Abwehr der Ordnung

VERWEIGERTE (AKTEN)EINSICHTEN

Gleiches Unrecht durch alle!


1. Einleitung
2. Vier Jahre Klagen und immer neue Tricks: Forschungszentrum Jülich
3. Der K(r)ampf bei der Genehmigungsbehörde BVL
4. Gleiches Unrecht durch alle!
5. Rechtliche Hintergründe

Julius-Kühn-Institut
Unglaublich: Neben dem BVL wollte sich im Frühjahr 2009 auch die zweite relevante Bundesbehörde nicht in die Karten schauen lassen. Das Julius-Kühn-Institut, als Bundesfachanstalt für Pflanzenbau intensiv mit gentechnischen Experimenten beschäftigt, weigerte sich im Frühjahr 2009 vollständig, Akteneinsicht zu gewähren. Die absurde Begründung: "Die von Ihnen angesprochenen Versuche werden im Rahmen eines vom BlvlELV in Auftrag gegebenen undfinanzierten Projektes durchgeführt, bei em es sich um ein Forschungsvorhaben und nicht um einen behördlichen Vorgang handelt." (Schreiben vom 27.2.2009)
Nachdem der Antragsteller Widerspruch einlegte, wiederholte das JKI diese Auffassung in der formalen Ablehnung am 7.4.2009: "Der Widerspruch soll zurückgewiesen werden. Die begehrte Akteneinsicht zu dem Projekt: "Bundesforschungsprogramm zur Sicherung der Koexistenz" dürfte keine Umweltinformation im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetz darstellen. Es handelt sich vielmehr, wie bereits in dem Bescheid vom 27.02.2009 mitgeteilt wurde, um ein Forschungsprojekt."
Die Rechtsauffassung der Behörde ist völlig wird. Das UIG unterscheidet nicht in offizielle Vorgänge und Forschungsarbeit. Auch Universitäten müssen ihre Forschungen offenlegen - und tun das auch. Gerade die Bundesbehörden aber weigern sich ...

Von-Thünen-Institut
Und: Das vTI, ebenfalls eine Bundesbehörde, verweigerte die Akteneinsicht auch. Genversuchsleiter Prof. Christoph Tebbe beschimpfte zudem eine Antragstellerin, dass diese die Akten ohnehin nicht verstehen würde ... Solche Arroganz und Rechtsbrüche qualifizieren zu Höherem: Tebbe wurde im Juni 2009 in die EFSA entsandt!

Weitere ...
Der BUND hatte am 14. September 07 beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR) eine Anfrage auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (gemäß UIG-SH) gestellt und um die Bekanntgabe der entsprechenden landwirtschaftlich genutzten Flächen gebeten. Das Ministerium lehnte die Veröffentlichung ab. Als Argument gab das Ministerium bekannt, es käme zu Feldzerstörungen im Falle der Bekanntgabe. Mehr ...

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