Abwehr der Ordnung

ZK 10: STAATSSCHUTZ IM POLIZEIPRÄSIDIUM GIESSEN

Immer schön einsperren ...


1. Einleitung
2. Immer schön einsperren ...
3. Staatsschützerin Cofsky
4. Staatsschützer Broers
5. Der Ex-Staatsschutz-Chef Puff: König der Peinlichen
6. Und mehr ...
7. Wer schützt die Polizei?
8. Links

11./12.12.2002 in Gießen
Zwei Projektwerkstättler werden am Abend vor der Stadtverordnetensitzung zur Gefahrenabwehrverordnung festgenommen und bis zum Ende der Sitzung nicht mehr freigelassen. Richterin Kaufmann bestätigt den Antrag auf Unterbindungsgewahrsam - wie üblich ohne Überprüfung der Fakten (Gießener RichterInnen glauben der Polizei immer ohne jegliche Überprüfung). Als Begründung erfindet die Polizei Graffitisprühereien am Rathaus. Das teilt sie auch der Presse mit, die die Lüge ungeprüft übernimmt. Tatsächlich sind die Graffitis frei erfunden: Es hat sie nie gegeben. Mehr Infos auf den Internetseiten von damals ...

9.1.2003 in Grünberg
Vor einer Wahlveranstaltung des CDU-Kandidaten Roland Koch ließ der persönlich anwesende Staatsschutzchef Puff zwei Projektwerkstättler festnehmen. In den folgenden Stunden beantragte er Haftbefehl. Gründe konnte er nicht vorweisen. Puff aber wartete sogar noch einen Schichtwechsel in der Staatsanwaltschaft ab, um es nochmal zu probieren. Da aber eine unverzügliche Vorführung vor ein Gericht bei Freiheitsberaubung notwendig ist, beging Puff hier Freiheitsberaubung. Als Polizist ist aber aber vor Strafverfolgung geschützt, weil die Gießener Staatsanwaltschaft alle Polizeihandlungen beschützt.
Dass Puff gar keine Gründe für Festnahme, verläufige Haft und weitergehenden Haftbefehl hatte, stellte sogar Jahre später das Landgericht Gießen fest. Im Urteil vom 3.5.2006 wurde die Amtshandlung von Puff als rechtswidrig, weil unbegründet, festgestellt.

9.12.2003
Im hellen Licht der Beleuchtung vor dem Eingang der Staatsanwaltschaft Gießen (in einem kleinen Park gelegen) saßen abends 12 Personen und lasen sich Gedichte vor. Die Veranstaltung war mit Flugblättern und im Internet angekündigt. Die Texte waren justiz- und knastkritisch. Von Beginn an war die Veranstaltung polizeilich überwacht - schließlich war sie ja auch angekündigt und fand am hellsten Punkt des ganzen Geländes statt. Obwohl das für geplante Straftaten unüblich sein dürfte, ließ die Gießener Polizei alle Anwesenden (mit einer Ausnahme, weil die Person einen Hund dabei hatte) festnehmen. Am Tag darauf beantragte der Staatsschutzchef Puff einen sechstätigen Unterbindungsgewahrsam. Sein Ziel war, alle Personen bis zum politischen Prozess am 15.12.2003 hinter Gittern zu wissen. Gründe konnte er allerdings gar keine vorweisen, wie sein "Eilt!"-Schreiben an Amtsrichter Reuling zeigte.



Während Puff versuchte, 12 Personen hinter Gitter zu bringen, veröffentlichte die Polizei eine Presseinformation mit frei erfundenen Tatvorwürfen. Dabei seien die Personen bei der Vorbereitung von Farbschmierereien erwischt worden. Sie hätten entsprechende Utensilien dabei gehabt. Doch beides war gelogen. Die Presse druckte die Behauptungen ab, obwohl ihr rechtzeitig ein Dementi vorlag. Aber ebenso wie Gießener RichterInnen glaubt auch die Presse der Polizei unüberprüft.
Ein Betroffener legte Beschwerden ein und erreichte eine bemerkenswerte Reaktion: Nun sollte es gar ein Brandanschlag sein, der von den Gedichtelesenden ausgeführt werden sollte. Ein Brandsatz seit bei ihnen gefunden worden. Nach einigen Vertuschungsversuchen seitens der Polizei konnte der "Fall" aufgeklärt werden: Der Brandsatz war den 12 Personen von der Polizei selbst untergeschoben worden, die dafür eine Flasche Graffitireiniger umdeklarierte. Die Anzeigen wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung verliefen aber im Sande - Staatsanwalt Vaupel schützt die Polizei ... Mehr zu den Vorgängen am 9.12.2003 und den späteren Enthüllungen!

14.5.2006
Die spektakulärste Verhaftung erfolgte einige Tage nach zwei Attacken auf die Rechtsanwaltskanzlei der beiden Innenminister von Hessen und Thüringen. Spezialtruppen der Polizei sowie ein massives Aufgebot an regulären Kräften der Polizeistationen Grünberg, Gießen-Nord, Gießen-Süd und der Bereitschaftspolizei Mühlheim stürzten sich nahe Reiskirchen auf vier FahrradfahrerInnen. Alle vier saßen einige Stunden in Polizeigewahrsam, gegen einen verhängte Richter Gotthardt mehrtägigen Unterbindungsgewahrsam. Dabei belog in die Polizei hinsichtlich eines Tatverdachts. Richter Gotthardt wusste sogar davon, belogen zu werden und einigte sich mit der Polizei, den Betroffenen gemeinsam zu gelügen. Das ist aus den Gerichtsakten zu ersehen. Die Lügen wurden vom neuen Staatsschutzchef Mann schriftlich vorgebracht, die Staatsschutzbeamten Broers und Lutz überbrachten sie dem Richter. Einer von diesen oder beide (wahrscheinlich aber der länger allein mit dem Richter sprechende Broers) nannten dem Richter den Plan mit den Lügen und forderten ihn auf, diese Lügen nicht weiterzuerzählen. Richter Gotthardt notierte "Nicht sagen!" in den Akten neben den Lügen. Er schickte den Betroffenen für 6 Tage hinter Gitter - wissend, dass es erfunden war. Auch die Polizei wusste das. Mehr zu dem spektakulären Überfall und zum Beschluss mit den Lügen ... inzwischen vom OLG per Beschluss weggefegt!

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