Abwehr der Ordnung

FELDER UND AKTIONEN: GENTECHNIK IN UND AUS GIESSEN

Uni gegen Gentechnikkritik


1. Genversuchsfelder in Gießen
2. Weitere Genversuchsfelder und -anbau in Hessen
3. Zur Bedeutung der Gentechnikfelder in Gießen
4. Protest und Widerstand
5. Uni gegen Gentechnikkritik
6. Links

2008: Kritische Seiten abgeschaltet
Als am 31.3.2008 das Gengerstenfeld besetzt wurde, sperrte der die Universität alle gentechnikkritischen Seiten an Uni-Rechnern (linkes Bild).
Was die Uni aber hinbekam: Eine Kameraüberwachung der FeldbesetzerInnen.

2009: Hausverbot für Gentechnikkritiker
Im März besuchten GentechnikkritikerInnen das IFZ und prüften Auslagen mit Informationsmaterialien. Das Ergebnis: Nur Propaganda für Gentechnik und etliche Werbeschriften von Gentechnikfirmen und Lobbyverbänden. Darauf angesprochen, behauptete eine Institutsmitarbeiterin, dass die KritikerInnen ja eigenes, kritisches Material daneben legen könnten. Das genau hatten sie am 3. April auch vor, doch es sollte nicht gelingen. Binnen kürzester Zeit traten auf verschiedenen Räumen und Laboren etliche MitarbeiterInnen auf den Flur und forderten die GentechnikkritikerInnen auf, den Institutsbereich zu verlassen. Prof. Imani, immerhin Stellvertreter des Institutschefs Prof. Kogel, legte sogar selbst Hand an schubste einen Gentechnikkritiker weg. Der Vorfall wurde für mehr genutzt: Das Uni-Präsidium verhängte ein totales Hausverbot gegen einen Gentechnikkritiker - für alle Teile der Uni. Sollte er irgendwo die Uni betreten, kündigte das Präsidium sofortige Strafanzeigen an. Auch das war ein bemerkenswerter Umgang mit Meinungsfreiheit.


  • Am 1.12.2009 veränderte die Uni das Hausverbot. Die Begründung und der beschriebene Ablauf sind verändert - offenbar nun daran angepasst, was vielleicht rechtlich besser hält ... Wirklichkeit verändert sich, wenn ein Gerichtsverfahren droht ... ++ Widerspruch am 24.12.2009 ++ Widerspruch wird abgewiesen am 1.6.2010 ++ Verwaltungsgerichtsklage am 12.6.2010
  • Doch - wie so oft - die Gerichte stellten sich schnell auf die Seite der Stadt-Eliten und lehnten selbst die Prozesskostenhilfe wegen Aussichtslosigkeit ab. Inzwischen hatten die Uni-Apparate umfangreiche Märchen zusammengestellt, was alles passiert sein soll - und das Gericht argumentiert: Wenn die das sagen, wird es auch stimmen (merke: Eine Hand wäscht die andere ... so lautet der wichtigste Spruch informeller Eliten). Jedenfalls: Ablehnung Prozesskostenhilfe am 17.9.2010 ++ Beschwerde dagegen am 26.9.2010 ++ Bestätigung durch das Oberlandesgericht am 30.9.2010
  • So ging also der Ablauf vor Gericht ohne Prozesskostenhilfe weiter: Die Uni erwiderte auf die Klage, dazu nahm der Kläger wiederum Stellung - zudem verfasste er nochmal eine Zusammenfassung seiner Sichtweise kurz vor dem Verhandlungstermin vor Gericht, der dann am 17. Januar 2011 (12.45 Uhr) folgte (Bericht).
  • Erwartungsgemäß wurde das Hausverbot an der Universität Gießen gerichtlich bestätigt (Urteil und Protokoll). Der Richter hatte von Beginn an im Verfahren auf der Seite der Uni gestanden und das auch deutlich gemacht. Vor diesem Hintergrund ist das Urteil schwach begründet. Die Uni dürfe halt machen, was sie wolle. Pressefreiheit gelte nicht immer – warum da nicht, begründet das Gericht allerdings nicht.
    Der für einige ZuhörerInnen positive Verlauf der Verhandlung dürfte mehr mit der für ihn überraschend hohen ZuschauerInnenzahl und fehlendem Wachpersonal zu tun haben. Dass er das Urteil schriftlich zuschickte, hatte sicherlich auch darin seinen Grund. Denn formuliert hatte er es sicherlich schon vorher. Vom Gerichtsprozess ist nichts erkennbar in den Wortlaut eingeflossen. Stattdessen sind weitgehend wörtlich die Vorentscheidungen einfach übernommen worden.

Presseinformation des Verwaltungsgerichts Gießen am 2.2.2011 (auf Legal Tribune Online)
Hausverbot rechtens
Gießen, den 2. Februar 2011
In einem am 17. Januar 2011 verhandelten Klageverfahren wurde den Beteiligten in diesen Tagen die Entscheidung des Gerichts zugestellt.
Geklagt hatte, unter Berufung auf seine Presse- und Wissenschaftsfreiheit, ein Gentechnikgegner, dessen Besuche in Gebäuden der Justus-Liebig-Universität in Gießen im April 2009 zu einem dreijährigen Hausverbot durch die Universität führten.
Die genauen Umstände, die zu dem Hausverbot führten waren zwar zwischen den Beteiligten im Einzelnen streitig, letztendlich unbestritten war aber, dass Bedienstete der Universität wegen dem Kläger, der sie nach deren Angaben ohne ihr Einverständnis fotografiert habe, die Polizei gerufen und um Hilfe gebeten hatten, nachdem der Kläger auf Aufforderung das Gebäude nicht verlassen hatte. Diese Störung des Hausfriedens berechtige den Hausherrn zur Verhängung eines Hausverbotes.
Das Hausverbot verletze die Pressefreiheit nicht, da nicht in die Berichterstattung an sich eingegriffen werde und die Pressefreiheit nicht jedermann, der dieses Recht in Anspruch nehme, garantiere, jederzeit und an jeden Ort und in jeder Art und Weise zu recherchieren. Das Hausrecht, das aus dem Eigentumsrecht und im konkreten Fall auch aus dem Hochschulgesetz folge, könne daher die Pressefreiheit insofern grundgesetzkonform einschränken. Da die Gebäude und Einrichtungen der Universität der Öffentlichkeit nicht uneingeschränkt frei zugänglich seien und der Kläger auch nicht Mitglied der Hochschule sei, sei es nicht unverhältnismäßig, ihm auf Zeit den Zutritt zu den Gebäuden der Universität zu verweigern. Seine Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit werde aus diesem Grund auch nicht verletzt.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann dagegen binnen eines Monats die Zulassung der Berufung bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel beantragen.
Urteil vom 17. Januar 2011, Az.: 4 K 1800/10.GI


  • Der Unterlegene wollte in Berufung gehen - doch dann erreichte ihn eine ziemlich interessante Info: Es gab für das betroffene Gebäude eine Art Hausordnung. Die hatte die Uni selbst gemacht, sich aber gar nicht dran gehalten und das Ding vor Gericht folglich auch verschwiegen. Oder vergessen?
    Jedenfalls war das nun natürlich ein gewichtiges Argument für eine Berufung. Doch ob die RichterInnen das auch so sehen? Oder jetzt erst recht die Uni schützen, wo es richtig peinlich wird? Die Berufungsschrift und ein Bericht in der Gießener Zeitung darüber ...
  • Entgegnung der Universität auf die Berufungsschrift

Wer sonst noch gegen die GentechnikgegnerInnen hetzt oder handelt ...

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