Gender-Trouble

VERKEHRSWENDE IM VOGELSBERGKREIS

Eindrücke rund um die Trasse


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Wald wurde gerodet - großflächig. Ackerland verschwanden. Das Grundwasser gefährdet, die Dörfer verlärmt, die Straßen von und zur Autobahn noch verstopfter und gefährlicher durch immer mehr Autos.

Vorher: Eindrücke aus dem Danneröder Wald

Der Wald - fotografiert genau auf dem Trassenverlauf. Unten: Zwei prächtige Bäume, die fallen würden.



Zweifelhaftes Greenwashing: Eine der Ausgleichsmaßnahmen, die schon im Vorfeld erfolgten - ein Teich an unpassender Stelle (künstlich verdichtet und per Wall aufgestaut), daneben ein Plastikwald, die bereits absterbende Jungeichen verdecken.


Danach: Bilder der Trasse kurz vor der Asphaltierung

Oben: Autobahndreieck im Süden - die A5 soll ab hier auch ausgebaut werden, weil die A49 soviel neuen Verkehr produziert. Irre!
Unten: Die Trasse verläuft sehr nahe am Ort Maulbauch



Oben: Die Trasse mitten durch den Maulbacher Wald
Unten: Streckenführung rund um Appenrod herum auf wertvollem Ackerland



Der geplante Rastplatz zwischen Appenrod und Dannenrod


Oben: A49 am südlichen Waldrand des "Danni"
Unten: Trasse im "Danni" (mit Wildwechselbrücke)

Trinkwasser schützen
Der Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (in dessen Gremien die Bürgermeister der Region, also viele Autobahnbefürworter sitzen) schreibt als Stellungnahme zu einer Großen Anfrage an den Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf vom 8.9.2011:
Die geplante Trassenführung in der Schutzzone II ist als nicht besonders günstig anzusehen, weil sie nur in einem Abstand von rd. 400 bis 500 Metern parallel zur Brunnengalerie des sogenannten Südflügels und im Hauptgrundwasserstrom zu den Förderbrunnen in südöstlicher Richtung verläuft. Sie kreuzt außerdem die Brunnengalerie zwischen Förderbrunnen 28 - Abstand rd. 100m - und Förderbrunnen 29 - Abstand rd. 150m - und kommt hier auch an den Fassungsbereich der Brunnen heran. Die Entwässerung der BAB wird nur in die Klein erfolgen, die ebenfalls parallel zur Brunnengalerie in der Schutzzone II verläuft. Die genannten Punkte stellen ein sehr hohes Gefärdungspotential für den gesamten Südflügel des Wasserwerkes Stadtallendorf dar (§6 Abs. 7 der Schutzverordnung).
Nach den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen und Wasserschutzgebieten (RiStWaG) - Abschnitt 4 - Planungsgrundsätze Pkt. 4.3) gilt für die Wasserschutzzone II:
"Der Bereich der Wasserschutzzone II ist von Straßen freizuhalten, weil alle möglichen Schutzmaßnahmen zwangsläufig unvollkommen bleiben."
Das bedeutet, dass das Risiko einer Grundwasserverunreinigung z.B. durch Verkehrsunfälle nicht ausgeschloßen werden kann. Dieses Risiko könnte sich durch die vorgelegte Trassenführung noch erhöhen.

Nachdenkbilder aus zerstörter Natur
Eine wunderschöne Collage nach den Fällungen im Februar 2020 fand sich als PDF-Datei auf www.alsfeld-fremdenverkehr.de.









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