DER GROSSE PROZESS GEGEN PROJEKTWERKSTÄTTLER ... ZWEITE INSTANZ
24.3.2005: Der dritte Prozesstag
1. Startschuss für die Berufung (2. Versuch)
2. Gerichte ...
3. Auf dem Weg zum Prozess
4. 10.3.2005: Rund um den ersten Prozesstag
5. Bericht vom 2. Fair..handlungstag: Mo., 21.03.05
6. 24.3.2005: Der dritte Prozesstag
7. 4.4.2005: Rund um den 4. Prozesstag
8. 7.4.2005: Berichte vom 5. Verha...ha..ndlungstag
9. 11.4.2005: Berichte vom 6. Verhandlungstag
10. 14.4.2005: Berichte vom 7. Verhörungstag
11. 18.4.2005: Rund um den achten Prozesstag
12. Berichte vom 9. Verhandlungstag: Mo., 21.04.05
13. 25.4.2005: Der zehnte Verhandlungstag
14. 29.4.2005: Berichte vom 11. Verhandlungstag
15. 3.5.2005: Zwölfter Tag und das Urteil: Wieder politische Justiz!
16. Spass am Rande: Rechnungen und mehr
17. Rückblick auf den Prozesszeitraum
18. Politische Prozesse der Folgezeit in Mittelhessen
19. Weitere Ermittlungsverfahren und Anklagen
20. Sonderseite zur neuen Polizeidokumentation!!!
21. Links zu verschiedenen Seiten zum Thema
9 Uhr, Landgericht Gießen (Ostanlage), Raum E 15 (EG)
Hiermit beantrage ich, dass an die Kleidung der Zuschauer keine allgemeinen Anforderungen gestellt werden. Alle wegen unerwünschter Kleidung aus dem Saal gewiesenen oder entfernten Personen sollen wieder hereingelassen werden.
Beweismittel:
Beschluss des Gerichts am 14.4.2005
Die Beweiserhebung zum Beweis der Tatsache, dass die beim Angeklagten Neuhaus sichergestellten Aufkleber identisch sind mit den Aufklebern, die wenige Tage später von der Polizei auf dem sogenannten Anti-Wahl-Mobil beschlagnahmt wurden, und dass sie für diesen Zweck vorgesehen und auch verwendet wurden, (Anl. 5 zum Prot. vom 24. 3. 2005) wird abgelehnt.
Gründe: Abgesehen davon, dass die sichergestellten Aufkleber kaum i d e n t i s c h sein können, mit denen, die an anderer Stelle verwendet worden waren, ist dem Antrag auch bei vernünftiger Auslegung nicht stattzugeben. Danach war mit dem Antrag gemeint, dass Aufkleber, die den sichergestellten gleichen, für die Herstellung des Anti-Wahl-Mobils besorgt und verwendet wurden. Dem Antrag war nicht mehr nachzugehen, da bereits erwiesen war, dass bei der"Veränderunc'von Wahlplakaten, mit denen das am 14. 9. 2002 von der Polizei beschlagnahmte sog. Wahl-Mobil bestückt wurde, teilweise Aufkleber Verwendung fanden, die denen glichen, die beim Angeklagten Neuhaus sichergestellt wurden.
Begründung:
Patrick Neuhaus ist Zeuge meiner Verhaftung am 9.1.2003 in Grünberg und kann bezeugen, dass der Staatsschutzbeamte Steyskal mir von hinten von hinten in die Hacken getreten ist und Herr Puff (Leiter des Staatsschutzes) mir ohne vorangehende und ohne nachfolgende Gegenwehr ins Gesicht schlug
Adresse des Zeugen: Patrick Neuhaus, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen
Beweismittel:
Worum ging es
- Am dritten Prozesstag gab es den ersten Zeugen – vernommen wurde ein Polizist zum Vorwurf, dass die Angeklagten acht Wahlplakate mit Überklebern gegen Stellvertretung verschandelt hätten. Dabei zeigte dieser wenig Erinnerungen an die drei Jahre zurück liegenden Ereignisse.
- Der andere Beamte war krank – daher blieb es bei einer recht kurzen Verhandlung.
- Die Entscheidung über einen von einem Angeklagten gestellten Abtrennungsantrag wurde vertagt – Hintergrund des Antrags ist, dass der andere Angeklagte der einzige Entlastungszeuge für den Tatvorwurf des Widerstands bzw. der Körperverletzung ist, der in Zusammenhang mit einer Festnahme am 09.01.2003 steht.
