DOWNLOADS ANTIREPRESSION
SELBST- UND LAIENVERTEIDIGUNG VOR GERICHT
Laienverteidigung und Prozesstrainings
1. Einleitung: Tipps, Gesetze und Rechtshinweise
2. Musteranträge für offensive Prozessführung
3. Erfindung von Straftaten
4. Anträge zu weiteren Einzelthemen und -aspekten
5. Revision
6. Laienverteidigung und Prozesstrainings
7. Aktionsmaterial vor Gericht und vorm Gericht
8. Konkrete Prozesse und die dort verwendeten Materialien
9. Argumentationshilfen
10. Links und Material
www.laienverteidigung.siehe.website
- Aufrufe zum Netzwerk für Selbst- und Laienverteidigung vor Gericht: Organisierung ++ politischer Aufruf
- Provisorisches Handbuch "Laienverteidigung" (im ZIP ... das Handbuch heißt prov_handbuch.doc, die anderen Dokumente sind die Anlagen)
- Formular für Betroffene von Repression zur Beschreibung von Tatvorwürfen und Verfahrensstand - zum Mitsenden bei Kontaktaufnahme mit dem LaienverteidigerInnen-Netzwerk
- Flugblatt zur Selbst- und Laienverteidigung vor Gericht
- Material für Prozesstrainings: Handout für TeilnehmerInnen ++ Plakate zum Ablauf ++ Ankündigungsplakat
- Berichte und Beispiele: ZEIT-Artikel ++ Verärgerter Richter gibt Tipps
- Gesetztesauszüge für LaienverteidigerInnen: GVG ++ RiStBV
Kommentierungen zum entscheidenden Paragraphen bei der LaienverteidigerInnen-Bestellung (§ 138 StPO - dort vor allem Abs. 2). Der lautet:
(1) Zu Verteidigern können Rechtsanwälte sowie die Rechtslehrer an deutschen Hochschulen im Sinne des Hochschulrahmengesetzes mit Befähigung zum Richteramt gewählt werden.
(2) Andere Personen können nur mit Genehmigung des Gerichts gewählt werden. Gehört die gewählte Person im Fall der notwendigen Verteidigung nicht zu den Personen, die zu Verteidigern bestellt werden dürfen, kann sie zudem nur in Gemeinschaft mit einer solchen als Wahlverteidiger zugelassen werden.
(3) Können sich Zeugen, Privatkläger, Nebenkläger, Nebenklagebefugte und Verletzte eines Rechtsanwalts als Beistand bedienen oder sich durch einen solchen vertreten lassen, können sie nach Maßgabe der Absätze 1 und 2 Satz 1 auch die übrigen dort genannten Personen wählen.
- Kommentar Meyer-Goßner
- Karlsruher Kommentar
- Kommentar Joecks
- Kommentar Julius
- Kommentar KMR
- Kommentar Löwe-Rosenberg
- Kommentar Pfeiffer
- Kommentar Radtke
- Kommentar Wassermann
- Kommentar Wolter
- Kommentare aus Meyer-Goßner zu § 140 (Pflichtverteidigung) und § 147 (Akteneinsicht)
- Relevante Paragraphen und Kommentare aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Relevanter Artikel 6 der EMRK