Abwehr der Ordnung

STRAFE - RECHT AUF GEWALT

Von Gewalt, Kriminalität und was davor geschieht


1. Eine gewaltfreie Welt ... und wie man das nicht erreicht
2. Von Gewalt, Kriminalität und was davor geschieht
3. Von Schuld und Verantwortung
4. Von Verbrechen und wie man sie verarbeitet
5. Von Sündenböcken und fragwürdigen Ursachen
6. Das Recht – wessen Recht?
7. Ich will nur das Beste für dich!
8. Von Rache und Gerechtigkeit
9. Die alles entscheidende Frage
10. Von Reformen und wie es sein sollte

Zu der Erkenntnis, dass Strafe nicht in der Lage ist, ein Gewaltproblem zu lösen, gelangt man auch, wenn man näher auf die Ursachen von Verbrechen und Straftaten eingeht:

Die klassische Laufbahn der praktisch ausschliesslich männlichen Eigentumsdelinquenten beginnt im Elternhaus. Der Vater ist ungebildet und dazu verurteilt, als Fabrikarbeiter und dergleichen die am schlechtesten bezahlten Tätigkeiten zu verrichten. Seinen Verdruss lässt er im Suff und nach Verlust der Kontrolle an der Familie aus. Der Sohn kann in der Schule mit gar keiner Unterstützung rechnen. Die Eltern, redeungewohnt, scheuen das Gespräch mit dem verbildeten Lehrer. Die eigene Schulzeit liegt ihnen selbst noch auf dem Magen. Didaktisches Geschick besitzen sie keines. Der Sohn rutscht langsam zum Schwanz der Klasse ab. Um gleichwohl etwas zu gelten, unterhält er die Mitschüler mit originellen und frechen Streichen. Die wiederum passen überhaupt nicht in den Schulbetrieb. Statt, wie die Klassenbesten, beständiges Lob, heimst er lauter Tadel ein. Und schon wir er zum Sündenbock. Die ersten Peinlichkeiten – Verwarnungen, Repetition der Klasse – zementieren die Verhältnisse. Die Jahre verstreichen. Die Kameraden brechen auf. Der Sohn des mittleren oder höheren Kaders kurvt schon mit einem Töffli in der Gegend herum. Eine solche Anschaffung liegt in seiner Familie nun überhaupt nicht drin. Unseren Jüngling juckt's schon ganz schön in den Fingern. Seine ordentlich trainierte Frechheit besorgt den Rest. Elegant schwingt auch er sich ohne Ausweis auf das fremde Motörchen – leider ohne die geringste Ahnung polizeilicher Effizienz. Er wird geschnappt und landet im Erziehungsheim. Die Türen für eine „bürgerliche“ Laufbahn werden schottendicht. [...]An den Hunderten uns bekannter Schicksale nachmaliger Straftäter und deren sich wie ein Ei dem anderen gleichenden sozialen Verhältnisse zerplatzt die [...] Doktrin, die Täter seien alleinverantwortlich.[1]

Sein Plädoyer, schreibt Rechtsanwalt Edmund Schönenberger weiter, habe er daher oft mit dem Satz abgeschlossen: "Wenn Sie, Richter Meier, in das Milieu unseres Klienten hineingeboren worden wären und er in Ihres, sässen Sie jetzt auf der Anklagebank und er dort oben auf Ihrem Podest". Dass auf diese Tatsache vor Gericht nicht eingegangen wird, ist unter dem Gesichtspunkt der Folgen, die das für die Rechtfertigung der Bestrafung hätte, gut verständlich. Dazu Schönenberger:

Ein Buchstabe des Strafgesetzes zwingt den Richter, die Strafe nach dem "Vorleben" des Täters zuzumessen. Selbstverständlich handelt es sich um einen dieser toten Buchstaben. Würde er belebt, würde diese feine Gesellschaft sogleich zusammenkrachen, weil unübersehbar würde, dass alle am Vorleben der zukünftigen Täter ihren gewichtigen Anteil haben, sodass die ganze Bande vor dem Richter zu stehen und nicht ein Einzelner die Zeche für die Geschehnisse und Versäumnisse allein zu zahlen hätte.

