Hirnstupser

GIESSENER GESINNUNGSJUSTIZ

10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt


1. Die Mechanismen gerichteter Justiz
2. Ab 2002: Chronologie Mittelhessischer Justizskandale ...
3. Das Urteil am 15.12.2003 und die Tricks des Amtsrichters Wendel
4. 23.+24.6.2004, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Befangenheit pur
5. 15.9.2004, Amtsgericht (Richterin Kaufmann): Wer mit anderen zusammen malt, malt alles!
6. 4.11.2004, Amtsgericht Kirchhain
7. 2.3.2005, Landgericht (Strafkammer unter Richter Pfister): "Fuck the police" ist eine Beleidigung
8. 10.3. bis 3.5.2005, Landgericht (3. Strafkammer unter Richterin Brühl): Wieder verurteilt
9. 19.4.2005, Verwaltungsgericht (10. Kammer unter Richter Hornmann): Grundrechte außer Kraft gesetzt
10. Viele mehr Verfahren folgten ...
11. Marburg
12. Die TäterInnen setzen sich selbst ein Denkmal
13. Justiz-Praxis
14. Überregional nicht besser: Kritik an Justiz
15. Links

12 Prozesstage, 30 ZeugInnenvernehmungen und ca. 50 Anträge - das sind die Rahmendaten des umfangreichen Prozesses. Das Gericht hatte den Angeklagten dennoch eine Beiordnung abgelehnt mit der fadenscheinigen Begründung, der Prozess sei einfach gelagert. Das zeigte sich im Verlaufe deutlich ... die Sachverhalte waren so kompliziert und die Zeugenaussagen vor allem der Polizeizeugen so widersprüchlich, dass auch die Richterin des häufigeren, insbesondere an den letzten Prozesstagen, den Überblick verlor. Aber das störte sie wenig - sie sprach erneut ein hartes Urteil aus, wobei auch sie sich auf sehr seltsame Gründe stützte:
  • Bei einer Sachbeschädigung wurde erneut gemeinschaftliche Tat angenommen, obwohl darüber vor Gericht nie gesprochen wurde und dazu beantragte Zeugen abgelehnt wurden.
  • Bei der Verurteilung der Körperverletzung ignorierte das Gericht alle Aussagen aus die eines Polizeizeugen. Dessen Kollegen hatten zum Teil stark abweichende Schilderungen abgegeben. Zudem hatte der Polizist selbst noch in seiner Anzeige einen ganz anderen Ablauf geschildert ... und in spektakulärer Weise in der laufenden Berufungsverhandlung einen neuen Polizisten als Mitzeugen präsentiert. Genau letzteres, auffällig den Verdacht nachträglicher Korrektur der Ereignisse nährend, wurde vom Gericht als Beweis für die Glaubwürdigkeit des Zeugen genutzt. Das Urteil stützt sich ausschließlich auf den einen Zeugen, obwohl 8 andere Zeugen etwas deutlich anderes schilderten.
  • Bei der vermeintlichen Beleidigung wiederholte das Gericht die Begründung der Glaubwürdigkeit der prügelnden Zeugin nicht exakt, aber ähnlich. Die sei jetzt nicht besonders glaubwürdig, weil sie prügelte, sondern weil sie so emotional sei. Das war zu sehen: Blanker Hass prägte ihre Aussagen, vor Gericht betitelte sie die Angeklagten als "Gartenzwerge" usw. Wer politisch unerwünschte Personen richtig hasst und das auch zeigt, ist vor Gießener RichterInnen besonders glaubwürdig.

Revision ist eingelegt. Schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Auszüge aus dem Urteil des Landgerichts unter Richterin Brühl am 3.5.2005 (Aktenzeichen 3 Ns 501 Js 19696/02) folgen ... ++ Infoseiten zum Prozess

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