DNA-ENTNAHME OHNE BEWEISGRUNDLAGE
RICHTERIN KAUFMANN IM DIENSTE DER MACHT
Der Beschluss
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Per Beschluss vom 31. Mai 2006 ordnete die Amtsrichterin Kaufmann (Amtsgericht Gießen) die Entnahme einer DNA-Probe bei drei Personen an, die am 14. Mai 2006 ohne Beweisgrundlage verhaftet wurden. Das entspricht zwar nicht der Rechtslage, aber immerhin dem Wunsch der Ermittlungsbehörden, die nach ihrer peinlichen Nacht und Nebel-Aktion vom 14. Mai einige Probleme haben dürften, den Vorgang irgendwie zu retten. Während eines Gewahrsams-Aufenthalt im PP Mittelhessen an Pfingsten wurde einer Person diese Probe bereits entnommen.