgleichheit sei die Verfassungsbeschwerde unbegründet. Es sei verfassungsrechtlich vertretbar, die streitigen Gesundheitsbeeinträchtigungen während der Vernehmung - Rütteln an den Schultern, Stoßen mit dem Kopf gegen die Wand sowie Schlag mit der flachen Hand – als so begrenzt anzusehen, dass sie die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes nicht erforderten. Der vorliegende Fall lege es darüber hinaus nahe, der beabsichtigten Amtshaftungsklage den fundamentalen Rechtsgrundsatz des § 254 BGB entgegenzuhalten. Danach sei das Verhalten des Geschädigten bei der Verursachung und der Schadensminderung bzw. -verhütung mit zu berücksichtigen. Zwar sei die Androhung von Schmerzzufügung nicht zu rechtfertigen und stelle eine schwere Amtspflichtverletzung dar. Doch könne hier nicht außer Acht gelassen werden, dass die Polizeibeamten in ihrer Handlungsweise provoziert worden seien durch ein schweres, vom Beschwerdeführer zu verantwortendes Verbrechen, nämlich die Entführung und Ermordung eines Kindes. ... Auch wenn der Beschwerdeführer strafprozessual das Recht gehabt habe, sich nicht selbst zu belasten, so habe er es doch in der Hand gehabt, durch den einfachen Hinweis auf den Aufenthalt des entführten Kindes alles das abzuwenden, was anschließend mit ihm geschehen sei.


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