Verkehrswende

WIDERSTAND GEGEN RASSISMUS+ABSCHIEBUNG

Rassismus in Mittelhessen


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Das Gießener Verwaltungsgericht ist für alle Asylverfahren mindestens (?) in Mittelhessen zuständig. Einer der zuständigen Richter macht Migration schuldig an Toten - aber nicht im Mittelmeer, sondern in Deutschland. Zudem hält er das Wort Invasion für passend.
Aus dem Urteil des VG Gießen vom 9.8.2019 (Az. 4 K 2279/19)
Mit für sofort vollziehbar erklärtem Bescheid vom 22.05.2019 ordnet die Beklagte ohne vorherige Anhörung des Klägers die Entfernung der in ihrem Gemeindegebiet aufgestellten Plakate des Klägers bis zum 24.05.2019, 9:00 Uhr, an und drohte die Ersatzvornahme dergestalt an, dass nach Ablauf dieser Frist die Wahlplakate durch die Gemeinde entfernt werden. Zur Begründung verwies die Beklagte auf die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Dresden, wonach die Wahlplakate des Klägers eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten, weil sie offensichtlich den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllten. Mit dem Plakat werde die Menschenwürde sämtlicher in Deutschland lebender Migranten angegriffen. Dieser Teil der Bevölkerung werde böswillig in einer Weise verächtlich gemacht, die geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Das Plakat vermittle dem unbefangenen Betrachter bereits allein durch seinen Wortlaut den Eindruck, dass sämtliche in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer potentielle Straftäter von Tötungsdelikten seien. Dieser Eindruck werde außerdem durch die Ortsnamen im Hintergrund noch verstärkt. Der verwendete Slogan „Migration tötet“ schüre Ängste vor Migranten und impliziere, dass der deutsche Staat nicht in der Lage sei, seine Bürger vor ausländischen Straftätern zu schützen. Durch die im „kriegerischen Jargon“ formulierte Aufforderung „Stoppt die Invasion“ würden die Bürger unverhohlen dazu aufgefordert, sich nun selbst gegen die Migration und einreisende Ausländer zu wehren. ...
Die angefochtene Beseitigungsverfügung der Beklagten vom 22.05.2019 war bereits formell rechtswidrig. Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte eines Beteiligten eingreift, ist diesem nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 HVwVfG i. V. m. § 28 Abs. 1 HVwVfG Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Ein solches Anhörungsverfahren wurde von der Beklagten nicht durchgeführt, was zwischen den Beteiligten auch unstreitig ist.



Fälle, Berichte und mehr
Politische Entscheidungen zu Abschiebungen sind anonym. Der Blick auf den Einzelfall zeigt dann, was hier angerichtet wird - Beispiel aus Gießen im Bericht "Kreis Gießen: Abschiebung trotz Ausbildung", in: Gießener Allgemeine am 18.9.2024



Typisches Ergebnis einer Kontrolle bei Nichtdeutschen - alles mögliche wird herbeiverdächtigt (Polizeipresse, 20.11.2008)

Rechte Strukturen in Mittelhessen

Antirassismus: Aktionen, Projekte, Infos


Beratung, Tipps ...
  • Jeden Sonntag, 18 Uhr: Interkulturelles Cafe im Infoladen, Alter Wetzlarer Weg 44 (nahe Hauptbahnhof Gießen)
  • Asylberatung der evangelischen Kirche (Text in Gießener Anzeiger, 10.2.2006)
    Hinweis: In der Sache wahrscheinlich kompetent, aber pro-staatliche ausgerichtet
  • Bleiberechtsanträge: Der Antrag muss bis zum 18. Mai 2007 gestellt werden. Spätere Antragstellung ist nicht möglich. Im eigenen Interesse sollte der Antrag möglichst bald gestellt werden. Es ist möglich, auch ohne ein bestehendes Arbeitsverhältnis einen Antrag zu stellen. Dann ist bis zum September 2007 ein Arbeitsverhältnis vorzulegen. Vor der Antragstellung können sich Betroffene an die evangelische Flüchtlingsseelsorge in der Lonystraße 13 (Telefon 0641/7949640) wenden.
  • Satirischer Auszug aus einer kritischen Internetseite einer Gießener Rechtsanwaltskanzlei:
    Um Missverständnissen vorzubeugen muß darauf hingewiesen werden, dass nach der bekannten mittelhessischen Rechtsprechung verheiratete Paare, die den Schutz von Art. 6 GG genießen möchten, im Rahmen ihrer Scheinehen durchaus echte Beziehungen unterhalten dürfen. Sie sollen das aber bitte woanders tun, wenn sie nicht in Konflikt mit Strafjustizia kommen wollen.
  • Juristische Beratung des Ausländerbeirats Gießen: Jeden ersten Dienstag im Monat (außer August; bei Feiertagen verschiebt es sich auf den 2. Dienstag) nach Anmeldung unter 0641/9390-790.
  • Tipps ... nicht nur für Hinzugezogene aus Nah und Fern

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