[...] Hat die Tat fünf Minuten gedauert und ist der Täter zwanzig Jahre alt, reden die Ankläger, die von Gesetzes wegen verpflichtet wären, den be- und entlastenden Umständen mit gleicher Sorgfalt nachzuforschen, eine Minute zur Person und eine Stunde zur Tat. Das wenige Millimeter dicke Personaldossier besteht aus lauter Formularen, aus welchen hervorgeht, dass der Täter Eltern, allenfalls Geschwistern hat und zur Schule gegangen ist. In den Urteilen nimmt das Vorleben ein paar Zeilen, die Tat ganze Seiten ein.[2]

Dass ein Mensch nicht kriminell zur Welt kommt, ist mittlerweile anerkannt. Er wird erst kriminell im Laufe seines Lebens – oder eben, er wird zum Verbrecher gemacht. Dazu der norwegische Kriminologieprofessor Nils Christie:

Das Verbrechen ist ein Konzept, über dessen Anwendung frei entschieden werden darf [...] Begrenzte Kenntnis innerhalb eines sozialen Systems eröffnet die Möglichkeit, einer Handlung die Bedeutung eines Verbrechens beizumessen. [...]Handlungen sind nicht etwas Bestimmtes, sie werden dazu gemacht.[3]

Die Tatsache, dass Gewalt einen gesellschaftlichen Hintergrund hat, ist sogar bei den heutzutage unglaublich medienpräsenten und verschrienen Sexualstraftätern anerkannt. So sagt der Zürcher Gerichtspsychiater Marc Graf:

Sehr häufig hat der Täter nicht ein eigentliches sexuelles Bedürfnis, sondern eine Gewaltproblematik. Er vergewaltigt nicht primär aus Lust, sondern um der Frau, die er nötigt oder vergewaltigt, zu zeigen, dass er ein vollwertiger Mann sei, er handelt zuerst aus der eigenen Erfahrung des Ungenügens. [...] Da ist kein Übermass an sexueller Lust im Spiel, sondern, so paradox dies klingt, oft ein grosses Selbstwertdefizit.[4]

Und Selbstwertdefizite sind nun mal psychologische Persönlichkeitsprobleme, deren Ursache kaum eindeutiger im sozialen Umfeld des Täters liegen könnte. Mittlerweile ist allgemein anerkannt, dass „Kriminalität als das Ergebnis bestimmter sozialer Mechanismen zu verstehen“[5] ist. Gewalt ist ein gesellschaftliches Problem mit sozialen Ursachen. Gewaltverhalten kann beim Täter höchstens durch grundlegende persönliche Eigenschaften begünstigt, aber nicht hervorgerufen werden.

Moderne psychoanalytische Untersuchungen haben bestätigt, dass der Verbrecher regelmässig an einer Persönlichkeitsstörung, dem sogenannten dissozialen Syndrom leidet. Dieses Syndrom macht ihn unfähig, den anderen wahrzunehmen und in seinem Anderssein zu akzeptieren. Die Gesellschaft sollte sich auch selbst auf dieses Symptom hin überprüfen. Sind nicht auch wir oft unfähig das wahrzunehmen, was sich ausserhalb unserer Gesetze abspielt und wieso es dort draussen so rüde zugeht? Sind wir vom Zwang beherrscht, dieses Abweichende zu unterdrücken oder zu vernichten? Ist nicht das der Grund, wieso wir es vorziehen zu urteilen und zu verurteilen als den Gründen nachzugehen, wieso der andere uns oder unsere Freunde schlägt, beraubt, lügt und betrügt?[6]

[1] Edmund Schönenberger, Es lebe meine eigene Souveränität [c9c.net/ch/demokratie/more/1/041031.1.html]

[2] ebenda

[3] Nils Christie, Wie viel Kriminalität brauch die Gesellschaft?, München 2005. S. 9, 17, 18

[4] Erwin Koch, Interview mit Marc Graf in Das Magazin (47/2006), Beilage des Tagesanzeigers (Zürich)

[5] Horst Schüler-Springorum, Kriminalpolitik für Menschen, Frankfurt am Main, 1991, S. 16. Prof. Dr. Horst Schüler-Springorum war Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

[6] Peter Zihlmann, Macht Strafe Sinn?, Schulthess, 2002, S. 36

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