Hirnstupser

IM NAMEN DES KAPITALS: URTEIL DER BERUFUNG GEGEN FELDBEFREIERINNEN (9.10.2009)

Die Polizeitaktik


1. Einleitung
2. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Gießen
3. Es geht los: Gerichtsprozess gegen FeldbefreierInnen
4. Die ersten Prozesse: Gegen einen Journalisten - und gegen Zuschauer*innen
5. Vor der ersten Instanz: Aktionsmonat April 2008
6. Aktionen vor und rund um die erste Instanz
7. Dann doch eine erste Instanz
8. Erste Instanz: Die erste Seite des Urteils
9. Beschreibung des Versuchsfeldes
10. Tatablauf und Schadenshöhe
11. Rettet die Straftäter in Uniform
12. Im Prozess verboten, im Urteil aber untersucht: § 34 StGB
13. Raus ... die nachträgliche Erfindung von Gründen für den Angeklagten-Rauswurf
14. Und nun?
15. Wer es ganz genau wissen will
16. Beweisanträge (in 1. Instanz verboten, in 2. Instanz eingebracht)
17. 2. Instanz, mündliches Urteil (Abschrift): Der Geist ist aus der Flasche!
18. Zweite Instanz: Der Beginn des Urteils
19. Beschreibung des Versuchsfeldes
20. Tatablauf und Schadenshöhe
21. Skandalöser Versuchsablauf festgestellt ... na und?
22. Die Polizeitaktik
23. Motive der Angeklagten
24. Zur Rechtfertigung: Handlung ungeeignet, da Feldbefreiungen auch nichts (mehr?) nützen
25. Die Konsequenz: Volle Härte des Strafgesetzbuches
26. Demo am Tag des Urteils - und mehr Proteste
27. Lohnenswert anders: Freisprüche in Frankreich
28. Grundsätzliche Rechtsverstöße und verfassungsrechtliche Fragen

Eine umfangreiche Rolle nahm die Polizeitaktik ein. Das Gericht glaubte einseitig der Polizei, dass die Attacke auf das Feldes nur aufgrund von Blödheit der Polizei gelang. Etliche Indizien sprachen aber dafür, dass zumindest die Polizeiführung das Feld opfern wollte, um einige AktivistInnen, die auch an polizei- und justizkritische Aktionen beteiligt waren, endlich wegsperren zu können. Dazu waren auch entsprechende Beweisanträge gestellt worden, z.B. zur Polizeitaktik und zu einem zweieinhalb Wochen dafür liegenden Ereignis, bei dem die Polizei nachgewiesenerweise diese Strategie verfolgte. Nicht korrekt: Das Gericht lehnte die Anträge als "ohne Bedeutung" ab und machte dennoch im Urteil Feststellungen dazu (S. 17):



Auch zu der Frage, ob die Polizei überrascht wurde, gab es mehrere Anträge - alle "ohne Bedeutung" abgelehnt ... und dennoch ein Ergebnis ins Urteil geschrieben.

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