- Bericht auf Indymedia
- Anträge an diesem Prozesstag
- Rechts: Text im Gießener Anzeiger am 26.3.2005 (S. 17)
- Übersichsseite zur Berufungsverhandlung
- Übersicht zum Rahmenprogramm des Verfahrens (u.a. Veranstaltungsreihe zu Repression, Knast und Justiz)
- Polizeidoku Giessen- über Fälschungen und Hetzte seitens Polizei, Presse und Politik
Antrag zur Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung
Antrag der Angeklagten am dritten Prozesstag nach dem Verbot von Kopfbedeckungen und einem Rauswurf :Hiermit beantrage ich, dass an die Kleidung der Zuschauer keine allgemeinen Anforderungen gestellt werden. Alle wegen unerwünschter Kleidung aus dem Saal gewiesenen oder entfernten Personen sollen wieder hereingelassen werden.
Beschluss des Gerichts dazu am gleichen Tag: Wird akzeptiert unter Massgabe, dass die Kopfbedeckungen das Gesicht nicht verdecken dürfen.
Beweisantrag zu den Anklagepunkten 1-8 (Sachbeschädigung Wahlplakate)
Zu beweisen ist folgende Tatsache: Die beim Angeklagten Neuhaus sichergestellten Aufkleber sind identisch mit den Aufklebern, die wenige Tage später von der Polizei auf dem sogenannten Anti-Wahl-Mobil beschlagnahmt wurden. Sie waren für diesen Zweck vorgesehen und auch verwendet worden.Beweismittel:
- Vernehmung der am 14.9.2002 das Anti-Wahl-Mobil beschlagnahmenden Beamten.
- Fotos des Anti-Wahl-Mobils im Internet sowie in den Ermittlungsakten der Polizei.
- Inaugenscheinnahme der Plakate aus der Asservatenkammer der Staatsanwaltschaft
Staatsanwalt Vaupel meinte zum Antrag, dass er nichts mit dem Verfahren zu tun habe.
Beschluss des Gerichts am 14.4.2005
Die Beweiserhebung zum Beweis der Tatsache, dass die beim Angeklagten Neuhaus sichergestellten Aufkleber identisch sind mit den Aufklebern, die wenige Tage später von der Polizei auf dem sogenannten Anti-Wahl-Mobil beschlagnahmt wurden, und dass sie für diesen Zweck vorgesehen und auch verwendet wurden, (Anl. 5 zum Prot. vom 24. 3. 2005) wird abgelehnt.
Gründe: Abgesehen davon, dass die sichergestellten Aufkleber kaum i d e n t i s c h sein können, mit denen, die an anderer Stelle verwendet worden waren, ist dem Antrag auch bei vernünftiger Auslegung nicht stattzugeben. Danach war mit dem Antrag gemeint, dass Aufkleber, die den sichergestellten gleichen, für die Herstellung des Anti-Wahl-Mobils besorgt und verwendet wurden. Dem Antrag war nicht mehr nachzugehen, da bereits erwiesen war, dass bei der"Veränderunc'von Wahlplakaten, mit denen das am 14. 9. 2002 von der Polizei beschlagnahmte sog. Wahl-Mobil bestückt wurde, teilweise Aufkleber Verwendung fanden, die denen glichen, die beim Angeklagten Neuhaus sichergestellt wurden.
Abtrennungsantrag
Ich beantrage die sofortige Abtrennung des Verfahrens gegen Patrick NeuhausBegründung:
Patrick Neuhaus ist Zeuge meiner Verhaftung am 9.1.2003 in Grünberg und kann bezeugen, dass der Staatsschutzbeamte Steyskal mir von hinten von hinten in die Hacken getreten ist und Herr Puff (Leiter des Staatsschutzes) mir ohne vorangehende und ohne nachfolgende Gegenwehr ins Gesicht schlug
Adresse des Zeugen: Patrick Neuhaus, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen
Staatsanwalt Vaupel blieb seiner Linie treu und forderte, den Antrag abzulehnen: „Man kann auch als Angeklagter gleichzeitig Zeuge sein“ formulierte er und blieb auch nach der verwunderten Nachfrage des Angeklagten B., ob er diesen juristischen Unsinn wirklich ernst meine, bei seiner Meinung. Das Gericht verschob den Beschluss und will das Ergebnis nach dem Ende des Tages schriftlich mitteilen.
Beweisantrag zum Ablauf der Festnahme
Tatsachenbehauptung: Die Festnahme verlief sehr ruppig, während ich mich darauf beschränkte, laut zu rufen und die in der Nähe befindlichen Personen darauf aufmerksam zu machen, dass hier durch einen Polizeizugriff kritische Meinungen entfernt würden. Der Staatsschützer Steyskal trat mir beim Gang zum Gefangentransporter mehrfach und gezielt in die Hacken. Als ich mich darüber beschwerte, drohte er mich zu schlagen, tat es aber nicht. Dafür schlug mir Staatsschutzchef Puff ins Gesicht mit der seitlichen Faust, d.h. genau dem Bereich, in dem Puff sich später die Verletzung bescheinigen ließ.Beweismittel:
- Vernehmung des Zeugen Patrick Neuhaus, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen